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Autor Thema: Roadtrip Südwesten  (Gelesen 4426 mal)

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mwindsch

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Antw: Roadtrip Südwesten
« Antwort #60 am: 15.02.2024, 15:20 Uhr »
ein Zusatzfahrer ist bei dem ADAC Vertrag dabei

partybombe

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Antw: Roadtrip Südwesten
« Antwort #61 am: 15.02.2024, 15:21 Uhr »
Wenn Schäden vom (Vollkasko-)Schutz ausgenommen sind, aber nachträglich erstattet werden, musst du den Schaden zuerst begleichen und bekommt dieses dann erstattet. Im Schadenfall zahlt man einen/den Betrag an den Vermieter, welche später von einer anderen Stelle erstattet wird. Ein solches Verfahren gibt es auch sehr oft bei Selbstbeteiligungen innerhalb der Vollkasko.
Kannst du z.B. bei Billigermietwagen.de finden; man muss halt (vorübergehend) in Vorleistung gehen  und die genannten Bedingungen für die Erstattung einhalten. Finde ich im Grundsatz unproblematisch und habe ich auch schon gemacht.

Ab und an versuchen natürlich die Vermieter vor Ort dir eine Versicherung aufzuschwatzen. Würde ich eigentlich nie annehmen, denn du hast genügend Zeit dir zu Hause die bereits abgeschlossenen Bedingungen und Regelungen durchzulesen und darauf bei der Buchung (zu Hause) zu reagieren. Wenn ich also Bedenken hätte, würde ich sofort zu Hause etwas anderes abschließen. Vor Ort ist es aus meiner Sicht zu unsicher, denn wer liest dann in der Kürze der Zeit sämtliche Regelungen durch, versucht alles zu verstehen und tut dann noch das Richtige.
Also: vor der Buchung zu Hause alles genau lesen.

Der (übliche) ADAC-Vertrag klingt erst einmal sicher, dass hat Jack Black ja bereits geschrieben. Aber hier kann dir natürlich niemand die endgültige Verantwortung und Entscheidung abnehmen. Du musst schon selbst das Kleingedruckte durchlesen, denn dort liegen eventuell die Unterschiede. Das gilt gerade auch für Deckungssummen oder wie in deinem Fall, für das Verfahren nach einem Schaden (in diesem Fall das In-Vorleistung-gehen).

Jack Black

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Antw: Roadtrip Südwesten
« Antwort #62 am: 15.02.2024, 16:00 Uhr »
Im Schadenfall zahlt man einen/den Betrag an den Vermieter, welche später von einer anderen Stelle erstattet wird.

Nur ist es eben hier keine "andere Stelle", sondern Alamo selbst. Also zahlt man an Alamo (= der Vermieter) und der "die andere Stelle" (= immer noch Alamo) erstattet es wieder?! Nicht so sehr sinnvoll. Das ist etwas unglücklich formuliert, es geht eben um solche Schäden, die unterwegs auftreten können und keine Alamo Location vor Ort ist, da muss man ggf. in Vorhand gehen.

Und wie schon gesagt, das explizit vorgenannte "Dach" wird im Mietvertrag überhaupt nicht erwähnt.
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partybombe

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Antw: Roadtrip Südwesten
« Antwort #63 am: 15.02.2024, 16:14 Uhr »

Und wie schon gesagt, das explizit vorgenannte "Dach" wird im Mietvertrag überhaupt nicht erwähnt.

Daher meine Empfehlung, die Regelungen zu Hause vor Abschluss genau zu lesen; wobei man ja oft noch zurücktreten/kündigen kann, wenn sich was besseres findet.

Jack Black

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Antw: Roadtrip Südwesten
« Antwort #64 am: 15.02.2024, 16:49 Uhr »
Daher meine Empfehlung, die Regelungen zu Hause vor Abschluss genau zu lesen; wobei man ja oft noch zurücktreten/kündigen kann, wenn sich was besseres findet.

Wobei ich das eigentlich anders herum meinte - das Dach ist also in jedem Fall voll versichert, selbst bei den Ausschlussklauseln wird es nicht erwähnt. Die Regelungen des ADAC sind erwiesenermaßen sehr gut, da braucht sich niemand Sorgen zu machen, die sind tausendfach erprobt.

