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Autor Thema: Welche Genehmigungen brauche ich,um Reisen in den USA anzubieten+durchzuführen?  (Gelesen 14767 mal)

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zackenbarsch

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Hallo Leute,
ich hoffe, das ist der richtige Ort für meine Frage; wusste nicht, wo ich das sonst hätte posten können:
Ich überlege, geführte Touren für (vornehmlich deutsche) Touristen in den USA anzubieten: ich wäre dann quasi Reiseleiter und Kleinbusfahrer in einem. Ich würde das nur an zwei oder drei Terminen im Sommer machen und den Rest der Zeit würde ich meinem Job in Deutschland nachgehen. Weiß jemand,
1. ob das so überhaupt möglich ist?
2. falls das möglich ist, welche Formalitäten man erledigen muss?
Dabei stellen sich Fragen wie : Dürfte ich ohne Weiteres einen Kleinbus mit 8 oder 9 Personen fahren, ohne spezielle Genehmigung? Darf ich überhaupt als "Reiseanbieter" in den USA auftreten? Muss ich dieses Gewerbe in den USA anmelden oder genehmigen lassen....?
Bin dankbar für weiterführende Infos!

DocHoliday

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Ich schätze, wenn Du das offiziell und vollständig legal machen wolltest, würde es wohl schon daran scheitern, dass Du wahrscheinlich keine Greencard hast und damit in den USA nicht arbeiten darfst.
Gruß
Dirk

Wurzelsepp

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Ich schätze, wenn Du das offiziell und vollständig legal machen wolltest, würde es wohl schon daran scheitern, dass Du wahrscheinlich keine Greencard hast und damit in den USA nicht arbeiten darfst.

Also, ich weiß es schlicht nicht, ich denke nur laut nach: es sind doch Kunden aus Deutschland, d.h. das Geld bekommt er auch aus Deutschland. Braucht ein Reiseleiter der für einen Deutschen Reiseveranstalter auf einer Bustour arbeitet eine Greencard?

Drummond

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Ich schätze, wenn Du das offiziell und vollständig legal machen wolltest, würde es wohl schon daran scheitern, dass Du wahrscheinlich keine Greencard hast und damit in den USA nicht arbeiten darfst.

Also, ich weiß es schlicht nicht, ich denke nur laut nach: es sind doch Kunden aus Deutschland, d.h. das Geld bekommt er auch aus Deutschland. Braucht ein Reiseleiter der für einen Deutschen Reiseveranstalter auf einer Bustour arbeitet eine Greencard?

Ich weiß es auch nicht.
Gehe aber davon aus, daß der RL da eine Arbeitserlaubnis braucht.

Ansonsten ist die Frage hier sowieso falsch plaziert.
Wenn man so was ernsthaft vor hat, dann geht man zur US-Behörde.
VG

Floriana

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Also, ich weiß es schlicht nicht, ich denke nur laut nach: es sind doch Kunden aus Deutschland, d.h. das Geld bekommt er auch aus Deutschland. Braucht ein Reiseleiter der für einen Deutschen Reiseveranstalter auf einer Bustour arbeitet eine Greencard?

Er befindet sich bei/zur Erbringung der Leistung in den USA und arbeitet hier. Er braucht eine Arbeitserlaubnis oder GC.

Floriana

Las Vegas Fan

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Also, ich weiß es schlicht nicht, ich denke nur laut nach: es sind doch Kunden aus Deutschland, d.h. das Geld bekommt er auch aus Deutschland. Braucht ein Reiseleiter der für einen Deutschen Reiseveranstalter auf einer Bustour arbeitet eine Greencard?

Stelle Dir das gleiche mal in Deutschland vor. Ein nicht geduldeter "Migrant" bietet für seine Landsleute Leistungen in seiner Landessprache und Währung an. Lebt in Deutschland, nimmt also am öffentlichen Leben teil, zahlt aber natürlich keine Steuern, obwohl er die Infrastruktur benutzt. Krankenversicherung und ähnliche Dinge sind noch gar nicht angesprochen.

