usa-reise.de Forum

Unterwegs => Reiseformalitäten => Thema gestartet von: USA-Roadtrip2018 am 23.10.2017, 17:38 Uhr

Titel: Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: USA-Roadtrip2018 am 23.10.2017, 17:38 Uhr
Guten Abend zusammen,

ich habe vor, im April für eine Woche in die USA zu fliegen, und dort einen kleinen Roadtrip zu machen - u.a. geht es über den Landweg nach Kanada.

Leider habe ich Anfang 2016 einen dummen Fehler gemacht und bin im betrunkenen Zustand Auto gefahren - offiziell hatte ich 2 Promille. Offiziell gelte ich somit laut §316 StGB als vorbestraft. Da wir Kanada über den Landweg betreten werden, mache ich mir da weniger Sorgen, da eTA bei der Einreise über Land nicht benötigt wird und ich einfach hoffe, dass in der Eile an der Grenze keine tiefergehende Kontrolle mit Einsicht in das BZR durchgeführt wird.

Mehr Sorgen mache ich mir allerdings um die Einreise in die USA. Ich habe jetzt schon einige Zeit das Internet durchforstet und verschiedene Meinungen gehört: "Trunkenheit sei kein Problem", "einfach nicht angeben im ESTA, wird nicht kontrolliert", "mit Trunkenheit keine Chance". Bevor ich nun noch mehr Geld in die Reise investiere, möchte ich vorher wissen, wie ich genau vorgehen muss. Laut englisch-sprachigem Wikipedia-Artikel zählt Trunkenheit am Steuer nicht als moral turpitude, von daher wäre die Frage auf dem ESTA-Formular ja mit 'Nein' zu beantworten, richtig? Doch die Tat liegt ja dem BZR vor, und ist somit für den Grenzbeamten ersichtlich, oder nicht?

Ich habe auch gelesen, dass ein sog. B2-Visum helfen kann - aber dies ist, so wie ich das sehe, für einen einwöchigen Trip ja viel zu viel, oder nicht?

Wäre super, wenn ihr mir hier helfen könntet :) Evtl gab es hier ja auch schon Leute, die ähnliche Erfahrungen gesammelt haben? :)

Beste Grüße
Daniel
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: 147VNN am 23.10.2017, 18:03 Uhr
Den deutschen Führerschein hast Du schon wieder? Und zur Hauptfrage streiten sich die Gelehrten, z. B. hier https://www.visum-usa.com/visum-blog/mit-esta-in-usa-einreisen.html geht man davon aus, das Trunkenheit im Verkehr mit gemeint ist.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: USA-Roadtrip2018 am 23.10.2017, 18:08 Uhr
Nein, tatsächlich noch nicht, da ich mich noch nicht bereit gefühlt habe, wieder zu fahren, bzw. die Ursache damals etwas tiefer lag und ich erstmal an anderen, ursächlicheren Baustellen arbeiten wollte, als am Führerschein. Ich bin jetzt aber zur MPU angemeldet, und wenn alles glatt läuft, habe ich im Februar, also vor der Reise, den Führerschein wieder. Ich habe allerdings nicht vor, im Urlaub zu fahren.

Eine Freundin, die US-Amerikanerin ist und regelmäßig rüberfliegt, meinte eben, dass die Amis das bei Trunkenheit nicht so eng sehen, sondern damit tatsächlich sowas wie Gewalt, Diebstahl oÄ gemeint ist. Sie empfiehlt mir, mich mit dem Konsulat hier in Hamburg in Verbindung zu setzen. Habe aber Angst, dass ich damit erst recht auf mich aufmerksam mache...
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: 147VNN am 23.10.2017, 18:31 Uhr
Ich habe allerdings nicht vor, im Urlaub zu fahren.

Oh, ich hatte das angenommen wegen "Roadtrip". Eine belastbare Antwort würde ich mir hier nicht erwarten, die Möglichkeiten oszillieren zwischen Lügen und schlafende Hunde wecken. Wenn es wirklich so lässig genommen wird wie die Bekannte meint schadet ja auch die Nachfrage beim Konsulat nix.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: USA-Roadtrip2018 am 23.10.2017, 18:38 Uhr
Wir haben vor, uns per UBER fahren zu lassen. Einer von uns hat das letztes Jahr gemacht und war sehr begeistert, weil der Fahrer als Einheimischer auch einige Geheimtipps kannte.

Weiß denn vielleicht jemand, ob sowas bei der Einreise direkt aufploppt oder ob man Glück haben kann und einfach kurz gefragt wird, was man in den USA will? War Anfang 2016 schon mal drüben, da wollte er nur den Pass sehen, wissen von wann bis wann ich wo bin, hat Fotos gemacht und die Fingerabdrücke genommen, und mir dann eine schöne Reise gewünscht. Wäre natürlich der Best Case...
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: USA-Roadtrip2018 am 23.10.2017, 18:41 Uhr
Oder anders gefragt: es gibt ja viele Vergehen, die mit einer Vorstrafe enden. Wie ist der übliche Vorgang bei einer Einreise in die USA? Klar, je nach Härte ist irgendwann die Tür zu, aber wenn jetzt jemand wie ich z.B. mit 24 betrunken am Steuer erwischt wird, und ich bspw. mit 54 nochmal in die USA möchte, muss das ja auch irgendwie möglich sein? Ich meine, es gibt ja auch Geschäftsleute, die mal vorbestraft waren, oder Promis, und die kommen ja auch noch ins Land. Gibt es da die Möglichkeit, dass das irgendwann erlischt?
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: dschlei am 23.10.2017, 19:53 Uhr
Eine erste Frage waere,  bist du verhaftet worden (Arrest).  Wenn das der Fall ist, kannst du ESTA nicht mehr machen!
Dieser Artikel ist zwar von der US Botschaft in Neuseelnd, ich nehem aber stark an, dass es auch fuer D zutrifft.  Danach macht eine einzelne Vorstarfe fuer Fahren unter Alkohoieinfluss (DUI) nichts aus.
https://nz.usembassy.gov/visas/criminal-convictions/
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: USA-Roadtrip2018 am 23.10.2017, 21:01 Uhr
Nein, wurde ich nicht. Ich habe auch ein sehr mildes Strafmaß monetär erhalten (ca. 2/3 des Nettos, normalerweise sind es zwei Nettos).

Ich habe mich jetzt nochmal bisschen schlau gemacht, scheinbar ist man bei der ersten Straftat erst vorbestraft, wenn man mehr als 90 Tagessätze oder 3 Monate Freiheitsstrafe verhängt bekommen hat - trifft beides nicht zu. Ich hatte das mit den 90 Tagen in Erinnerung von damals und weiß, dass ich deutlich weniger hatte (konnte das Schreiben vom Gericht nicht mehr finden), eben mit dem Hintergedanken, dass man 'Ausrutscher' nicht ein Leben lang vor sich hintragen muss. Wenn ich richtig verstanden habe, werden die Infos zu dem Vorfall nur für die KriPo verwendet und sind nicht für andere Behörden ersichtlich, ergo gehe ich davon aus, dass ich weder in den USA, noch in Kanada Probleme haben würde. Daher würde ich das ESTA erstmal so bearbeiten, wie zuvor auch.

Wenn dann die Aussagen von deinem Link noch zutreffen, wäre ich ja redundant auf der sicheren Seite :)
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: dschlei am 23.10.2017, 21:11 Uhr
Eben.  Ich wuerde ganz normal ESTA machen und nicht vorbesstraft ankreuzen!
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: Jack Black am 23.10.2017, 21:35 Uhr
Doch die Tat liegt ja dem BZR vor, und ist somit für den Grenzbeamten ersichtlich, oder nicht?

Selbstverständlich NICHT. Einfach "nein" ankreuzen in ESTA und fertig.

Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft daran, dass deutsche Grenzbeamte Einblick in das amerikanische Register haben?! Eben. Und anders herum genauso wenig. Solche Abkommen gibt es allenfalls zwischen Deutschland und den NIederlanden (und auch da hat es sehr lang gedauert, bis es wirklich etabliert war), aber bevor in den USA irgendjemand EInblick in deutsche Akten hat, liegen wir hier lange unter der Erde.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: USA-Roadtrip2018 am 23.10.2017, 23:02 Uhr
Seitdem die NSA sogar Merkels Handy abgehört hat bin ich da doch mittlerweile in meinen Vorstellungen nicht mehr beschränkt :D
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: dschlei am 23.10.2017, 23:21 Uhr
Seitdem die NSA sogar Merkels Handy abgehört hat bin ich da doch mittlerweile in meinen Vorstellungen nicht mehr beschränkt :D
Das war die NSA, und die geben ihre Infos nicht an jeden popeligen Grenzbeamten weiter!
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: Jack Black am 24.10.2017, 11:19 Uhr
Seitdem die NSA sogar Merkels Handy abgehört hat bin ich da doch mittlerweile in meinen Vorstellungen nicht mehr beschränkt :D

Du solltest weniger "Akte X" gucken.

Diese UBER Geschichte finde ich ganz interessant, wie muss man sich das vorstellen? Wenn man wirklich eine Rundfahrt macht, wie sieht es mit den Kosten aus, wie sieht es mit der Übernachtung aus (der UBER Fahrer muss auch auch irgendwo unterkommen), wie ist das mit Verpflegung? Findet man wirklich Leute, die einen drei Wochen im Südwesten herum kutschieren?
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: TGW712 am 24.10.2017, 12:08 Uhr
Seitdem die NSA sogar Merkels Handy abgehört hat bin ich da doch mittlerweile in meinen Vorstellungen nicht mehr beschränkt :D

Du solltest weniger "Akte X" gucken.

Diese UBER Geschichte finde ich ganz interessant, wie muss man sich das vorstellen? Wenn man wirklich eine Rundfahrt macht, wie sieht es mit den Kosten aus, wie sieht es mit der Übernachtung aus (der UBER Fahrer muss auch auch irgendwo unterkommen), wie ist das mit Verpflegung? Findet man wirklich Leute, die einen drei Wochen im Südwesten herum kutschieren?
Uber beschränkt die maximale Fahrtzeit auf 4 Stunden. Es ist also sicherlich gemeint, dass jede einzelne Etappe mit einem anderen Fahrer gefahren wird.
Hat ein Freund von mir im kleineren Maßstab Boston-NYC-Washington gemacht und deutlich weniger gezahlt als mit Mietwagen, Einwegmiete und Parkgebühr in NYC. War sehr zufrieden und hat in der Tat auch noch kleine lokale Tipps bekommen.
Im Südwesten dürfte die Uber Zahl sicherlich beschränkter sein aber das typische Dreieck LA-SF-LV dürfte mit Uber vermutlich auch funktionieren.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: Bandito1011 am 24.10.2017, 12:14 Uhr
Seitdem die NSA sogar Merkels Handy abgehört hat bin ich da doch mittlerweile in meinen Vorstellungen nicht mehr beschränkt :D
Das war die NSA, und die geben ihre Infos nicht an jeden popeligen Grenzbeamten weiter!

Naja, denke mal das es einen gemeinsamen Pool gibt was Vorstrafen etc. von Ausländern betrifft. Halte ich nicht für Abwegig. Einreise in die USA dürfte bei allen Behörden eine sehr hohe Priorität haben. Und das Deutschland bereitwillig jeden Informationsfetzen an die Amis weiter gibt ist heute doch auch kein Geheimnis mehr. Muss aber nicht bedeuten das man deshalb nicht Einreisen darf. Die Grenzbeamten sehen vermutlich auch selbst nicht warum einer nicht ins Land darf, sondern nur das es so ist. Nach Allem was mittlerweile so bekannt ist sollte man diesbezüglich wirklich nicht Naiv sein.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: USA-Roadtrip2018 am 24.10.2017, 12:27 Uhr
Ich persönlich kann mir auch sehr gut vorstellen, dass beim Grenzbeamten da was aufploppt. Aber habe jetzt auch wie gesagt wegen der 90 Tagessätze gelesen, dass ich offiziell nicht vorbestraft bin, daher denke ich, ich muss mir da keine Sorgen machen.

Wegen der UBER Geschichte: Man sucht sich einen Fahrer für eine Strecke, schreibt dann aber beispielsweise in die Annonce rein, dass er für einen fixen Preis eine längere Strecke fahren kann. Mein Kumpel wurde den ganzen Tag durch Texas gefahren und hat 150,00 USD bezahlt - so teuer wäre in etwa auch ein Mietwagen der kleinsten Preisklasse pro Tag, exkl. Benzin, und man muss halt selbst fahren.

Natürlich steht es dem UBER Fahrer frei, dies abzulehnen, aber er hat damit sehr positive Erfahrungen gesammelt.

Wir würden uns von Boston nach Burlington fahren lassen, dort übernachten, und am nächsten Tag von da nach Montréal. Hier werden wir aber evtl. auf Bus oder Bahn umsatteln, da ich nicht weiß, wie leicht es für einen US-Amerikanischen UBER-Fahrer ist, mal 'eben so' nach Kanada zu fahren.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: miwunk am 24.10.2017, 12:41 Uhr
Mein Kumpel wurde den ganzen Tag durch Texas gefahren und hat 150,00 USD bezahlt - so teuer wäre in etwa auch ein Mietwagen der kleinsten Preisklasse pro Tag, exkl. Benzin, und man muss halt selbst fahren.


Wer hat Dir denn dieses Märchen erzählt?? Schau mal auf Vergleichsportale. Einen Mietwagen der kleinsten Klasse bekommst Du in Texas, je nach Jahreszeit und Übernahmestation schon ab 35 Euro.

Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: Jack Black am 24.10.2017, 12:46 Uhr
Im Südwesten dürfte die Uber Zahl sicherlich beschränkter sein aber das typische Dreieck LA-SF-LV dürfte mit Uber vermutlich auch funktionieren.

Ich kann mir immer noch nicht vorstellen, wie das funktionieren soll? Nach 4 Stunden darf der Fahrer nicht mehr fahren, ok, das reicht meistens für 200 Meilen (am Stück). Und dann? Dann muss der Fahrer doch irgendwo übernachten? Wer bezahlt das? Und wie sind überhaupt die Kosten? Das ist doch niemals billiger als mit dem Mietwagen? Mietwagen kostet pro Tag ca. 30$ plus Sprit. Davon kann ein UBER Fahrer niemals die 200 Meilen bezahlen und schon gar nicht die Übernachtung? Oder fährt der Fahrer nach Hause (muss er schon wieder 200 Meilen fahren) und man muss vor Ort einen neuen Fahrer suchen (inkl. Fahrzeug)? Ich kann es mir ernsthaft nicht vorstellen, die Entfernungen sind einfach zu groß. Dass das in super teuren Metropolen eine Alternative ist, das mag funktionieren, aber wie sieht es auf einer klassischen Tour mit 3000 Meilen mit Südwesten aus?
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: Jack Black am 24.10.2017, 12:49 Uhr
Mein Kumpel wurde den ganzen Tag durch Texas gefahren und hat 150,00 USD bezahlt - so teuer wäre in etwa auch ein Mietwagen der kleinsten Preisklasse pro Tag, exkl. Benzin, und man muss halt selbst fahren.

So ein Quatsch. Der MIetwagen kostet ca. 30$ pro Tag und eine Gallone Sprit ca. 2,50$, für 150 Meilen brauchst Du ca. 6-7 Gallonen mit einem MIDSize SUV. Maximal landest Du bei 50$ pro Tag, alles inklusive beim Mietwagen. Da ist UBER also dreimal so teuer, anders hätte ich es mir auch nicht vorstellen können.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: Jack Black am 24.10.2017, 12:56 Uhr
Einen Mietwagen der kleinsten Klasse bekommst Du in Texas, je nach Jahreszeit und Übernahmestation schon ab 35 Euro.

