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Autor Thema: Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?  (Gelesen 11257 mal)

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USA-Roadtrip2018

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Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
« Antwort #30 am: 24.10.2017, 18:29 Uhr »
Anders formuliert: für die Autovermietung sieht es so aus, als hätte ich den FS frisch gemacht ;)

Jack Black

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Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
« Antwort #31 am: 24.10.2017, 21:08 Uhr »
Anders formuliert: für die Autovermietung sieht es so aus, als hätte ich den FS frisch gemacht ;)

Und wenn Du einfach den "alten" Führerschein bei der Abholung vorlegst? Beim Buchen werden keine Daten zum Führerschein verlangt, erst beim "Checkin". Daher wundert mich es sowieso, wo die 160€ her kommen, denn beim Buchen wird noch nicht einmal überhaupt ein Führerschein verlangt.

Aber ist auch egal, sei Dir im Klaren darüber, dass Du mit einiger Sicherheit mit einem Mietwagen um Faktoren billiger wegkommst als mit UBER oder so. Bist Du denn alleine unterwegs, kann nicht jemand anderes fahren? Selbst fahren ist in jedem Fall (wo nun auch noch die Jungfahrer Frage abgeklärt ist) viel billiger als irgendeine UBER Lösung. Und mache Dir nicht so einen Kopf darum, ob man in den USA "weiss", dass Du mal Mist gebaut hast. Das weiss niemand, ganz sicher nicht. Das hat auch mit Angies Smartphone wirklicn gar nichts zu tun.

Da meine Schwiegermutter auch ihren Führerschein abgeben mußte und auch eine psychologische Untersuchung absolvieren musst, vermute ich jetzt mal, dass Du uns nur die Hälfte erzählt hast. Denn die Schwiegermutter ist mehrfach(!) betrunken angehalten worden und sie hat auch mehrfach(!) Unfälle verursacht. Mit nur einem einmal "Mist erwischt" ist das für mich nicht vorstellbar, dass dann gleich die Fleppe ganz weg ist. Ich kenne das nur von massiven WIederholungstätern?! Aber auch egal, meiner Meinung nach klappt das Arrangement nicht wirklich, mit Hilfe von UBER durch die Lande zu fahren. Das ist viel zu aufwändig und viel zu teuer. Und spätestens beim Grenzübergang auch noch kompliziert.

147VNN

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Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
« Antwort #32 am: 24.10.2017, 21:33 Uhr »
Anders formuliert: für die Autovermietung sieht es so aus, als hätte ich den FS frisch gemacht ;)

Und wenn Du einfach den "alten" Führerschein bei der Abholung vorlegst?

Dieser dürfte sich entwertet ( gelocht/beschnippelt) in der Führerscheinakte befinden. Noch ist die MPU nicht bestanden, also würde ich mich erstmal eher als Beifahrer einplanen. Und ja, einmalige Auffälligkeit mit 2%o ist ein Regelfall zur MPU. 90 Tagessätze wiederum sind ziemlich viel für einen schlichten 316, wenn da noch mehr war sind wir wieder bei den ESTA-Fragen.

USA-Roadtrip2018

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Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
« Antwort #33 am: 25.10.2017, 10:13 Uhr »
Nein, ich habe euch schon die Wahrheit erzählt. Ab 1,6 Promille ist auch bei der Ersttat die Fahrerlaubnis entzogen und nur nach erfolgreicher MPU wieder erteilbar, ab 2018 sogar bei der Ersttat ab 1,1 Promille (pauschal). Bei Fahranfängern in der Probezeit soweit ich weiß sogar ab 0,5, aber da bin ich mir nicht ganz sicher gerade. Man kann eine MPU auch wegen zu vieler Punkte (ich glaube 30) angeordnet bekommen, oder aber, wenn man mehrfach mit unter 1,6 Promille erwischt wurde. Da es bei mir aber 2 Promille waren, war der Fall relativ eindeutig. In meiner Vorbereitung war z.B. jemand, der das zweite mal mit ca. 1,3 erwischt wurde.

Eine MPU kann auch angeordnet werden, wenn man unter den Kriterien liegt, die Polizei aber entsprechende Vermerke gibt (zB, wenn man bei der Festnahme randaliert oder so - im Endeffekt spricht ja ein Gericht das Strafmaß aus).

