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Autor Thema: ESTA - Electronic System for Travel Authorization  (Gelesen 515280 mal)

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Doktor

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Antw:ESTA - Electronic System for Travel Authorization
« Antwort #1485 am: 04.04.2017, 15:44 Uhr »
Jetzt ist es wohl amtlich, sie fragen Social Media Accounts:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/USA-fragen-vor-Einreise-nun-nach-Social-Media-Accounts-3581124.html

Na dann haben wir wohl Glück gehabt, denn am Montag haben wir unseren Antrag neu gestellt und da waren
noch keine Fragen nach Social Media Accounts.
Hat jemand schon Erfahrung mit der nicht-angabe von Sozial Media Infos? Gibt es dadurch irgendwelchen Stress bei der Einreise?
Gruß
  Doktor

Schneewie

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Antw:ESTA - Electronic System for Travel Authorization
« Antwort #1486 am: 04.04.2017, 20:15 Uhr »
Wenn man Facebook hat, kann man es ja auch nicht ankreuzen .
Gruß Gabriele

Aragorn78

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Antw:ESTA - Electronic System for Travel Authorization
« Antwort #1487 am: 05.04.2017, 13:39 Uhr »
Hi Leute

Wir reisen Ende Mai in die USA. ESTA habe ich bereits im Februar eingeholt, Bewilligung wurde erteilt. Wie ist das nun, wenn die Einreisebedingungen kurzfristig ändern? Bsp: Facebook Passwörter, Vermögensnachweise etc.? Kriegt man da eine Information, dass das ESTA Gesuch um diese Angaben ergänzt werden muss? Oder muss man gar nix machen, da man die Bewilligung bereits erhalten hat?

Danke für eure Antwort.

gecko1a

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Antw:ESTA - Electronic System for Travel Authorization
« Antwort #1488 am: 05.04.2017, 14:27 Uhr »
Aus meiner Sicht, solange das Esta nicht zurückgenommen wird, ist es gültig.

miwunk

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Antw:ESTA - Electronic System for Travel Authorization
« Antwort #1489 am: 05.04.2017, 14:28 Uhr »
Du musst gar nichts machen. Vor allem solltest Du Dich nicht verrückt machen lassen. Bisher sind das alles nur Pläne. Dein ESTA gilt jetzt erst mal für 2 Jahre.
Wenn sich bis Mai etwas ändern sollte (höchst unwahrscheinlich), dann werdet Ihr vom Officer bei der Einreise danach befragt.
Ich persönlich würde jedenfalls bei einer Frage nach Facebook antworten, dass ich keinen Account habe.


TimTix

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Antw:ESTA - Electronic System for Travel Authorization
« Antwort #1490 am: 28.06.2017, 19:00 Uhr »
Hallo und sorry vorweg: Eine solche Frage ist garantiert schon mal gestellt und beantwortet worden. Aber allein dieser Thread hat 100 Seiten ... also erlaube ich mir, sie einfach nochmal zu stellen.

Wir fliegen am 11.8. nach Seattle, wo wir eine 10-wöchige Reise mit verschiedenen Etappen starten. Wir sind uns jetzt unsicher, was wir bei ESTA als Zieladresse angeben sollen.

Die ersten beiden Nächte haben wir ein AirBnB in Seattle (die arme Privatperson möchte ich nicht unbedingt angeben), dann folgen einige Campingplätze. Erst nach einer Woche kommt das erste Hotel (San Francisco). Den Großteil der Reise verbringen wir in einem RV, das wir in Las Vegas aufpicken (5.9. bis 3.10.), so dass ich an die RV-Vermietung als Adresse dachte. Aber kommen dann da Fragen auf, wo wir denn davor unterkommen?

Was würdet Ihr tun? Gibt es eine logische Antwort?

Danke / tim

miwunk

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Antw:ESTA - Electronic System for Travel Authorization
« Antwort #1491 am: 28.06.2017, 19:15 Uhr »
Du musst doch keine "Zieladresse" angeben, nur eine "Kontaktadresse". Und da geben wir immer den Auto-/oder Camper-Vermieter an.

PS: mir fällt gerade auf: Du schreibst, Ihr seit erst mal auf Campingplätzen, aber den RV übernehmt Ihr erst am 5.9. Wie kommt Ihr denn dann vorher auf die Campingplätze??


AdiW

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Antw:ESTA - Electronic System for Travel Authorization
« Antwort #1492 am: 29.06.2017, 07:45 Uhr »
Du musst gar nichts machen. Vor allem solltest Du Dich nicht verrückt machen lassen. Bisher sind das alles nur Pläne. Dein ESTA gilt jetzt erst mal für 2 Jahre.
Wenn sich bis Mai etwas ändern sollte (höchst unwahrscheinlich), dann werdet Ihr vom Officer bei der Einreise danach befragt.
Ich persönlich würde jedenfalls bei einer Frage nach Facebook antworten, dass ich keinen Account habe.

