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Autor Thema: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta  (Gelesen 19431 mal)

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Trolli42

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Hallo an Alle !!
Ich hatte leider das Pech am 24.02.2013 den Flug mit Delta nach Atlanta gewählt zu haben.
Ursprünglich Abflugzeit war um 10:25 Uhr. Aufgrund technischer Probleme ist der Flieger erst um17:00 Uhr gestartet so das natürlich für alle die Flieger saßen eine außerplanmäßige Übernachtung in Atlanta notwendig war. Im Zwischenstopp Hotel in Atlanta konnten wir gerade mal 4 Stunden bleiben, also an Schlaf nicht wirklich zu denken da uns Delta bereits für den nächsten Tag um 8:00 Uhr umgebucht hatte. Unseren Zielort in Charleston erreichten wir somit ziemlich fertig erst am nächsten Tag um 11:00 Uhr statt um 19:00 Uhr am Vortag.

Jetzt habe ich bei KLM angerufen um die Entschädigungsleistung von 600 € pro Ticket einzufordern.KLM wickelt wohl solche Sachen für Delta ab. Hierbei habe ich auch bereits per E.Mail meine Forderungen für das nicht genutzte Hotelzimmer in Charleston bzw. Leihwagen angekündigt.

Lt. KLM Service Telefon -soll man seine Forderungen per E-Mail einreichen und dann warten bis der Vorgang geprüft ist.

Eine Bestätigungsnummer meiner E-Mail habe noch am gleichen Tag erhalten-das war es  dann aber auch schon.

Jetzt meine Frage:

Hat schon jemand hier im Forum eine Entschädigungsleistung von Delta über KLM gefordert und wie lange dauert so etwas im Normalfall?

Gibt es da Verfallsfristen und ab wann sollte man seine Rechtsschutzversicherung bemühen / einschalten.

Eventuell liest das ja auch jemand der mit dem gleichen Flug unterwegs war und wir tun uns zusammen, um der ganzen Sache mehr Druck zu geben.

Grüße Trolli42



   

Soulfinger

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #1 am: 19.03.2013, 12:40 Uhr »
Ich werden diesen Thread sehr gespannt verfolgen . . .
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Davidc

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #2 am: 19.03.2013, 17:44 Uhr »
Ich auch .... ;)

wolfmark

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #3 am: 19.03.2013, 17:52 Uhr »
...ich auch, wir sind am 15.05. dran.

Soulfinger

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #4 am: 19.03.2013, 18:45 Uhr »
Ich will wissen, wer was und wieviel bezahlt 8)
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Soulfinger

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #5 am: 03.04.2013, 14:27 Uhr »
Gibt's hier eigentlich neue Erkenntnisse?
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NewYork35

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #6 am: 03.04.2013, 17:42 Uhr »


Jetzt meine Frage:

Hat schon jemand hier im Forum eine Entschädigungsleistung von Delta über KLM gefordert und wie lange dauert so etwas im Normalfall?



   

Hatte sowas ähnliches. Flugausfall des KLM Zubringerfluges von Stuttgart nach Amsterdam wegen defekter Maschine. Wurden dann über Zürich nach SFO gebucht. waren über 4 Stunden später in San Francisco.
Haben dann die KLM Gutschein Option, pro Person 800,- € gewählt. Steht einem lt. EU Verordnung zu.
KLM hat aber abgelehnt und uns mit 50,- pro Person abgespeist. Haben es dann über Anwalt mit der Rechtschutz abgewickelt. Es gab regen Schriftwechsel mit abschliessender Gerichtsverhandlung bei der wir aber nicht persönlich erscheinen mussten. Schliesslich gab es einen Vergleich d.h. pro Person 400,- Gutschein zzgl zu den 50,- Gutscheinen pro Person die wir schon hatten zzgl der Meilengutschrift auf dem SKY Miles Konto. Die Umbuchung erfolgte auf Swiss und die sind kein SKY-Team Member.
Die Gutscheine haben wir dann sofort eingelöst, ging problemlos . der Flug war quasi umsonst. Das ganze war 2011.
Ohne Anwalt wirst Du die (volle) Entschädigung nicht erhalten.


Trolli42

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #7 am: 05.04.2013, 16:03 Uhr »
Hallo an Alle !!!

KLM hat endlich auf meine E-Mail geantwortet:

Sehr geehrter Herr ,
sehr geehrte Frau ,

gerne möchten wir Sie informieren, dass Air France und KLM die Kundendienstkorrespondenz von Delta Air Lines in Europa bearbeitet.

