Also zur allgmeinen Erklärung:
Aus
http://www.abenteuer-reisen.de Tödliche Gesetzeslücke
Alternativen existieren
Absurd und unglaublich. Immer dann, wenn Gefahr droht, werden demzufolge die Kinder dieser ausgesetzt. Weshalb? Weil eine haarsträubende Diskrepanz zwischen dem Stand der Technik und den Vorschriften existiert. Seit mindestens acht Jahren ist bekannt und belegt, dass Pkw-Kinderrückhaltesysteme im Notfall Schutz vor Verletzungen bieten. Vorausgesetzt, sie lassen sich fest und eng im Flugzeugsitz anbringen und nach dem Einsatz wieder problemlos entfernen - was bei einigen Modellen zugegebenermaßen nur schwer möglich ist, vor allem das Lösen des Beckengurts verursacht oft Probleme. Indes, in entsprechende nationale oder EU- Vorschriften schlug sich diese Erkenntnis bis dato nicht nieder. Deshalb sehen die Airlines offensichtlich auch keine Notwendigkeit, etwas zum Schutz der Kids zu unternehmen.
Dabei dürfen - so schrieben auf unsere Anfrage das Luftfahrtbundesamt, die Lufthansa, Condor und Air Berlin - Sitze amerikanischer Hersteller, die Plaketten mit den Vermerken "This child restraint system conforms to all Federal Motor Vehicle Saftey Standards" und "This restraint is certified for use in motor vehicles and aircraft" tragen, in deutschen Maschinen uneingeschränkt eingesetzt werden - vorausgesetzt natürlich, die Eltern buchen und bezahlen einen eigenen Sitzplatz für ihr Kind und der Kindersitz lässt sich fest und eng fixieren.
Verantwortung der Airlines
Air Berlin, das "die Situation bei der Beförderung von Kleinkindern als unbefriedigend" empfindet, wollte im Frühjahr 1999 als Reaktion auf ein Rundschreiben des LBA gestatten, ECE-geprüfte Kindersitze einzusetzen - wurde aber vom Luftfahrtbundesamt wegen gravierender Durchführungsprobleme (einwandfreier Einbau verschiedener Modelle) zurückgepfiffen. Das Schreiben sei falsch interpretiert wurden.
Was aber hält die deutschen Airlines davon ab, jene von der FAA akzeptierten Rückhaltesysteme, die sich problemlos in den Sitzen anbringen und fixieren lassen, zu erstehen und diese als Extra-ReiseTipps den Eltern auf Wunsch und gegen Bezahlung zur Verfügung zu stellen? Sicher, die Vorschriften fehlen noch. Aber Sicherheitsmaßnahmen wie ein fakultativer und entgeltlicher Einsatz geprüfter Rückhaltesysteme aus eigenem Antrieb wären ja durchaus denkbar!
Eine Umfrage des TÜV Rheinland im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) 1997 ergab, dass 79 Prozent der Eltern bereit wären, für einen separaten und sicheren Platz für ihre Kinder den halben Flugpreis zu zahlen. Vermutlich würden sie auch eine Nutzungsgebühr für zugelassene Sitze entrichten. Es ist somit nicht verständlich, dass die Airlines mit dem Finger auf den Gesetzgeber zeigen und diesem den Schwarzen Peter zuschieben. Keine Vorschrift, kein Anlass zu handeln. Dirigistisches Denken und wenig verantwortungsbewusstes Handeln! Dabei wird ansonsten keine Ausgabe gescheut, um Sicherheit und Komfort der Passagiere zu garantieren.
Staat spielt auf Zeit
Und der Gesetzgeber? Die Vorschrift JAR OPS 1.730, die die Verwendung eines Kinderrückhaltesystems oder eines Zusatzgurts für Kinder bis zum Alter von zwei Jahren vorsieht, wurde vorläufig ausgesetzt und muss neu formuliert werden.
Crash-Tests mit Kindersitzen für Pkw wurden in Kanada, den USA, Deutschland und England durchgeführt. Die Resultate liegen der Europäischen Kommission vor. Zur Zeit, so das Luftfahrtbundesamt, sei "jedoch nicht abzusehen, wie die dann geltenden EU-Bestimmungen aussehen werden: ob es eine Pflicht zur ausschließlichen Beförderung von Kleinkindern in... zugelassenen Kinder-Rückhaltesystemen geben wird oder ob den Eltern nur das Recht eingeräumt wird, Kinder in Rückhaltesystemen befördern zu lassen". In Deutschland arbeitet der TÜV Rheinland im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums an Spezifikationen zum sicheren Transport von Kindern an Bord von Flugzeugen.
