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Autor Thema: Wie früh sollte man den Mietwagen buchen?  (Gelesen 2296 mal)

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IkeaRegal

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Wie früh sollte man den Mietwagen buchen?
« am: 27.11.2006, 11:36 Uhr »
Hi,
ich bin gerade mit meinen Planungen dran und überlege, wann ich den Mietwagen buchen sollte.

Gibt es dazu einen Richtwert, ähnlich wie es bei Flügen der Fall ist?

Kennt ihr Reiseanbieter wo man den Mietwagen vorbuchen kann und dann vor Ort (bei Anmietung) bezahlt?

Gruß an alle USA-Reisende,
Dominik  8)

krimkom

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Re: Wie früh sollte man den Mietwagen buchen?
« Antwort #1 am: 27.11.2006, 11:48 Uhr »
Hi, in vielen Katalogen gibt es wie bei normalen Urlaubsreisen auch sogenannte Frühbucherrabatte. Bei FTI z. B. 10 %, bei Usareisen.de je nach Veranstalter sogar noch mehr. Preise vergleichen lohnt sich aber trotzdem. Wenn über ein  Reisebüro gebucht wird, wird meist eine Anzahlung und der Rest kurz vor Antritt der Reise fällig.
GUTE UND SICHERE FAHRT FÜR ALLE!!
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KRIMKOM


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Mig

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Re: Wie früh sollte man den Mietwagen buchen?
« Antwort #2 am: 27.11.2006, 13:04 Uhr »
beim ADAC kannst Du günstig buchen - es gibt die Auswahl zwischen jetzt und erst vor Ort bezahlen

GreyWolf

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Re: Wie früh sollte man den Mietwagen buchen?
« Antwort #3 am: 27.11.2006, 13:31 Uhr »
Bei Flugpreisen ändert sich ja das Angebot von Tag zu Tag - je nach Auslastung der einzelnen Maschine. Hier kann also der Zeitpunkt der Buchung entscheidend sein.

Bei Mietwagen sollte man ja aus den bekannten Gründen (bessere Versicherung, Gerichtsstand in Deutschland) im Zweifel bei einem deutschen Reiseanbieter buchen. Hier ändern sich die Preise normalerweise kaum während der Monate. Insofern ist es da ziemlich egal, wann man bucht. Ausnahme sind die schon erwähnten Frühbucherrabatte (und teilweise kostenlose Upgrades oder bessere Versicherung bei frühem Buchen), die man natürlich mitnehmen kann.
Wer schon immer mal wissen wollte, wie man früher gereist ist: Alte Reiseberichte

IkeaRegal

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Re: Wie früh sollte man den Mietwagen buchen?
« Antwort #4 am: 27.11.2006, 15:37 Uhr »
Danke, na dann warte ich erstmal. Die 3 % Frühbucherrabatt hauen mich bei usareisen jetzt noch nicht vom Hocker. Mal abwarten, was da noch kommt.

Doc Snyder

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Re: Wie früh sollte man den Mietwagen buchen?
« Antwort #5 am: 27.11.2006, 15:46 Uhr »
Zitat von: GreyWolf
Bei Mietwagen sollte man ja aus den bekannten Gründen (bessere Versicherung, Gerichtsstand in Deutschland) im Zweifel bei einem deutschen Reiseanbieter buchen.

Hierzu mal 'ne Frage: Wenn man über alamo.de bucht, ist der Gerichtsstand doch Deutschland, oder? Im Impressum steht eine Wiesbadener Anschrift.

freddykr

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Re: Wie früh sollte man den Mietwagen buchen?
« Antwort #6 am: 27.11.2006, 16:03 Uhr »
Zitat von: Doc Snyder
Zitat von: GreyWolf
Bei Mietwagen sollte man ja aus den bekannten Gründen (bessere Versicherung, Gerichtsstand in Deutschland) im Zweifel bei einem deutschen Reiseanbieter buchen.

Hierzu mal 'ne Frage: Wenn man über alamo.de bucht, ist der Gerichtsstand doch Deutschland, oder? Im Impressum steht eine Wiesbadener Anschrift.

Das sagt die AGB:
Zitat
VI. Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Mieter das Mietfahrzeug in Empfang nimmt. Ist der Mieter Kaufmann, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Mietvertrag Wiesbaden; unbeschadet davon ist der Vermieter auch dazu berechtigt, jedes andere gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.

Für mich klingt das eher danach, daß der Gerichtsstand der Anmietort wäre (für Privatperson)
Viele Grüße,
Danilo


Doc Snyder

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Re: Wie früh sollte man den Mietwagen buchen?
« Antwort #7 am: 27.11.2006, 16:09 Uhr »
Zitat von: freddykr
Das sagt die AGB:
Zitat
VI. Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Mieter das Mietfahrzeug in Empfang nimmt. Ist der Mieter Kaufmann, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Mietvertrag Wiesbaden; unbeschadet davon ist der Vermieter auch dazu berechtigt, jedes andere gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.

Für mich klingt das eher danach, daß der Gerichtsstand der Anmietort wäre (für Privatperson)

Ich bin kein Jurist, aber für mich klingt es fast eindeutig danach, dass bei Nichtkaufleuten der Gerichtsstand Wohnort des Mieters ist  :D .

krimkom

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Re: Wie früh sollte man den Mietwagen buchen?
« Antwort #8 am: 27.11.2006, 16:33 Uhr »
Zitat von: IkeaRegal
Danke, na dann warte ich erstmal. Die 3 % Frühbucherrabatt hauen mich bei usareisen jetzt noch nicht vom Hocker. Mal abwarten, was da noch kommt.