Noch deutlich weniger. Ich habe einfach mal für März 2018 eine 14-Tage Miete in Houston bei billiger-mietwagen.de angefragt. Das beste Angebot (inkl. aller Versicherungen ohne Selbstbesteiligung und Haftpflicht 1 Mio.) liegt bei 27,07 € pro Tag. Economy oder Compact (Chevrolet Spark o.ä.). 379,-€ für 14 Tage.

Selbst ein Midsize SUV (bei weitem nicht das günstigste Modell) liegt bei 33,86 € pro Tag. Auch inkl. alles. Könnte man jetzt einfach so von der Stange buchen.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: TGW712 am 24.10.2017, 13:19 Uhr
Im Südwesten dürfte die Uber Zahl sicherlich beschränkter sein aber das typische Dreieck LA-SF-LV dürfte mit Uber vermutlich auch funktionieren.

Ich kann mir immer noch nicht vorstellen, wie das funktionieren soll? Nach 4 Stunden darf der Fahrer nicht mehr fahren, ok, das reicht meistens für 200 Meilen (am Stück). Und dann? Dann muss der Fahrer doch irgendwo übernachten? Wer bezahlt das? Und wie sind überhaupt die Kosten? Das ist doch niemals billiger als mit dem Mietwagen? Mietwagen kostet pro Tag ca. 30$ plus Sprit. Davon kann ein UBER Fahrer niemals die 200 Meilen bezahlen und schon gar nicht die Übernachtung? Oder fährt der Fahrer nach Hause (muss er schon wieder 200 Meilen fahren) und man muss vor Ort einen neuen Fahrer suchen (inkl. Fahrzeug)? Ich kann es mir ernsthaft nicht vorstellen, die Entfernungen sind einfach zu groß. Dass das in super teuren Metropolen eine Alternative ist, das mag funktionieren, aber wie sieht es auf einer klassischen Tour mit 3000 Meilen mit Südwesten aus?
Auf 3000 Meilen macht das mit Sicherheit keinen Sinn. Nicht ansatzweise. Uber kostet - so meine Erfahrung - in etwa die Hälfte eines Taxis, da dürfte man bei 3000 Meilen das Auto vermutlich (natürlich bildlich gesprochen, ich kenne die Einschränkungen) kaufen können. Ich habe es nie durchgerechnet, würde aber vermuten, dass es in Ballungsgebieten bis 200 Meilen Sinn machen kann, quasi als Alternative zu nem Limo-Service. Ich habe allerdings in den USA nur sehr begrenzte Uber Erfahrung.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: USA-Roadtrip2018 am 24.10.2017, 13:20 Uhr
Oh, okay. Ich hatte in Boston bei Hertz geguckt, da ging das bei ca. 160,00€ los pro Tag! Bzgl. der Fahrtzeit: Das ist dann alles unter der Hand. Er fährt dich wie vereinbart ein paar Meilen gegen kleines Geld, alles darüber hinaus ist eine 'Vereinbarung unter Freunden' ;)
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: lonewolf81 am 24.10.2017, 13:26 Uhr
Da spart man sich dann auch die Uber-Gebühren. Im Endeffekt nicht soviel anderes wie ein "schwarz" vereinbarter Pauschalpreis im Taxi bei ausgeschaltetem Taxameter. Alles soweit ganz nett, nur Haftungsfragen, etc.. im Unfall-Fall, das willste nicht haben.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: Jack Black am 24.10.2017, 15:18 Uhr
Oh, okay. Ich hatte in Boston bei Hertz geguckt, da ging das bei ca. 160,00€ los pro Tag!

Das kann ich auch nicht nachvollziehen. Habe aus Spaß mal hertz.de ausprobiert, 14 Tage im März 2018 ab/bis Boston Logan International Airport, kostet für den kleinsten Wagen 453.41 €, macht 32,38 € pro Tag. Selbst wenn ich nur einen einzigen Tag buche (was natürlich denkbar ungünstig ist), kommt hertz.de auf 49,69 €. Und selbst wenn ich als Alter 24 J. angebe, dann kommt ein Jungfahrerzuschlag dazu, dann kostet mich der eine Tag 79,-€. Immer noch meilenweit von 160,-€ entfernt. Für 14 Tage verlangt hertz.de dann 833,21 € für Jungfahrer, macht 60€ pro Tag.

Irgendwo ist da bei Dir der Wurm drin, für 160€ pro Tag bekommt man den absoluten Luxusschlitten.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: miwunk am 24.10.2017, 15:24 Uhr
Oh, okay. Ich hatte in Boston bei Hertz geguckt, da ging das bei ca. 160,00€ los pro Tag! Bzgl. der Fahrtzeit: Das ist dann alles unter der Hand. Er fährt dich wie vereinbart ein paar Meilen gegen kleines Geld, alles darüber hinaus ist eine 'Vereinbarung unter Freunden' ;)

Da würde ich aber gerne wissen, was für Dich die "kleinste Klasse" ist. Ein Mercedes???


JackBlack:
Natürlich bekommt an das Auto noch billiger als von mir genannt, wenn man z.B. 14 Tage mietet. Ich habe nur für den Preis für einen einzelnen Tag Anmietung geschaut.

USARoadtrip2018:
Du weisst aber schon, dass das, was Du da vorhättest, Schwarzarbeit ist. D.h. Du und der Fahrer wären im Ernstfall nicht versichert. Und Ihr beide könntet mit einer tollen Strafe rechnen. Ausserdem könntest Du weitere Reisen in die USA vergessen, denn Du würdest bestimmt eine langjährige Einreisesperre bekommen.
Und der Uber-Fahren weiss das alles. Wenn er sich dann wirklich auf einen solchen Deal einlassen würde, kannst Du davon ausgehen, dass er auch sonst "nicht ganz sauber" ist.

Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: mrh400 am 24.10.2017, 16:47 Uhr
Das mit den Mietwagenpreisen kann u.U. schon stimmen, wenn man zum einen Einwegmieten unterstellt und zum anderen Alters- (bzw. Jugend-)Zuschläge hinzukommen:

Hertz an einem Wochenende in Texas (Dallas) im April 2018 (06.04. - 07.04.) für einen Tag beginnt für einen 24-jährigen (das stand irgendwo oben) bei 78 EUR (Chevrolet Spark); kommt aber, was die Schilderung ("quer durch Texas") nahelegt, eine Einwegmiete hinzu (z.B. Dallas - San Antonio) ist man bei der kleinsten Klasse bei 181 EUR!!
Bei billiger-Mietwagen beginnt die Einwegmiete in der Altersklasse bei 197 EUR.

Nimmt man Boston als Ausgangspunkt kostet der Tag bei Hertz rund 74 EUR; bei Einwegmiete bis Burlington wirft Hertz bei mir in der Altersklasse 124 EUR aus.

Allerdings ist es unsinnig, solche Einweg-Tagesmieten mit uber-Tagesfahrten zu vergleichen, wenn man insgesamt länger unterwegs sein will  und wieder zum Ausgangspunkt zurückkehrt. Andererseits kostet auch eine Woche ab und bis Boston (davon war als Reiseplan die Rede) in der genannten Altersklasse bei Hertz auch schon mindestens 423 EUR.

Außerdem weiß ich nicht, ob man mit einem zwei Monate alten Führerschein ("wenn alles gut geht, im Februar") überhaupt einen Mietwagen bekommt. Schließlich wissen wir weder, wer alles unterwegs ist (es ist wiederholt von "wir" die Rede), noch das konkrete Alter der Kandidaten.

Die zu uber aufgezeigten Probleme sollte man allerdings auch sehr (!) ernst nehmen.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: USA-Roadtrip2018 am 24.10.2017, 16:56 Uhr
Ja, hatte den glaube ich für 2 Tage rausgesucht mit Abgabe in Kanada - ich glaube, dass das damals den Preis nochmal angekurbelt hat.

bzgl. meines Führerscheins: Wenn würde ein Kumpel fahren, der den FS schon etliche Jahre hat. Sollte daher keine Probleme geben. Selbst wenn, gibt es soweit ich weiß auch nur den Jungfahreraufschlag, aber keine Probleme mit dem Verleih von Autos, selbst wenn man den Führerschein neu hat.

