Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Bei einem Flug NACH Europa fallen die Ansprüche nur an, wenn die Airline in Europa gemeldet ist. Nachdem Du am Charlotte geflogen bist, nehme ich an, es war die Lufthansa. Damit hättest Du Ansprüche.Diese musst Du schriftlich anmelden, möglichst gleich mit Fristsetzung. Denn normalerweise reagieren die Airlines ersteinmal gar nicht.
Ist auch kein Problem, NOCH ist GB in der EU, also ist BA eine Airline der EU. Damit würde der 2. Punkt aus meinem Link inkraft treten.
Steht doch alles im Ausgangspost. Flug AA ex USA war verspätet (AA hat final nur auf BA umgebucht). Verdusselt hat es ausschließlich AA, eine US-Airline auf einem Flug der nicht in Europa startete. Also keine Ansprüche nach EU-Recht. Ob es nach anderem Recht (Montreal?) Ansprüche geben könnte, keeene Ahnung.
Zitat von: Simone_JJ am 23.05.2019, 18:23 Uhr Steht doch alles im Ausgangspost. Flug AA ex USA war verspätet (AA hat final nur auf BA umgebucht). Verdusselt hat es ausschließlich AA, eine US-Airline auf einem Flug der nicht in Europa startete. Also keine Ansprüche nach EU-Recht. Ob es nach anderem Recht (Montreal?) Ansprüche geben könnte, keeene Ahnung.Sehe ich anders, weil die Fluggesellschaft gilt, die den Flug durchführt und nicht die, wo man gebucht hat. Und BA hat das letzte Stück durchgeführt. Ich würde mich darauf berufen.
Nein, das habe ich anders verstanden. Ich habe gelesen, dass der eigentliche Flug von Charlotte nach Frankfurt war und habe gefragt, ob das LH war. Die Antwort war dann: ein, es war BA.OK, jetzt kommt es drauf an, WAS gebucht war.
Zitat von: miwunk am 23.05.2019, 14:50 UhrBei einem Flug NACH Europa fallen die Ansprüche nur an, wenn die Airline in Europa gemeldet ist. Nachdem Du am Charlotte geflogen bist, nehme ich an, es war die Lufthansa. Damit hättest Du Ansprüche.Diese musst Du schriftlich anmelden, möglichst gleich mit Fristsetzung. Denn normalerweise reagieren die Airlines ersteinmal gar nicht.Leide Nein Ich bin mit American Airlines geflogen. Die haben eine "Partnerschaft" mit British Airways..
Zitat von: biggs-83- am 23.05.2019, 15:40 UhrZitat von: miwunk am 23.05.2019, 14:50 UhrBei einem Flug NACH Europa fallen die Ansprüche nur an, wenn die Airline in Europa gemeldet ist. Nachdem Du am Charlotte geflogen bist, nehme ich an, es war die Lufthansa. Damit hättest Du Ansprüche.Diese musst Du schriftlich anmelden, möglichst gleich mit Fristsetzung. Denn normalerweise reagieren die Airlines ersteinmal gar nicht.Leide Nein Ich bin mit American Airlines geflogen. Die haben eine "Partnerschaft" mit British Airways..Es wäre einfacher und eindeutiger,, wenn Bigg‘s klarstellt, wo bei welcher Gesellschaft gebucht wurde. Die Meilen stellen jedenfalls keine Entschädigung im Sinne der EU-Rechte dar.
Die Buchung und der eigentliche Flug erfolgte mit AA bzw. so war gebucht. AA ist eine amerikanische Fluglinie, es war auch kein Flug innerhalb Europa. Aus meiner Sicht daher eindeutig kein Anspruch aus der genannten EU-Regelung.Ist eine Meinung, bin aber keine Juristin. Dafür gibt es Anwälte, denn vielleicht ist doch irgendwo ein Anspruch herleitbar. Mein Rat: Wenn du also halbwegs sicher sein willst, schalte einen Anwalt ein oder frage bei Flightright oder ähnlichen Stellen mal unverbindlich nach.