Genau genommen, hätten sie auch bisher danach fragen können und dürfen...Ich persönlich würde keine falsche Angaben machen, das ist gefährlich, es sei denn, man möchte nie wieder dorthin...Ein zweites, bereinigtes Konto tut es auch.

TimTix

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Antw:ESTA - Electronic System for Travel Authorization
« Antwort #1493 am: 29.06.2017, 18:36 Uhr »
Hallo miwunk,

danke für die Antwort.

Von Seattle aus nehmen wir nen Mietwagen für eine Woche. Dann sind wir 2 Wochen auf einer Biofarm zu Gast. Die Leute haben wir über https://wwoofusa.org/ kennengelernt. Das ist zwar legal (kein Work & Travel o.ä.), aber ich möchte die nicht angeben. Dann Hotel in San Francisco, dann wieder Mietagen und Zelt bis Las Vegas, da dann das RV für 4 Wochen.

Wenn die Kontaktadresse denen sagen soll, dass ich einfach Tourist bin und reise, dann hielt ich das für das passendste.

Meine Freundin, die sich weniger nen Kopp um sowas macht als ich, hat gestern einfach keine Kontaktadresse angegeben und schon die erfolgreiche Bestätigung bekommen.

Ich denke mal, ich kann nicht viel falsch machen. Jemand anderer Meinung?

miwunk

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Antw:ESTA - Electronic System for Travel Authorization
« Antwort #1494 am: 29.06.2017, 19:19 Uhr »
Ich weiss jetzt gar nicht auswendig, ob die Kontaktadresse ein Pflichtfeld ist. Wenn nicht, dann würde ich es auch nicht angeben.
Falls es ein Pfichtfeld ist kannst Du doch den ersten Autovermieter angeben. Das wäre ja nichteinmal falsch, denn über den seit Ihr ja zumindest am Anfang erreichbar.

Nochwas zum woofen: Du weisst ja sicher, dass in USA als Tourist JEDE Arbeit verboten ist, auch wenn es nur gegen Kost und Logie ist. Nur falls Du gefragt wirst.


Motelli

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Antw:ESTA - Electronic System for Travel Authorization
« Antwort #1495 am: 29.06.2017, 21:27 Uhr »
Du musst aber bei der Fluggesellschaft eine Adresse eingeben. Ich musste das jetzt bei LH auch machen und ich glaube, das ist ein Pflichtfeld. Und die Fluggesellschaft wird das bestimmt auch weitergeben müssen.
Wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten ;-)

miwunk

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Antw:ESTA - Electronic System for Travel Authorization
« Antwort #1496 am: 29.06.2017, 21:32 Uhr »
Ja bei der Airline muss man eine Adresse angeben. Da haben wir bisher immer den Autovermieter angegeben, denn wir wissen ja im voraus nie wo wir an welchem Tag übernachten.


Motelli

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Antw:ESTA - Electronic System for Travel Authorization
« Antwort #1497 am: 29.06.2017, 21:57 Uhr »
Ja bei der Airline muss man eine Adresse angeben. Da haben wir bisher immer den Autovermieter angegeben, denn wir wissen ja im voraus nie wo wir an welchem Tag übernachten.

Ok, das habe ich noch nicht gemacht. Scheinbar kann man da eingeben, was man will, hauptsache die Adresse gibt es  :lol:
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TimTix

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Antw:ESTA - Electronic System for Travel Authorization
« Antwort #1498 am: 09.07.2017, 17:23 Uhr »
Hallo, späte Antwort hier nochmal.

Wollte nur sagen, dass wir schonmal gewwooft haben in den USA und das im Prinzip kennen. Eigentlich ist das von WWOOF USA auch geregelt. (Keine Arbeit, man ist zu Gast, ökologischer Austausch etc.)  Bei meinen bisherigen Erfahrungen kann man auch nicht von Arbeit sprechen. Man ist tatsächlich eher zu Gast und nimmt am Leben der Gastgeber teil.
Wird mich bei der Passkontrolle wohl nochmal ein paar graue Haare kosten, weil mich sowas nervös macht, aber Probleme sollte es eigentlich keine geben.

Danke / t

Motelli

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Antw:ESTA - Electronic System for Travel Authorization
« Antwort #1499 am: 13.08.2017, 13:48 Uhr »
Moin,

habe gerade mal mein ESTA durchgeschaut und gesehen, dass die am 18.02.2018 abläuft. Muss die bei Einreise noch eine bestimmte Zeit gültig sein (wie z. B ein Reisepass mit 6 Monaten in einigen Ländern) oder heisst das, dass ich spätestens am 18.02.2018 das Land verlassen muss. Ich komme am 13.12.2017 wieder nach DE zurück. Das sollte doch kein Problem sein?
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