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Autor Thema: Urlaub und Vorstrafe  (Gelesen 4388 mal)

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si2113

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Urlaub und Vorstrafe
« am: 08.07.2007, 20:19 Uhr »
Hallo..

Ich habe mal 2 Fragen an euch.

Zum ersten ist es so, das wir 4 Mädels sind die für 3 monate nach atl wollen.
Das problem dabei ist aber nun, das eine von uns zur Zeit wegen Drogen (sie ist nicht abhängig und nimmt auch keine) im Gefängnis sitzt. Die Strafe beträgt insgesamt 14 monate, d.h. sie ist in 2 monaten wieder da.
Kann sie trotzdem nächstes Jahr (oktober) mit uns reisen, oder würde ihr die Einreise verweigert werden?
Und wenn nicht, was muss sie alles tun, damit es bei der Ankunft kein Probleme gibt, oder was hat sie vorher zu tun, zu machen?

Zum 2. wollte ich wissen, ob ihr vielleicht irgendwelche Tipps für uns habt, was wir uns im Vorwege schon an evtl Formularen besorgen sollten, oder was wir wobei zu beachten haben??

´Vielen Dank schonmal im voraus  :wink:

GreyWolf

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Re: Urlaub und Vorstrafe
« Antwort #1 am: 08.07.2007, 20:24 Uhr »
Hallo und willkommen im Forum,

diese Frage ist schon mehrfach gestellt und beantwortet worden. Bitte benutze die Board-Suche rechts oben mit dem Suchwort "Vorstrafe" und Du wirst schon bald die Antwort haben.

Gruß
GreyWolf
Wer schon immer mal wissen wollte, wie man früher gereist ist: Alte Reiseberichte

Lordadmiral

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Re: Urlaub und Vorstrafe
« Antwort #2 am: 09.07.2007, 13:33 Uhr »
Hallo,

um an dem Visa-Waiver-Programm teilnehmen zu dürfen, darf man weder vorbestraft sein, noch Drogenabhängig sein. Beides wird auf der grünen Einreisekarte ausdrücklich abgefragt.

für deine Freundin bleibt nur die Möglichkeit vor der Abreise ein Touristenvisum bei der US-Botschaft zu beantragen. Bei einer Vorstrafe wegen Drogenbesitzes sehe ich allerdings schwarz.

Siehe auch:
http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/index.html
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http://www.villa-pretty-flamingo.de

Anoka

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Re: Urlaub und Vorstrafe
« Antwort #3 am: 09.07.2007, 13:41 Uhr »
Hallo,

um an dem Visa-Waiver-Programm teilnehmen zu dürfen, darf man weder vorbestraft sein, noch Drogenabhängig sein. Beides wird auf der grünen Einreisekarte ausdrücklich abgefragt.

für deine Freundin bleibt nur die Möglichkeit vor der Abreise ein Touristenvisum bei der US-Botschaft zu beantragen. Bei einer Vorstrafe wegen Drogenbesitzes sehe ich allerdings schwarz.

Siehe auch:
http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/index.html

Das ist so nicht ganz richtig. Genaue Angaben sind durch die Boardsuche zu finden.
LG Anoka

Minnesota
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Stefan M.

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Re: Urlaub und Vorstrafe
« Antwort #4 am: 09.07.2007, 14:28 Uhr »
14 Monate ohne Bewährung wegen "Drogen"; bei jemandem, der selbst nicht konsumiert...?  :kratz:

Hört sich für mich stark nach gewerbsmäßigem Handel oder Einfuhr an, und das nicht zu knapp oder vielfach. Abgesehen davon, dass das massive Probleme mit dem Visum geben wird - ob ich mit so jemandem tatsächlich gemeinsam in Urlaub fahren will...?  :roll:
"Mit des Weißbiers Hochgenuss, wächst des Bauches Radius..." (unbekannter Autor)


atecki

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Re: Urlaub und Vorstrafe
« Antwort #5 am: 09.07.2007, 14:42 Uhr »
ob ich mit so jemandem tatsächlich gemeinsam in Urlaub fahren will...?  :roll:

Hallo Stefan,

das sollte nicht Dein bzw. unser Problem sein, das müssen die Mädels schon unter sich ausmachen...