Ohnehin bekommt man den eigentlichen, rechtskräftigen Mietvertrag erst in den USA, aber da liest sich das keiner mehr durch, das ist viel zu viel. Aber vorher ist alles Schall und Rauch, erst was man bei Alamo unterschreibt ist das Maß der Dinge. Aber das ist natürlich ein ganz normaler Mietvertrag mit CDW/LDW und Haftpflicht 1 Mio. und sogar UMP (wenn der Unfallgegner unversichert sein sollte). Das ist alles in Ordnung. Viel mehr geht gar nicht.
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partybombe

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Antw: Roadtrip Südwesten
« Antwort #65 am: 15.02.2024, 19:41 Uhr »
Daher meine Empfehlung, die Regelungen zu Hause vor Abschluss genau zu lesen; wobei man ja oft noch zurücktreten/kündigen kann, wenn sich was besseres findet.

Wobei ich das eigentlich anders herum meinte - das Dach ist also in jedem Fall voll versichert, selbst bei den Ausschlussklauseln wird es nicht erwähnt. Die Regelungen des ADAC sind erwiesenermaßen sehr gut, da braucht sich niemand Sorgen zu machen, die sind tausendfach erprobt.

Ohnehin bekommt man den eigentlichen, rechtskräftigen Mietvertrag erst in den USA, aber da liest sich das keiner mehr durch, das ist viel zu viel. Aber vorher ist alles Schall und Rauch, erst was man bei Alamo unterschreibt ist das Maß der Dinge. Aber das ist natürlich ein ganz normaler Mietvertrag mit CDW/LDW und Haftpflicht 1 Mio. und sogar UMP (wenn der Unfallgegner unversichert sein sollte). Das ist alles in Ordnung. Viel mehr geht gar nicht.

Das mit dem „Schall und Rauch“ und dem gültigem Mietvertrag beim Verleiher ist rechtlich begrenzt richtig, da du i.d.R. wohl einen gültigen Vertrag mit ARCD-Reise (?) abgeschlossen hast. Aber es ist richtig, im Zweifel wird es recht kompliziert, gerade wenn der Rechtsstand in Deutschland ist. Der ARCD dürfte oftmals die Abwicklung der Buchung als Vertreter des Autovermieters übernommen haben, allerdings ist der ADAC nicht für die Leistungen des Mietvertrages verantwortlich, da diese durch den Vermieter erbracht werden können. Kompliziert wird es, da der vor Ort abzuschließende Mietvertrag ein eigenes Rechtsverhältnis darstellt.
Es würde allerdings jeden Rahmen hier sprengen, auf jede (abgrenzende) Besonderheit hier einzugehen.

Jack Black

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Antw: Roadtrip Südwesten
« Antwort #66 am: 15.02.2024, 20:24 Uhr »
Es würde allerdings jeden Rahmen hier sprengen, auf jede (abgrenzende) Besonderheit hier einzugehen.

Eben. Und da man ja dann auch in den USA ist, kann man kaum sagen "bei meinem deutschen Vertrag steht aber das und das". Das ist interessiert da sicherlich genau keinen. Deswegen muss man sich einfach darauf verlassen, dass der Vermittler honorig ist und die Erfahrung lehrt, dass der ADAC eine gute Reputation hat. Mehr kann man nicht machen. Insbesondere sollte man sich eben nicht verrückt machen und zu Hause die Verträge auf den Kopf stellen, es hilft im Zweifel sowieso nicht. Wer so große Sorgen hat, sollte dann vielleicht über andere Optionen nachdenken.

Aber es ist richtig, im Zweifel wird es recht kompliziert, gerade wenn der Rechtsstand in Deutschland ist.

Und erst Recht, wenn der Rechtsstand USA ist, was beim eigentlichen Mietvertrag 100%ig der Fall ist. Von daher müßte man eben den Mietvertrag vor Ort genau durchlesen, bevor man ihn unterschreibt. Aber das ist hanebüchen, dann kann man es auch gleich lassen. Wenn man ALAMO nicht traut (oder einem anderen großen Anbieter), hilft alles nicht. Dann bekommt man eben keinen Mietwagen.
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partybombe

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Antw: Roadtrip Südwesten
« Antwort #67 am: 16.02.2024, 12:53 Uhr »
Es würde allerdings jeden Rahmen hier sprengen, auf jede (abgrenzende) Besonderheit hier einzugehen.

