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Autor Thema: Zollerklärung für Stollen ?  (Gelesen 4282 mal)

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JaS33

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Zollerklärung für Stollen ?
« am: 11.12.2006, 10:47 Uhr »
Hallo,
eine Frage, muss ich bei der Einreise in die USA in der Zollerklärung gekauften Stollen angeben ?

Was passiert, wenn ich den Stollen nicht angeben habe und er bei der Einreise gefunden wird (eventuell eine Strafe)?

Vielen Dank
 :D

nomad

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Re: Zollerklärung für Stollen ?
« Antwort #1 am: 11.12.2006, 17:32 Uhr »
Hi,

wenn Du den Stollen verschenken willst, dann ja. Einfach 'Cake, Value 5$' in die Zollerklaerung eintragen, fertig. Ist jenseits aller Freigrenzen, kostet also keinen Zoll. Und erspart Aerger, wenn es eine Kontrolle geben sollte.

Lebensmitteltechnisch ist Kuchen kein Problem, Fleisch und Obst/Gemuese geht nicht.

Gruesse,
nomad.

Elmo

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Re: Zollerklärung für Stollen ?
« Antwort #2 am: 11.12.2006, 20:45 Uhr »
Muss man auf der Karte wirklich etwas angeben? Ich dachte, da ich unter $175 (oder waren´s €??) geblieben bin, muss ich dort nichts angeben, weil ich nichts zu verzollen habe und habe somit die Karte leer gelassen.

Wilder Löwe

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Re: Zollerklärung für Stollen ?
« Antwort #3 am: 11.12.2006, 21:02 Uhr »
Zitat von: Elmo
Muss man auf der Karte wirklich etwas angeben? Ich dachte, da ich unter $175 (oder waren´s €??) geblieben bin, muss ich dort nichts angeben, weil ich nichts zu verzollen habe und habe somit die Karte leer gelassen.


Da verwechselst Du aber einiges. Eine Zollgrenze von 175 Euro gilt bei der Einreise in die EU.

Der Stollen muß zumindest theoretisch angeben werden, denn ALLE Lebensmittel müssen angegeben werden. Nicht eingeführt werden dürfen Fleischprodukte, Obst, Körner, etc., der Stollen dürfte damit kein Problem sein, muß aber auf jeden Fall deklariert werden.

Wenn Du es nicht tust, riskierst Du Ärger. Wir haben jedoch noch nie irgendwelche Lebensmittel deklariert und bisher wurden wir auch noch nicht am Zoll kontrolliert. Aber zumindest theoretisch kann es passieren.

Katrin
Viele Grüße
Katrin

Elmo

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Re: Zollerklärung für Stollen ?
« Antwort #4 am: 11.12.2006, 21:11 Uhr »
Stimmt, ich hab´s gerade gesehen, dass Einreise gemeint war.

Abgesehen von Lebensmitteln muss ich sonstige Einkäufe also nicht aufführen, wenn der Wert unter $175 liegt?

Wilder Löwe

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Re: Zollerklärung für Stollen ?
« Antwort #5 am: 11.12.2006, 21:51 Uhr »
Zitat von: Elmo
Stimmt, ich hab´s gerade gesehen, dass Einreise gemeint war.

Abgesehen von Lebensmitteln muss ich sonstige Einkäufe also nicht aufführen, wenn der Wert unter $175 liegt?



EINREISE nach DEUTSCHLAND !!! Da ist die Grenze 175 Euro.

Wenn man aber als EU-Bürger in die USA einreist, darf man Geschenke an US-Bürger bis 100$ zollfrei einführen. Der Stollen liegt deutlich darunter und muß nur deklariert werden, weil er ein Lebensmittel ist, nicht weil er ein Geschenk ist. Am besten das Zollformular im Flieger gut durchlesen und dann entsprechend Anweisung und / oder Gewissen ausfüllen.