Vielen Dank für Ihr Gespräch vom 15. März 2013. Mit Bedauern erfuhren wir von den Unannehmlichkeiten, die Sie auf Ihrem Flug DL15 von Frankfurt nach Atlanta am 24. Februar 2013, erleiden mussten. Dieser Verspätung zufolge mussten Sie eine unplanmäßige Übernachtung in Atlanta aufsich nehmen.

Unsere Aufzeichnungen zeigen, dass sein Flug DL15 aufgrund einer technischen Unregelmäßigkeit mit dem Hydrauliksystem mehr als drei Stunden später als geplant in Frankfurt abflog. Durch die entstandene Verspätung reichte die verbleibende erlaubte Arbeitszeit des Bordpersonals nicht mehr, um die gesamte Flugdauer zu arbeiten. Somit musste die Maschine in New York zwischen landen, um einen Crewwechsel vorzunehmen. Es tut uns sehr leid, dass er mehr als 8 Stunden später als geplant in Atlanta ankam.

Gemäß den EU-Empfehlungen steht Fluggästen im Falle von Flugverspätungen von mehr als drei Stunden eine monetäre Entschädigung zu, sofern die Verspätung nicht durch außergewöhnliche Umstände hervorgerufen wurde, auf die Delta Air Lines keinen Einfluss hat.

Wir haben den Flug DL15 eingehend überprüft und alle Einzelheiten dieser spezifischen Verspätung in Betracht gezogen. Somit können wir Ihnen bestätigen, dass die Umstände, die diese Verspätung verursacht haben, im Sinne der EU-Verordnung als außergewöhnlich gewertet werden. Folglich kann Delta Air Lines in diesem Fall keine monetäre Kompensation anerkennen.

Natürlich ist es uns bewusst, dass jede Störung im Reiseverlauf mit organisatorischen Schwierigkeiten verbunden ist. Deshalb bemühen wir uns immer die Flüge planmäßig durchzuführen. Als Zeichen unseres Bedauerns für die entstandenen Unannehmlichkeiten und um den negativen Eindruck, den dieser Hinflug hinterlassen haben könnte, zu mildern, erhielten Sie in Atlanta einen elektronischen Reisegutschein von USD 100,00. Unter Berücksichtigung der besonderen Situation, freut es uns, diesen Reisegutschein auf einen Wert von EUR 250,00 zu erhöhen. Der neu ausgestellte Gutschein ist maximal für 12 Monate ab Ausstellungsdatum gültig und kann als Teil- oder Gesamtzahlung auf allen veröffentlichen Air France, KLM, Delta Air Lines, Kenya Airways oder Cityjet Tarifen genutzt werden. Da der Gutschein auf dem postalischen Wege versandt wird, werden wir beide Gutscheine zu Ihren Händen senden.

Delta Air Lines ist immer bemüht, Ihnen einen angenehmen und entspannenden Flug zu bereiten und wir bedauern, dass wir unser Ziel auf dieser Reise nicht erreichen konnten. Wir freuen uns darauf, Sie bald wieder an Bord begrüßen zu dürfen, um Ihnen erneut von unseren Serviceleistungen zu überzeugen.

Mit freundlichen Grüßen .....bla, bla, bla

Selbstverständlich habe ich diese Angebot mit folgendem Wortlaut abgelehnt:

Hier meine Antwort:

Sehr geehrte Frau S. Saniinejad,

vielen Dank für Ihre Antwort auf meine E-Mail vom 15.03.2013 auf welche Sie heute am 05.04.2013 nach mehrmaliger Aufforderung meinerseits endlich Stellung beziehen.

Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt zum zum Flug am 24.02.2013 ist inhaltlich korrekt dargestellt, jedoch möchte ich hiermit ausdrücklich betonen, dass die von Ihnen angebotenen Kompensation in Höhe eine Reisegutscheines von 250 €/ p.Ticket abgelehnt wird da ein technischer Defekt des Fluggerätes nach gängiger Rechtsprechnung keinen außergewöhnlicher Umstand darstellt, der zur Leistungsverweigerung der Entschädigungszahlung in Höhe von 600 €/ p. Ticket berechtigt. Die von Ihnen geschilderte bereits erhaltene Entschädigung in Höhe von 100 US Dollar am Flughafen in Atlanta sind mir unbekannt und wurden nicht geleistet bzw. ausgehändigt.