Eben. Und da man ja dann auch in den USA ist, kann man kaum sagen "bei meinem deutschen Vertrag steht aber das und das". Das ist interessiert da sicherlich genau keinen. Deswegen muss man sich einfach darauf verlassen, dass der Vermittler honorig ist und die Erfahrung lehrt, dass der ADAC eine gute Reputation hat. Mehr kann man nicht machen. Insbesondere sollte man sich eben nicht verrückt machen und zu Hause die Verträge auf den Kopf stellen, es hilft im Zweifel sowieso nicht. Wer so große Sorgen hat, sollte dann vielleicht über andere Optionen nachdenken.

Aber es ist richtig, im Zweifel wird es recht kompliziert, gerade wenn der Rechtsstand in Deutschland ist.

Und erst Recht, wenn der Rechtsstand USA ist, was beim eigentlichen Mietvertrag 100%ig der Fall ist. Von daher müßte man eben den Mietvertrag vor Ort genau durchlesen, bevor man ihn unterschreibt. Aber das ist hanebüchen, dann kann man es auch gleich lassen. Wenn man ALAMO nicht traut (oder einem anderen großen Anbieter), hilft alles nicht. Dann bekommt man eben keinen Mietwagen.

Es ging mir lediglich um die Frage der rechtlichen Durchsetzung im Schadensfall; Stichwort „nachträgliche Rückerstattung“.
Vermutlich ergänzt im genannten Fall die vertragliche Regelung über die nachträgliche Rückerstattung im Schadensfall die vertragliche Hauptleistungspflicht des Vermittlers über die Vermittlung des Mietwagenvertrages. Diese Regelung gibt dem Mieter im Fall der Fälle die Möglichkeit (unter Beachtung der getroffenen Festlegungen !), eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Fahrzeugvermieter zu reduzieren oder wie im genannten Fall gar zu vermeiden. Diese Erstattungsform ist jedoch ehr ausdrücklich keine Versicherung, sondern wird in der Regel als ein Service des Vermittlers bezeichnet, über diese im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens entschieden würde. Im geschilderten Fall wurde aufgeführt, dass „Haftungsbefreiung nach den Grundsätzen (ist also wie Jack Black richtig schreibt keine Versicherung !) eines Vollkaskoschutzes ohne Selbstbehalt“ gewährt würde. Ganz entscheidend ist dabei, dass im Schadensfall die genannten Regelungen genau beachtet werden.

Jack Black

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Antw: Roadtrip Südwesten
« Antwort #68 am: 16.02.2024, 13:40 Uhr »
Vermutlich ergänzt im genannten Fall die vertragliche Regelung über die nachträgliche Rückerstattung im Schadensfall die vertragliche Hauptleistungspflicht des Vermittlers

Der Vermittler (ADAC) erstattet im Schadensfall nichts, es gibt hier keine Hauptleistungspflicht durch den ADAC. Das ist im Vertrag nicht vorgesehen. Der Mietvertrag mit ALAMO enthält den vollwertigen Collision Damage / Lost Damage Waver (eine Leistung von ALAMO), ohne jeglichen Selbstbehalt. Es geht einzig um die Vorleistung des Mieters bei Schäden, die der Vermieter nicht ad hoc selbst beheben kann und für die man beispielsweise eine Werkstatt aufsuchen soll. In der Regel aus logistischen Gründen.

Der ADAC hat hier keine eigenen Leistungen im Schadensfall angeboten. Die bieten nur den Service an, im Falle einer Vorleistung durch den Mieter das Geld bei Alamo zurückzuholen, falls Alamo nicht selbst die Rechnung beglichen hat.