Das ist natürlich vollkommen unmöglich und das ist selbstverständlich auch in den USA vollkommen unmöglich. Ohne Green Card oder zumindest ohne entsprechendes Visum (E-Visum?!) geht da gar nichts.

motorradsilke

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Re:
« Antwort #6 am: 14.05.2016, 21:08 Uhr »
Es gibt doch aber viele geführte Reisen in den USA. Da fliegt der Reiseleiter mit der ganzen Gruppe in die USA, leitet dort die Reise und fliegt mit den Leuten wieder zurück. Diese Leute können doch unmöglich alle eine GC haben.

miwunk

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Nein, bestimmt nicht. Aber ein entsprechendes Visum


motorradsilke

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Re:
« Antwort #8 am: 14.05.2016, 21:48 Uhr »
Also muss es ja möglich sein, so was zu machen.

Wurzelsepp

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Stelle Dir das gleiche mal in Deutschland vor. Ein nicht geduldeter "Migrant" bietet für seine Landsleute Leistungen in seiner Landessprache und Währung an. Lebt in Deutschland, nimmt also am öffentlichen Leben teil, zahlt aber natürlich keine Steuern, obwohl er die Infrastruktur benutzt. Krankenversicherung und ähnliche Dinge sind noch gar nicht angesprochen.

Das ist natürlich vollkommen unmöglich und das ist selbstverständlich auch in den USA vollkommen unmöglich. Ohne Green Card oder zumindest ohne entsprechendes Visum (E-Visum?!) geht da gar nichts.

Das stimmt natürlich. In unserem Fall lebt aber der Reiseleiter nicht in den USA.
Der typische Fall in dem das auch so ist, und einfach im Rahmen des Visa Waiver Programms funktioniert ist eine Montagetätigkeit die ein deutscher Arbeiter, von einer deutschen Firma bezahlt in den USA ausführt. Auch dieser vollbringt dort die Leistung.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür ist, dass der Arbeiter sein Gehalt NICHT von einer amerikanischen Firma bekommt, sondern von seinem deutschen Arbeitgeber.



TGW712

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Das stimmt natürlich. In unserem Fall lebt aber der Reiseleiter nicht in den USA.
Der typische Fall in dem das auch so ist, und einfach im Rahmen des Visa Waiver Programms funktioniert ist eine Montagetätigkeit die ein deutscher Arbeiter, von einer deutschen Firma bezahlt in den USA ausführt. Auch dieser vollbringt dort die Leistung.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür ist, dass der Arbeiter sein Gehalt NICHT von einer amerikanischen Firma bekommt, sondern von seinem deutschen Arbeitgeber.

So einfach ist das dann leider doch nicht. Service Engineers, also Monteure sind ausdrückliche in der Liste der Berechtigten der B-1 Visa genannt und nur deshalb funktioniert es dann auch unter dem Visa Waiver Program (https://travel.state.gov/content/dam/visas/BusinessVisa%20Purpose%20Listings%20March%202014%20flier.pdf)

Reisebegleiter sind in der Liste aber nicht genannt, so dass man zumindest nachfragen müsste, ob man darunter fällt.
Die Alternative wäre wohl eher ein H-2B Visum, das bedingt nach meinem Verständnis aber einen Kooperationspartner in den USA (https://www.uscis.gov/working-united-states/temporary-workers/h-2b-temporary-non-agricultural-workers)

Kennt übrigens jemand wirklich einen Reiseanbieter, der eine begleitete Tour durch einen bezahlten Tourguide aus Deutschland anbietet der dann auch noch selber den (Klein)Bus fährt? Ich kenne nur zwei Varianten: Abholung durch den Tourguide am Flughafen in den USA (dann wohl ein resident/GC holder) oder aber eine Begleitete Reise durch einen deutschen Tourguide, das sind dann aber nach meiner Wahrnehmung eher Freizeiten einer Kirchengemeinde, von Vereinen etc, bei denen der Guide die Reise und seine Ausgaben erstattet bekommt aber kein Geld verdient und auch nicht den Bus fährt.

