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Autor Thema: Bekanntgaben der pers. Daten bei Flug in die USA  (Gelesen 1845 mal)

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atecki

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Bekanntgaben der pers. Daten bei Flug in die USA
« am: 20.02.2003, 16:50 Uhr »
http://derstandard.at/standard.asp?id=1216522

Gemäß dem Artikel müssen die Passagiere bei USA-Flügen zustimmen, daß die Daten (Name, Wohnort, etc) bereits vor dem Flug nach USA and ie USA weitergeleitet werden. Anscheinend werden auch Informationen wie Sonderwünsche bei Menüs weitergeleitet...

Die Daten vorab zu schicken, stört mich nicht sonderlich, werden ja eh auf dem grünen Zettel eingetragen, und vielleicht geht dann die Immigration auch schneller  ;)

Aber die Frage nach den Menüs wundert mich schon eher - wer weiß was die INS daraus für Rückschlüsse zieht.... ???




scoutgirl

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Re: Bekanntgaben der pers. Daten bei Flug in die U
« Antwort #1 am: 20.02.2003, 17:10 Uhr »
Zitat von: atecki link=board=flug;num=1045756224;start=0#0 date=02/20/03 um 16:50:24

Aber die Frage nach den Menüs wundert mich schon eher - wer weiß was die INS daraus für Rückschlüsse zieht.... ???


Aha, also als Terrorist bestelle ich jetzt unbedingt ein Menue mit Schweinefleisch... ;D
USA: ME NH VT NY FL MI NJ NY CO MT WY NV CA AZ UT WA AL GA
CAN: ON QC AB BC

Davidc

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Re: Bekanntgaben der pers. Daten bei Flug in die U
« Antwort #2 am: 20.02.2003, 20:36 Uhr »
Das stand vor ein paar Wochen schon in der FTD. Damals hat sich die EU noch geziert, wegen Datenschutz. Jetzt haben sie wohl klein beigegeben. Wenn man schon nicht gegen Saddam ist, dann eben für Daten oder so ähnlich. Der Datenschutz wird ohnehin jedes Jahr weiter ausgehöhlt. "1984" ist nicht mehr weit weg, es hat bereits begonnen. Siehe Kameraüberwachung in der Londoner City zur "Congestion Charge" und dergleichen mehr.

DesertDevil

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Re: Bekanntgaben der pers. Daten bei Flug in die U
« Antwort #3 am: 20.02.2003, 22:26 Uhr »
also dass die nun wissen, wo ich wohne ist mir relativ egal. Etwas Bedenken habe  ich bei den (imho komplett kranken) amerikanischen Machthabern aber doch: ich habe beim BA Executive Club als bevorzugtes Mahl "asiatisch vegetarisch" angegeben. Vermutlich bin ich damit in die Rasterfahndung aufgenommen und potentieller Terrorist. Wobei: als "alt-europäischer" Schnitzel-Esser wäre ich das sicher auch ;) . Ja, leicht übertrieben..... aber im Moment ist denen alles zuzutrauen. Und besser wird das in den nächsten Wochen sicher nicht. Fände es schon schade, wenn wir halbwegs "normalen" Touristen doch so stark unter dem ausgemachten Schwachsinn eines kopfkranken (!!!)  Präsidenten  (oder was immer dieser Busch sein will) im "Kampf" gegen einen zweifellos gefährlichen Diktator in Mitleidenschaft gezogen würden.

DD

Hank

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Re: Bekanntgaben der pers. Daten bei Flug in die U
« Antwort #4 am: 21.02.2003, 06:24 Uhr »
Hallo Freunde,

nicht daß mir etwa diese "Neuerungen" gefallen würden, aber Eure Diskussion beginnt langsam ins politische abzugleiten - und das sollte nicht sein. Das ist ein Reiseforum !
Cheers,

Hank !




AnkeManni

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Re: Bekanntgaben der pers. Daten bei Flug in die U
« Antwort #5 am: 21.02.2003, 09:29 Uhr »
Danke Hank!

