usa-reise.de Forum

Autor Thema: USA-Urlaub trotz Arbeitslosigkeit  (Gelesen 15731 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Jürgen K.

  • Gast
USA-Urlaub trotz Arbeitslosigkeit
« am: 24.07.2008, 08:16 Uhr »
Hallo

wie der Threadtitel schon sagt, habe ich eine ungewöhnliche Frage.

Kurz zu meiner Person:

ich bin gelernter KFZ-Mechaniker, habe den Beruf aus verschiedenen Gründen aber vor etwa 10 Jahren aufgegeben und arbeitete seither in einem kleinen, privatem Betrieb. Dieser hat nun Konkurs angemeldet und ich bin arbeitslos. Ich könnte natürlich in meinen alten Beruf zurückkehren, was für mich allerdings nur die absolut letzte Lösung wäre.

Nun habe ich schon vor einiger Zeit einen USA-Urlaub gebucht, der Mitte August anzutreten wäre und den ich auch auf jeden Fall antreten möchte. Deshalb jetzt eben meine Frage:

Bei der Immigration kommt u.a. auch die Frage nach dem Beruf.

1) Was gebe ich dort an, den erlernten Beruf oder den Beruf den ich gerade ausübe ?
2) Kann der Immigration-Officer sehen, ob/wo/was ich arbeite oder ob ich arbeitssuchen bin ?

Um es noch einmal klarzustellen: Ich habe bis zum Antritt der Reise noch Zeit, einen Job zu finden und würde im äußersten Notfall auch wieder in meinen alten Job zurückgehen. Aber eben nur, wenn es nicht anders geht.

Also vielleicht hat sich bis zum Antritt der Reise auch schon etwas geändert.

P.S.: Eine Stornierung der Reise kommt aufgrund der hohen Kosten (das meiste im Reisebüro fest gebucht) nicht in Frage.

freddykr

  • Bastard Operator from Hell
  • Moderator
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 11.387
Re: USA-Urlaub trotz Arbeitslosigkeit
« Antwort #1 am: 24.07.2008, 08:19 Uhr »
Hi, :winke:

Bei der Immigration kommt u.a. auch die Frage nach dem Beruf.
Seit wann? Bis auf geschäftliche Einreisen wurde mir diese Frage noch nie gestellt. :kratz:

Und wenn sie fragen, was ich mal zu 99,9999% ausschliesen möchte, sagst Du halt irgendwas. Nachprüfen kann es niemand.

Also keine Sorge. ;-)
Viele Grüße,
Danilo


TheWurst

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.389
Re: USA-Urlaub trotz Arbeitslosigkeit
« Antwort #2 am: 24.07.2008, 08:24 Uhr »
Ich würde mir ehrlich gesagt mehr Sorgen wegen dem Arbeitsamt machen, hast Du da schon Urlaub beantragt? ;) Bei der Immigration hat mich jedenfalls niemand nach meinem Beruf gefragt, wieso auch?  :kratz:

wusel

  • Lounge-Member
  • ****
  • Beiträge: 170
Re: USA-Urlaub trotz Arbeitslosigkeit
« Antwort #3 am: 24.07.2008, 08:34 Uhr »
Sofern du eine Reiserücktrittsversicherung hast, kannst du event. von der Reise zurücktreten und die Versicherung bezahlt. Arbeitslosigkeit ist in den Policen meistens ein Rücktrittsgrund, der durch die Versicherung gedeckt ist.

Ich bin auch noch nicht nach meinem Beruf gefragt worden, habe aber schon öfter gehört, dass das vorkommen kann. In dem Fall würde ich an deiner Stelle einfach den erlenten oder letzten Beruf angeben. Überprüfen können die das meiner Einschätzung nach nicht.

Aaronp

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.578
Re: USA-Urlaub trotz Arbeitslosigkeit
« Antwort #4 am: 24.07.2008, 08:53 Uhr »
Am wichtigsten ist es, der Agentur für Arbeit Bescheid
zu geben. Ansonsten kann es eine Sperre des Arbeitslosengeldes
geben. Urlaub muss beantragt werden (max. 3 Wochen werden
so weit ich weiß genehmigt).

Die USA können nichts überprüfen. Ich würde aber halt nicht sagen,
dass du arbeitslos bist.

Gruß
Aaronp

DocHoliday

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 7.246
Re: USA-Urlaub trotz Arbeitslosigkeit
« Antwort #5 am: 24.07.2008, 09:03 Uhr »
Ob Du arbeitslos bist oder nicht, intereesiert bei der Immigration niemanden. Höchstens, ob Du über genug Geldmittel verfügst, um Deinen Aufenthalt dort zu finanzieren.
Direkten Zugriff auf die Datenbank der Arbeitsämter (oder wie auch immer die Dinger jetzt heißen) hat der Officer dort auch (noch?) nicht.

Dein Beruf (so denn überhaupt jemand danach fragen sollte) ist natürlich der, den Du erlernt hast.
Gruß
Dirk

zuehli

  • Gold Member
  • *****
  • Beiträge: 807
Re: USA-Urlaub trotz Arbeitslosigkeit
« Antwort #6 am: 24.07.2008, 09:06 Uhr »
Am wichtigsten ist es, der Agentur für Arbeit Bescheid
zu geben. Ansonsten kann es eine Sperre des Arbeitslosengeldes
geben. Urlaub muss beantragt werden (max. 3 Wochen werden
so weit ich weiß genehmigt).

Die USA können nichts überprüfen. Ich würde aber halt nicht sagen,
dass du arbeitslos bist.

Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Zwar spielen die Kollegen von der Arbeitsagentur sich manchmal ein wenig auf, aber ein seit längerer Zeit gebuchter Urlaub dürfte auch dort keine Probleme machen.
Ansonsten hat schon gar nicht bei der Immigration, mich oder meine Frau jemand nach dem Beruf gefragt. Also: don't worry...

Gruß Harald
96 New Orleans, LV, South CA, SF
98 LV, San Diego, LA
00 LV, AZ, UT, LA
03 New Orleans, FL
04 SF, ID, Yellowstone, Mid CA
05 LV, GC, Page, Zion
07 LV, UT, CO, AZ
09 FL
10 SF - LA Schleife
12 FL
13 FL
14 DEN, SD, Yellowstone, SLC, Arches
15 FL
16 LV & AZ
?? in der Nach-Trump-Aera

Kidrock

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.004
Re: USA-Urlaub trotz Arbeitslosigkeit
« Antwort #7 am: 24.07.2008, 09:10 Uhr »
Bei meinem Aufenthalt 1996 war ich auch arbeitslos.Ich hatte 3 Wochen beim Arbeitsamt beantragt und die standen mir auch zu.
Wie es dort mittlerweile Aussieht kann ich dir nicht sagen.
"And its one more day up in the canyons
And its one more night in hollywood
If you think you might come to california...i think you should"
Counting Crows-a long December

joeholly

  • Lounge-Member
  • ****
  • Beiträge: 117
Re: USA-Urlaub trotz Arbeitslosigkeit
« Antwort #8 am: 24.07.2008, 09:19 Uhr »
Moin!

Zu der Frage an sich:
Bei mir wurde bei 2 von 4 Einreisen (als Tourist) nach dem Beruf gefragt.
Die Beantwortung mit dem erlernten Beruf sollte dann vollkommen ausreichen.

Gruß, Jörg
1995 FL # 2003 NV-CA # 2004 CA-AZ-UT-NV
2005 MA-RI-CT-NY-NJ-PA-DE-MD-VA-ON-VT-NH-ME
2007 FL # 2008 CA-NV-AZ # 2014 CA

nomad

  • Silver Member
  • *****
  • Beiträge: 471
Re: USA-Urlaub trotz Arbeitslosigkeit
« Antwort #9 am: 24.07.2008, 09:31 Uhr »
Hi,

als Tourist wurde ich noch nie, bei Geschäftsreisen hingegen immer nach meinem Beruf gefragt.

nomad.


Mick

  • Gold Member
  • *****
  • Beiträge: 841
  • Go Blue!
Re: USA-Urlaub trotz Arbeitslosigkeit
« Antwort #10 am: 24.07.2008, 09:39 Uhr »
Also ich wurde auch schon gefragt was ich arbeite. Wo ich arbeite wurde hingegen noch nie gefragt.

Gruss,
Mick

pemag

  • Gast
Re: USA-Urlaub trotz Arbeitslosigkeit
« Antwort #11 am: 24.07.2008, 10:13 Uhr »
Hallo

ich wüßte auch nicht, woher der IO Daten über deinen Arbeitgeber oder sonstiges haben sollte. Zur Reiserücktrittsversicherung und Arbeitsamt wurde auch schon alles gesagt.

Also mach' dir keine Sorgen und geniesse deinen Urlaub.

Stefan M.

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 1.813
  • 14 x USA - und kein Ende in Sicht!
Re: USA-Urlaub trotz Arbeitslosigkeit
« Antwort #12 am: 24.07.2008, 10:35 Uhr »
So unterschiedlich können die Einreiseerfahrungen sein. Ich wurde eigentlich fast jedesmal gefragt, welchen Beruf ich ausübe.

Allerdings, @ Jürgen K. : Ich würde bei der Einreise im Fall des Falles auch den erlernten Beruf angeben. Die Angabe, dass Du derzeit arbeitslos (unemployed) bist, könnte nämlich den IO auf die Idee bringen, dass Du gar kein Tourist bist, sondern Dir irgendwelche (Schwarz-?) Arbeit in den USA suchen möchtest und u. U. gar nicht mehr daran denkst, wieder zurück nach Deutschland zu fliegen. Damit könntest Du Dir eine nervige intensive Befragung beim 2nd screening einhandeln. Muss ja nicht sein.  :wink:
"Mit des Weißbiers Hochgenuss, wächst des Bauches Radius..." (unbekannter Autor)


magnum

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 8.020
Re: USA-Urlaub trotz Arbeitslosigkeit
« Antwort #13 am: 24.07.2008, 11:36 Uhr »
Also ich wurde auch schon gefragt was ich arbeite. Wo ich arbeite wurde hingegen noch nie gefragt.

Gruss,
Mick
Kann ich bestätigen.

Bei der Einreise in Cincinnati wurde ich gefragt, welcher Art von Beschäftigung ich nachgehe. Die Arbeitsstelle hat den Officer dagegen nicht interessiert.

Ich denke, solange ein Rückflugticket vorliegt (was ja für das Visa Waiver Programm Pflicht ist), wird sich keiner daran stoßen, wenn Du als Beschäftigung 'none' angibst.

lamm

  • Lounge-Member
  • ****
  • Beiträge: 169
Re: USA-Urlaub trotz Arbeitslosigkeit
« Antwort #14 am: 24.07.2008, 11:56 Uhr »
Bei der letzten Einreise (DTW August 07) wurde ich nach meinem Beruf gefragt. Eine einfache Berufsbezeichnung hat ihm gereicht. Ich frage mich aber ob die Einreisebeamten auf ihrem Bildschirm irgendwelche Infos über meine Arbeitsstelle haben oder nicht.
Die Befragung ist aber warscheinlich von Officer zu Officer unterschiedlich.