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Autor Thema: Tempolimit in D überschritten - wird Strafzettel in die USA geschickt?  (Gelesen 16039 mal)

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sil1969

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Hallo,
ich habe da mal eine Frage: unsere Freunde aus den USA waren die letzten 2 Wochen zu Besuch in Deutschland. Wir haben ihnen für 1 Woche unser Auto geliehen. Gestern kam nun ein "Strafzettel" für zu schnelles Fahren. Lt. Bussgeldkatalog gibt das 1 Punkt und 80€. Wenn mein Mann nun sagt, er ist nicht gefahren, sondern unser Freund, schicken die den Strafzettel in die USA weiter oder ist denen der Aufwand zu gross?
Hat da jemand Erfahrung?
Vielen Dank!
LG Silvia

lonewolf81

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Kann sein, dass sie es hinschicken, aber es gibt keine Möglichkeit das einzutreiben. Von daher können sich Eure amerikanischen Freunde entspannen.

Viel schwieriger wird es der Bußgeldstelle glaubhaft zu machen, dass ein Amerikaner gefahren ist. Denn die Ausrede "Bekannter aus dem Ausland" hören die vermutlich tagtäglich als Schutzbehauptung. Auch wenn es bei Euch jetzt wirklich so war, würde ich mich nicht darauf verlassen, dass sie es direkt "schlucken".

Inspired

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In jedem Fall sollte dein Mann zusehen, dass er sich das von der Backe schafft, denn wenn er einfach zahlt, ist es sein Punkt und der wird im Fahreignungsregister registriert. Und falls es dann kritisch wird mit dem Punktestand, kann er dann eben nicht mehr anführen, dass es der Bekannte war.

Er kann doch erst einmal sagen, dass er das Auto Besuch aus dem Ausland gegeben hat. Wenn er dann nicht auf dem Bild ist, wird man ihm das schon glauben müssen. Falls dann die deutschen Behörden wissen wollen, wer es war, kann er sich immer noch überlegen, ob er den Namen angibt. Schlimmstenfalls muss dann halt euer Freund zahlen.

Wenn der Fahrer nicht gefunden wird, kann es sein, dass ihr ein Fahrtenbuch führen müsst.

sil1969

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Hallo,
vielen Dank schonmal für die Antworten. Werden wohl erst mal das Foto anfordern bzw. dass wir das Auto unserem Besuch geliehen hatten. Punkte und Fahrtenbuch wollen wir auf alle Fälle nicht :nono:
LG Silvia

Henry Chinaski

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Das ist echt interessant, halte uns einmal auf dem Laufenden, wie das ganze ausgeht. Nach meinem Rechtsverständnis würde ich sagen, daß Ihr aus dem Schneider seid, wenn Ihr dem Verkehrsamt sagt, wer gefahren ist. Das übrigens müsst Ihr tun, denn bloß bei einem nahen Verwandten habt Ihr das Recht, zu verschweigen, wer gefahren ist.

Das Foto dürfte ja belegen, daß Dein Mann nicht der Fahrer war und wenn das Verkehrsamt den Namen des Fahrers hat, können die sich damit rumschlagen.

Ein Fahrtenbuch wird Euch nur auferlegt, wenn Ihr nicht sagen könnt/wollt, wer gefahren ist. Habe selbst mal die Erfahrung gemacht, als ich von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machte, da mein Vater mit meinem Auto geblitzt wurde. Das ist aber im übrigen auch halb so wild. Man muß dort keine Strecke eintragen, nur eine tägliche Abfahrt- und Ankunftzeit. Also z.B. morgens Abfahrt 8 Uhr, abends um 19 Uhr Ende und darunter kannste Gänsefüßchen für die Folgetage setzen. Musste es zweimal beim Amt vorlegen und habe dann am Abend zuvor innerhalb von fünf Minuten bei nem Bier ein halbes Jahr eingetragen (von dem ich natürlich vier Wochen im Urlaub war, zwei Monate krank, zwei Monate mit der Bahn gefahren bin... :wink:). Die Tante dort war zufrieden. Man muß es auch nicht mit sich führen, die Polizei interessiert das nicht!

winki

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Ganz so einfach wird es nicht werden...  Aber bis jetzt haben wir in Deutschland noch keine Halterhaftung und der Halter kann von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen. Was aber nur dann sinnvoll ist, wenn er nicht selber gefahren ist und deshalb auch nicht über ein Foto identifizierbar ist. Wobei dann die Beweispflicht bei der Polizei liegt, was ihm aber unter Umständen eine Fahrtenbuchauflage einbringt. Allerdings geschieht das meistens bei Mehrfachtäter von "Familienmitglieder". Aber in diesem Fall sollte man nicht von seinem Verweigerungsrecht gebrauch machen, da ja dem guten freund aus Amerika nichts passieren wird. Wahrscheinlich wird ihm noch nicht einmal das Verwahrungsticket nach geschickt da es dort nicht vollstreckt werden kann.

Sollte aber dieses Vergehen im Nahen Ausland Österreich, Schweiz passieren muss der Halter trotzdem zahlen, (Halterhaftung) bekommt aber keine Punkte.  