Volare

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Das stimmt natürlich. In unserem Fall lebt aber der Reiseleiter nicht in den USA.
Der typische Fall in dem das auch so ist, und einfach im Rahmen des Visa Waiver Programms funktioniert ist eine Montagetätigkeit die ein deutscher Arbeiter, von einer deutschen Firma bezahlt in den USA ausführt. Auch dieser vollbringt dort die Leistung.
Eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür ist, dass der Arbeiter sein Gehalt NICHT von einer amerikanischen Firma bekommt, sondern von seinem deutschen Arbeitgeber.

So einfach ist das dann leider doch nicht. Service Engineers, also Monteure sind ausdrückliche in der Liste der Berechtigten der B-1 Visa genannt und nur deshalb funktioniert es dann auch unter dem Visa Waiver Program (https://travel.state.gov/content/dam/visas/BusinessVisa%20Purpose%20Listings%20March%202014%20flier.pdf)

Reisebegleiter sind in der Liste aber nicht genannt, so dass man zumindest nachfragen müsste, ob man darunter fällt.
Die Alternative wäre wohl eher ein H-2B Visum, das bedingt nach meinem Verständnis aber einen Kooperationspartner in den USA (https://www.uscis.gov/working-united-states/temporary-workers/h-2b-temporary-non-agricultural-workers)

Kennt übrigens jemand wirklich einen Reiseanbieter, der eine begleitete Tour durch einen bezahlten Tourguide aus Deutschland anbietet der dann auch noch selber den (Klein)Bus fährt? Ich kenne nur zwei Varianten: Abholung durch den Tourguide am Flughafen in den USA (dann wohl ein resident/GC holder) oder aber eine Begleitete Reise durch einen deutschen Tourguide, das sind dann aber nach meiner Wahrnehmung eher Freizeiten einer Kirchengemeinde, von Vereinen etc, bei denen der Guide die Reise und seine Ausgaben erstattet bekommt aber kein Geld verdient und auch nicht den Bus fährt.

Auf Ferienmessen habe ich Reiseleiter kennengelernt, die Sommers in Alaska und im Yukon sind. Diese bieten Touren in kleinen Gruppen an, die mit einem Kleinbus stattfinden. Im Winter sind sie in Südamerika und bieten dort ähnliche Touren an. Ich weiss es natürlich nicht wirklich, aber sie scheinen nicht in den USA zu leben. Für das H-2B-Visum qualifizieren sie sich nicht. Möglich wäre ein Intracompany Transferee L-1 einer deutschen Firma oder ein E-Visum als Inhaber oder Angestellter in den USA. Ich vermute jedoch, dass sie einfach über das VWP einreisen und die 90 Tage nicht überschreiten. 

lonewolf81

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Vermutlich wird es da, wie auch in anderen Sachen, auch einen gewissen "grauen Markt" geben. Da fahren eben acht Leute gemeinsam in die USA und einer, der das gerne unheimlich gerne macht, hat sich vorher über mögliche Ziele informiert und Wissen angelesen und praktischerweise fährt er auch noch liebend gerne Auto und hat über den ADAC eine günstige Rate bekommen, so dass der Mietwagen auf seinen Namen läuft.

Solange da nix passiert, wird man das so durchziehen können. Ich würde es aber ausdrücklich NICHT empfehlen. Es kann da so schnell etwas schief gehen oder rauskommen und dann ist Ende Gelände.

zackenbarsch

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Finde es super nett, dass ihr hier so ausführlich dieses Thema diskutiert. Wahrscheinlich ist es tatsächlich das beste, wenn man sich direkt bei der US-Botschaft erkundigt. Die von euch genannten Visa sind mir auch nicht näher bekannt; müsste da dann jetzt mal etwas tiefer einsteigen, wie es scheint. Würde mich freuen, wenn es noch weitere Meinungen dazu gibt!

