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Unterwegs => On the road: Transport & Verkehr => Mietwagen => Thema gestartet von: Mig am 14.04.2018, 23:48 Uhr

Titel: Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: Mig am 14.04.2018, 23:48 Uhr
Hat jemand damit Erfahrungen gemacht, dass Mietwagenfirmen den Mietern Geld nachbelastet haben, weil sie auf Gravelroads gefahren sind? Müsste ja z.B. per GPS Tracking nachzuweisen sein.

Uns ist es jetzt in ähnlicher Weise auf Lanzarote passiert: Wir sind verbotenerweise eine harmlose Schotterpiste gefahren und am Ende auf einem Parkplatz wurde dann unser Mietwagen einfach fotografiert. Das Vergnügen hat mal eben 200 Euro gekostet. Naja, waren wir selber Schuld...

So etwas wäre doch sicher auch z.B. beim Trailhead zur Wave u.ä. denkbar - oder?  :shock:
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: gecko1a am 15.04.2018, 09:10 Uhr
Also ich bin schön mehrer Stunden auf Gravelroads gefahren (Alamo, Thrifty, Dollar) und habe keine Rechnung bekommen.
z.B. Weg zum Devels Outlook bei Denver, Phantom Canyon Road, Apache Trail, Yant Flat

Gruß Frank
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: partybombe am 15.04.2018, 09:25 Uhr
Ist mir noch nicht passiert.
Das sogar Fotojagd gemacht wird, ist mir völlig neu und erinnert an die Abzocke von privaten Parkraumbewirtschaftungen 😡
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: Detritus am 15.04.2018, 09:45 Uhr
Wir sind verbotenerweise eine harmlose Schotterpiste gefahren und am Ende auf einem Parkplatz wurde dann unser Mietwagen einfach fotografiert. Das Vergnügen hat mal eben 200 Euro gekostet.


Da hat wohl eher jemand eine lukrative Möglichkeit gefunden die Touris abzuzocken... ;)

Der Fotograf und der Typ vom Verleih machen dann von der „Gebühr“ wahrscheinlich halbe/halbe.

Keine Versicherung auf solchen Straßen - ja. Verbot solche Straßen - gegen Strafgebühr - zu benutzen, wohl eher Nein.

Sonst hätten wir im Yellowstone umdrehen müssen, da die Straße zu den Hot Springs neu gemacht wurde. Die Buckelpiste war teilweise schlimmer als die HITRR und Co..
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: Paranoia am 15.04.2018, 10:59 Uhr
Nope, die Bedingungen sehen vor, dass du auf unbefestigten Straßen den Versicherungsschutz verlierst. Straf- oder Sonderzahlungen sind nicht vorgesehen. Ohne entsprechende Regelungen dürfen auch keine Gebühren genommen werden.
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: Drummond am 15.04.2018, 11:23 Uhr
Nope, die Bedingungen sehen vor, dass du auf unbefestigten Straßen den Versicherungsschutz verlierst. Straf- oder Sonderzahlungen sind nicht vorgesehen. Ohne entsprechende Regelungen dürfen auch keine Gebühren genommen werden.

Also, bei HERTZ wird von unbefestigten! Strassen gesprochen.
Gravel ist befestigt.
Dann, wenn du z.B. von Cove Fort, UT, über Black Rock Ri. Ely, NV, fährst, gibts nur Gravel. Offizielle Strasse. Sehr schön.
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: gecko1a am 15.04.2018, 11:42 Uhr
nicht schon wieder eine Diskussion, welche Straßen gemeint sind oder nicht.
Mig hat nur nach Erfahrung mit Strafen gefragt :-)

Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: Drummond am 15.04.2018, 17:21 Uhr
nicht schon wieder eine Diskussion, welche Straßen gemeint sind oder nicht.
Mig hat nur nach Erfahrung mit Strafen gefragt :-)

Ja, bin in Zukunft brav!
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: marhen am 15.04.2018, 18:23 Uhr
Uns ist es jetzt in ähnlicher Weise auf Lanzarote passiert: Wir sind verbotenerweise eine harmlose Schotterpiste gefahren und am Ende auf einem Parkplatz wurde dann unser Mietwagen einfach fotografiert. Das Vergnügen hat mal eben 200 Euro gekostet. Naja, waren wir selber Schuld...