Der Loop-Belt, mit dem Kinder quasi an die Erwachsenen angeschnallt werden, wurde im Oktober 1998 vom Bundesverkehrsministerium verboten - wegen Gefahr schwerer bis tödlicher Verletzungen durch den "Klappmesser-Effekt". Auch die US-Behörden haben den Loop-Belt verboten. In britischen Maschinen ist er weiterhin zugelassen.
Die Vorschriftenlücke in Deutschland und die fehlende Bereitschaft der Airlines, eigeninitiativ tätig zu werden, führen dazu, dass unverändert und - wider besseres Wissen - für Kinder bis zwei der Schoß der Eltern oder das Ablegen auf dem Boden als beste Sicherungsmöglichkeit im Ernstfall empfohlen wird: "Bei Start und Landung sitzen Kinder auf dem Schoß einer Begleitperson... Für... Notsituationen gelten besondere Verfahren. So finden Kleinkinder aus Sicherheitsgründen vor Trennwänden ihren Platz." (Statement der Lufthansa)
Perspektiven
Das US-Luftfahrtamt FAA will bis Ende 2000 eine Vorschrift erlassen, die die Airlines zwingt, sichere Plätze für Kinder in Flugzeugen zur Verfügung zu stellen. Und auch in Deutschland muss und wird sich etwas tun. Sobald der TÜV Rheinland konkrete Spezifikationen erstellt hat, werden Hersteller wie das Hamburger Unternehmen Innovint, das auf der ILA 2000 ein Kinderrückhaltesystem für Passagierflugzeuge vorgestellt hat, entsprechende Kindersitze auf den Markt bringen, die den kleinen Fluggästen optimalen Schutz bieten. Der Sitz von Innovint kann sowohl in als auch gegen die Flugrichtung eingebaut werden und ist für Kinder bis zum Alter von sechs Jahren geeignet. Befestigt wird er mit dem Beckengurt des Flugzeugsessels. Nun sind die Airlines am Zug! Der Rest ist eine Frage von Nachfrage - die Kunden müssen Druck machen - und der Logistik. Vielleicht werden schon im Frühjahr 2001 Catering-Unternehmen wie LSG Sky Chefs neben vorbestellten Sondermenüs, kiloweise Sektfläschchen und Bierdosen auch reservierte Kindersitze an Bord der Maschinen bringen?
und:
Kindersicherung im Flugzeug
Kleinkinder lassen sich im Flugzeug mit bordüblichen Mitteln nur unzureichend sichern. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls der Bereich Luftfahrttechnik des TÜV Rheinland.
Besonders die Empfehlung der Airlines, das Kind während des Starts, der Landung und bei Turbulenzen auf dem Schoss festzuhalten, stößt auf Skepsis. Im Notfall müsste nämlich Vati oder Mutti das 16fache Gewicht des Kindes halten. Das ist jedoch kaum möglich. Auch die bei manchen Airlines vorgeschriebenen und bei manchen wiederum verbotenen Loop-Belts sind mit Skepsis zu betrachten. Hierbei wird das Kind mit einem Zusatzgurt an den Gurt der Begleitperson geschnallt. Das kann bei einem Unfall fatal enden:
Der Gurt schneidet sich in die Weichteile des Kindes oder es wird durch das Gewicht des Erwachsenen erdrückt. Die beste Lösung: Den Kindersitz aus dem Auto mitnehmen. Allerdings müssen Sie zuvor bei der Fluggesellschaft nachfragen, ob sich Ihr Modell mit den Sitzen des jeweiligen Flugzeugtyps verträgt. Manche Airlines verlangen außerdem, dass der Kindersitz bestimmte Normen erfüllt und entsprechend gekennzeichnet ist. Klären Sie das unbedingt noch vor der Buchung ab.
Der größte Nachteil allerdings: Der Kindersitz belegt einen ganzen Sitzplatz. Dafür verlangen die Gesellschaften bis zu 50 Prozent des regulären Ticketpreises. Ohne Sitzplatzbuchung reisen die Kleinkinder für höchstens 10 Prozent des Preises, häufig sogar kostenlos.
Die Sachlage ist - bis auf die 2 Kindersitze bei LTU immer noch gleich!
Grüße
Antje