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Autor Thema: ESTA mit Zweitpass möglich?  (Gelesen 3392 mal)

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DSPK79

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ESTA mit Zweitpass möglich?
« am: 31.08.2017, 20:43 Uhr »
Hallo zusammen!

Ich reise im November in ein visa-pflichtiges Land und musste zwecks Umgehung von Visa-Erteilungsproblemen einen Zweitpass einreichen (Stempel eines feindlich gesinnten Landes im Hauptpass).

Ich würde gerne von diesem Land aus in die USA reisen (Direktflugverbindung), müsste dafür aber sinnigerweise meinen Zweitreisepass nutzen, da die Fluggesellschaft den US-Behörden meine Zweitpassnummer melden wird.

Dadurch brauche ich jetzt auch ein neues ESTA.

Frage: Kann man das mit einem Zweitreisepass beantragen? Aufgrund der verkürzten Gültigkeit von 6 Jahren kann man das ja gut erkennen.

Wäre Klasse, wenn da jemand was wüsste :)

BigDADDY

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Antw:ESTA mit Zweitpass möglich?
« Antwort #1 am: 31.08.2017, 20:59 Uhr »
Mh,

verstehe nicht so ganz, aber einen Zweitpass gibt es nicht. Es sei denn, Du hast auch zwei Nationalitäten...
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DSPK79

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mrh400

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Antw:ESTA mit Zweitpass möglich?
« Antwort #3 am: 31.08.2017, 21:29 Uhr »
aber einen Zweitpass gibt es nicht.
Wer z.B. in Israel und in arabischen Ländern unterwegs ist, muß selbstverständlich einen Zweitpaß haben.
Gruß
mrh400

Motelli

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Antw:ESTA mit Zweitpass möglich?
« Antwort #4 am: 31.08.2017, 21:30 Uhr »
Dann sehen die bei der Einreise, dass der verkürzt gültig ist und dann fragen die bestimmt, wo der erste Pass ist. Die sind nicht dumm und können sich denken, dass da was nicht stimmt.
Wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten ;-)

BigDADDY

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Antw:ESTA mit Zweitpass möglich?
« Antwort #5 am: 31.08.2017, 21:31 Uhr »
Mh,

dann ist es ja klar: Du musst ein berechtigtes Interesse nachweisen (schriftlich).
Allerdings ändert das ja nichts daran, dass Du in ein Land gereist bist und nun Visumpflicht besteht...
Bei ESTA  musst Du die entsprechend bereisten Länder angeben und dann würdest Du nicht die Wahrheit sagen.
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mrh400

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Antw:ESTA mit Zweitpass möglich?
« Antwort #6 am: 31.08.2017, 22:30 Uhr »
Es ist ja nicht zwingend, dass der Zweitpaß für Länder benötigt wird, die zur Visumpflicht führen (z.B. Israel und Kuwait). Außerdem hätte man dann dasselbe Problem, weil man da ja das Visum im Zweitpaß benötigt, mit dem man aus dem "kritischen" Land ausreist.

Da man jederzeit ein neues ESTA beantragen kann, müßte das eigentlich auch mit einem Zweitpaß gehen.

Ist es möglich, auch den ersten Paß sicherheitshalber mitzunehmen, um den Grund für den Zweitpaß plausibel zu machen?

Gruß
mrh400

partybombe

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Antw:ESTA mit Zweitpass möglich?
« Antwort #7 am: 01.09.2017, 18:49 Uhr »
Warum sollte es nicht möglich sein, den Zweitpass mitzunehmen?

Zur grundsätzlichen Fragestellung: Ich würde weder beim ESTA, noch beim Visumsantrag unrichtige Angaben machen, sonst stehst man plötzlich vorm Rückflug ohne Einreise. Dass ein Zweipass auffällig ist, würde ja bereits hinreichend beschrieben.

NatureLover

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Antw:ESTA mit Zweitpass möglich?
« Antwort #8 am: 01.09.2017, 19:00 Uhr »
Wenn du direkt aus diesem Land in die USA fliegst ist doch sowieso klar, dass du dort warst?
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mrh400

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Antw:ESTA mit Zweitpass möglich?
« Antwort #9 am: 01.09.2017, 22:19 Uhr »
Warum sollte es nicht möglich sein, den Zweitpass mitzunehmen?
Ich weiß ja nicht, wie intensiv man in Deinem Zielland gefilzt wird. Wenn dann der Erstpaß auffliegt, könnte das ja unangenehm werden.
Gruß
mrh400

StarWars

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Antw:ESTA mit Zweitpass möglich?
« Antwort #10 am: 01.09.2017, 23:08 Uhr »
Ein Zweit-Reisepass ist genauso ein offizieller, gültiger und anerkannter Ausweis wie ein "normaler" Reisepass.
Von dem her ist es bei ESTA egal, ob man ihn dafür verwendet, sofern man ihn auch bei der Einreise vorzeigt (zu Erklärungsproblemen wird es daher wohl erst kommen, wenn man dann auch seinen Erstpass dabei hat).

Allerdings bekommt man ziemlich sicher kein ESTA genehmigt, wenn man nach 2011 im Iran, Irak, Syrien, Sudan, Libyen, Jemen od. Somalia war, egal ob man dort mit den Erst-, Zweit- oder einem abgelaufenen Pass war, sondern muss dann ein Visum beantragen (neues ESTA mit Zweitpass wäre dann auch illegal). Wenn dein ESTA noch vor Inkrafttreten dieser Regel (2015?) ausgestellt wurde, und du seit 2011 oder nach Ausstellung in einem dieser Länder warst, ist es ebenfalls nicht mehr gültig.
 
Von daher kommt es darauf an, um welches Land/Länder es sich hier handelt, da man nur mit Visa Waiver (ESTA) einreisen darf, wenn man sich davor nicht in einem dieser Länder aufgehalten hat.