Hi, wenn man einen Buchungsvorgang durchspielt, stellt man fest, dass bei Alamo ein wesentlich höherer Rabett als 3% gewährt wird. Bei FTI wie bereits gesagt, 10 %. Auf was willst Du denn noch spekulieren :?:
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IkeaRegal

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Re: Wie früh sollte man den Mietwagen buchen?
« Antwort #9 am: 28.11.2006, 07:27 Uhr »
Wieso jetzt unnötig Geld ausgeben, wenn es dafür noch 1-3 Monate auf dem Tagesgeldkonto dümpeln kann ;) ?

Ich hab ja nur nett gefragt. Ich warte erstmal ab.

krimkom

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Re: Wie früh sollte man den Mietwagen buchen?
« Antwort #10 am: 28.11.2006, 07:35 Uhr »
Hi, hast ja Recht. Ich habe jedoch festgestellt, dass die Frühbucherpreise auch unterschiedlich lange gewährt werden. Bei Fti zum Beispiel bis zum 31.12.06 sind es 10%, danach bis zum 31.3.07 sind es noch 5 %. Andere Anbieter haben auch bis zum 31.3.07 Frühbucherpreise oder bieten einfach nur Upgrades an.
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GreyWolf

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Re: Wie früh sollte man den Mietwagen buchen?
« Antwort #11 am: 28.11.2006, 13:37 Uhr »
Zitat von: Doc Snyder
Zitat von: freddykr
Das sagt die AGB:
Zitat
VI. Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Mieter das Mietfahrzeug in Empfang nimmt. Ist der Mieter Kaufmann, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Mietvertrag Wiesbaden; unbeschadet davon ist der Vermieter auch dazu berechtigt, jedes andere gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.

Für mich klingt das eher danach, daß der Gerichtsstand der Anmietort wäre (für Privatperson)

Ich bin kein Jurist, aber für mich klingt es fast eindeutig danach, dass bei Nichtkaufleuten der Gerichtsstand Wohnort des Mieters ist  :D .


Nein! Nur zwischen Kaufleuten kann ein Gerichtsstand wirksam vereinbart werden. Entsprechend sind solche Klauseln bei normalen Verbrauchern unwirksam. (§ 38 ZPO)

Ansonsten gibt es ja mehrere Gerichtsstände, unter denen man wählen kann. Das wäre z.B. hier der Gerichtsstand des Erfüllungsortes (§ 29 ZPO). Da das der Ort in den USA wäre, wo man den Wagen übernimmt, wäre das in den meisten Fällen selten dämlich, gerade diesen zu wählen.  
Insofern hält man sich an den allgemeinen Gerichtsstand des Gegners und der ist dort, wo die Firma ihren Sitz hat (§ 17 ZPO). Hat also Alamo eine eigene Firma für Deutschland, ist der allgemeine Gerichtsstand auch dort am deutschen Sitz. Bei deutschen Reiseveranstaltern ist der Firmensitz (hoffentlich) in Deutschland, man kann also hier klagen.
Wer schon immer mal wissen wollte, wie man früher gereist ist: Alte Reiseberichte

mrh400

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Re: Wie früh sollte man den Mietwagen buchen?
« Antwort #12 am: 28.11.2006, 16:05 Uhr »
Hallo,
Zitat von: freddykr

Das sagt die AGB:
Zitat
VI. Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Mieter das Mietfahrzeug in Empfang nimmt. Ist der Mieter Kaufmann, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Mietvertrag Wiesbaden; unbeschadet davon ist der Vermieter auch dazu berechtigt, jedes andere gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.
Da ist die Überschrift irreführend; Erfüllungsort und Gerichtsstand sind zunächst einmal zweierlei. Satz 1 regelt den Erfüllungsort (für alle - ist ja auch kaum anders praktisch möglich). Satz 2 regelt den Gerichtsstand für Kaufleute. Für Nichtkaufleute gelten die allgemeinen Regeln zu Gerichtsstand, wie sie GreyWolf aufgezeigt hat - in diesem Fall ist ein möglicher Gerichtsstand mit dem Erfüllungsort identisch.

PS: wenn es um Schadensersatzforderungen geht, könnte es sich angesichts der dort üblichen Beträge vielleicht sogar anbieten, einen amerikanischen Gerichtsort auszuwählen
Gruß
mrh400

Matze

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Re: Wie früh sollte man den Mietwagen buchen?
« Antwort #13 am: 29.11.2006, 15:31 Uhr »
Also ich habe jetzt für unsere Tour 2007 Mietwagen gebucht, bei USA-Mietwagen.de.

Ich zum ersten Mal online!! :D  :D

Dabei habe ich gegenüber dem Angebot vom RB 300 Euro (943 RB - 657 Euro) gespart.

Gebucht habe ich EQ  (Alamo LA) 23 Tage - Ende April bis 20. Mai!

Bin gespannt, was ich in LA vorfinden werde und wir es dann läuft!
Gruß Matze




San Francisco!!

borni

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Re: Wie früh sollte man den Mietwagen buchen?
« Antwort #14 am: 29.11.2006, 15:35 Uhr »
Zitat von: Matze
Also ich habe jetzt für unsere Tour 2007 Mietwagen gebucht, bei USA-Mietwagen.de.

Ich zum ersten Mal online!! :D  :D

Dabei habe ich gegenüber dem Angebot vom RB 300 Euro (943 RB - 657 Euro) gespart.

Gebucht habe ich EQ  (Alamo LA) 23 Tage - Ende April bis 20. Mai!

Bin gespannt, was ich in LA vorfinden werde und wir es dann läuft!

Komisch den Preis kenne ich  :D
30 Mai 23 Tage EQ bei USA-Mietwagen  :lol:  nur das wir National haben (wegen der Einwegmiete  :wink: