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Autor Thema: ESTA - Electronic System for Travel Authorization  (Gelesen 515237 mal)

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magnum

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Re: ESTA
« Antwort #30 am: 10.07.2008, 10:34 Uhr »
Ja, das habe ich auch gelesen. Ist aber keine Bestätigung dafür, daß das Verfahren zusätzlich eingeführt wird.

mrh400

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Re: ESTA
« Antwort #31 am: 10.07.2008, 10:51 Uhr »
Hallo,
Ja, das habe ich auch gelesen. Ist aber keine Bestätigung dafür, daß das Verfahren zusätzlich eingeführt wird.
:?: =>
After Jan. 12, 2009, a VWP traveler with a valid ESTA will not be required to complete the paper Form I-94W when arriving on a carrier that is capable of receiving and validating messages pertaining to the traveler’s ESTA status as part of the traveler’s boarding status.  Until ESTA is mandatory, however, all VWP travelers applying for admission at a U.S. port of entry, including those VWP travelers who possess a voluntary ESTA authorization, must still present the Form I-94W to U.S. Customs and Border Protection."

Das heißt doch: nach dem 12.01.2009 muß nur dann nicht ausgefüllt werden, wenn die Fluglinie bestimmte Voraussetzungen erfüllt; vorher muß ausgefüllt werden, auch wenn man ESTAschon freiwillig  hat.
Gruß
mrh400

magnum

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Re: ESTA
« Antwort #32 am: 10.07.2008, 10:54 Uhr »
Was bin ich froh, dass wir unsere nächste Reise erst im Mai starten.

Bis dahin wird sich ja wohl geklärt haben, welche Vorgehensweise die richtige ist ;)

playmaker11

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Re: ESTA
« Antwort #33 am: 10.07.2008, 13:08 Uhr »


Abweichungen in den Angaben (z.B. Schreibfehler bei der Hoteladresse, die z.Zt. keinen interessieren) könnten ein neues Betätigungsfeld für die Immigration werden. :wink:
Glaub ich nicht, war bisher auch nicht interessant.
Das Ding soll ja auch länger gültig sein. Für die Viel- Reiser heißt das ohnehin, daß man dauernd aktualisieren muß.
No retreat, no surrender !

mrh400

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Re: ESTA
« Antwort #34 am: 10.07.2008, 15:44 Uhr »
Hallo,
@playmaker: Hinweis auf diesen Teil meines Posts:
:wink:
Gruß
mrh400

schnulli3

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Re: ESTA
« Antwort #35 am: 10.07.2008, 22:38 Uhr »
Das sagt die US-Botschaft dazu:

Frage: Muss das Formular I-94W noch ausgefüllt werden, wenn man eine ESTAGenehmigung erhalten hat? Antwort: Das US-Ministerium für innere Sicherheit hat sich mit kommerziellen Fluglinien und Schifffahrtsgesellschaften über die Entwicklung und Umsetzung von Benachrichtigungsverfahren für die Weitergabe von Passagierdaten beraten, die es dem Ministerium ermöglichen , Benachrichtigungen zum Boardingstatus von Passagieren an die Transportgesellschaften weiterzugeben. Der ESTA-Status eines vorausschichtlich Reisenden ist Bestandteil des Boardingstatus des Passagiers, der im Rahmen der Pläne eingeführt wurde, Benachrichtigungssysteme zwischen dem Ministerium für innere Sicherheit und den Transportgesellschaften umzusetzen. Nach Umsetzung von ESTA kann das DHS so die Anforderung, vor Antritt einer VWP-Reise das Formular I-94W auszufüllen, abschaffen. Nach dem 12. Januar 2009 müssen Reisende im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen das Formular I-94W nicht mehr handschriftlich ausfüllen, wenn sie mit einer Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen, die Benachrichtigungen zum ESTA-Status als Teil des Boardingstatus des Reisenden entgegennehmen und überprüfen kann. Bis ESTA jedoch verbindlich ist, müssen alle VWP-Reisenden, die an einer US-Einreisestelle einreisen wollen, dem US-Zoll- und Grenzschutzamt weiterhin das Formular I-94W vorlegen, auch wenn sie über eine freiwillige ESTA-Genehmigung verfügen.