Am Rande bemerkt, kann in den USA der Halter ebenfalls zur Kasse gebeten werden sogar in das Gefängnis wandern, wenn der Fahrer unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall mit Todesfolge verursacht...

sil1969

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Hallo,
habe heute mitgeteilt, dass wahrscheinlich unser Freund gefahren ist, ich aber gerne ein Foto hätte, um dies sicherzustellen.
Werde dann berichten. Danke.
LG Silvia

motorradsilke

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Ein Fahrtenbuch wird Euch nur auferlegt, wenn Ihr nicht sagen könnt/wollt, wer gefahren ist. Habe selbst mal die Erfahrung gemacht, als ich von meinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machte, da mein Vater mit meinem Auto geblitzt wurde. Das ist aber im übrigen auch halb so wild. Man muß dort keine Strecke eintragen, nur eine tägliche Abfahrt- und Ankunftzeit. Also z.B. morgens Abfahrt 8 Uhr, abends um 19 Uhr Ende und darunter kannste Gänsefüßchen für die Folgetage setzen. Musste es zweimal beim Amt vorlegen und habe dann am Abend zuvor innerhalb von fünf Minuten bei nem Bier ein halbes Jahr eingetragen (von dem ich natürlich vier Wochen im Urlaub war, zwei Monate krank, zwei Monate mit der Bahn gefahren bin... :wink:). Die Tante dort war zufrieden. Man muß es auch nicht mit sich führen, die Polizei interessiert das nicht!

Vorsicht: die Vorlage des Fahrtenbuchs kann jederzeit verlangt werden, § 31a StVZO.
Und die Führung des Fahrtenbuchs kann für alle auf den Fahrzeughalter zugelassenen Fahrzeuge angeordnet werden.

Aber die Führung eines Fahrtenbuchs kann nur auferlegt werden, wenn man nicht aktiv bei der Ermittlung des tatsächlichen Fahrers mitwirkt.
Also von Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen ist keine gute Idee in dem Zusammenhang.

Ich würde es machen, wie Inspired vorgeschlagen hat.

Henry Chinaski

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Vorsicht: die Vorlage des Fahrtenbuchs kann jederzeit verlangt werden, § 31a StVZO.
Und die Führung des Fahrtenbuchs kann für alle auf den Fahrzeughalter zugelassenen Fahrzeuge angeordnet werden.

Aber die Führung eines Fahrtenbuchs kann nur auferlegt werden, wenn man nicht aktiv bei der Ermittlung des tatsächlichen Fahrers mitwirkt.
Also von Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen ist keine gute Idee in dem Zusammenhang.

Ich würde es machen, wie Inspired vorgeschlagen hat.

Das war doch meine Rede. Ein Fahrtenbuch wird nur auferlegt, wenn man (aus welchem Grund auch immer) nichts sagt/weiß etc... Ist mir ja so geschehen.

Aber: die Aussage darf in diesem Falle, wenn es ein Freund aus den USA war, nicht verweigert werden. Das geht nur, wenn ein naher Verwandter der Fahrer war, den man nicht belasten muß. Sie könnte in diesem Falle höchstens sagen, daß sie nicht weiß, wer gefahren ist. Dann wird aber ganz bestimmt ein Fahrtenbuch auferlegt. Ich würde sagen, wer es war und gut ist's.

Aber an alle, die Angst vor einem Fahrtenbuch haben - es tut absolut nicht weh und macht keine Arbeit.

sil1969

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kurzer Zwischenstand: auf dem Foto ist eindeutig unser Freund aus den USA zu erkennen. Wir werden nun dessen Adresse mitteilen und dann schauen wir mal, was passiert.

Danke für die Infos!
LG Silvia

gast

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Aus Gastfreundschaft würde ich die 80 Euro einfach zahlen und den Punkt annehmen!

mlu

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Aus Gastfreundschaft würde ich die 80 Euro einfach zahlen und den Punkt annehmen!
Wieso das? Ordnungswidrigkeiten im Verkehr sind persönliche Strafen. Da eindeutig nachgewiesen werden kann, dass der Fahrzeughalter nicht selber gefahren ist, ist es nicht seine Strafe. Es ist Aufgabe der Ordnungsbehörde, das Bußgeld einzutreiben und sie wird entscheiden, ob sich bei amerikanischen Staatsangehörigen dieser Aufwand lohnt oder das Verfahren eingestellt wird.

Ich würde in keinem Fall die Strafe zahlen und den Punkt nehmen!

Gruß
Micha
Man muss dem Leben immer um einen Whiskey voraus sein - Humphrey Bogart


Inspired

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Ich denke mal, die Bemerkung des Gastes war auch eher mal so ein bisschen 'Aufmischen', besser gar nicht drauf reagieren ;)

mlu

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Ich denke mal, die Bemerkung des Gastes war auch eher mal so ein bisschen 'Aufmischen', besser gar nicht drauf reagieren ;)
Hach, ich kann bei solchen Bemerkungen immer schlecht ruhig bleiben!!!  :koch:  :wink:

Aber du hast natürlich recht. Ich habe leider zu spät gesehen, dass hier einer trollt  :roll:

Gruß
Micha
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sil1969

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Na dann schauen wir mal, ob uns die Freundschaft gekündigt wird.  :wink: Ich habe nämlich die Adresse unseres Freundes mitgeteilt.

Ich geb dann Bescheid, was dabei herausgekommen ist.
LG Silvia