Katrin
Viele Grüße
Katrin

nomad

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Re: Zollerklärung für Stollen ?
« Antwort #6 am: 12.12.2006, 10:59 Uhr »
Zitat von: Wilder Löwe


Der Stollen liegt deutlich darunter und muß nur deklariert werden, weil er ein Lebensmittel ist, nicht weil er ein Geschenk ist


Nein, das ist nicht richtig! Alle Geschenke, ob Lebensmittel oder nicht, muessen deklariert werden. Auf der Zollerklaerung gibt es die Box:

"Visitors - total values of all articles that remain in the US"

Da muss man also JEDES Geschenk eintragen, unabhaengig vom Wert, also auch wenn es unter der 100$-Freigrenze liegt. Auf der Rueckseite ist dann noch Platz fuer eine detailiiertere Beschreibung.

Lebensmittel muessen uebrigens NICHT generell deklariert werden. NUR wenn es sich um frisches Obst/Gemuese oder Fleisch handelt. Dafuer gibt es eine entsprechende Box auf dem Formular. Wenn ich ein paar Kekse dabei habe und diese in den USA selbst esse, dann brauche ich die nirgendwo zu deklarieren.

Gruesse,
nomad.

Darko

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Re: Zollerklärung für Stollen ?
« Antwort #7 am: 13.12.2006, 17:44 Uhr »
Hallo,

ich denke das Lebensmittel auf alle Fälle deklariert werden müssen.
Auf jeden Fall vermeidest du irgendwelche Komplikationen wenn du dann doch mal auf Lebensmittel kontrolliert wirst.
So schliesst du unangemehme Zwischenfälle aus, und es ist ja kein Problem wenn du das kurz reinschreibst oder ?

Viele Grüsse
Darko

CWR

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Re: Zollerklärung für Stollen ?
« Antwort #8 am: 13.12.2006, 18:15 Uhr »
Zitat von: nomad
Nein, das ist nicht richtig! Alle Geschenke, ob Lebensmittel oder nicht, muessen deklariert werden. Auf der Zollerklaerung gibt es die Box:

"Visitors - total values of all articles that remain in the US"

Da muss man also JEDES Geschenk eintragen, unabhaengig vom Wert, also auch wenn es unter der 100$-Freigrenze liegt. Auf der Rueckseite ist dann noch Platz fuer eine detailiiertere Beschreibung.

Ich hab da immer nur einen Gesamtwert fuer ALLE Mitbringsel angegeben (der natuerlich immer unter 100 $ lag  :D ). Hab noch NIE jedes Geschenk einzeln aufgelistet....

Ich persoenlich wuerde den Stollen auch nicht deklarieren......aber das muss ja jeder selbst wissen, denn das Risiko traegt man ja schliesslich auch selbst  :wink:

nomad

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Re: Zollerklärung für Stollen ?
« Antwort #9 am: 14.12.2006, 11:45 Uhr »
Zitat von: CWR

Ich hab da immer nur einen Gesamtwert fuer ALLE Mitbringsel angegeben (der natuerlich immer unter 100 $ lag  :D ). Hab noch NIE jedes Geschenk einzeln aufgelistet....


Sehr richtig. Das macht man ja auch nicht auf der Vorderseite, sondern auf der Rueckseite des Formulars. Dort wird eine entsprechende Aufstellung verlangt.

nomad.

Crimson Tide

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Re: Zollerklärung für Stollen ?
« Antwort #10 am: 14.12.2006, 12:33 Uhr »
Also, ich habe bis jetzt IMMER alles aufgelistet, und das macht doch nun wirklich nicht viel Arbeit, und genug Zeit (und Langeweile) hat man da doch auch im Flieger, das in die Karte einzutragen!

Allerdings habe ich immer nur den ca.-Gesamtwert eingetragen ganz unten,  :lol:  und der liegt immer sehr niederig!  :wink:

Ich trage lieber alles ein, als daß doch mal was beanstandet wird an der Grenze.

(Und ich ziehe sowieso irgendwelche extra-Kontrollen magisch an, scheine wohl irgendwie
 so verdächtig auszusehen  :lol: )

L.G. Monika

CWR

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Re: Zollerklärung für Stollen ?
« Antwort #11 am: 15.12.2006, 00:40 Uhr »
Zitat von: nomad
Zitat von: CWR

Ich hab da immer nur einen Gesamtwert fuer ALLE Mitbringsel angegeben (der natuerlich immer unter 100 $ lag  :D ). Hab noch NIE jedes Geschenk einzeln aufgelistet....