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Davidc

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Re: ESTA
« Antwort #36 am: 11.07.2008, 09:51 Uhr »
Das sagt die US-Botschaft dazu:

Frage: Muss das Formular I-94W noch ausgefüllt werden, wenn man eine ESTAGenehmigung erhalten hat? Antwort: Das US-Ministerium für innere Sicherheit hat sich mit kommerziellen Fluglinien und Schifffahrtsgesellschaften über die Entwicklung und Umsetzung von Benachrichtigungsverfahren für die Weitergabe von Passagierdaten beraten, die es dem Ministerium ermöglichen , Benachrichtigungen zum Boardingstatus von Passagieren an die Transportgesellschaften weiterzugeben. Der ESTA-Status eines vorausschichtlich Reisenden ist Bestandteil des Boardingstatus des Passagiers, der im Rahmen der Pläne eingeführt wurde, Benachrichtigungssysteme zwischen dem Ministerium für innere Sicherheit und den Transportgesellschaften umzusetzen. Nach Umsetzung von ESTA kann das DHS so die Anforderung, vor Antritt einer VWP-Reise das Formular I-94W auszufüllen, abschaffen. Nach dem 12. Januar 2009 müssen Reisende im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen das Formular I-94W nicht mehr handschriftlich ausfüllen, wenn sie mit einer Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen, die Benachrichtigungen zum ESTA-Status als Teil des Boardingstatus des Reisenden entgegennehmen und überprüfen kann. Bis ESTA jedoch verbindlich ist, müssen alle VWP-Reisenden, die an einer US-Einreisestelle einreisen wollen, dem US-Zoll- und Grenzschutzamt weiterhin das Formular I-94W vorlegen, auch wenn sie über eine freiwillige ESTA-Genehmigung verfügen.



Ich habe den Eindruck, dass sich da ein paar Bürokraten ihren Posten erhalten müssen und Bürokratie um der Bürokratie willen produzieren.
Sehr lustig sind auch immer die Angaben auf amtlichen Formularen, wie lange das Ausfüllen durchschnittlich dauert. Ich will nicht wissen wie viele Leute mit der statistischen Erhebung derartiger wichtiger Daten beschäftigt sind ...
Und da wundern sie sich, wenn trotz des günstigen Dollars die ausländischen Besucherzahlen nicht explodieren.

magnum

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Re: ESTA
« Antwort #37 am: 11.07.2008, 09:52 Uhr »
Das sagt die US-Botschaft dazu:

Frage: Muss das Formular I-94W noch ausgefüllt werden, wenn man eine ESTAGenehmigung erhalten hat? Antwort: Das US-Ministerium für innere Sicherheit hat sich mit kommerziellen Fluglinien und Schifffahrtsgesellschaften über die Entwicklung und Umsetzung von Benachrichtigungsverfahren für die Weitergabe von Passagierdaten beraten, die es dem Ministerium ermöglichen , Benachrichtigungen zum Boardingstatus von Passagieren an die Transportgesellschaften weiterzugeben. Der ESTA-Status eines vorausschichtlich Reisenden ist Bestandteil des Boardingstatus des Passagiers, der im Rahmen der Pläne eingeführt wurde, Benachrichtigungssysteme zwischen dem Ministerium für innere Sicherheit und den Transportgesellschaften umzusetzen. Nach Umsetzung von ESTA kann das DHS so die Anforderung, vor Antritt einer VWP-Reise das Formular I-94W auszufüllen, abschaffen. Nach dem 12. Januar 2009 müssen Reisende im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen das Formular I-94W nicht mehr handschriftlich ausfüllen, wenn sie mit einer Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen, die Benachrichtigungen zum ESTA-Status als Teil des Boardingstatus des Reisenden entgegennehmen und überprüfen kann. Bis ESTA jedoch verbindlich ist, müssen alle VWP-Reisenden, die an einer US-Einreisestelle einreisen wollen, dem US-Zoll- und Grenzschutzamt weiterhin das Formular I-94W vorlegen, auch wenn sie über eine freiwillige ESTA-Genehmigung verfügen.


Faszinierend wieviel Luft man für eine einfache Antwort produzieren kann. Ein einfaches 'ja', 'nein' oder 'möglicherweise' hätte auch gereicht ;)

Andre

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Re: ESTA
« Antwort #38 am: 11.07.2008, 15:01 Uhr »
Hier gibt's eine aktuelle Kurzzusammenfassung zum ESTA, die vom American Consulate General herausgegeben wurde.

WestSucht

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Re: ESTA
« Antwort #40 am: 30.07.2008, 21:50 Uhr »
Interessant ist, daß man sich per Sneak Preview (Powerpoint) schon mal anschauen kann,
wie das Ganze aussieht.
Eigentlich nix anderes als das I94W, nur eben online.
Bleibt halt noch die Zollerklärung. Von mir aus können sie das
auch noch online machen... :wink:

CU,
Manni

Antje

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Re: ESTA
« Antwort #41 am: 31.07.2008, 09:09 Uhr »
Hallo,

letztlich ist es doch so:

ab 2009 ist es Pflicht, muß gemacht werden und darüber lohnt auch keine Diskussion. Entspricht letztlich dem grünen Formblatt, garantiert keine Einreise, letzte Entscheidung trifft der Beamte am Einreisepunkt.

Gibt man es ab sofort ein, hat man keinen Vorteil daraus, denn im Flugzeug muß nach wie vor ausgefüllt werden.

Im Grunde genommen ist das ganze eine billige Möglichkeit für die USA, Beta-Tests zu starten mit echten Daten. Kein Vorteil, keine Garantien für den Nutzer, aber die Behörden können schon man spielen.

Eingeführt wie immer mit dem Totschlag-Argument: Wer nichts auf dem Kerbholz hat, darf damit ja kein Problem haben.

Und wenn bei der Auswertung der Daten und Zusammenführung der Daten aus uns unbekannten diversen Pools leider was schief läuft, sind es natürlich immer nur bedauerliche Einzelfälle.

Nein - ich hab nichts auf dem Kerbholz, nein, ich bin bei der Einreise auch noch nie unangemessen behandelt worden, dennoch stehe ich grenzenlosem Datensammeln sehr sehr kritisch gegenüber.

Und: Nein - ich habe auch keine Kundenkarten
Und: Ich kenne jemanden bei Payback und was ich daher weiß, sorgt dafür, daß ich diese Karte sicher nie verwenden werde.
Und: Ja - ich zahle völlig anachronistisch gerne bar und setze Karten sehr selektiv ein.
Und: Nein - ich bin nicht altmodisch und kaufe/buche auch im Internet, ich bin im gegenteil schon extrem lange online und deshalb sehr vorsichtig

Antje







IkeaRegal

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Re: ESTA
« Antwort #42 am: 31.07.2008, 09:18 Uhr »
Mal sehen wie das dann mit dem Zollformular sich verhält. Wäre ja konsequent, wenn man das auch Online machen kann.

Ich sehe das zwar wie Antje, aber wenn man in das Land will, kann man nichts machen. Letztlich nur hoffen, dass keine falschen Schlüsse gezogen werden.

Kann man denn überhaupt noch ein "erstes Hotel" angeben, wie man das bisher musste? Denn was bringt eine alle 2 Jahre erstelltes "Touristenvisum" wenn man nur einmalig eine Adresse angibt obwohl man zig Mal einreist.

McC

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Re: ESTA
« Antwort #43 am: 31.07.2008, 09:20 Uhr »
Kann man denn überhaupt noch ein "erstes Hotel" angeben, wie man das bisher musste? Denn was bringt eine alle 2 Jahre erstelltes "Touristenvisum" wenn man nur einmalig eine Adresse angibt obwohl man zig Mal einreist.

Das mit dem Hotel angeben, finde ich Quatsch! Was soll ich reinschreiben, wenn ich erst drüben ein Hotel suche?!?

IkeaRegal

  • Gast
Re: ESTA
« Antwort #44 am: 31.07.2008, 09:35 Uhr »
Kann man denn überhaupt noch ein "erstes Hotel" angeben, wie man das bisher musste? Denn was bringt eine alle 2 Jahre erstelltes "Touristenvisum" wenn man nur einmalig eine Adresse angibt obwohl man zig Mal einreist.

Das mit dem Hotel angeben, finde ich Quatsch! Was soll ich reinschreiben, wenn ich erst drüben ein Hotel suche?!?
Das war vorher aber nun mal so oder man kann sagen, bis Ende des Jahres ist es auch so. Und wenn du dort nur Disneyland angibst. Diese ganze Prozedur könnte man zerreden, weil jawohl kein Terrorist "yes" ankreuzen würde, nur weil er einer ist.