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Autor Thema: Einwanderung als Familienmitglied amerikanischer Verwandter  (Gelesen 3202 mal)

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Davidc

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Hallo,

http://www.working-in-the-usa.de/index.php/Arbeitserlaubnis-und-Visum/

auf dieser Seite heisst es recht knapp:
"Für Familienmitglieder mit amerikanischen Verwandten ist das Einwanderungsvisum kein Problem. "

Steht hier ähnlich:
http://www.auswandern-info.net/usa/visum-und-einwanderung.html

Hat jemand damit Erfahrung?

Scheinbar gibt es für Eltern amerikanischer Staatsbürger sofort Einwanderungsvisa.? Für Geschwister nach Wartezeit?

ratlady

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Re: Einwanderung als Familienmitglied amerikanischer Verwandter
« Antwort #1 am: 16.12.2012, 00:12 Uhr »
Wie aus dem zweiten link zu entnehmen ist, ist die erste Aussage so pauschal falsch, da nur bestimmte (nahe) Verwandte dafuer "herhalten" koennen.

Ausserdem muss der antragstellende Amerikaner mind. 21 Jahre alt sein, bevor er Geschwister und/oder Eltern "rueberholen" kann. Und ausser im Falle von Ehegatten, Eltern, und unverheirateten Kindern unter 21J. gibt es erhebliche Wartezeiten - aktuell liegt z.B. die kuerzeste Wartezeit auf eine Visums-Nummer bei 7 Jahren (fuer unverheiratete Kinder >21J), die laengste bei fast 12 Jahren (fuer Geschwister). Dazu kommt dann nochmal die Bearbeitungszeit fuer das eigentliche Visum (wenn man selbst ausserhalb der USA ist) bzw. die GC (wenn man bereits in den USA ist), was zwischen einigen Wochen und im Extremfall ein paar Jahren schwanken kann.

Vorraussetzung bei alldem ist natuerlich, dass der Amerikaner auch in Amerika lebt; ausserdem muss er/sie ein ausreichendes Einkommen nachweisen koennen (und im Fall von Ehegatten sollte man selbstverstaendlich auch die Echtheit der Ehe belegen koennen). Ansonsten ist es aber tatsaechlich relativ einfach (z.B. braucht man - anders als bei der Lotterie - selbst keine weiteren Qualifikationen mitzubringen, ausser - wie ja auch bei der Lotterie - die medizinischen und "gutcharakterlichen" Vorraussetzungen zu erfuellen) :)

Edith sagt: da war doch noch was...  :oops:
Quellenangaben:
Green Card for a Family Member of a US Citizen
Visa Bulletin


Davidc

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Re: Einwanderung als Familienmitglied amerikanischer Verwandter
« Antwort #2 am: 16.12.2012, 09:41 Uhr »
Hallo ratlady,

Danke für die Hinweise.
Das Visa Bulletin hatte ich mir inzwischen auch mal durchgelesen.

Wenn ich das Folgende richtig lese gibt es aber für Eltern keine Wartezeiten??
http://www.uscis.gov/portal/site/uscis/menuitem.eb1d4c2a3e5b9ac89243c6a7543f6d1a/?vgnextoid=1d383e4d77d73210VgnVCM100000082ca60aRCRD&vgnextchannel=1d383e4d77d73210VgnVCM100000082ca60aRCRD

Hier steht:
--------------------------------------------
Immediate Relatives

The term “immediate relative(s)” is used to define certain immigrant relatives of U.S. citizens. Immediate relatives include:   

Spouses of U.S. citizens
Children (unmarried and under 21) of U.S. citizens
Parents of U.S. citizens (The petitioning citizen must be 21 or older.)
For immediate relatives of U.S. citizens, visas are always available, which means that your family member does not need to wait in line for a visa. (...)
-----------------

Das interpretiere ich so, dass Eltern jederzeit ohne Wartezeit einwandern können?


Wenn ich das für Geschwister richtig lese gilt hier Klasse F4 und laut der Tabelle auf Seite 2 dieses Bulletins (http://www.travel.state.gov/pdf/visabulletin/visabulletin_november2012.pdf) ist alles was nach dem 1. März 2001 beantragt wurde derzeit noch in der Warteschlange? Sehr ich das richtig? Weil das Kontingent erschöpft ist?