Bzgl. der Schwarzarbeit: an den Aspekt habe ich ehrlich gesagt nicht gedacht. Ich glaube, man hat sich darauf geeinigt, dass es eine Privatfahrt ist, und somit eine Gefälligkeit. Das würde dann nicht unter Schwarzarbeit fallen offiziell. Aber wie genau er das gemacht hat, kann ich ehrlich gesagt nicht sagen. Wir würden aber vermutlich eh ab Burlington den Bus nehmen, sodass es nur Boston --> Burlington betrifft, da kann man ja im Zweifel auf zwei Splitten - oder wir fahren halt selbst (respektive mein Kumpel). Der dritte im Bunde hat keinen Führerschein :D
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: USA-Roadtrip2018 am 24.10.2017, 16:57 Uhr
Achso, ich bin 26 bzw. werde in der Woche drüben 27 (daher die Reise :D) und habe den Führerschein theoretisch seit ich 17 bin - der wird aber soweit ich weiß komplett neu ausgestellt, sodass das nicht mehr ersichtlich ist.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: miwunk am 24.10.2017, 18:13 Uhr
Also Anmietung in USA und Rückgabe in Kanada ist ja wohl die allerblödeste (weil teuerste) Lösung. Da kannst Du noch froh sein, überhaupt ein Angebot bekommen zu haben.

Und nochmal zum Uber-Fahrer: wenn das als eine Privatfahrt deklariert war, dann hätte Dein Kumpel aber sehr schlechte Karten bei einem Unfall gehabt.

Und weshalb soll denn Dein Führerschein neu ausgestellt werden? Hast Du einen FS? dann steht dort das Ausstellungsdatum drin.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: USA-Roadtrip2018 am 24.10.2017, 18:28 Uhr
Haben uns jetzt einen Bus für 20 USD ab Burlington rausgesucht, wohl die beste Alternative. Nach Burlington kann man dann tatsächlich tagesweise ein Auto mieten.

bzgl. des neuen Führerscheins: Eine MPU setzt dein Konto als Null, es ist Strafe und Chance zugleich. Bedeutet: Man bekommt einen komplett neuen Führerschein, samt neuem Ausstellungsdatum, und alle bis dahin gesammelten Punkte verfallen (da es ja ein komplett neues 'Konto' ist - wusste ich selber nicht, war in der MPU-Vorbereitung auch sehr überrascht). Da ich bisher keine hatte, ist das für mich irrelevant, aber es wird auch für diejenigen gemacht, die der Punkte wegen eine MPU machen müssen. Entsprechend ist das Ausstellungsdatum irgendwann im Dezember (Führerschein wird bereits jetzt gedruckt, damit nach MPU direkt die Ausstellung erfolgen kann)
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: USA-Roadtrip2018 am 24.10.2017, 18:29 Uhr
Anders formuliert: für die Autovermietung sieht es so aus, als hätte ich den FS frisch gemacht ;)
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: Jack Black am 24.10.2017, 21:08 Uhr
Anders formuliert: für die Autovermietung sieht es so aus, als hätte ich den FS frisch gemacht ;)

Und wenn Du einfach den "alten" Führerschein bei der Abholung vorlegst? Beim Buchen werden keine Daten zum Führerschein verlangt, erst beim "Checkin". Daher wundert mich es sowieso, wo die 160€ her kommen, denn beim Buchen wird noch nicht einmal überhaupt ein Führerschein verlangt.

Aber ist auch egal, sei Dir im Klaren darüber, dass Du mit einiger Sicherheit mit einem Mietwagen um Faktoren billiger wegkommst als mit UBER oder so. Bist Du denn alleine unterwegs, kann nicht jemand anderes fahren? Selbst fahren ist in jedem Fall (wo nun auch noch die Jungfahrer Frage abgeklärt ist) viel billiger als irgendeine UBER Lösung. Und mache Dir nicht so einen Kopf darum, ob man in den USA "weiss", dass Du mal Mist gebaut hast. Das weiss niemand, ganz sicher nicht. Das hat auch mit Angies Smartphone wirklicn gar nichts zu tun.

Da meine Schwiegermutter auch ihren Führerschein abgeben mußte und auch eine psychologische Untersuchung absolvieren musst, vermute ich jetzt mal, dass Du uns nur die Hälfte erzählt hast. Denn die Schwiegermutter ist mehrfach(!) betrunken angehalten worden und sie hat auch mehrfach(!) Unfälle verursacht. Mit nur einem einmal "Mist erwischt" ist das für mich nicht vorstellbar, dass dann gleich die Fleppe ganz weg ist. Ich kenne das nur von massiven WIederholungstätern?! Aber auch egal, meiner Meinung nach klappt das Arrangement nicht wirklich, mit Hilfe von UBER durch die Lande zu fahren. Das ist viel zu aufwändig und viel zu teuer. Und spätestens beim Grenzübergang auch noch kompliziert.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: 147VNN am 24.10.2017, 21:33 Uhr
Anders formuliert: für die Autovermietung sieht es so aus, als hätte ich den FS frisch gemacht ;)

Und wenn Du einfach den "alten" Führerschein bei der Abholung vorlegst?

Dieser dürfte sich entwertet ( gelocht/beschnippelt) in der Führerscheinakte befinden. Noch ist die MPU nicht bestanden, also würde ich mich erstmal eher als Beifahrer einplanen. Und ja, einmalige Auffälligkeit mit 2%o ist ein Regelfall zur MPU. 90 Tagessätze wiederum sind ziemlich viel für einen schlichten 316, wenn da noch mehr war sind wir wieder bei den ESTA-Fragen.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: USA-Roadtrip2018 am 25.10.2017, 10:13 Uhr
Nein, ich habe euch schon die Wahrheit erzählt. Ab 1,6 Promille ist auch bei der Ersttat die Fahrerlaubnis entzogen und nur nach erfolgreicher MPU wieder erteilbar, ab 2018 sogar bei der Ersttat ab 1,1 Promille (pauschal). Bei Fahranfängern in der Probezeit soweit ich weiß sogar ab 0,5, aber da bin ich mir nicht ganz sicher gerade. Man kann eine MPU auch wegen zu vieler Punkte (ich glaube 30) angeordnet bekommen, oder aber, wenn man mehrfach mit unter 1,6 Promille erwischt wurde. Da es bei mir aber 2 Promille waren, war der Fall relativ eindeutig. In meiner Vorbereitung war z.B. jemand, der das zweite mal mit ca. 1,3 erwischt wurde.

Eine MPU kann auch angeordnet werden, wenn man unter den Kriterien liegt, die Polizei aber entsprechende Vermerke gibt (zB, wenn man bei der Festnahme randaliert oder so - im Endeffekt spricht ja ein Gericht das Strafmaß aus).

Vor der alkoholisierten Fahrt hatte ich außer 2 netten Fotos für 15 Euro eine reine Weste, daher habe ich wohl auch 'nur' 30 Tagessätze bekommen trotz des hohen Alkoholpegels.

Und wie richtig vermutet: der alte FS wurde direkt von der Polizei einbezogen. Ob er vernichtet wurde weiß ich nicht, aber den sehe ich nie wieder. Musste alles neu machen: Sehtest, Fotos, Unterschrift.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: 147VNN am 25.10.2017, 10:45 Uhr
... MPU...  ab 2018 sogar bei der Ersttat ab 1,1 Promille (pauschal). Bei Fahranfängern in der Probezeit soweit ich weiß sogar ab 0,5, aber da bin ich mir nicht ganz sicher gerade.

Beides Quatsch.

Zitat
Man kann eine MPU auch wegen zu vieler Punkte (ich glaube 30) angeordnet bekommen
Bei 8 Punkten wird entzogen, nicht erst bei 30... (und Wiedererteilung nur nach MPU)

Sei mir nicht böse, aber die großzügige Verbreitung von Informationen macht nur Sinn, wenn sie auch stimmen.

