usa-reise.de Forum

Autor Thema: eTA Antrag, Umlaut im Namen und Schreibweise??  (Gelesen 5465 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Felicia09

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
eTA Antrag, Umlaut im Namen und Schreibweise??
« am: 19.02.2020, 11:54 Uhr »
Hallo zusammen,

ich brauche bitte euren guten Rat beim Ausfüllen des eTA Antrags für Kanada. Trotz der auch in Deutsch verfügbaren Erklärungen bin ich mir bei zwei Punkten absolut nicht sicher und möchte logischerweise nichts falsch machen, um schlimmstenfalls dann am Flughafen oder bei der Einreise dumm dazustehen. Gebucht ist noch nichts.

1.   Als Beispiel: im Pass steht der Name ‚ERIKA MUSTERMANN‘, kann ich im Antrag auch ‚Erika Mustermann‘ schreiben? Ist Groß- und Kleinschreibung im Antrag egal? Wie tragt ihr Namen, Anschrift und Geburtsort ein?

2.   Noch schlimmer, mein Mann hat den Umlaut ‚ü‘ im Namen. Normalerweise würde man daraus in internationaler Schreibweise ein ‚ue‘ machen, so steht es im maschinenlesbaren Teil und so werden auch seine Flugtickets gebucht. Allerdings heißt es bei den Erläuterungen, dass angeblich ein ‚ü‘ eingetragen werden kann, weil das ein französischer Buchstabe ist. Wenn man das ‚ü‘ wählt, stimmen aber Ticket und eTA nicht überein  :(.  Andererseits heißt es, bei Transliterationen im Pass (das ist für mich der Fall, wenn aus ‚ü‘ im maschinenlesbaren Teil ein ‚ue‘ wird) soll man die Transliteration nehmen.

Ich bin verwirrt, was nehme ich nun, das ‚ü‘ oder das ‚ue‘? Wie habt ihr das geregelt? Bei ‚ä‘ oder ‚ö‘ besteht das Problem nicht, die gibt es nicht im Französischen…

Ich hoffe, irgendein Günther, Jürgen, Rüdiger, Herr oder Frau Müller etc. kann mir helfen  :).

Danke im Voraus für eure Erfahrungen und Tipps,
viele Grüße Felicia

partybombe

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 6.479
Antw: eTA Antrag, Umlaut im Namen und Schreibweise??
« Antwort #1 am: 19.02.2020, 12:06 Uhr »
Grundsätzlich soll der Name im ESTA Antrag immer so angeben, wie er im Reisepass lautet. Wenn der Name jedoch Buchstaben enthält, die nicht im amerikanischen bzw. englischen Alphabet existieren, sollten Sie diese Buchstaben durch ue, ae usw. ersetzt werden. Wir haben dies so gemacht.
Es wird sonst passieren, dass aus ü später ein u wird.

Weiterhin haben wir ESTA komplett in Großbuchstaben ausgefüllt; hier geht es wohl um die Lesbarkeit.

Felicia09

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw: eTA Antrag, Umlaut im Namen und Schreibweise??
« Antwort #2 am: 19.02.2020, 14:47 Uhr »
Danke schon mal für die schnelle Antwort. Bei ESTA hätte ich auch keine Bedenken, die Amis kennen grundsätzlich kein 'ü'. Bei dem kanadischen eTA ist das halt nicht so offensichtlich. ESTA hatten wir damals logischerweise auch mit 'ue' gemacht, ob die Namen alle komplett in Großbuchstaben waren, weiß ich nicht mehr. Aber ich habe noch meine Unterlagen für die australische Einreisegenehmigung, da habe ich alles analog zu 'Erika Mustermann' geschrieben und damit gab es keinerlei Probleme. Aber was die Australier akzeptieren hilft mir bei Kanada nicht weiter.

Grüße, Felicia

mrh400

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 15.506
  • work is the curse of the drinking classes -O.Wilde
Antw: eTA Antrag, Umlaut im Namen und Schreibweise??
« Antwort #3 am: 19.02.2020, 14:53 Uhr »
im ESTA Antrag
Hier geht es aber um eTA für Kanada - dennoch würde ich es da genauso halten. Groß- und Kleinschreibung sollte egal sein, aber Umlaute generell ae oe oder ue (wie es auch im maschinenlesbaren Teil steht).