Sehr richtig. Das macht man ja auch nicht auf der Vorderseite, sondern auf der Rueckseite des Formulars. Dort wird eine entsprechende Aufstellung verlangt.

Die Aufstellung hab ich immer leer gelassen.....gab NIE Probleme, und ich bin jahrelang immer 3-4 mal pro Jahr eingereist.

Ich hatte halt das immer so verstanden, dass man die Einzelaufstellung nur dann machen muss, wenn der Gesamtwert UEBER der Grenze liegt.....und daher hab ich das halt nie gemacht.

Ich muss doch mal schauen, ob es nicht so'n Zollformular online irgendwo gibt, damit ich mir das nochmal durchlesen kann....

CWR

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Re: Zollerklärung für Stollen ?
« Antwort #12 am: 15.12.2006, 00:51 Uhr »
So, hab tatsaechlich alles gefunden:

Die instructions sind allerdings "auslegbar"......meines Erachtens bestehen die instructions aus zwei unabhaengigen Teilen: Der erste Teil behandelt die zollfreie Einfuhr, der zweite Teil die Einfuehr von Dingen, die ueber der Grenze liegen und fuer die man Zoll zahlen musste. Ich hab das eben immer so gelesen, dass es die "exemption" gibt und dass man erst deklarieren muss, wenn man ueber der exemption Grenze liegt:

"If you are a visitor (non-U.S. Resident), print the total value of all goods (including commercial merchandise) you or any family members traveling with you are bringing into the United States and will remain in the United States.
Note: Visitors (non-U.S. Residents) are normally entitled to an exemption of $100.

Declare all articles on this form. For gifts, please indicate the retail value. Use the reverse side of this form if additional space is needed to list the items you will declare.
The U.S. Customs officer will determine duty. Duty will be assessed at the current rate on the first $1,000 above the exemption."
(Quelle: http://www.cbp.gov/xp/cgov/travel/vacation/sample_declaration_form.xml)

Da direkt hinter dem "declare all articles"-Satz steht "The ...officer will determine duty" ging ich davon aus, dass man die Sachen UNTER der Grenze, wo ueberhaupt duty anfallen koennte, eben nicht auflisten muss.

Ich hab dann eben in dieser Tabelle unten neben das "total" den Dollarwert hingeschrieben und gut war's. Und es kann ja auch kaum falsch gewesen sein, sonst haetten sie mich ja wohl mal bei einer meiner zig Einreisen darauf angesprochen......angeschaut haben sie sich das Formular auf jeden Fall jedes Mal sehr genau  :wink:

nomad

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Re: Zollerklärung für Stollen ?
« Antwort #13 am: 15.12.2006, 14:33 Uhr »
Zitat von: CWR
Note: Visitors (non-U.S. Residents) are normally entitled to an exemption of $100.


Wenn Du Dir das Formular auf der cbp Seite mal genauer ansiehst, dann wirst Du merken, dass diese Note nicht auf dem Formular steht, sondern nur in der Erklaerung auf der Webseite. Ausserdem steht in der Note 'normally', was so klingt, als koennten auch andere Regelungen geltend gemacht werden.

Strikt nach Formular (und das muss man ja unterschreiben), musst du alles, was Du in die USA mitbringst und dort belassen willst, deklarieren. Und zwar auf Vorder- und Rueckseite. Der CPB officer entscheidet dann, welche Zollabgaben Du leisten musst. Und wenn Du unter der exemption liegst, dann ist der Zoll eben null.

nomad.

Elmo

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Re: Zollerklärung für Stollen ?
« Antwort #14 am: 15.12.2006, 19:52 Uhr »
Okay, das war jetzt für die Einreise in die USA, aber was ist, wenn ich zurück nach Deutschland fliege und z.B. Klamotten oder Souvenirs mitbringe?
Wird das genauso gehandhabt?