Volare

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Finde es super nett, dass ihr hier so ausführlich dieses Thema diskutiert. Wahrscheinlich ist es tatsächlich das beste, wenn man sich direkt bei der US-Botschaft erkundigt. Die von euch genannten Visa sind mir auch nicht näher bekannt; müsste da dann jetzt mal etwas tiefer einsteigen, wie es scheint. Würde mich freuen, wenn es noch weitere Meinungen dazu gibt!

Erst mal vorweg, für dein beschriebenes Vorhaben gibt es kein Visum. Ob es legal unter dem VWP geht, müsstest du das Konsulat fragen. Die anderen genannten Möglichkeiten bedingen einen Wohnsitz in den USA.

Las Vegas Fan

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Re:
« Antwort #15 am: 15.05.2016, 15:41 Uhr »
Also muss es ja möglich sein, so was zu machen.

s.o.:

Ohne Green Card oder zumindest ohne entsprechendes Visum (E-Visum?!) geht da gar nichts.

Last not least wird es sicher auch welche geben, die das einfach schwarz machen. Vielleicht sogar unwissentlich.

dschlei

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Mein Neffe in Deutschland ist bei einem Busreiseunternehmen beschaeftigt.  Ab und an machen sie auch USA touren, und bringen den Luxusreisebus in die USA.  Fuer die Fahrten hier wird immer ein ansaessiger Fahrer und ein Reiseleiter angeheuert.  Der deutsche Busfahrer faehrt als "Beifahrer" mit.
wie er mir sagte, werden auslaendische Reisebusse recht haeufig von der Polizei kontrolliert.

Bezueglich Fuehrerschein, man darf mit dem deutschen Fuehrerschein 7 Personen plus Fahrer transpotieren.  Wenn es aber gewerblich ist, muss eine CDL (Commercial Drivers License) mit Person Transport Endorsement gemacht werden.  Die kann man sich nicht vom deutschen Fuehrerschein umschreiben lassen, sondern sie muss hier gemacht werden, und das geht nur, wenn man einen Wohnsitz in den USA hat.  Deswegen heuert das Unternehmen meines Neffen auch einen lokalen Fahrer an.  Jeder Schulbussfahrer hat uebrigens so einen Fuehrerschein (und die stehen im Sommer oft zur Verfuegung).
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

Kanga

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Kennt übrigens jemand wirklich einen Reiseanbieter, der eine begleitete Tour durch einen bezahlten Tourguide aus Deutschland anbietet der dann auch noch selber den (Klein)Bus fährt?
Ich! Ich war sogar schon so unterwegs und habe dann in den USA erfahren, dass unser Guide mit demselben "Touristenvisum" unterwegs war, wie wir Gäste. 6 zahlende Gäste, 1 Guide, 1 großer SUV...
Wiederholen möchte ich das nicht unbedingt, da mir doch unwohl war... Sprich, das berühmte "Was-wäre-wenn..."

Flicka

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Mir wäre das schon aus haftungsrechtlichen Gründen zu heikel. Außerdem ist man schnell verloren, wenn etwas außerplanmäßiges passiert und man niemanden hat, auf den man Aufgaben deligieren kann. Was passiert, wenn man einen Unfall baut und jemand verletzt wird? Wer kommt für zusätzliche Kosten auf, wenn der Reiseablauf aus irgendeinem Grund geändert werden muss, zusätzliche Unterkünfte oder Flüge erforderlich sind. Was ist, wenn jemand krank wird und alleine nicht in der Lage ist, sich in ärztliche Behandlung zu begeben?