Welche dubiose Verleihfirma was das denn? Dann weiß man, um wen man beim nächsten Kanaren Urlaub besser einen großen Bogen macht.
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: gecko1a am 15.04.2018, 19:04 Uhr
nicht schon wieder eine Diskussion, welche Straßen gemeint sind oder nicht.
Mig hat nur nach Erfahrung mit Strafen gefragt :-)

Ja, bin in Zukunft brav!


:-)
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: Mig am 15.04.2018, 21:02 Uhr
es war ORLANDO
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: partybombe am 16.04.2018, 09:08 Uhr
....und dort sind Strafzahlungen, nicht nur Wegfall des Versicherungsschutzes, in den Bedingungen vorgesehen.....
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: gecko1a am 16.04.2018, 16:32 Uhr
....und dort sind Strafzahlungen, nicht nur Wegfall des Versicherungsschutzes, in den Bedingungen vorgesehen.....

War nicht Thema! :-)
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: partybombe am 17.04.2018, 11:45 Uhr
Das war ja auch ne Frage. Ich kannte bzw. Kenne keinen Verleiher, der Strafzahlungen in seinen Bedingungen vorsieht. Ich lasse mich aber (un-)gern eines besseren belehren, denn dann ändert sich auch bei mir einiges.
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: gecko1a am 17.04.2018, 12:53 Uhr
Das war ja auch ne Frage. Ich kannte bzw. Kenne keinen Verleiher, der Strafzahlungen in seinen Bedingungen vorsieht. Ich lasse mich aber (un-)gern eines besseren belehren, denn dann ändert sich auch bei mir einiges.

Ohne ein Fragewort und Fragezeichen schwierig zu erkennen. ;-)
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: partybombe am 17.04.2018, 15:49 Uhr
Asche auf mein Haupt 😔😔
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: mrh400 am 17.04.2018, 16:32 Uhr
Asche auf mein Haupt 😔😔
Hilft uns bei der Frage aber nicht weiter :wink: . Ich hatte aufgrund Deiner als vermeintliche Feststellung formulierten Frage allerdings auch angenommen, daß das bei Orlando so in den AGB stünde und habe aber bei den öffentlich zugänglichen Bedingungen aber nichts einschlägiges gefunden (nur etlich verheerende Kommentare über Orlando insgesamt).

Ich glaube auch, daß da ein einträgliches Geschäft betrieben wird, indem sich da Leute an über Schotterstraßen erreichbare Aussichtspunkte auf die Lauer legen und mit den Mitarbeitern des Vermieters halbe/halbe machen.
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: Drummond am 17.04.2018, 17:17 Uhr
Asche auf mein Haupt 😔😔
Hilft uns bei der Frage aber nicht weiter :wink: . Ich hatte aufgrund Deiner als vermeintliche Feststellung formulierten Frage allerdings auch angenommen, daß das bei Orlando so in den AGB stünde und habe aber bei den öffentlich zugänglichen Bedingungen aber nichts einschlägiges gefunden (nur etlich verheerende Kommentare über Orlando insgesamt).

Ich glaube auch, daß da ein einträgliches Geschäft betrieben wird, indem sich da Leute an über Schotterstraßen erreichbare Aussichtspunkte auf die Lauer legen und mit den Mitarbeitern des Vermieters halbe/halbe machen.

Der TO schreibt LANZERODE.
Hier reden wir im allg. über USA.
Sollte man beachten, bei der Diskussion.

Und bei den Allg. Mietbedingungen Alamo USA, steht unter Haftungsausschluss, Pkt. 11: Fahren auf unbefestigten!! Strassen.
Wie bei HERTZ.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS!
Keine Geldstrafen.
Das macht dann vielleicht der Polizeier dort. :D
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: mrh400 am 17.04.2018, 18:16 Uhr
Der TO schreibt LANZERODE.
:dozent: nö, der schreibt anders (nein, natürlich nicht "anders", aber anders) :wink: :lol:

Hier reden wir im allg. über USA.
Sollte man beachten, bei der Diskussion.
Richtig - aber wenn so etwas irgendwo auf der Welt geregelt sein sollte, kann ja die Frage aufkommen, ob das jetzt, neuerdings oder wie auch immer auch in den USA eingeführt wird - da sind die Vermieter ja durchaus trickreich, siehe die vor ca. 2 Jahren geführte Diskussion über zusätzliche Reinigungsgebühr wegen "extremer Verschmutzung"  bei Hertz: http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=69049.msg961398#msg961398 .