Man bekommt dann ja offenbar (Sowohl Eltern als auch Geschwister) eine Green Card (Permanent Residence).
Wieder hier
http://www.uscis.gov/portal/site/uscis/menuitem.eb1d4c2a3e5b9ac89243c6a7543f6d1a/?vgnextoid=1d383e4d77d73210VgnVCM100000082ca60aRCRD&vgnextchannel=1d383e4d77d73210VgnVCM100000082ca60aRCRD
Tabelle ganz oben.

MUSS man diese Green Card sofort nutzen bzw. irgendwie aktiv werden, damit sie nicht verfällt? (Ist ja wohl bei den gewonnen Green Cards so der Fall).
Oder kann man auch einfach mal nur jedes Jahr ein paar Monate in den USA leben und dafür diese Green Card nutzen?


Letzte Frage:

Muss ein Deutscher welcher in den USA lebt und dort die US-Staatsbürgerschaft annimmt seine deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben oder kann er beide haben?

usa2008

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Re: Einwanderung als Familienmitglied amerikanischer Verwandter
« Antwort #3 am: 16.12.2012, 09:48 Uhr »

Zu deiner letzten Frage.

Eigentlich ja, du verlierst die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn du die amerikanische (oder eine andere) erhälst.
So war es jedenfalls früher. Seit einigen Jahren kann jedoch auf Antrag eine Beibehaltungsgenhmigung erteilt werden,
was heißt, wenn du nachweist, dass du ein berechtigtes Interesse hast, deine deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten,
erhälst du die Genehmigung dafür und behälst sie.

Gaby

Davidc

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Re: Einwanderung als Familienmitglied amerikanischer Verwandter
« Antwort #4 am: 16.12.2012, 13:00 Uhr »

Zu deiner letzten Frage.

Eigentlich ja, du verlierst die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn du die amerikanische (oder eine andere) erhälst.
So war es jedenfalls früher. Seit einigen Jahren kann jedoch auf Antrag eine Beibehaltungsgenhmigung erteilt werden,
was heißt, wenn du nachweist, dass du ein berechtigtes Interesse hast, deine deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten,
erhälst du die Genehmigung dafür und behälst sie.
Gaby

Hallo usa2008,

Danke für die Information. Wo bzw. bei wem stellt man den Antrag auf die Beibehaltungsgenehmigung (in D oder USA)?

Und was ist konkret ein berechtigtes Interesse, was zählt als solches?


Palo

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Re: Einwanderung als Familienmitglied amerikanischer Verwandter
« Antwort #5 am: 16.12.2012, 14:02 Uhr »
Soviel ich weiss sind es die Amis die darauf bestehen, dass man andere Staatsangehoerigkeiten aufgibt wenn man die amerikanische Staatsangehoerigkeit anniimmt.

Mir ist es wurscht, fuer mich ist ein Pass nur dazu nuetzlich um ueber Grenzen zu kommen. Ich hatte schon so viele Paesse, wenn die mich nicht mehr wollen ist es mir auch sch****egal.

Gruß

Palo

missy

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Re: Einwanderung als Familienmitglied amerikanischer Verwandter
« Antwort #6 am: 16.12.2012, 14:24 Uhr »
Den Antrag stellt man bei den Deutschen. Den Amerikanern ist es egal ob man noch eine Staatsbuergerschaft ausser der amerikanischen hat.

missy

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Re: Einwanderung als Familienmitglied amerikanischer Verwandter
« Antwort #7 am: 16.12.2012, 14:26 Uhr »
Soviel ich weiss sind es die Amis die darauf bestehen, dass man andere Staatsangehoerigkeiten aufgibt wenn man die amerikanische Staatsangehoerigkeit anniimmt.

Mir ist es wurscht, fuer mich ist ein Pass nur dazu nuetzlich um ueber Grenzen zu kommen. Ich hatte schon so viele Paesse, wenn die mich nicht mehr wollen ist es mir auch sch****egal.

Aus deinem posting wird offensichtlich das dir noch nie eine Staatsbuergerschaft 'abhanden' gekommen ist.

ratlady

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Re: Einwanderung als Familienmitglied amerikanischer Verwandter
« Antwort #8 am: 16.12.2012, 14:27 Uhr »
Zitat
author=Davidc link=topic=59186.msg806063#msg806063 date=1355647263]

Wenn ich das Folgende richtig lese gibt es aber für Eltern keine Wartezeiten??
Das interpretiere ich so, dass Eltern jederzeit ohne Wartezeit einwandern können?