Zitat
daher habe ich wohl auch 'nur' 30 Tagessätze bekommen trotz des hohen Alkoholpegels

Dann war das wohl missverständlich:

Aber habe jetzt auch wie gesagt wegen der 90 Tagessätze gelesen, dass ich offiziell nicht vorbestraft bin, daher denke ich, ich muss mir da keine Sorgen machen.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: motorradsilke am 25.10.2017, 11:01 Uhr
Haben uns jetzt einen Bus für 20 USD ab Burlington rausgesucht, wohl die beste Alternative. Nach Burlington kann man dann tatsächlich tagesweise ein Auto mieten.

bzgl. des neuen Führerscheins: Eine MPU setzt dein Konto als Null, es ist Strafe und Chance zugleich. Bedeutet: Man bekommt einen komplett neuen Führerschein, samt neuem Ausstellungsdatum, und alle bis dahin gesammelten Punkte verfallen (da es ja ein komplett neues 'Konto' ist - wusste ich selber nicht, war in der MPU-Vorbereitung auch sehr überrascht). Da ich bisher keine hatte, ist das für mich irrelevant, aber es wird auch für diejenigen gemacht, die der Punkte wegen eine MPU machen müssen. Entsprechend ist das Ausstellungsdatum irgendwann im Dezember (Führerschein wird bereits jetzt gedruckt, damit nach MPU direkt die Ausstellung erfolgen kann)
Bist du dir beim letzten Satz sicher? Die Chance, die MPU nicht zu bestehen, ist ja ziemlich hoch. Ich bewundere da deinen Optimismus.
Aber was machen die mit dem gedruckten FS, wenn du nicht bestehst?
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: mrh400 am 25.10.2017, 11:07 Uhr
Dann war das wohl missverständlich:

Aber habe jetzt auch wie gesagt wegen der 90 Tagessätze gelesen, dass ich offiziell nicht vorbestraft bin, daher denke ich, ich muss mir da keine Sorgen machen.

nicht, wenn man das gelesen hat, worauf er sich wie von mir hervorgehoben bezieht:
Ich habe mich jetzt nochmal bisschen schlau gemacht, scheinbar ist man bei der ersten Straftat erst vorbestraft, wenn man mehr als 90 Tagessätze oder 3 Monate Freiheitsstrafe verhängt bekommen hat - trifft beides nicht zu. Ich hatte das mit den 90 Tagen in Erinnerung von damals und weiß, dass ich deutlich weniger hatte ...
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: USA-Roadtrip2018 am 25.10.2017, 11:19 Uhr
... MPU...  ab 2018 sogar bei der Ersttat ab 1,1 Promille (pauschal). Bei Fahranfängern in der Probezeit soweit ich weiß sogar ab 0,5, aber da bin ich mir nicht ganz sicher gerade.

Beides Quatsch.

Zitat
Man kann eine MPU auch wegen zu vieler Punkte (ich glaube 30) angeordnet bekommen
Bei 8 Punkten wird entzogen, nicht erst bei 30... (und Wiedererteilung nur nach MPU)

Sei mir nicht böse, aber die großzügige Verbreitung von Informationen macht nur Sinn, wenn sie auch stimmen.

Zitat
daher habe ich wohl auch 'nur' 30 Tagessätze bekommen trotz des hohen Alkoholpegels

Dann war das wohl missverständlich:

Aber habe jetzt auch wie gesagt wegen der 90 Tagessätze gelesen, dass ich offiziell nicht vorbestraft bin, daher denke ich, ich muss mir da keine Sorgen machen.

Kein Quatsch, wurde uns genau so bei der MPU-Vorbereitung gesagt. Ab 2018 ab 1,1 Promille. Das einzige, was noch unsicher ist, ob dies auch für Fahrradfahrer eingeführt wird. Aber im Auto ist es ab 1,1. Bei dem anderen war ich mir wie gesagt unsicher. Das mit den 8 Punkten habe ich dann durch den Wind bekommen, in dem Rechenbeispiel hatten wir 30 Vergehen mit 8 Punkten, die zur MPU führten.

Bzgl. des gedruckten Führerscheins: Habe bei der Beantragung extra gefragt. Nach der MPU wird einem direkt eine unverbindliche Tendenz mitgeteilt, ca. 2 Wochen später erhält man das Resultat und muss damit dann zur Zulassungsstelle. Die Aushändigung des FS erfolgt dann aber unmittelbar, er muss also bereits fertig sein (dies wurde mir von der Dame bei der Beantragung auch bestätigt).

Fällt man durch die MPU, muss man nochmal beantragen, mit samt Gebühren usw., es wird also nach meinem Verständnis nochmal ein neuer Führerschein erstellt - solange, bis man eben besteht.

Die Erfolgsaussichten richten sich nach der Vorbereitung. Es fallen zwar knapp 70% aller Teilnehmer durch ihre erste MPU, allerdings bereiten sich viele auch nicht vor. Der Schnitt derer, die unvorbereitet nicht durchfallen, liegt bei 80-90%, während diejenigen, die vorbereitet sind, eine weitaus höhere Chance haben. Ich habe die Vorbereitung jetzt zur Hälfte abgeschlossen, und es ist definitiv machbar. Mittlerweile müssen die Gutachter sich an strikte Vorschriften halten, bis vor einigen Jahren war eine willkürliche Beurteilung theoretisch noch möglich. Aus der Zeit stammen dann auch Spielchen wie 'Wann haben Sie das letzte Mal getrunken? Vor 9 Monaten? Komisch..... Sie wären dann verdurstet! Ach, Sie sprachen vom Alkohol? Naja, ich leider nicht. Sie assozierten Trinken automatisch mit Alkohol. Klares Alkoholproblem, durchgefallen!'. Sowas gibt es nicht mehr. Die Chance, mit entsprechender Vorbereitung zu bestehen, liegt genau gegensätzlich bei 80-90%, und da ich nicht auf den Kopf gefallen bin, und ja auch tatsächlich eine Veränderung durchlebt habe (und genau DARAUF kommt es letztendlich an), bin ich da guter Dinge.

Ich werde bei der MPU zb auch aufs Kontrollierte Trinken gehen, und nicht auf den total Alkoholstop.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: USA-Roadtrip2018 am 25.10.2017, 11:21 Uhr
Natürlich meinte ich im vorletzten Absatz 'derer, die unvorbereitet durchfallen, liegt bei...'
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: miwunk am 25.10.2017, 11:24 Uhr
Wie ich aus einigen Fällen im Bekanntenkreis sehe, ist dieses "kontrollierte Trinken" eine absolute Selbsttäuschung, um sich das Saufen schönzureden. Es funktioniert NIE.

Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: USA-Roadtrip2018 am 25.10.2017, 11:27 Uhr
Gerade mal geschaut: die 1,1-Promille-Grenze kann von jedem Bundesland anders entschieden werden. In BaWü und MeckPomm zB wird sie gelten. vermutlich dann auch in HH, weswegen wir darauf vorbereitet wurden.

http://mpu-alarm.de/neuer-grenzwert-alkohol.php
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: 147VNN am 25.10.2017, 11:31 Uhr
Ich bin hier raus, nur ein letztes: Deine Quellen  :roll:. Gerade "frisch" entschieden: http://www.bverwg.de/060417U3C13.16.0, und das wird sich auch 2018 nicht ändern.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: USA-Roadtrip2018 am 25.10.2017, 12:58 Uhr
Bei allem Respekt, aber der Aussage eines offiziell zur MPU-Vorbereitung zugelassenen Verkehrspsychologen, die zwei Wochen alt ist, vertraue ich dann doch eher als einem 1,5 Jahre alten Gerichtsurteil. Vielleicht hat er auch Unrecht, man weiß es nicht, für mich, und den kompletten Fall, ja aber ohnehin hinlänglich ;) Vielleicht sagt er es auch zur Abschreckung oÄ