Ich fordere Sie nunmehr letztmalig auf, bis zum 19.04.2013 die gesetzliche Entschädigungszahlung in Höhe von 1200 € auf das Ihnen bekannte Konto zu überweisen.

Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt keinen Zahlungseingang zu verzeichnen haben, werde ich nach bereits erfolgter Rücksprache mit meiner Rechtsschutzversicherung, Klage einreichen.

Ich hoffe, dass Sie mir dazu keine Veranlassung geben und Sie  bis zum vorgenannten Zeitpunkt die gesetzlich geforderte Leistung erbringen.

Mit freundlichen Grüßen



Ich werde weiter berichten..... Grüße Troli42





Soulfinger

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #8 am: 05.04.2013, 16:11 Uhr »
Hmmm, ich hätte die 500 Euro eingesackt . . .  :roll: Bin gespannt, wie es weitergeht.
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borni

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #9 am: 05.04.2013, 17:28 Uhr »
Hmmm, ich hätte die 500 Euro eingesackt . . .  :roll: Bin gespannt, wie es weitergeht.
Ich auch ... (gilt für beide Aussagen  :lol:)

Smartdriver76

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #10 am: 05.04.2013, 18:37 Uhr »
Außergewöhnliche Umstände sind ja solche, für die die Airline nichts kann, da es sich gleichsam um höhere Gewalt handelt. Ohne die Rechtsprechung zu kennen, würde ich bei einem technischen Defekt jedoch nicht ohne weiteres davon ausgehen, da dieser grundsätzlich in die Risikosphäre der Airline fällt. KLM/Air France sieht dieses Risiko wohl auch, sonst würden sie ja nicht von sich aus 500,- Euro rausrücken.

Diese 500,- hast Du nun schonmal im Sack und kannst ja KLM/Air France nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich bei der Annahme ausdrücklich nicht um einen Verzicht auf weitere Ansprüche handelt, sondern Du diese Gutscheine nur als Anzahlung verrechnest und die Sache an Deinen Rechtsanwalt zur weiteren Verfolgung übergeben wirst.

Dies ist natürlich nur meine persönliche Meinung und kein rechtlicher Hinweis oder gar eine Rechtsberatung.  :lol:



TGW712

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #11 am: 05.04.2013, 19:11 Uhr »
Ob sich Delta damit nen Gefallen getan hat? Sie erkennen die Anwendung der EU Gesetze an (was sie imho nicht müssten) und reden sich dann mit Schwachfugargumenten raus. Natürlich ist ein technischer Defekt etwas, das der Airline zugerechnet werden kann und muss. Bin sehr gespannt, wie sie sich nun wieder aus der Anwendung des EU Rechts rausreden wollen...

motorradsilke

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #12 am: 05.04.2013, 21:35 Uhr »
Sie erkennen die Anwendung der EU Gesetze an (was sie imho nicht müssten)

Warum nicht? Der Flug ging doch von Frankfurt nach Atlanta.

TGW712

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #13 am: 05.04.2013, 22:44 Uhr »
Oh, das hatte ich wohl falsch gelesen, sry!

NewYork35

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Re: Delta am 24.02.13 mit 9 Stunden Verspätung ab FRA nach Atlanta
« Antwort #14 am: 09.04.2013, 19:44 Uhr »
Ob sich Delta damit nen Gefallen getan hat? Sie erkennen die Anwendung der EU Gesetze an (was sie imho nicht müssten) und reden sich dann mit Schwachfugargumenten raus. Natürlich ist ein technischer Defekt etwas, das der Airline zugerechnet werden kann und muss. Bin sehr gespannt, wie sie sich nun wieder aus der Anwendung des EU Rechts rausreden wollen...

Warum einen Gefallen, thats Business !
Wieviel Passagiere von Flugverspätungen, ziehen das über eine Anwalt komplett durch, doch nur die ,die eine Rechtsschutzversicherung haben. Der Rest gibt sich doch mit weniger zufrieden, als einem nach EU Recht zusteht.
Und dadurch sparen die Fluggesellschaften ne Menge Geld.
Ich habe das vor 2 Jahren, eine 4 stündige Verspätung durch Umbuchung, über einen Anwalt geregelt, selbst das war eine zähe Angelegenheit. Also ohne Anwalt haste bei sowas keine Chance, no way.