Wie bei HERTZ.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS!
Nach den im Internet auffindbaren Gold-Mietbedingungen von Hertz (https://www.hertz.de/rentacar/member/enrollment/displayTermsAndConditions) handelt es sich beim "Fahren auf nicht befestigten Straßen" (was immer das ist) um eine "verbotene Nutzung des Mietwagens" - Teil II B Nr. 5 d . Die Folge ist explizit nicht nur Verlust des Versicherungsschutzes, sondern auch eine Haftung "im rechtlich zulässigen Ausmaß für tatsächliche Folgeschäden, die Hertz durch die Vertragsverletzung entstehen, sowie für die Hertz in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten und Anwaltsgebühren" - Teil II B Nr. 5 g iii. Die Beweislage für allfällige Schäden (übermäßige Abnutzung oder was auch immer) dürfte nach deutschem Recht für Hertz ziemlich mau sein - das US-amerikanische Recht kann ich nicht einschätzen.
Außerdem würde jedenfalls nach deutschem Recht eine im Vertrag explizit als "verbotene Nutzung" beschriebene Vertragsverletzung den Vermieter wohl zu einer sofortigen außerordentlichen Kündigung berechtigen, auch ohne daß das einer ausdrücklichen Regelung bedarf. Ich glaube nicht, daß das in den USA sehr viel anders ist. Die praktische Relevanz ist allerdings offensichtlich vernachlässigbar, sonst hätten wir das hier im Forum sicher schon gelesen.

Ach so - noch ein unqualifizierter Kalauer:
Hier reden wir im allg. über USA.
Immerhin heißt der Vermieter Orlando  :pfeifen:
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: Jack Black am 17.04.2018, 18:53 Uhr
Die Frage an sich, ob es Strafgebühren bei unerlaubter Benutzung des Fahrzeugs auf "entsprechenden" Straßen gibt, hatten wir vor einiger Zeit in einem anderen Forum. Konkret ging es um Island, da ist es offensichtlich so geregelt, dass bestimmte Straßen schon von Gesetzes wegen nur mit "geeigneten" Fahrzeugen (4WD o.ä.) befahren werden dürfen. Auch da gibt es dann Fotografen, die wie Heckenschützen unerlaubte Fahrzeuge fotografieren und verpetzen (ich finde es ja armselig bis zum geht nicht mehr).

Das sind aber zugegebenermaßen durchaus andere Vorbedingungen, aber  führt im Endeffekt dazu, dass es Strafzahlungen für unerlaubte Nutzung eines Fahrzeugs auf Gravelroads gibt. Entsprechende Straßen gibt es in den USA auch, beispielsweise waren wir unlängst in Moab, da steht am "Shafer Trail" dass die Straße nur mit "high clearance" und "4WD" befahren werden darf. Aber welche Konsequenzen dann drohen, ob überhaupt, in welcher Höhe, wer einzugsberechtigt ist: keine Ahnung. Im Mietvertrag unseres Minivans stand jedenfalls nichts davon drin, dass wir Strafe zahlen müssen, wenn wir uns erwischen lassen, unerlaubte Straßen zu benutzen. Der Versicherungsschutz kann erlöschen, das ist bekannt, aber das ist ja auch nur dann relevant, wenn man das Auto beschädigt.
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: mrh400 am 17.04.2018, 19:43 Uhr
Der Versicherungsschutz kann erlöschen, das ist bekannt, aber das ist ja auch nur dann relevant, wenn man das Auto beschädigt.
... oder wenn man jemand anders versehentlich in den Abgrund schiebt (!) - auch die Haftpflichtzusatzversicherung geht nämlich flöten, vgl. obiger Link Teil II B Nr. 5 g ii
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: Mig am 17.04.2018, 19:55 Uhr
sorry, dass ich mich erst jetzt wieder melde
ich habe nicht geschrieben, dass wir eine Strafe bezahlen mussten  :wink: man hat 200 Euro von der Kaution einbehalten und das hinterher auf Nachfrage mit erhöhtem Reinigungsaufwand erklärt

und ich denke, das könnte locker auch in den USA passieren
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: Drummond am 17.04.2018, 20:03 Uhr
sorry, dass ich mich erst jetzt wieder melde
ich habe nicht geschrieben, dass wir eine Strafe bezahlen mussten  :wink: man hat 200 Euro von der Kaution einbehalten und das hinterher auf Nachfrage mit erhöhtem Reinigungsaufwand erklärt

und ich denke, das könnte locker auch in den USA passieren

Das stimmt im Prinzip.
Mir hat HERTZ auch mal $ 100 für Reinigungskosten berechnet/einbehalten.
Habe dann voriges Jahr mal die Karre vor Abgabe gewaschen.
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: Detritus am 17.04.2018, 23:02 Uhr
man hat 200 Euro von der Kaution einbehalten und das hinterher auf Nachfrage mit erhöhtem Reinigungsaufwand erklärt

Davon ausgehend, dass ihr die Karre nicht ultra verdreckt abgegeben habt also typische „Touri“-Abzocke.