Es gibt in der Tat Verträge, in denen der Vermittler die Hauptleistungspflicht anbietet, aber das ist hier nicht der Fall und das ist in den USA auch relativ unüblich, gerade weil die Vermieter (insbesondere für deutsche Gäste) einen Waver anbieten für vergleichsweise kleines Geld. Wenn man die Leistung selbst dazu buchen muss (bei Amerikanern ist das der Normalfall), kostet das alleine normalerweise ca. 20$ pro Miettag. Ziemlich teuer (im Vergleich zu Vollkaskoversicherungen). Wobei Vollkaskoversicherung ganz ohne Selbstbeteiligung auch in Deutschland nicht verschenkt wird. Bei der HUK24 konnte ich das gar nicht abschließen, Minimum 150€ bieten sie an. Aber das ist ein anderes Thema, jedenfalls enthält dieser Mietvertrag den Waver durch ALAMO.
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partybombe

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« Antwort #69 am: 16.02.2024, 16:07 Uhr »
Vermutlich ergänzt im genannten Fall die vertragliche Regelung über die nachträgliche Rückerstattung im Schadensfall die vertragliche Hauptleistungspflicht des Vermittlers

Der Vermittler (ADAC) erstattet im Schadensfall nichts, es gibt hier keine Hauptleistungspflicht durch den ADAC. Das ist im Vertrag nicht vorgesehen. Der Mietvertrag mit ALAMO enthält den vollwertigen Collision Damage / Lost Damage Waver (eine Leistung von ALAMO), ohne jeglichen Selbstbehalt. Es geht einzig um die Vorleistung des Mieters bei Schäden, die der Vermieter nicht ad hoc selbst beheben kann und für die man beispielsweise eine Werkstatt aufsuchen soll. In der Regel aus logistischen Gründen.

Der ADAC hat hier keine eigenen Leistungen im Schadensfall angeboten. Die bieten nur den Service an, im Falle einer Vorleistung durch den Mieter das Geld bei Alamo zurückzuholen, falls Alamo nicht selbst die Rechnung beglichen hat.

Es gibt in der Tat Verträge, in denen der Vermittler die Hauptleistungspflicht anbietet, aber das ist hier nicht der Fall und das ist in den USA auch relativ unüblich, gerade weil die Vermieter (insbesondere für deutsche Gäste) einen Waver anbieten für vergleichsweise kleines Geld. Wenn man die Leistung selbst dazu buchen muss (bei Amerikanern ist das der Normalfall), kostet das alleine normalerweise ca. 20$ pro Miettag. Ziemlich teuer (im Vergleich zu Vollkaskoversicherungen). Wobei Vollkaskoversicherung ganz ohne Selbstbeteiligung auch in Deutschland nicht verschenkt wird. Bei der HUK24 konnte ich das gar nicht abschließen, Minimum 150€ bieten sie an. Aber das ist ein anderes Thema, jedenfalls enthält dieser Mietvertrag den Waver durch ALAMO.

 :dankeschoen: für die Erläuterung.
Bei Wohnmobilen gab es zumindest früher eine „Rückerstattungsversicherung“ (es ist ehr ein Selbstbeteiligungsausschluss) durch die Allianz Travel für USA und Kanada. Ich weiß nicht, ob es dies auch für Autos gibt.
Hier wurden die gemäß Mietvertrag in Rechnung gestellten (Schaden-)Kosten für die Wiederherstellung des Mietfahrzeugs später auf Antrag in Deutschland erstattet. Das Vertragsverhältnis unterlag in diesem Fall deutschen Recht.

Auf unseren Fall bezogen ist es jedenfalls im Zweifel wichtig, dass es eine (möglicherweise spätere) Rückerstattung durch ALAMO gibt und man daher im Schadensfall genau auf die dafür festgelegten/beschriebenen Regeln achtet. Es gibt immer wieder mal Fälle, wo z.B. entgegen einer Regelung die dort beschriebene polizeiliche Unfall-/Schadensaufnahme unterlassen wird. Dann gibt es in der Regel auch keine Rückerstattung.

Jack Black

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Antw: Roadtrip Südwesten
« Antwort #70 am: 16.02.2024, 20:48 Uhr »
Bei Wohnmobilen gab es zumindest früher eine „Rückerstattungsversicherung“ (es ist ehr ein Selbstbeteiligungsausschluss) durch die Allianz Travel für USA und Kanada. Ich weiß nicht, ob es dies auch für Autos gibt.

