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Autor Thema: 1 Jahr in die USA, aber wie ?  (Gelesen 5947 mal)

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dschlei

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Re: 1 Jahr in die USA, aber wie ?
« Antwort #30 am: 20.04.2013, 17:35 Uhr »
D.h. ich schließe in den USA eine Ehe und lasse mich in den USA wieder scheiden und das klappt? Gut soweit, aber ist es auch zwingend? Was, wenn die angetraute Gemahlin in Deutschland die Scheidung einreicht - mit den entsprechenden Unterhaltsfolgen. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass das für Deutschland ausgeschlossen werden kann.

Zumal es in den USA normal sein mag - in DE würde ein 20 Jähriger sicherlich auffallen als Personenstatus geschieden - trotz ähnlicher Scheidungsquote auch bei uns.
Eine solche Ehe waere auch fuer Deutschland rechtsgueltig (viele Deutsche heiraten ja in Las Vegas).  Die Gemahlin kann die Scheidung natuerlich in Deutschland einreichen, warum auch nicht, oder sie kann es in den USA machen, mit den selben Unterhaltsvorderungen.  Ob das Gericht ihr was zu spricht nach einer sehr kurzen Ehe, ist zweifelhaft
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Floriana

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Re: 1 Jahr in die USA, aber wie ?
« Antwort #31 am: 20.04.2013, 21:17 Uhr »
Sorry, aber da ist jemand knapp 18 und will ein Jahr in den USA leben weil es ihm bei zweiwöchigen Floridaaufenthalt so gut gefallen hat. Dann kommt der Lösungsvorschlag: deutsche Freundin heiraten, die dort bald die GC bekommt und auch knapp 18 ist. Hauptsache man hat den Aufenthaltstitel. Irgendwie wird die Welt immer oberflächlicher.

Wenn sie heiraten, nachdem sie die GC hat, kann er mit einer Bearbeitungszeit von etwa 2 1/2 Jahren rechnen, bevor er selbst einen Aufenthaltstitel, d. h. eine [von ihr gesponserte] GC erhält. Und wenn sie vorher heiraten, kann sie ihn ja überhaupt nicht sponsern. Ausserdem ist sie noch minderjährig.

Floriana

TGW712

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Re: 1 Jahr in die USA, aber wie ?
« Antwort #32 am: 20.04.2013, 23:33 Uhr »
D.h. ich schließe in den USA eine Ehe und lasse mich in den USA wieder scheiden und das klappt? Gut soweit, aber ist es auch zwingend? Was, wenn die angetraute Gemahlin in Deutschland die Scheidung einreicht - mit den entsprechenden Unterhaltsfolgen. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass das für Deutschland ausgeschlossen werden kann.

Zumal es in den USA normal sein mag - in DE würde ein 20 Jähriger sicherlich auffallen als Personenstatus geschieden - trotz ähnlicher Scheidungsquote auch bei uns.
Eine solche Ehe waere auch fuer Deutschland rechtsgueltig (viele Deutsche heiraten ja in Las Vegas).  Die Gemahlin kann die Scheidung natuerlich in Deutschland einreichen, warum auch nicht, oder sie kann es in den USA machen, mit den selben Unterhaltsvorderungen.  Ob das Gericht ihr was zu spricht nach einer sehr kurzen Ehe, ist zweifelhaft

Die Frage ist, ob sich die Scheidung dann nach deutschem Scheidungsrecht richtet. Wenn das der Fall ist, dann gibt es auch Unterhalt. Das ist in Deutschland wesentlich strenger, als in den USA. Gefühlt würde ich sagen, dass bei einem deutschen Ehepaar, das in den USA heiratet deutsches Scheidungsrecht gilt, wenn die Scheidung durchgeführt wird. Nicht US-Recht.

leia

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Re: 1 Jahr in die USA, aber wie ?
« Antwort #33 am: 21.04.2013, 01:29 Uhr »

Die Frage ist, ob sich die Scheidung dann nach deutschem Scheidungsrecht richtet. Wenn das der Fall ist, dann gibt es auch Unterhalt. Das ist in Deutschland wesentlich strenger, als in den USA. Gefühlt würde ich sagen, dass bei einem deutschen Ehepaar, das in den USA heiratet deutsches Scheidungsrecht gilt, wenn die Scheidung durchgeführt wird. Nicht US-Recht.

Sorry, aber das ist so definitiv nicht richtig. In D hat man keineswegs grundsätzlich einen Unterhaltsanspruch nur weil man verheiratet war, da gehört schon noch ne ganze Menge mehr an Voraussetzungen dazu.
Viele Grüße Leia


Heiner

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Re: 1 Jahr in die USA, aber wie ?
« Antwort #34 am: 21.04.2013, 06:55 Uhr »
Hi!

Das Thema ist hier  "1 Jahr in die USA, aber wie" , und nicht Heirat oder Scheidung.

Gruß Heiner


Wat mutt, dat mutt

Davidc

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Re: 1 Jahr in die USA, aber wie ?
« Antwort #35 am: 23.04.2013, 21:07 Uhr »
Was hat denn der Schulleiter in Florida nun gesagt? Der sollte doch gefragt werden?