Wenn die Kaution über die KK gelaufen ist würde ich das nicht auf mir sitzen lassen und die Kohle zurück holen.
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: Mig am 17.04.2018, 23:29 Uhr
stimmt, nix war ultra verdreckt
aber die Kaution wurde nicht geblockt, sondern musste richtig bezahlt werden, das waren 315 Euro, nur 115 wurden zurückbezahlt
wir haben definitiv den Fehler gemacht und zudem hatten wir das vorher auch unterschrieben, dass wir davon in Kenntnis gesetzt wurden, dass wir eben bestimmte Straßen nicht fahren dürfen
es war ne Menge Lehrgeld
mir ging es nur darum, ob das jemandem in den USA auch schon passiert, denn auch dort müsste die Rückverfolgung des Mietwagens ein Leichtes sein
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: mrh400 am 18.04.2018, 09:04 Uhr
in den USA auch schon passiert, denn auch dort müsste die Rückverfolgung des Mietwagens ein Leichtes sein
sie bei Hertz/USA ist sogar explizit geregelt - siehe Anhang
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: Jack Black am 18.04.2018, 11:30 Uhr
Mir hat HERTZ auch mal $ 100 für Reinigungskosten berechnet/einbehalten.

Das habe ich auch schon gelesen und zwar in einem amerikanischen Forum - also nicht nur "Touriabzocke". Die haben sich auch tierisch aufgeregt über diese "Gebühr", ich weiß leider nicht mehr, welcher Verleiher das war. Vielleicht finde ich das nochmal im Internet.

Wir selbst hatten vor ein paar Jahren mal "Glück im Unglück", auf unserer Tour durch Texas ist uns eine Mexikanerin vor einer roten Ampel mit Schmackes hinten drauf gebrummt. Eigentlich überhaupt kein Problem, erstens waren wir CDW abgesichert, zweitens haben wir die Polizei gerufen und ein Protokoll erstellen lassen mit Klärung der Schuld. Dennoch hat Dollar (der Verleiher) versucht, 350$ von unserer Kreditkarte abzuziehen, da wären wir wahrscheinlich auch wie die Blöden hinterher gerannt, denn KK kann man nicht so einfach zurückbuchen wie eine Lastschrift. Aber: das war Sylvias KK und sie hatte die Karte vermeintlich bei einem Starbucks Besuch verloren (später fanden wir die Karte in der Fototasche wieder, Sylvia hatte sie in den Gedanken falsch weg gesteckt), deswegen hatten wir die Karte sperren lassen.... erst bei der Nachfrage des KK-Herausgebers stellte sich heraus, dass Dollar erfolglos versucht hatte, uns 350$ abzuzecken. Ätsch - war wohl nichts! Frechheit eigentlich. Dollar hat uns nachher nochmal via Email angeschrieben, wir sollten den Unfallhergang nochmal beschreiben, aber sie haben nie etwas gesagt über den mißratenen Abbuchungsversuch.

P.S.: Ich habe einen Artikel gefunden von 2015, wonach Hertz diese umstrittene Reinigungsgebühr aus den AGB gestrichen hat - das ist ja interessant. Und es wird gemutmaßt, inwiefern auch andere diese äußerst unbeliebte und unpopuläre Klausel endlich gestrichen haben. Habe ich ehrlich noch nie gelesen, aber das scheint ja früher "normal" gewesen zu sein: https://www.washingtonpost.com/lifestyle/travel/hertz-scrubbed-its-rental-car-cleaning-fee-but-its-unclear-others-will-follow/2015/11/05/680decde-8278-11e5-9afb-0c971f713d0c_story.html?noredirect=on&utm_term=.822fa235a9d1 (https://www.washingtonpost.com/lifestyle/travel/hertz-scrubbed-its-rental-car-cleaning-fee-but-its-unclear-others-will-follow/2015/11/05/680decde-8278-11e5-9afb-0c971f713d0c_story.html?noredirect=on&utm_term=.822fa235a9d1)
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: gecko1a am 18.04.2018, 12:14 Uhr
Und?

hat jetzt jemand schon eine Strafe bezahlt, weil er auf auf einer Straße gefahren ist, die nicht im Vertrag erlaubt war?
Das ist hier immer noch die Frage des TOs.