Grundsätzlich wird es das geben, aber es wird aus o.g. Gründen wohl erst gar nicht angeboten. Aber (nur als Beispiel) für Mietwagen auf Irland sieht das schon anders aus. Selbst hier in Deutschland (wo es ja dieses Waver-Konstrukt faktisch nicht gibt) gibt es Rückerstattungsversicherungen durch den Vermittler.

Wir selbst haben außerdem die Barclay Platinum Kreditkarte, die beinhaltet auch eine Versicherung auf Mietwagen, aber in den Vokabeln der Finanzwelt würde ich die als "Nachrang-Versicherung" bezeichnen. Also jede andere Deckung ist primär, die Versicherung der Barclay zahlt nur das, was andere nicht zahlen. Ist aber dennoch eine sehr wertvolle Versicherung, denn sie haftet natürlich auch, wenn es gar keine primäre Deckung gibt. Das ist fast der einzige Grund, warum wir diese Kreditkarte haben. Damit kann man beispielsweise in den USA auch die schrottige Mindesthaftpflicht buchen (die meistens nur bis ca. 20.000,-$ deckt), die Barclay haftet bis 1 Mio. In dieser Hinsicht sind die Amerikaner ja wirklich bekloppt, die versichern ihre Fahrzeuge ernsthaft mit einer Haftpflichtversicherung, die nur 20.000,-$ zahlt. Das ist bei uns vollkommen unvorstellbar.
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mwindsch

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« Antwort #71 am: 16.02.2024, 21:09 Uhr »
Ich denke, ihr habt meine Bedenken bezüglich des Wagens geklärt....danke...aber ich hätte schon wieder eine Frage:

War jemand von euch schon mal in der Goulding's Lodge im Monument Valley übernacht?
Ist es das wert?

 Wir sind am überlegen, ob wir uns das gönnen sollten oder aber 2 Nächte in Page übernachten und damit 2mal am gleichen Ort bleiben - erspart die Kofferpackerei - und ist auch um einiges günstiger....
Oder ist die Lodge ein Erlebnis, das den Preis rechtfertigt?

Jack Black

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« Antwort #72 am: 17.02.2024, 00:19 Uhr »
Gouldings Lodge ist nicht im Monument Valley, sondern gegenüber der Einfahrt zum Monument Valley. Das sind dann zwar nur noch 1-2 km bis zur Einfahrtsbooth, aber grossartige Aussicht hat man nicht.

Wenn überhaupt, dann solltet Ihr im "The View" übernachten, das ist wirklich im Monument Valley mit fantastischer Aussicht auf die legendären Butties. Allerdings sind die Zimmer meistens sehr, sehr teuer. Bis Page wäre es mir für eine Zwischenübernachtung allerdings zu weit, deutlich näher kann man auch in Kayenta übernachten. Achtung, das ist Navajo Land, dort gibt es keinerlei Alkohol zu kaufen, falls Ihr Lust auf ein Feierabendbier o.ä. habt, das müsst Ihr mitbringen.
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Antw: Roadtrip Südwesten
« Antwort #73 am: 24.02.2024, 10:30 Uhr »
Wir waren vor vielen Jahren auf dem CG The View. Die Lage ist atemberaubend, mal konnte dort am Morgen und Abend dort sitzen und das Farbenspiel bei Sonnenauf- und Sonnenuntergang bewundern. Außerdem bist du direkt am Eingang in das Tal.
Von der Gouldings Lodge hast du das nicht.

Page wäre mir viel zu weit, da fährst du ja etwa 2x2 Stunden. Dann würde ich es so legen, dass du z.B. von morgens früh oder bis abends spät von der letzten Übernachtung das Monument Valley besuchst und dann nach Page fährst oder von dort kommst. Dort gibt es ja den Antelope Canyon und manches andere zu sehen.
Ich würde also das Monument Valley auf meine Fahrtroute legen.

Als Alternativen mit näheren Übernachtungsorte käme Kayenta und Mexican Hat in Frage, da fährtst du etwa eine halbe Stunde.