Grüße

Axel

Palo

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Re: Urlaub und Vorstrafe
« Antwort #6 am: 09.07.2007, 14:54 Uhr »
Da solltest du dich bei den zuständigen Behörden erkundigen und nicht hier. Wir sind ja nicht vorbestraft oder sitzen im Knast
Gruß

Palo

Lordadmiral

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Re: Urlaub und Vorstrafe
« Antwort #7 am: 09.07.2007, 16:25 Uhr »
Hallo,

um an dem Visa-Waiver-Programm teilnehmen zu dürfen, darf man weder vorbestraft sein, noch Drogenabhängig sein. Beides wird auf der grünen Einreisekarte ausdrücklich abgefragt.

für deine Freundin bleibt nur die Möglichkeit vor der Abreise ein Touristenvisum bei der US-Botschaft zu beantragen. Bei einer Vorstrafe wegen Drogenbesitzes sehe ich allerdings schwarz.

Siehe auch:
http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/index.html

Das ist so nicht ganz richtig. Genaue Angaben sind durch die Boardsuche zu finden.

Was soll an dieser Aussage nicht stimmen? Der allgemeine Hinweis auf die Boardsuche hilft hier wenig weiter.
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Arsenic

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Re: Urlaub und Vorstrafe
« Antwort #8 am: 10.07.2007, 18:01 Uhr »
Zitat
Zum ersten ist es so, das wir 4 Mädels sind die für 3 monate nach atl wollen.
Ich she da Probleme:

1. Das VWP (= Visa Waiver Program) erlaubt nur Aufenthalte von max. 90 Tagen
2. Ansonsten braucht ihr ein Visum (B2 Visum)
3. Würde das Konsulat aus meiner Sicht den Antrag ablehnen
4. Mit Vorstrafe ist auf jeden Fall ein Visum notwendig, bei dem Grund wird das aber auch in Ablehnung enden.

si2113

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Re: Urlaub und Vorstrafe
« Antwort #9 am: 18.07.2007, 19:37 Uhr »
3 monate = 90 tage... meiner brechnung nach, aber naja...

gut, werde mich mal informieren, vielen dank schonmal...

Und ich frage hier bevor ich den weg zur behörde antrete, da ihr mir vielleicht hilfreiche tipps geben könntet....

Das andere ist, das sie dort drüben ihren verlobten besucht.. er kommt eigentlich aus gb und hat ein 1 jahres visum weil er dort football spielt.. Wie sieht es damit aus??
Nützliche tipps ohne dumme bemerkungen?? (an den einen oder anderen gerichtet, nicht an alle!!!!)

danke schonmal

atecki

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Re: Urlaub und Vorstrafe
« Antwort #10 am: 18.07.2007, 20:07 Uhr »
Hi,

also 90 Tage und 3 Monate kann ein Unterschied sein (Juli, August + September sind 92 Tage...), ich würde Euch empfehlen, nur 88 Tage einzuplanen, um evtl. Reserven zu haben, wenn z.B. der Flug verschoben wird... Bei dieser Grenze sind die Amis ziemlich genau und strikt.

Was der Verlobte macht, interessiert niemanden - das hat ja mti Deiner Freundin nichts zu tun. Im Gegenteil, das kann ein weiterer Grund für ein verweigertes Visum sein, da man Ihr in dem Fall unterstellen könnte, daß sie bei Ihrem Verlobten bleiben will (länger als die erlaubten 90 Tage). Also IMHO auf keinen Fall erwähnen, wenn Ihr das Visum beantragen solltet.

Aber wie schon oben gepostet wurde, ich denke auch, daß es schwierig sein wird, für Deine Freundin das Visum zu bekommen.... Aber ruft am Besten mal bei der Botschaft an und fragt dort nach, nur die können Dir eine halbwegs verlässliche Antwort geben...

Viele Grüße

Axel

dschlei

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Re: Urlaub und Vorstrafe
« Antwort #11 am: 18.07.2007, 23:49 Uhr »
Zu dieser Angelegenheit das neuste Bulletin vom State Department, von Frau Rice selbst unterschrieben!
http://travel.state.gov/visa/laws/telegrams/telegrams_3267.html


Die Uebeschrift lautet:
SUBJECT: GUIDANCE ON PROCESSING VISA APPLICANTS WITH DRUNK DRIVING HITS

und bezieht im Text auch andere Substanzen ein.
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

Arsenic

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Re: Urlaub und Vorstrafe
« Antwort #12 am: 19.07.2007, 11:13 Uhr »
Zitat
Das andere ist, das sie dort drüben ihren verlobten besucht.. er kommt eigentlich aus gb und hat ein 1 jahres visum weil er dort football spielt.. Wie sieht es damit aus??
Wenn sie das erzählt sehe ich schwarz für die Einreise, da man den Verdacht hegen wird, sie reist nicht mehr aus.