Und ja, klar ist das kontrollierte Trinken meist ein Vorwand, um sich das 'Saufen schönzureden'. Bisher praktiziere ich es ganz erfolgreich und ich vermisse es auch nicht, mich abzuschießen - im Gegenteil, ich hab da überhaupt keinen Bock mehr drauf. Und das ist ja im Grunde das Entscheidende für mich: ab und an mal ein Bier oder zwei zu trinken (da hört dann kontrolliertes Trinken schon auf; 2 Anlässe pro Monat, je 2 kleine Bier oder ein Großes) finde ich okay, mehr reizt mich persönlich nicht. Und erst recht steige ich nicht mehr ins Auto, wenn ich getrunken habe. Wer weiß was alles hätte passieren können, wäre ich damals nicht rausgewunken worden.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: motorradsilke am 25.10.2017, 13:53 Uhr
Wie ich aus einigen Fällen im Bekanntenkreis sehe, ist dieses "kontrollierte Trinken" eine absolute Selbsttäuschung, um sich das Saufen schönzureden. Es funktioniert NIE.
Das kommt darauf an. Wenn eine Abhängigkeit besteht, funktioniert das nicht. Dann kommst du damit aber auch nicht durch die MPU. Dann wird 1 Jahr Abstinenznachweis gefordert.
Wenn es ein einmaliger Ausrutscher war, kann man das machen. Allerdings ist fraglich, ob Jemand, der selten trinkt, mit knapp 2 Promille noch fahren kann. Das kommt dann auch auf die Tageszeit an, zu Derjenige erwischt wurde.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: Jack Black am 25.10.2017, 13:55 Uhr
Wie ich aus einigen Fällen im Bekanntenkreis sehe, ist dieses "kontrollierte Trinken" eine absolute Selbsttäuschung, um sich das Saufen schönzureden. Es funktioniert NIE.

Verstehe ich nicht. Ich habe viele Jahre regelmäßig  so viel Alkohol getrunken, dass ich nicht mehr fahren durfte. Insbesondere am Feierabend. Dann bin ich eben nicht mehr gefahren.  Ich habe in meiner gesamten Berufszeit nicht einen einzigen Punkt eingesammelt. Man muss doch kein Anti-Alkoholiker sein, um nicht betrunken Auto zu fahren?

Die Idee, Fahrradfahrer zu bestrafen durch Füherscheinentzug, finde ich nebenbei gestört. Meinen Führerschein können die geschenkt haben, ich fahre heute eh nicht mehr. (Ich trinke nur noch...  :groove:.). Dann kann ich also so besoffen Fahrrad fahren wie ich will, wenn Führerscheinentzug die Strafe ist?!
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: Jack Black am 25.10.2017, 14:27 Uhr
Und erst recht steige ich nicht mehr ins Auto, wenn ich getrunken habe. Wer weiß was alles hätte passieren können, wäre ich damals nicht rausgewunken worden.

Ich habe da gerade mal auf dieser Beratungsseite herumgestöbert, in der Tat ist die Kernfrage "wieso bist Du überhaupt damals eingestiegen"? Das ist die Frage aller Fragen und offensichtlich geht es bei der MPU entscheident um diese Frage und um die Beantwortung der Frage, wie mit SICHERHEIT ausgeschlossen werden kann, dass Du in Zukunft wieder mal "einsteigst", obwohl Du zu viel getrunken hast?! Das ist eine tückische Situation, denn die Logik dahinter ist brutal: Du hast bereits das getan, was man nicht tun darf, Du hast sehenden Auges in Kauf genommen, den Führerschein zu verlieren. Der Gutachter will verstehen, warum das geschehen ist, der MUSS verstehen, dass das die absolute Ausnahmesituation war und dass mit ABSOLUTER SICHERHEIT davon auszugehen ist, dass das nicht wieder passiert. Ich stelle mir das auch schwierig vor.

Ich würde ja gerne mit Dir tauschen, ich brauche meinen Führerschein schon lange nicht mehr, kannst Du meinen haben und ich gehe zur MPU...
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: miwunk am 25.10.2017, 14:46 Uhr
Wie ich aus einigen Fällen im Bekanntenkreis sehe, ist dieses "kontrollierte Trinken" eine absolute Selbsttäuschung, um sich das Saufen schönzureden. Es funktioniert NIE.

Verstehe ich nicht. Ich habe viele Jahre regelmäßig  so viel Alkohol getrunken, dass ich nicht mehr fahren durfte. Insbesondere am Feierabend. Dann bin ich eben nicht mehr gefahren.  Ich habe in meiner gesamten Berufszeit nicht einen einzigen Punkt eingesammelt. Man muss doch kein Anti-Alkoholiker sein, um nicht betrunken Auto zu fahren?


Na klar, Du bist ja auch nicht mehr gefahren. Und somit kannst Du trinken soviel Du willst, das ist ja nicht das Problem hier.
Hier schreibt jemand, der betrunken gefahren ist, zur MPU muss und anscheinend weiter trinken will (zumindest verstehe ich manche aussagen hier so).

Noch zum Nachweis, dass man 1 Jahr abstinent gelebt hat: wie soll der denn geliefert werden? Es kommen da ja nur Blutwerte infrage.  Und ich trinke selbst ganz gerne mal Rotwein, zumindest jedes Wochenende. Aber wenn ich meine Blutwerte kontrollieren lassen, sagt der Arzt jedesmal zu mir:  Man sieht, dass ich keinen Alkohol trinke, und ist jedesmal erstaunt, wenn ich ihm sage, dass ich sehr wohl Alkohol trinke.
Im Gegensatz dazu eine Freundin, die immer schlechte Leberwerte hat und sich deshalb kaum mal ein Glas Wein erlauben darf.

Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: USA-Roadtrip2018 am 25.10.2017, 14:53 Uhr
Abstinenz wird in der Regel auf zwei Arten ermittelt: Haarprobe oder Urinprobe. Das obliegt tatsächlich demjenigen, der die Untersuchung machen muss. Die Haarprobe hat den Vorteil, dass man länger nachweisen kann, also ist man als 'Prüfling' quasi etwas flexibler, bei der Urinprobe muss man innerhalb einer sehr kurzen (ich meine 24 Stunden) Frist eine Probe abgeben.

Natürlich wird die Kernfrage sein, warum das denn überhaupt passieren konnte. Ich will aus persönlichen Gründen nicht zu sehr ins Detail gehen, aber was die Kernfrage angeht, mache ich mir da relativ wenig Gedanken, eben weil die Situation es so hergibt, dass diese Frage tatsächlich relativ schnell geklärt werden kann - ebenso die Frage, wieso es in Zukunft besser sein sollte.

Klar, wenn man nicht mehr Autofahren möchte, ist es einem egal, ob sie den Führerschein auch auf dem Fahrrad abnehmen oder nicht. Unterm Strich sind aber auch Fahrradfahrer Verkehrsteilnehmer auf offener Straße, die meist der StVO unterliegen. Daher finde ich eine solche Regelung sinnvoll.

Unterm Strich kann man ja sagen, dass dort ein Psychologe/Gutachter mit jahrelanger, gar jahrzehntelanger Erfahrung sitzt, und ganz genau weiß, was er fragen will/muss, um ein Gutachten zu stellen. Fällt dieses positiv aus, so kann man demjenigen, der die MPU machen musste, vertrauen, dass er sich verändert hat. Mit Lügen wird man eine MPU denke ich eher nicht bestehen.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: dschlei am 25.10.2017, 14:57 Uhr
Wie ich aus einigen Fällen im Bekanntenkreis sehe, ist dieses "kontrollierte Trinken" eine absolute Selbsttäuschung, um sich das Saufen schönzureden. Es funktioniert NIE.
Warum nicht?  Solange man kein Alkoholiker ist, ist das eine reine Willenssache!  Ich habe bis vor ein paar jahren taeglich Alkohohl getrunken, mittlerweile trinke ich ein bis zweimal pro Woche ein oder zwei Glas Bier, und nie mehr als zwei!  Ich wuerde das kontroliertes Trinken nennen!
Wenn man allerdings Akoholiker ist, muss man absolut auf jeden Alkohol in jeder Form verzichten.  Dann geht nichts mit kontrolliertem Alkoholkonsum!
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: USA-Roadtrip2018 am 25.10.2017, 15:08 Uhr
Wie ich aus einigen Fällen im Bekanntenkreis sehe, ist dieses "kontrollierte Trinken" eine absolute Selbsttäuschung, um sich das Saufen schönzureden. Es funktioniert NIE.
Warum nicht?  Solange man kein Alkoholiker ist, ist das eine reine Willenssache!  Ich habe bis vor ein paar jahren taeglich Alkohohl getrunken, mittlerweile trinke ich ein bis zweimal pro Woche ein oder zwei Glas Bier, und nie mehr als zwei!  Ich wuerde das kontroliertes Trinken nennen!
Wenn man allerdings Akoholiker ist, muss man absolut auf jeden Alkohol in jeder Form verzichten.  Dann geht nichts mit kontrolliertem Alkoholkonsum!