Zu allen anderen Themen gibt es schon reichlich Beiträge

 :teufel: :offtopic: :teufel: :offtopic:
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: Simone_JJ am 18.04.2018, 15:38 Uhr
Mir hat HERTZ auch mal $ 100 für Reinigungskosten berechnet/einbehalten.
...
P.S.: Ich habe einen Artikel gefunden von 2015, wonach Hertz diese umstrittene Reinigungsgebühr aus den AGB gestrichen hat - das ist ja interessant. Und es wird gemutmaßt, inwiefern auch andere diese äußerst unbeliebte und unpopuläre Klausel endlich gestrichen haben. Habe ich ehrlich noch nie gelesen, aber das scheint ja früher "normal" gewesen zu sein: https://www.washingtonpost.com/lifestyle/travel/hertz-scrubbed-its-rental-car-cleaning-fee-but-its-unclear-others-will-follow/2015/11/05/680decde-8278-11e5-9afb-0c971f713d0c_story.html?noredirect=on&utm_term=.822fa235a9d1 (https://www.washingtonpost.com/lifestyle/travel/hertz-scrubbed-its-rental-car-cleaning-fee-but-its-unclear-others-will-follow/2015/11/05/680decde-8278-11e5-9afb-0c971f713d0c_story.html?noredirect=on&utm_term=.822fa235a9d1)

Pfffff.... Dann hat Hertz die Gebühr wohl wieder aufgenommen und langt jetzt richtig zu. "$300 Cleaning Fee - Smoking" im März in Newark. -Obwohl nicht geraucht wurde versteht sich.  :koch: :koch: :koch:
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: Drummond am 18.04.2018, 17:44 Uhr
in den USA auch schon passiert, denn auch dort müsste die Rückverfolgung des Mietwagens ein Leichtes sein
sie bei Hertz/USA ist sogar explizit geregelt - siehe Anhang

Kann man das mal freundlicherweise ins verständliche Amtsdeutsch übersetzen. :lol: Bin leider nicht so sprachbegabt.

Weiterhin, ich bin schon "alle" möglichen Wurzelstrecken wie White Rim Trail lang, ohne eine Beschwerde. Auch ohne Schaden!!
Wie schon gedvhrieben habe ich 100 Dollar bei Hertz für schmutziges Auto, kann sacblich nur für aussen gewesen sen, bezahlt.
VG
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: Jack Black am 18.04.2018, 17:46 Uhr
hat jetzt jemand schon eine Strafe bezahlt, weil er auf auf einer Straße gefahren ist, die nicht im Vertrag erlaubt war?
Das ist hier immer noch die Frage des TOs.

Wo liest Du das Wort "Strafe"?

Zitat
Hat jemand damit Erfahrungen gemacht, dass Mietwagenfirmen den Mietern Geld nachbelastet haben, weil sie auf Gravelroads gefahren sind?

Und wenn jemandem 100$ nachbelastet wurden, weil er auf einer (dreckigen) Straße gefahren ist, dann ist das eine absolut passende Antwort auf die WIRKLICHE Frage und nicht die eingebildete Frage mit "Strafe" und so. Da steht noch nicht einmal was von "nicht erlaubt" in der Frage. Wenn Du schon so pampig fragst, solltest Du vielleicht selbst mal genauer lesen.
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: gecko1a am 18.04.2018, 21:43 Uhr
hat jetzt jemand schon eine Strafe bezahlt, weil er auf auf einer Straße gefahren ist, die nicht im Vertrag erlaubt war?
Das ist hier immer noch die Frage des TOs.

Wo liest Du das Wort "Strafe"?

Wie würdest Du den das bezeichnen, wenn jemand was bezahlen soll, weil er etwas gegen eine Regel/Vereinbarung/Gesetz gemacht hat? Strafe

Zitat
Hat jemand damit Erfahrungen gemacht, dass Mietwagenfirmen den Mietern Geld nachbelastet haben, weil sie auf Gravelroads gefahren sind?

Und wenn jemandem 100$ nachbelastet wurden, weil er auf einer (dreckigen) Straße gefahren ist, dann ist das eine absolut passende Antwort auf die WIRKLICHE Frage und nicht die eingebildete Frage mit "Strafe" und so. Da steht noch nicht einmal was von "nicht erlaubt" in der Frage. Wenn Du schon so pampig fragst, solltest Du vielleicht selbst mal genauer lesen.