Ich kenne im übrigen bei Busrundreisen bei "normalen" Unternehmen übrigens auch nur die Variante, dass sowohl Reiseleiter als auch Busfahrer vor Ort leben und nicht mit der Gruppe aus Deutschland einreisen. Oder jemand aus einem Verein o.ä. organisiert eine Tour und reist als normaler Tourist mit der Gruppe ein, fungiert aber vor Ort nur als Koordinator und nicht als Reiseleiter oder Fahrer.

winki

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Ich kenne ein Unternehmen in Deutschland, (bekannt durch professionelle Verschiffung von Wohnmobilen), das geführte US Reisemobil - Reisen anbietet. Dabei wird natürlich darauf geachtet dass die Reisegruppe als private Reisegruppe oder als privater Reisemobilclub) auftritt. Meist sind die "Reiseleiter" freiberuflich oder Angestellte der Firma für diese Reise und werden in Deutschland entlöhnt d.h. der "Reiseleiter" tritt nicht als Firma in den USA auf. Damit werden die strengen Auflagen einer illegalen Arbeitstätigkeit in den USA nachzugehen umgangen. Bei einer von mir gebuchten Reise USA/Mexico 2005 wurde mehrmals darauf hingewiesen dass wir bei Nachfrage auf einer der NP Campgrounds grundsätzlich als Mitglied eines privatem Deutscher Reisemobilclub antworten sollten.
Wobei die Stellplätze natürlich lange vorher, von der Firma in Deutschland, da ja der Name der Teilnehmer bekannt waren, gebucht waren.

Allerdings steht ja jedem frei eine LLC in Wyoming (Kosten ca. $140 direkt in Wyoming, oder über einen Anwalt ca. $900) zu gründen und ganz legal, sogar über das 3 Monate Tourist Waiver Programm als Reiseleiter geführte Touren zu organisieren.  :wink: :wink:  



TGW712

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Und das schließt Du genau woraus? Natürlich kannst Du als Deutscher eine LLC gründen, das heißt aber nicht, dass Du als Ausländer für diese LLC dann auch Leistungen erbringen darfst. Der von Dir geschilderte Fall mit dem privaten Club, der vorgeschoben wird ist ein klassischer Fall einer Umgehung. Die LLC ändert daran nichts.
Es ist im Übrigen auch vollkommen irrelevant, von wo die Leistung bezogen wird. Wichtig ist allein, wo die entlohnte Leistung erbracht wird und das ist in den USA.

dschlei

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Und das schließt Du genau woraus? Natürlich kannst Du als Deutscher eine LLC gründen, das heißt aber nicht, dass Du als Ausländer für diese LLC dann auch Leistungen erbringen darfst. Der von Dir geschilderte Fall mit dem privaten Club, der vorgeschoben wird ist ein klassischer Fall einer Umgehung. Die LLC ändert daran nichts.
Es ist im Übrigen auch vollkommen irrelevant, von wo die Leistung bezogen wird. Wichtig ist allein, wo die entlohnte Leistung erbracht wird und das ist in den USA.
Ich stimme dir 100% zu!  Der beschriebene Fall ist ein Vergehen, und wenn es rauskommt, kann mit Haft wegen Steuerhinterziehung und illegaler Arbeit gerechnet werden.
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

TGW712

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So schlimm wird es dann wohl doch nicht sein. Ein Reiseleiter verdient ja keine Unsummen und damit ist die hinterzogene Steuer dann auch nicht so hoch, was bei der Strafe ne Rolle spielt.

Es wird aber eine sehr empfindliche Geldstrafe mit Ausweisung geben. Könnte mir auch gut vorstellen, dass das für mehrere Jahre ein Einreiseverbot bedeutet sowie danach ne sehr lange Zeit die Pflicht, über ein Visum einzureisen und nicht über das VWP. Also faktisch Schluss mit dem gelobten Land...

winki

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Und das schließt Du genau woraus? Natürlich kannst Du als Deutscher eine LLC gründen, das heißt aber nicht, dass Du als Ausländer für diese LLC dann auch Leistungen erbringen darfst. Der von Dir geschilderte Fall mit dem privaten Club, der vorgeschoben wird ist ein klassischer Fall einer Umgehung. Die LLC ändert daran nichts.
Es ist im Übrigen auch vollkommen irrelevant, von wo die Leistung bezogen wird. Wichtig ist allein, wo die entlohnte Leistung erbracht wird und das ist in den USA.