Tatsächlich wäre das nach MPU-Definition schon weit über kontrolliertem Trinken hinaus :D 1-2 Anlässe (aber auch wirklich Anlässe, nicht Launen) pro Monat, zu denen man 1 großes oder 2 kleine Bier, alternativ 1 Glas Wein trinken darf. Alles darüber hinaus, wäre kritisch. Harter Alkohol ist absolut tabu.

Ich selbst trinken jetzt seit einiger Zeit nach dieser Maßgabe und habe meist gar keine Lust auf Alkohol, selbst wenn ich einem Anlass beiwohne, den ich mir eigentlich rausgesucht habe. Es ist definitiv machbar. Ich habe aber auch vor dem Zwischenfall immer mal wieder für einige Monate abstinent gelebt, weil ich in der Defi-Phase war - daher hatte ich auch relativ wenig Probleme damit, mir diesen Rhythmus anzugewöhnen.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: motorradsilke am 25.10.2017, 21:14 Uhr
Wie ich aus einigen Fällen im Bekanntenkreis sehe, ist dieses "kontrollierte Trinken" eine absolute Selbsttäuschung, um sich das Saufen schönzureden. Es funktioniert NIE.

Verstehe ich nicht. Ich habe viele Jahre regelmäßig  so viel Alkohol getrunken, dass ich nicht mehr fahren durfte. Insbesondere am Feierabend. Dann bin ich eben nicht mehr gefahren.  Ich habe in meiner gesamten Berufszeit nicht einen einzigen Punkt eingesammelt. Man muss doch kein Anti-Alkoholiker sein, um nicht betrunken Auto zu fahren?


Na klar, Du bist ja auch nicht mehr gefahren. Und somit kannst Du trinken soviel Du willst, das ist ja nicht das Problem hier.
Hier schreibt jemand, der betrunken gefahren ist, zur MPU muss und anscheinend weiter trinken will (zumindest verstehe ich manche aussagen hier so).

Noch zum Nachweis, dass man 1 Jahr abstinent gelebt hat: wie soll der denn geliefert werden? Es kommen da ja nur Blutwerte infrage.  Und ich trinke selbst ganz gerne mal Rotwein, zumindest jedes Wochenende. Aber wenn ich meine Blutwerte kontrollieren lassen, sagt der Arzt jedesmal zu mir:  Man sieht, dass ich keinen Alkohol trinke, und ist jedesmal erstaunt, wenn ich ihm sage, dass ich sehr wohl Alkohol trinke.
Im Gegensatz dazu eine Freundin, die immer schlechte Leberwerte hat und sich deshalb kaum mal ein Glas Wein erlauben darf.
Man schließt einen Vertrag mit einer zugelassenen Institution, z.B. Dekra, ab. Dann wird man innerhalb eines Jahres 6 Mal spontan angerufen, und muss am nächsten Vormittag dort zur Urinabgabe erscheinen. Ein etwaiger Alkoholkonsum kann über den EtG-Wert ermittelt werden. Auf die Art ist der Alkoholkonsum bis zu 3 Tagen (je nach Trinkmenge) nachweisbar.
Also mal ein Bier kann verborgen werden, aber das ist für Alkoholiker eh auf Dauer nicht machbar.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: miwunk am 25.10.2017, 21:25 Uhr
Hallo Silke,
danke! Das wusste ich bisher nicht.

Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: motorradsilke am 25.10.2017, 22:07 Uhr
Gerne. Wir haben grad in der Familie einen Betroffenen.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: pierremw am 26.10.2017, 08:03 Uhr
Hi,

Zitat von: motorradsilke
Also mal ein Bier kann verborgen werden, aber das ist für Alkoholiker eh auf Dauer nicht machbar.

Doch, gerade auf Dauer verbirgt der Alkoholiker seinen Alkohol... :wink: :wink: :wink:

Sorry für OT, aber der musste sein.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: Glates am 26.10.2017, 09:20 Uhr
Roadtrip hier :D hab mich jetzt mal angemeldet, da ich vorhabe, dass dies nicht der letzte Trip in die Staaten ist :D

Wie gesagt, es geht auch per Haarprobe, da ist man dann etwas flexibler, da man nicht am nächsten Tag vorstellig werden muss
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: motorradsilke am 26.10.2017, 10:54 Uhr
Roadtrip hier :D hab mich jetzt mal angemeldet, da ich vorhabe, dass dies nicht der letzte Trip in die Staaten ist :D

Wie gesagt, es geht auch per Haarprobe, da ist man dann etwas flexibler, da man nicht am nächsten Tag vorstellig werden muss
Da darfst du dir aber gar keinen Fehltritt leisten.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: Jack Black am 26.10.2017, 12:23 Uhr
Wie gesagt, es geht auch per Haarprobe, da ist man dann etwas flexibler, da man nicht am nächsten Tag vorstellig werden muss

Ich finde das ganze Prozedere nicht zielführend, die Frage aller Fragen ist für mich: hättest Du Dich auch ans Steuer gesetzt, wenn Du gewusst hättest, mit welchen Konsequenzen das verbunden ist? Ich meine, natürlich weiß man, dass man nicht fahren darf mit Alkohol. Aber dass es so harte Grenzen gibt, wonach einem für immer der Führerschein entzogen wird, selbst wenn nichts passiert ist, das wußte ich nicht. Ich denke, das weiß auch lange nicht jeder. Der Volksmund sagt zwar immer "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", aber das wäre hier verfehlt, denn die Logik dieses Verfahrens basiert eben NICHT darauf, eine Strafe zu verhängen, sondern die anderen Verkehrsteilnehmer präventiv zu schützen. Wenn das ehrlich gemeint ist, dann bin ich der Meinung, wird zu wenig Aufwand betrieben um dem Autofahrer klar zu machen, was bereits eine einzige Alkoholfahrt bedeutet. Ich würde vermuten, dass diese harten Konsequenzen bei weitem nicht jedem bewusst sind.

Und meiner Meinung nach sollte man dann, wenn man sich schon schützen will, für Handyverstoße genauso hart durchgreifen. Das ist aus meiner Sicht inzwischen die viel größere Gefahr, regelmäßig sehe ich Verkehrsteilnehmer, die unkontrolliert auf der Straße herumeiern, abrupt verlangsamen und die Spur nicht halten und wenn man sie überholt, dann sieht man, wie sie auf einem Smartphone (oder sogar Tablet) herumtickern. Wieso nimmt man denen nicht den Führerschein ab? Die müßten erst Recht zur MPU, man kann einem schwer alkoholisierten Fahrer immer noch zu Gute halten, dass er nicht Herr seiner Sinne war (was nichts entschuldigen soll), aber dass Leute heutzutage mit absoluter Selbstverständlichkeit wissentiich, vorsätzlich und stocknüchtern wie Zombies den Verkehr gefährden, das ist für mich absolut nicht nachvollziehbar. Da werden dann lächerliche 60€ fällig und das war es dann. Zukünftig gibt es angeblich einen Punkt in Flensburg, aber das ist immer noch lächerlich.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: Glates am 26.10.2017, 12:37 Uhr
Na klar war ich mir dessen bewusst, dass eine MPU droht, aber bei mir persönlich hängt gerade mein neuer Job davon ab. Den Führerschein zu verlieren ist eine Sache (in einer Metropole wie Hamburg kommt man auch wunderbar ohne zurecht), aber wenn dann mögliche Karrierechancen davon abhängig sind hat man natürlich einen viel subjektiveren Blick darauf, und auch aus der Erfahrung heraus verliert man jegliche Lust, länger Alkohol zu trinken - eben weil das eigene Fehlverhalten unter Alkoholeinfluss solche Konsequenzen mit sich ziehen können.