Solange es nicht so weit geht wie in der Schiffahrt, habe ich damit keine Probleme.
In der Schiffahrt müssen alle Schiffe, die einen US Hafen anlaufen möchten, 24 h vor Abfahrt des Schiffes im Ladehafen ein Manifest (komplette Aufstellung der Ware mit allen Einzelheiten, wie Absender, Empfänger, genaue Warenbezeichnung etc.) per Datenübertragung nach USA schicken. Nach Prüfung durch die US Behörden, bekommt der Ladehafen dann die Erlaubnis, ob die Ware an Bord darf oder nicht.

D.h. für uns Flieger, solange nicht irgendwann in USA jemand den Daumen hebt oder senkt, und damit erlaubt, ob ich überhaupt einsteigen darf oder nicht........

:-/Obwohl, was habe ich davon, wenn sie mich erst bei der Einreise zurückschicken??

nomad

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Re: Bekanntgaben der pers. Daten bei Flug in die U
« Antwort #6 am: 21.02.2003, 09:47 Uhr »

Moin!

Hmmm, wenn ich das richtig sehe, dann ist das neue an diesem System doch nur, dass der INS die Daten jetzt auf jeden Fall so frueh wie moeglich haben will, oder? Viele Fluggesellschaften haben doch jetzt auch schon an diesem APIS (?) Programm mitgemacht. Bei LH werden z.B. vor dem Einsteigen die Daten aus dem Pass eingescannt, damit sie schon uebermittelt werden koennen, waehrend man selber noch unterwegs ist.

Jetzt wollen sie die Daten halt schon bei der Buchung. Wobei man bedenken muss, dass es eine Menge Leute gibt, die auch sehr kurzfristig buchen (z.B. mit flexiblem Ticket). Da erhaelt der INS die Daten dann halt auch erst ein paar Stunden vor Abflug.

Also so richtig neu ist das ganze, glaube ich, nicht. Ok, die Sache mit den Menuewuenschen kommt dazu. Damit kann ich leben.

Gruesse,

nomad.



Hank

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Re: Bekanntgaben der pers. Daten bei Flug in die U
« Antwort #7 am: 05.03.2003, 14:02 Uhr »
Kam grade frisch 'rein (von LH):

Zugriff von U.S.-Zollbehörde auf Daten der Reservierungs- und Check-In-Systeme von Fluggesellschaften in der EU ("PNR Access")
 
Neue Vereinbarung zwischen EU-Kommission und amerikanischen Behörden.


Lufthansa ist gesetzlich zur Offenlegung der Daten von U.S.A.-Reisenden gegenüber den amerikanischen Zollbehörden verpflichtet. Dies gilt ebenso für andere europäische und amerikanische Fluggesellschaften, die im Transatlantikverkehr tätig sind. Es handelt sich um Daten, die die Fluggesellschaften im Zusammenhang mit der Buchung oder zur Durchführung der Flugreise im Reservierungssystem oder im Check-In-System speichern. Die Fluggäste müssen keine neuen oder zusätzlichen Angaben machen. Kundendaten vom Vielfliegerprogramm Miles and More sind nicht betroffen.

Die Offenlegung der Reservierungs- und Check-In-Daten ist zukünftig Voraussetzung für den Antritt eines Fluges von oder nach den U.S.A. Der behördliche Zugang zu den Fluggastinformationen soll laut Vereinbarung zwischen EU und U.S.A. am 5. März 2003 beginnen. Lufthansa bereitet geeignete Verfahren vor, um die Passagiere auf die neuen Erfordernisse im U.S.-Verkehr hinzuweisen.

Die Offenlegung von Reservierungs- und Check-In-Daten ist zu unterscheiden vom sogenannten APIS (Advance Passenger Information System). APIS für U.S.A-Flüge ist ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben und bereits in Betrieb. Hierbei werden wichtige Paßdaten der Fluggäste unmittelbar vor einem Flug von oder nach den U.S.A. an die U.S.-Zollbehörden übermittelt.
Cheers,

Hank !