Wenn ich etwas wegen Reinigung bezahlen soll, weil das Auto dreckig ist, hat das nicht unbedingt was mit Gravel Roads zu tun, sondern weil das Auto dreckig ist.
Wenn ich drei Wochen im Südwesten über Asphalt fahre, ist das Auto auch dreckig.

Bleibt also immer noch der direkte Zusammenhang zwischen fahren einer Gravel Road und dem Zahlen an Geld an den Vermieter. Da konnte bisher keiner etwas zu berichten. sondern wieder die ellenlange Aufzählung wofür die Mietwagenfirmen sonst noch Geld einbehalten.
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: Jack Black am 18.04.2018, 22:12 Uhr
Wie würdest Du den das bezeichnen, wenn jemand was bezahlen soll, weil er etwas gegen eine Regel/Vereinbarung/Gesetz gemacht hat? Strafe

Wo steht in der Frage etwas von Verstoß gegen eine Regel/Vereinbarung/Gesetz? Da ist jemand auf einer Gravelroad gefahren, der Mietwagenverleiher beruft sich auf Dreck und erhebt eine Reinigungsgebühr. So einfach ist das alles. Und Mig will nur wissen, ob das auch anderen schon passiert ist  und insbesondere, ob das auch in den USA vorstellbar wäre (weil der konkrete Fall sich auf Lanzarote ereignet hatte). NIchts davon hat mit irgendwelchen Regeln, Verboten, Gesetzen oder gar Strafen zu tun. Dumpfbackengeschwalle.

Schwall Du weiter vor Dich hin, interessiert ganz offensichtlich nicht einmal die Fragestellerin. Denken - geschweige denn logisch denken - liegt Dir offensichtlich nicht. *plonk*
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: gecko1a am 18.04.2018, 22:30 Uhr
...*plonk*
Wenn Du nichts mehr von mir lesen möchtest, dann lass es.

Nochmal von MIG, erste Zeile: "Hat jemand damit Erfahrungen gemacht, dass Mietwagenfirmen den Mietern Geld nachbelastet haben, weil sie auf Gravelroads gefahren sind? Müsste ja z.B. per GPS Tracking nachzuweisen sein."
Mig:"mir ging es nur darum, ob das jemandem in den USA auch schon passiert, denn auch dort müsste die Rückverfolgung des Mietwagens ein Leichtes sein"

.. interessiert ganz offensichtlich nicht einmal die Fragestellerin.

Die Frage bezieht sich DIREKT auf Geld zahlen, wenn man Gravelroads gefahren ist, weil es z.B. über GPS nachweisbar ist oder wie später in seinem Beispiel, dass jemand Beweisfotos gemacht hat. Ich glaube weiterhin, dass es Mig interessiert, ob jemand dafür Strafe gezahlt hat.

Wir können auch gerne diskutieren, ab die Verleiher dies indirekt über eine Reinigungsgebühr versuchen, aber das ist ein anderes Thema.

Gruß Frank
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: Drummond am 18.04.2018, 22:51 Uhr
Man sollte zuerst darüber reden, ob Gravel eine befestigte! Strasse ist.
Denn dann dürfte! man ja fahren.
Lt. Hertz u. Alamo.

Um das mal weiter zu verwirren. :lol:
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: gecko1a am 18.04.2018, 22:58 Uhr
Man sollte zuerst darüber reden, ob Gravel eine befestigte! Strasse ist.
Denn dann dürfte! man ja fahren.
Lt. Hertz u. Alamo.

Um das mal weiter zu verwirren. :lol:

Auch diese Diskussion gibt es hier auch schon mehrfach mit offenem Ende.
Auch das ist nicht die Frage von Mig.

Ich habe bisher hier oder auch quer im Internet noch von keinem gelesen, der dafür gezahlt hat, das er eine Gravelroad gefahren ist. Wenn etwas dort passiert, sieht es ggf. anders aus.
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: Mig am 18.04.2018, 23:01 Uhr
ja, mich interessiert es immer noch...