Lebenslang verlieren die allerwenigsten die Fahrerlaubnis. In meinem Fall betrug die Sperrfrist 1 Jahr, erst kürzlich wurde jemand wegen Raserei und Verfolgungsjagd zu 5 Jahren Sperrfrist beurteilt. Neu erteilt wird die Fahrerlaubnis dann natürlich erst nach erfolgreicher MPU, aber die kann nahezu jeder am Ende seiner Sperrfrist beantragen.

Bzgl. der Smartphones sehe ich das ähnlich. Allerdings finde ich es auch mit zweierlei Maß bemessen, dass man nun nicht mal mehr seinen Navi bedienen darf, aber es trotzdem noch etliche analoge Schalter am Armaturenbrett gibt, die bedient werden dürfen - auch diese lenken den Blick von der Straße. Entweder ganz oder gar nicht.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: Glates am 26.10.2017, 12:39 Uhr
Roadtrip hier :D hab mich jetzt mal angemeldet, da ich vorhabe, dass dies nicht der letzte Trip in die Staaten ist :D

Wie gesagt, es geht auch per Haarprobe, da ist man dann etwas flexibler, da man nicht am nächsten Tag vorstellig werden muss
Da darfst du dir aber gar keinen Fehltritt leisten.

Das ist aber auch Sinn und Zweck der Abstinenz. Wer abstinent lebt, sollte dies auch tun. Sonst ist ja klar, dass nach erfolgreicher MPU direkt wieder zu alten Gewohnheiten gefunden wird (meiner Meinung nach). Aber eine Abstinenz wird meist nur bei denjenigen verlangt, die Suchterscheinungen haben.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: Jack Black am 26.10.2017, 12:47 Uhr
Na klar war ich mir dessen bewusst, dass eine MPU droht, aber bei mir persönlich hängt gerade mein neuer Job davon ab.

Dann ist es zugegebenermaßen nicht verständlich. In Unwissenheit hätte ich das verstanden, aber wenn man die Konsequenzen auch noch genau kennt, dann verstehe ich es nicht mehr.

Lebenslang verlieren die allerwenigsten die Fahrerlaubnis. In meinem Fall betrug die Sperrfrist 1 Jahr, erst kürzlich wurde jemand wegen Raserei und Verfolgungsjagd zu 5 Jahren Sperrfrist beurteilt. Neu erteilt wird die Fahrerlaubnis dann natürlich erst nach erfolgreicher MPU, aber die kann nahezu jeder am Ende seiner Sperrfrist beantragen.

Da ja angeblich 70% aller MPU Teilnehmer durchfallen, läuft es im Endeffekt auf lebenslangen Verlust hinaus? Ich meine natürlich nicht die Sperrfrist. Aber auf Grund der Tatsache, dass erst nach bestandener MPU der Führerschein neu erteilt wird, bedeutet es letztendlich ohne bestandene MPU den Verlust für immer. Oder mindestens so lang, bis man endlich besteht. Aber das steht ja in den Sternen, wann das der Fall ist. Äußerst unbefriedigen, wenn man auf den Führerschein angewiesen ist.

Bzgl. der Smartphones sehe ich das ähnlich. Allerdings finde ich es auch mit zweierlei Maß bemessen, dass man nun nicht mal mehr seinen Navi bedienen darf, aber es trotzdem noch etliche analoge Schalter am Armaturenbrett gibt, die bedient werden dürfen - auch diese lenken den Blick von der Straße. Entweder ganz oder gar nicht.

Das sehe ich nicht so und sicherlich läßt sich das experimentell auch belegen, dass ein einfacher Lautstärkeregler beispielsweise nicht annähern das gleiche Ablenkungspotential besitzt wie das Schreiben einer SMS. Dass das Führen des Fahrzeugs von vielen Faktoren gestört wird, auch ein Gespräch mit dem Beifahrer lenkt ab, bedeutet nicht, dass das alles gleich gewichtet werden muss. Aber Untersuchungen haben ergeben, dass gerade das Schreiben am Handy außergewöhnlich hohes Ablenkungspotential hat und dass die Unfallwahrscheinlichkeit sich verzwanzigfacht. Das ist beim Dreh am Lautstärkeregler sicherlich um Faktoren geringer. Und auch ein Blinker will bedient sein, der Gang will eingelegt werden, ganz ohne Interaktion mit irgendwelchen Steuerelementen geht es eben nicht.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: lonewolf81 am 26.10.2017, 13:16 Uhr
Man kann die MPU ja beliebig oft wiederholen und bei denen die durchgeflogen sind, weil sie nach dem Motto "Ich mach den Psychologen mal kurz rund" dorthin gegangen sind, ist die Quote bei einem zweiten Versuch dann deutlich höher, weil sie neben der Alkoholfahrt noch einen weiteren Warnschuss brauchten um endlich zu begreifen. Glates, Du schreibst sehr reflektiert über die ganze Sache und ich wünsche Dir alles Gute für die anstehende MPU.

Man sollte aber bei den ganzen Beratungsfirmen, Vorkursen, etc.. nicht vergessen, dass da auch eine gut verdienende Industrie dahinter steckt. Es gibt ein Forum, das zu dem Thema sehr sehr gut ist. verkehrsportal.de - Dort hat es sehr fähige, hilfsbereite und erfahrene Nutzer - wenn Du da mal Deine Geschichte und den Stand Deiner Vorbereitung aufschreibst, dann kannst Du auf eine sehr realistische Einschätzung hoffen, wie Deine Chacnen sind.

Ansonsten sollte man noch berücksichtigen, dass eine MPU KEINE(!) Strafe ist. Die Strafe ist der Führerscheinentzug, die Punkte, die Geldstrafte - die MPU ist eine Auflage, die man erfüllen muss um bei der Fahrerlaubnisbehörde vorhandene Zweifel an der Fahreignung auszuschließen. Es gibt keinen Zwang die zu machen, Du kannst  auch 15 Jahre warten bis das verjährt ist und dann den Führerschein ganz normal machen. Dieser Fakt, dass es sich nicht um eine gerichtliche Strafe handelt, führt eben auch leider dazu, dass es verschiedenste Gründe gibt "Zweifel an der Fahreignung" einfach mal anzunehmen und dann eine MPU anzuordnen gegen die man sich kaum wehren kann. Wie gesagt: gut verdienende Industrie.
Titel: Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
Beitrag von: Glates am 26.10.2017, 13:33 Uhr
Das wurde uns so in der Vorbereitung auch gesagt: Eine MPU ist keine Strafe, sondern eine Chance. Denn eigentlich hat man seine Unfähigkeit, im Straßenverkehr teilzunehmen, mit dem Vergehen gezeigt. Dass die Verkehrsbehörde dem ganzen noch eine Chance i.F.v. 'beweise uns, dass du dich verändert hast' gibt, ist deutlich besser als ein einfaches lebenslanges Fahrverbot.

Tatsächlich steigt die Quote je durchgefallenem Mal deutlich. Beim Drittversuch bestehen auch fast 90% ALLER Teilnehmer, also auch diejenige, die unvorbereitet hingehen. Aber wie gesagt: Solch eine Quote hat man im Schnitt, wenn man den Erstversuch mit entsprechender Vorbereitung angeht. Ich denke, viele gehen zu locker an die Sache ran. Z.B. habe ich immer 'Bierchen' gesagt, bis mich mein Verkehrspsychologe darauf hingewiesen hat, dass dies bereits ein Durchfallgrund (Verharmlosung von Alkohol) sei. Sowas weiß man eben nicht, wenn man sich nicht vorbereitet.