Und ausser im Falle von Ehegatten, Eltern, und unverheirateten Kindern unter 21J. gibt es erhebliche Wartezeiten
  :wink:

Wobei "keine Wartezeiten" sich nur auf die Verfuegbarkeit von Visa bezieht - d.h. Du kannst Deinen Antrag jederzeit stellen, musst aber dann natuerlich warten, bis er "durch" ist. Geht aber meist relativ flott.
Zitat
MUSS man diese Green Card sofort nutzen bzw. irgendwie aktiv werden, damit sie nicht verfällt? (Ist ja wohl bei den gewonnen Green Cards so der Fall).

Ich denke nicht, dass es da Unterschiede gibt.

Zitat
Oder kann man auch einfach mal nur jedes Jahr ein paar Monate in den USA leben und dafür diese Green Card nutzen?
Nein. Das mag zwar fuer einige Zeit gutgehen, aber frueher oder spaeter wird sie Dir bei der Einreise abgenommen.

dass du ein berechtigtes Interesse hast, deine deutsche Staatsbürgerschaft zu behalten,

Ich kenn mich zwar mit der BBG nicht wirklich aus, aber m.W. muss man beides nachweisen - die Notwendigkeit, die deutsche zu behalten, und
die Notwendigkeit, die amerikanische anzunehmen.

Und was ist konkret ein berechtigtes Interesse, was zählt als solches?

Wie gesagt, ich hab selbst keine Erfahrung damit, aber soweit ich weiss, muss es etwas persoenliches sein - fuer die Beibehaltung ist das meist einfacher als fuer die Annahme der zweiten SB. Oft genannte Beispiele sind Familie in D (potentiell pflegebeduerftige Eltern/andere Verwandte, potentielles Erbe...), potentieller/vorrauszusehender laengerer Aufenthalt in D, z.B. beruflich bedingt, Grundbesitz zaehlt glaub ich auch dazu... Bei der Annahme-Notwendigkeit waere z.B. die Einschraenkung beruflicher Moeglichkeiten wg. Nicht-SB ein guter Grund (Bsp. sind die allermeisten .gov-jobs US-SB vorbehalten, etc.). Lediglich der Wunsch, sich an Wahlen beteiligen zu koennen, zaehlt dagegen m.W. nicht.

Den Antrag stellst Du natuerlich bei den deutschen Behoerden - also deutsches Konsulat oder Botschaft. Die US-SB kannst Du uebrigens erst beantragen, wenn die BBG genehmigt ist (und natuerlich musst Du vorher durchgehend einige Jahre als GC-Inhaber in USA gelebt haben).

Ansonsten solltest Du Dich evtl. mal im Amerika-Forum oder bei http://groups.yahoo.com/group/zweipaesse/ umsehen, dort findest Du auch naeheres zur Akzeptanz verschiedener Begruendungen.

Zitat
Soviel ich weiss sind es die Amis die darauf bestehen, dass man andere Staatsangehoerigkeiten aufgibt wenn man die amerikanische Staatsangehoerigkeit anniimmt.
Nein, das stimmt so nicht - was Du meinst, ist vermutlich die ewige Diskussion um den Eid bei der Einschwoerung (kann oder kann man nicht zwei Laendern "treu" sein).

Antje

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Re: Einwanderung als Familienmitglied amerikanischer Verwandter
« Antwort #9 am: 17.12.2012, 11:49 Uhr »
Hallo,

Freunde sind gerade an der Beibehaltung dran - das Formular selbst ist sehr einfach - leider ist das der kleinste Part der Sache.

Man muß in einem Anschreiben darlegen, warum man die Amerikanische Staatsbürgerschaft annehmen will, jedoch die Deutsche beibehalten will.

Man muß die "Bindungen" an Deutschland darlegen - das fällt schon einigen schwer (das kann Grundbesitz, Konto, Familie, regelmäßige Besuche, aber auch brave Steuerzahlung bei z.B. Vermietung sein).

Dann muß man darlegen und belegen, was für Nachteile einem daraus erwachsen, wenn man NICHT über die amerikansiche Staatsbürgerschaft verfügt.
Belege, daß einem Jobs entgangen sind, daß man Fördergelder nicht bekommt, daß man nicht stimmberechtigt ist in Gremien, die einen betreffen, daß man Auträge nicht erhält, weil man kein Citizen ist.