"Ü" als Umlaut gibt es im Französischen nicht - es handelt sich vielmehr um ein "u" mit Trema (Doppelpunkt über dem Vokal, der bewirkt, daß der Vokal eigens ausgesprochen wird - bekannte Beispiele sind "noël" für Weihnachten oder die Automarke "citroën", gesprochen nicht "nöhl" sondern "no-el" bzw. nicht "Ssitröhn" sondern "Ssitro-en"). Daß es das Trema auch mit u gibt, habe ich erst jetzt hier gelernt. Dabei handelt es sich um einige wenige Worte, insbesondere Eigennamen wie "Esaü" (würde ohne das Trema "Eso" gesprochen) - näheres hier: https://dict.leo.org/forum/viewGeneraldiscussion.php?idThread=424790&idForum=10&lang=de&lp=frde
Gruß
mrh400

partybombe

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 6.479
Antw: eTA Antrag, Umlaut im Namen und Schreibweise??
« Antwort #4 am: 19.02.2020, 16:53 Uhr »
Ich würde es ebenfalls genau wie in den Staaten halten. In der vorletzten Zeile des Datenblattes des Passes wird der Name nochmal maschinenlesbar (be-)geschrieben. Bei Namen mit Umlauten entspricht dieses der international gültigen Schreibweise und solle auch für Kanada gelten.

Jack Black

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 3.023
Antw: eTA Antrag, Umlaut im Namen und Schreibweise??
« Antwort #5 am: 21.02.2020, 12:47 Uhr »
Allerdings heißt es bei den Erläuterungen, dass angeblich ein ‚ü‘ eingetragen werden kann, weil das ein französischer Buchstabe ist.

So steht das aber nicht dort, sondern da steht genau dieses:

Zitat
Beim Ausfüllen ihres eTA-Antragsformulars sind nur lateinische oder römische Schriftzeichen (Aa, Bb, Cc, usw.)
und französische Akzente (é, è, ë, ü) erlaubt.

Das Ausstellungsland Ihres Reisepasses ist für die Transliteration Ihres Namens in lateinische oder römische
Schriftzeichen verantwortlich.

Sollte Ihr Reisepass eine Transliteration Ihres Namens erhalten, so tragen Sie bitte diese Transliteration im
Antragsformular ein.

Da steht NICHTS von "französischen Buchstaben" (das ist nämlich viel zu allgemein und genau die Stelle, über die Du selbst stolperst), da steht "französische Akzente". Und einer dieser Akzente ist optisch dem deutschen Umlaut "ü" ähnlich bis gleich, aber das macht aus einem deutschen Umlaut im entsprechenden Kontext (beispielsweise "Jürgen") keinen französischen Akzent. Das ist ein deutscher Umlaut und sonst nichts. Und in der Folge steht dann ja auch ganz klar drin, dass man die Transliteration aus dem Reisepass übernehmen soll. Also: ue.

P.S.: Was die Groß/Kleinschreibung betrifft, im Erläuterungsdokument werden bisweilen konkrete Beispiele genannt, so wie hier:

Zitat
c. Straßenadresse/Name
Tragen Sie den Namen Ihrer Straße zusammen mit
Zusätzen (wie „Straße“, „Weg“, „Gasse“, „Platz“ usw.)
ein. Zum Beispiel ist „Berliner Straße“ akzeptabel, aber
„Berliner Str.“ nicht

Im Beispiel wird Groß/Kleinschreibung benutzt, keine Großbuchstaben. Dann ist ja nur konsequent, wenn man das Formular auch entsprechend ausfüllt.
Bornholm: '88, '91, '94, '96, '03, '10, '20
Korsika: '83, '84, '85, '87, '89, '90, '91, '92, '93, '95, '97
USA: '96, '97, '99, '02, '05, '06, '07, '08, '09, '10, '11 (2x), '12, '13, '14, '15, '17, '18 , '19
Kanada: '08

Felicia09

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Antw: eTA Antrag, Umlaut im Namen und Schreibweise??
« Antwort #6 am: 22.02.2020, 10:32 Uhr »
Vielen Dank für eure ausführlichen Erläuterungen. Tja, so geht es halt, wenn man als zweite Fremdsprache Latein in der Schule hatte und daher mit den Feinheiten der französischen Sprache nichts am Hut hat. Das mit der Unterscheidung französischer Akzent vs. Buchstabe ist mir daher gar nicht so aufgefallen. Aber so wir ihr das jetzt erklärt habt, verstehe ich es besser. Also machen wir aus dem ‚ü‘ ein ‚ue‘ und ich tippe alles so wie ich es sonst auch machen würde, halt mit Groß-/Kleinschreibung.

Liebe Grüße,
Felicia