ich bin mir nicht mehr sicher, ob ich mich total falsch ausgedrückt habe, also:
bei der Abholung des MW haben wir unterschrieben, dass wir verstanden haben, dass wir u.a. nicht die Straße zu den Papagayo Stränden fahren dürfen
wir haben dies dann doch einmal gemacht
statt 315 Euro Kaution wurden nur 115 Euro an uns zurücküberwiesen
auf Nachfrage schrieb man uns, wir seien verbotenerweise an den Papagayo Stränden gewesen mit dem MW, dazu gab es ein Beweisefoto und eine Aufstellung, dass die Reinigung 200 Kosten würde

da wir ganz eindeutig falsch gehandelt haben, habe ich das auch nicht weiter verfolgt

und nun war einfach mein Interesse, ob das jemandem auch in den USA schon so oder so ähnlich passiert ist
aber Ihr dürft es gerne auch als Warnung nehmen, dass es so oder so ähnlich auch in den USA - z.B. am Trailhead zur Wave - passieren könnte

aber zum Streiten war mein Thread so gar nicht gedacht  :D
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: gecko1a am 18.04.2018, 23:12 Uhr
....
aber zum Streiten war mein Thread so gar nicht gedacht  :D

Ich streite auch nicht, mich interessiert das auch, aber es gibt schon so viele Beiträge, wo es um irgendwelche Reinigungskosten oder ähnliches geht oder was jetzt nicht befestigte Straßen sind oder nicht.
In den letzten 4 Jahren war ich ca 16 Wochen in den USA unterwegs und kam mit einem normal dreckigen Wagen zurück. Ich habe nichts bezahlt, obwohl, wie am Anfang beschrieben, ich auf einigen nicht asphaltierten Straßen unterwegs war.

Viele Grüße

Frank
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: Drummond am 19.04.2018, 09:25 Uhr
Der TO hat den Vertragstext! bestätigt, das es verboten ist zum xxx Strand zu fahren.
Hat es trotzdem getan und musste Strafe zahlen. Hat er ja akzeptiert.
Wenn es zum Strand eine Autobahn gegeben hätte, und das Verbot hätte auch bestanden, er hätte es unterschrieben, dann häte die Strafe auch gegolten.
Es ging also darum, dort darf man nicht hinfahren!
Das der Grund die Gravels trasse war spielt doch bei der Bewertung keine Rolle.
Er war da, es war verboten.

So, zur Frage.
 In der USA habe ich sowas noch nicht erlebt.




Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: partybombe am 20.04.2018, 10:57 Uhr
Ich habe es noch nirgends erlebt u d hoffe auch darauf, dass nicht nachspioniert wird. Einen Schaden oder verdrecktes Fahrzeug müsste ich zahlen, der Versicherungsschutz ist ein’ge§chränkt.
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: McC am 20.04.2018, 11:20 Uhr
Ich gebe das Auto innen sauber ab. Außen ist es mir egal.

Ich musste noch nie nachbezahlen, egal ob ich das Auto sauber o. verdreckt abgegeben habe.
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: Raigro am 21.04.2018, 00:27 Uhr
Ich gebe das Auto innen sauber ab. Außen ist es mir egal.

Ich musste noch nie nachbezahlen, egal ob ich das Auto sauber o. verdreckt abgegeben habe.
Wenn man nur ein paar ungeteerte Straßen fährt, setzt sich doch ziemlich viel Staub innen im Wagen ab. Daher wische ich auch mal innen feucht aus, auch damit es nicht so "staubig" riecht. Allerdings frage ich mich immer, wie sie den ganzen Staub aus all den Ritzen rausbekommen - aber nicht mein Problem. Außen wasche ich meist auch mal aus Spass und Freude für 2 US$ (5 min) oder auch mal für 4 US$  :grins:

Nachzahlen für eine Reinigung musste ich auch noch nie.
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: marhen am 21.04.2018, 12:05 Uhr
denn KK kann man nicht so einfach zurückbuchen wie eine Lastschrift.

Das halte ich für ein Missverständnis. Grundsätzlich kann man unberechtigte Buchungen bei Kreditkarten genau so gut / schlecht wie bei Lastschrift zurück buchen lassen. Es gibt sicherlich Banken, die bei Kreditkarten mehr Streß als bei Lastschrift machen, aber umgekehrt gibt es auch Banken, bei denen eine Lastschriftrückgabe schwieriger ist als bei einer Kreditkarte.
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: Jack Black am 21.04.2018, 12:18 Uhr
Das halte ich für ein Missverständnis. Grundsätzlich kann man unberechtigte Buchungen bei Kreditkarten genau so gut / schlecht wie bei Lastschrift zurück buchen lassen. Es gibt sicherlich Banken, die bei Kreditkarten mehr Streß als bei Lastschrift machen, aber umgekehrt gibt es auch Banken, bei denen eine Lastschriftrückgabe schwieriger ist als bei einer Kreditkarte.

