Haarsträubend! Selbst, wenn man die Resozialisierung sehr ernst nimmt, könnte eine Therapie nur eine Auflage neben einer Strafe sein und sollte diese nicht gleich ersetzen.
Und wenn der Vater die 450.000,- nicht gehabt hätte?
Sowie der Fall beschrieben wurde, könnte man sogar über bedingten Vorsatz nachdenken. Grobe Fahrlässigkeit beschreibt das Verhalten gar nicht hinreichend.
Mic