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Autor Thema: Erst Kuba dann USA  (Gelesen 1012 mal)

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Klerafukan

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Erst Kuba dann USA
« am: 10.06.2007, 20:22 Uhr »
Hallo,
ich fliege anfang August nach Kuba und 3 Tage nach meiner Rückkeh nach CHicago. Mient ihr das könnte Probleme geben ?
VIelleicht sollte ich mir auch einen biometrischen Reisepass machen und für Kuba den alten nehmen ?
Braucht man in USA eigentlich einen biometrischen pass ?
VIelen Dank im voraus !

Bibs

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Re: Erst Kuba dann USA
« Antwort #1 am: 10.06.2007, 20:29 Uhr »
hallo,

schau mal hier - das habe ich auf der HP vom auswärtigen amt (www.auswaertiges-amt.de) gefunden:

Für die Einreise benötigen Sie einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein muss. Seit dem 26. Oktober 2004 ist die visafreie Einreise in die USA nur noch mit dem maschinenlesbaren (bordeauxroten) Reisepass möglich. Alle Reisenden, auch Kinder jeglichen Alters (Babys!), benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass.

Wichtig:

1.         Seit dem 01. Mai 2006 wird der vorläufige maschinenlesbare deutsche Reisepass (grün) nicht mehr für die visumsfreie Einreise in die USA anerkannt.

2.         Der maschinenlesbare deutsche Kinderpass berechtigt nur dann zur visumsfreien Einreise in die Vereinigten Staaten, wenn er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt oder vor dem 26. Oktober 2006 verlängert wurde. Alternativ besteht für Kinder die Möglichkeit, mit einem regulären maschinenlesbaren Reisepass (e-Reisepass) visumsfrei in die Vereinigten Staaten einzureisen.

Bitte beachten Sie, dass Kinderausweise grundsätzlich nicht zur visafreien Einreise in die Vereinigten Staaten berechtigen.

Deutsche, die mit einem vorläufigen deutschen Reisepass in die USA reisen möchten, benötigen ein Visum. Dies gilt unabhängig vom Ausstellungsdatum des Passes. Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem amerikanischen Generalkonsulat zu beantragen.

Bitte beachten Sie auf jeden Fall die Informationen der amerikanischen Botschaft in Berlin, die Sie im Internet unter www.usembassy.de abrufen können!

Reisepässe, die nach dem 25. Oktober 2005 ausgestellt wurden, müssen über ein digitales Lichtbild verfügen. Die maschinenlesbaren deutschen Reisepässe erfüllen dieses Kriterium bereits und berechtigen weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit zur visafreien Einreise in die USA im Rahmen des US-Visa Waiver Programms.

Reisepässe, die nach dem 25. Oktober 2006 ausgestellt werden, müssen zusätzlich über biometrische Daten in Chipform verfügen (sog. E-passport).

Seit dem 30. September 2004 wird von allen Reisenden (auch den nicht-visapflichtigen) bei Einreise ein digitaler Abdruck der Zeigefinger und ein digitales Porträtphoto gefertigt. Weitere Informationen und die Liste der Flughäfen können auf der Website www.dhs.gov/us-visit eingesehen werden.

Deutsche Staatsangehörige nehmen am Permanent Visa Waiver Programm der USA teil und können als Tourist oder Geschäftsleute im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie

mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen und
ein Rückflugticket, gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können.
Transit: Alle Reisenden, die für das Visa Waiver Programm der USA qualifiziert sind, können auch Transits unter dem Programm vornehmen.

Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird individuell festgelegt und soll dem Reisezweck entsprechen. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – etwa, wenn sich Ihre Abreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich (anders, wenn Sie mit einem Visum eingereist sind: In diesem Fall kann jedes Büro der Einreisebehörde BCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen). Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt ("admitted until xx-xx-xx". Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!).

In einer Reihe von Fällen ist ein Visum erforderlich – unter anderem wenn Sie

vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair! Oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),
den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),
an einem Austauschprogramm teilnehmen,
eine Forschungsarbeit durchführen oder
in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,
nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Verkehrsmittel einreisen (Segler, Piloten! Gilt auch für Überseeterritorien).
Wichtig: Ab dem 01. Oktober 2006 müssen alle Antragsteller ein ausgefülltes und unterschriebenes elektronisches Visaantragsformular (EVAF) DS-156 einreichen, welches in deutscher und englischer Sprache unter http://evisaforms.state.gov/ verfügbar ist.

Bitte beachten Sie hierzu auch die Informationen unter www.us-botschaft.de

Sollten bei Ihrer Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, können Sie sich seit dem 21. Februar 2007 an das Department of Homeland Security wenden, das ein sog. Traveler Redress Inquiry Program (DHS TRIP) unter www.dhs.gov eingerichtet hat. Dieses System ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Einreisen in die USA. Nutzer von TRIP müssen ein online-Formular ausfüllen und dort Angaben zur Person und Art der negativen Reiseerfahrung machen, wegen der sie Abhilfe erbitten.

Deutsche Staatsangehörige, die in Irak, Iran, Kuba, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien, aber auch in anderen Ländern wie Afghanistan oder Pakistan wohnen oder dort geboren sind, müssen mit einer längeren Bearbeitungszeit für U.S. Visa und bei der Einreise in die USA mit verstärkten Kontrollen rechnen. Weitere Informationen finden Sie unter www.ice.gov

Sofern Sie Fragen über ihre Einreise in die USA haben, sollten Sie diese rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen amerikanischen Auslandsvertretung klären.

Während Ihres USA-Aufenthalts sind Sie verpflichtet, stets Ihren Pass bei sich zu führen.


Viele liebe Grüße von Bibs


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