Es sind zwei vollkommen verschiedene Dinge. Bei KK kann man nur "nicht autorisierte" Zahlungen rückgängig machen. Das Problem ist aber, dass man bei Mietwagenbuchungen eine Blankoautorisierung erstellt (sonst bekommst Du den Wagen gar nicht erst). Darüber werden auch Straftickets usw. abgerechnet. Die KK Institute mischen sich aber nicht in Rechtsstreitigkeiten ein (und genau das ist das Problem). Entweder ist eine Zahlung autorisiert oder nicht - mehr gibt es für KK Institute nicht. Das interessiert die nicht, ob die URSACHE für  die Abbuchung rechtens ist oder nicht, das ist ausdrücklich in den AGB ausgeschlossen, das muss der Kunde mit dem Vertragspartner klären.

Eine Lastschrift ist so ziemlich das diametrale Gegenteil: die kann man IMMER ohne Angabe von Gründen zurückbuchen. Dann muss der  Vertragspartner klären, wie er an sein Geld kommt, das Geldinstitut führt die Rückbuchung ohne wenn und aber aus.

Diese Konstellation macht es für KK Kunden so schwer, "ungerechtfertigte" Abbuchungen (die aber autorisiert sind - das ist ja das Problem) beim KK Unternehmen zurückzubuchen. Wo da ein Mißverständnis sein soll, erschließt sich mir nicht.
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: partybombe am 22.04.2018, 14:48 Uhr
Jetzt kommt eine neue Fragestellung
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: gabenga am 16.05.2018, 15:04 Uhr
Diese Konstellation macht es für KK Kunden so schwer, "ungerechtfertigte" Abbuchungen (die aber autorisiert sind - das ist ja das Problem) beim KK Unternehmen zurückzubuchen. Wo da ein Mißverständnis sein soll, erschließt sich mir nicht.
Ich weiss ja nicht welche KK Du hast. Aber ich habe schon (Teil-)beträge bei Mietwagenfirmen reklamiert. Bei meinem Anbietern war das nie ein Problem. Der Betrag wird bis zur Klärung gesperrt bzw. auf der nächsten Abrechnung gutgeschrieben. Ich bekomme eine Bearbeitugsnummer und der "Verkäufer" bekommt gelegenheit Stellung zu nehmen. Wenn zu Unrecht belastet wurde ist das bisher noch nie ein Problem gewesen.
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: Jack Black am 17.05.2018, 11:44 Uhr
Ich weiss ja nicht welche KK Du hast. Aber ich habe schon (Teil-)beträge bei Mietwagenfirmen reklamiert. Bei meinem Anbietern war das nie ein Problem. Der Betrag wird bis zur Klärung gesperrt bzw. auf der nächsten Abrechnung gutgeschrieben. Ich bekomme eine Bearbeitugsnummer und der "Verkäufer" bekommt gelegenheit Stellung zu nehmen. Wenn zu Unrecht belastet wurde ist das bisher noch nie ein Problem gewesen.

Und bei SEPA drücke ich einmal den Knopf "zurückbuchen" und schon in der nächsten Sekunde ist das Geld wieder hier. Ohne wenn und aber und ohne irgendeine rechtliche Klärung. Darum geht es hier.

Natürlich KANN man bei KK auch reklamieren und wenn man "Recht hat", dann bekommt man sein Geld auch. Aber genau das  ist ja das Problem und meine Aussage, Du kannst nicht einfach "zurückbuchen", das macht der KK Anbieter nicht. Es ist genau so lästig und aufwändig wie Du oben beschrieben hast, sehr gute Beschreibung. "Einfach zurückbuchen" ist eine andere Welt. Und dann ist immer noch nicht der Fall behandelt, dass der Vertragspartner auf seinem Recht beharrt. Das ist bei SEPA alles uninteressant, da wird einfach zurückgebucht.
Titel: Antw:Mietwagen und Gravelroad
Beitrag von: gabenga am 05.06.2018, 15:06 Uhr
Und bei SEPA drücke ich einmal den Knopf "zurückbuchen" und schon in der nächsten Sekunde ist das Geld wieder hier. Ohne wenn und aber und ohne irgendeine rechtliche Klärung. Darum geht es hier.
Und in dem Moment erlischt auch Deine Zahlungspflicht die aus dem unterschriebenen Vertrag hervorgeht? Wenn der Anspruch der Mietwagenfirma berechtigt ist werden sie Dich dann bei gelegenheit daran erinnern.