Ganz einfach die Bestimmungen einer LLC (Wyoming) lesen...   Es dürfte dabei auch bekannt sein, dass Gewinne einer LLC versteuert werden müssen.  Ganz legal...  Er darf Übrigens auch sein Wohnmobil in die "Firma" übertragen...   

TGW712

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Und das schließt Du genau woraus? Natürlich kannst Du als Deutscher eine LLC gründen, das heißt aber nicht, dass Du als Ausländer für diese LLC dann auch Leistungen erbringen darfst. Der von Dir geschilderte Fall mit dem privaten Club, der vorgeschoben wird ist ein klassischer Fall einer Umgehung. Die LLC ändert daran nichts.
Es ist im Übrigen auch vollkommen irrelevant, von wo die Leistung bezogen wird. Wichtig ist allein, wo die entlohnte Leistung erbracht wird und das ist in den USA.

Ganz einfach die Bestimmungen einer LLC (Wyoming) lesen...   Es dürfte dabei auch bekannt sein, dass Gewinne einer LLC versteuert werden müssen.  Ganz legal...  Er darf Übrigens auch sein Wohnmobil in die "Firma" übertragen...   

Dann kannst Du die Bestimmung, in der das von Dir Behauptete steht, ja sicher einfach verlinken?

MMn verwechselst Du schlicht zwei Dinge: darf man (Als Unternehmen) einen Service in den USA anbieten (Frage 1) oder darf man diesen Service durch ausländisches Personal anbieten (Frage 2).
Wenn ich in den USA eine Firma gründe bedeutet das noch lange nicht, dass die Firma mich anstellen und bezahlen darf für Leistungen, die ich auf US-Boden erbringe. Das sind zwei vollständig unterschiedliche Dinge und vor allem auch gerade in den USA vollständig anderen Jurisdiktionen zugewiesen: Gesellschaftsrecht ist Recht der Bundesstaaten, Rechtsfragen von Einreise, Einwanderung, Arbeitserlaubnissen für Ausländer etc. ist Bundesrecht.

dschlei

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Und das schließt Du genau woraus? Natürlich kannst Du als Deutscher eine LLC gründen, das heißt aber nicht, dass Du als Ausländer für diese LLC dann auch Leistungen erbringen darfst. Der von Dir geschilderte Fall mit dem privaten Club, der vorgeschoben wird ist ein klassischer Fall einer Umgehung. Die LLC ändert daran nichts.
Es ist im Übrigen auch vollkommen irrelevant, von wo die Leistung bezogen wird. Wichtig ist allein, wo die entlohnte Leistung erbracht wird und das ist in den USA.

Ganz einfach die Bestimmungen einer LLC (Wyoming) lesen...   Es dürfte dabei auch bekannt sein, dass Gewinne einer LLC versteuert werden müssen.  Ganz legal...  Er darf Übrigens auch sein Wohnmobil in die "Firma" übertragen...   

Dann kannst Du die Bestimmung, in der das von Dir Behauptete steht, ja sicher einfach verlinken?

MMn verwechselst Du schlicht zwei Dinge: darf man (Als Unternehmen) einen Service in den USA anbieten (Frage 1) oder darf man diesen Service durch ausländisches Personal anbieten (Frage 2).
Wenn ich in den USA eine Firma gründe bedeutet das noch lange nicht, dass die Firma mich anstellen und bezahlen darf für Leistungen, die ich auf US-Boden erbringe. Das sind zwei vollständig unterschiedliche Dinge und vor allem auch gerade in den USA vollständig anderen Jurisdiktionen zugewiesen: Gesellschaftsrecht ist Recht der Bundesstaaten, Rechtsfragen von Einreise, Einwanderung, Arbeitserlaubnissen für Ausländer etc. ist Bundesrecht.
und wieder hast du den Nagel auf den Kopf getroffen!
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