Dieses Schreiben ist für jeden einzelnen erforderlich und sollte natürlich in gutem Deutsch verfaßt sein, damit man belegt, daß man in der Muttersprache auch noch firm ist.

Theoretisch gibt es meines Wissens zwar kein "nur 1 Versuch" - aber bei einer Ablehnung beim ersten Durchgang sinken die Chancen wohl auf Null.

Man sollte das also nicht leicht locker vom Hocker angehen - sondern gründlich an dem Schreiben feilen.

Antje

Kar98

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Re: Einwanderung als Familienmitglied amerikanischer Verwandter
« Antwort #10 am: 17.12.2012, 17:49 Uhr »
Genau, Antje. Runtergeladen und ausgefuellt habe ich das Formular, und ein halbes Dutzend Jobanzeigen beigefuegt, die US-Staatsbuergerschaft verlangen und wesentlich besser bezahlt werden wuerden, als mein gegenwaertiger. Aber an der Sache mit dem _Nachweis_ bestehender Bindungen an Deutschland haengt es irgendwie ;)

DocHoliday

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Re: Einwanderung als Familienmitglied amerikanischer Verwandter
« Antwort #11 am: 17.12.2012, 18:13 Uhr »
Mal eine vielleicht etwas naive Frage:

Wieso kann ich im Falle der Annahme der amerikanischen Staatsbürgerschaft nicht einfach den deutschen Pass behalten? Findet da ein Datenabgleich zwischen den USA und D statt? Woher sollten sonst die deutschen Behörden wissen, dass ich die amerikanische Staatsbürgerschaft angenommen habe?

Muss mal meine Kollegin fragen, wie sie das gemacht hat. Sie ist Amerikanerin als Frau eines amerikanischen Mannes (und Mutter eines amerikanischen Kindes) und hat weiter die deutsche Staatsbürgerschaft. Erfordert bei SUA-Reisen immer etwas Konzentration, da sie in D als Deutsche ein- und ausreisen muss und in den USA als Amerikanerin.
Gruß
Dirk

Kar98

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Re: Einwanderung als Familienmitglied amerikanischer Verwandter
« Antwort #12 am: 17.12.2012, 18:35 Uhr »
Mal eine vielleicht etwas naive Frage:

Wieso kann ich im Falle der Annahme der amerikanischen Staatsbürgerschaft nicht einfach den deutschen Pass behalten? Findet da ein Datenabgleich zwischen den USA und D statt? Woher sollten sonst die deutschen Behörden wissen, dass ich die amerikanische Staatsbürgerschaft angenommen habe?

Man kann den deutschen Pass selbstverstaendlich behalten. Nur hat der nach freiwilliger Annahme einer fremden Staatsbuergerschaft, ohne vorherige Beibehaltungsgenehmigung, den Aussagewert von Konfettischnipseln. Genau, wie wenn dir ein Fahrverbot ausgesprochen wird, und du ein Jahr lang nicht fahren darfst, aber deinen Fuehrerschein noch im Portemonnaie hast. Mit freiwilliger Annahme einer fremden Stabue. gibt man seine deutsche Stabue ab. Man sich zwar immer noch einbilden, deutscher Staatsbuerger zu sein, aber das faellt dann genau in dem Moment unten durch, wenn man dieses Privileg nutzen will, zum Beispiel beim Thema Erbe, Rente, Geschaeftstaetigkeit. Einen automatischen Datenabgleich gibt es wohl nicht, aber wenn man irgendwann diese Karte zuecken will, faellt es den deutschen Behoerden dann doch auf.

DocHoliday

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Re: Einwanderung als Familienmitglied amerikanischer Verwandter
« Antwort #13 am: 17.12.2012, 18:36 Uhr »
Wenn es keinen Datenabgleich gibt, wie soll de deutschen Behörden dann etwas auffallen, wenn ich ihnen nicht gerade mit meinem amerikanischen Pass unter der Nase rumfuchtele?
Gruß
Dirk

Kar98

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Re: Einwanderung als Familienmitglied amerikanischer Verwandter
« Antwort #14 am: 17.12.2012, 18:48 Uhr »
Wenn ich zum Beispiel in Houston im deutschen Konsulat einen neuen Pass beantragen will, muss ich denen auch meine Green Card zeigen, und dass die noch gueltig ist. Die muss man naemlich abgeben, bzw. das Verfallsdatum laeuft irgendwann ab, wenn man die US-Stabue annimmt.