Vor der alkoholisierten Fahrt hatte ich außer 2 netten Fotos für 15 Euro eine reine Weste, daher habe ich wohl auch 'nur' 30 Tagessätze bekommen trotz des hohen Alkoholpegels.

Und wie richtig vermutet: der alte FS wurde direkt von der Polizei einbezogen. Ob er vernichtet wurde weiß ich nicht, aber den sehe ich nie wieder. Musste alles neu machen: Sehtest, Fotos, Unterschrift.

147VNN

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Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
« Antwort #34 am: 25.10.2017, 10:45 Uhr »
... MPU...  ab 2018 sogar bei der Ersttat ab 1,1 Promille (pauschal). Bei Fahranfängern in der Probezeit soweit ich weiß sogar ab 0,5, aber da bin ich mir nicht ganz sicher gerade.

Beides Quatsch.

Zitat
Man kann eine MPU auch wegen zu vieler Punkte (ich glaube 30) angeordnet bekommen
Bei 8 Punkten wird entzogen, nicht erst bei 30... (und Wiedererteilung nur nach MPU)

Sei mir nicht böse, aber die großzügige Verbreitung von Informationen macht nur Sinn, wenn sie auch stimmen.

Zitat
daher habe ich wohl auch 'nur' 30 Tagessätze bekommen trotz des hohen Alkoholpegels

Dann war das wohl missverständlich:

Aber habe jetzt auch wie gesagt wegen der 90 Tagessätze gelesen, dass ich offiziell nicht vorbestraft bin, daher denke ich, ich muss mir da keine Sorgen machen.

motorradsilke

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Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
« Antwort #35 am: 25.10.2017, 11:01 Uhr »
Haben uns jetzt einen Bus für 20 USD ab Burlington rausgesucht, wohl die beste Alternative. Nach Burlington kann man dann tatsächlich tagesweise ein Auto mieten.

bzgl. des neuen Führerscheins: Eine MPU setzt dein Konto als Null, es ist Strafe und Chance zugleich. Bedeutet: Man bekommt einen komplett neuen Führerschein, samt neuem Ausstellungsdatum, und alle bis dahin gesammelten Punkte verfallen (da es ja ein komplett neues 'Konto' ist - wusste ich selber nicht, war in der MPU-Vorbereitung auch sehr überrascht). Da ich bisher keine hatte, ist das für mich irrelevant, aber es wird auch für diejenigen gemacht, die der Punkte wegen eine MPU machen müssen. Entsprechend ist das Ausstellungsdatum irgendwann im Dezember (Führerschein wird bereits jetzt gedruckt, damit nach MPU direkt die Ausstellung erfolgen kann)
Bist du dir beim letzten Satz sicher? Die Chance, die MPU nicht zu bestehen, ist ja ziemlich hoch. Ich bewundere da deinen Optimismus.
Aber was machen die mit dem gedruckten FS, wenn du nicht bestehst?

mrh400

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Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
« Antwort #36 am: 25.10.2017, 11:07 Uhr »
Dann war das wohl missverständlich:

Aber habe jetzt auch wie gesagt wegen der 90 Tagessätze gelesen, dass ich offiziell nicht vorbestraft bin, daher denke ich, ich muss mir da keine Sorgen machen.

nicht, wenn man das gelesen hat, worauf er sich wie von mir hervorgehoben bezieht:
Ich habe mich jetzt nochmal bisschen schlau gemacht, scheinbar ist man bei der ersten Straftat erst vorbestraft, wenn man mehr als 90 Tagessätze oder 3 Monate Freiheitsstrafe verhängt bekommen hat - trifft beides nicht zu. Ich hatte das mit den 90 Tagen in Erinnerung von damals und weiß, dass ich deutlich weniger hatte ...
Gruß
mrh400

USA-Roadtrip2018

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Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
« Antwort #37 am: 25.10.2017, 11:19 Uhr »
... MPU...  ab 2018 sogar bei der Ersttat ab 1,1 Promille (pauschal). Bei Fahranfängern in der Probezeit soweit ich weiß sogar ab 0,5, aber da bin ich mir nicht ganz sicher gerade.

Beides Quatsch.

Zitat
Man kann eine MPU auch wegen zu vieler Punkte (ich glaube 30) angeordnet bekommen
Bei 8 Punkten wird entzogen, nicht erst bei 30... (und Wiedererteilung nur nach MPU)

Sei mir nicht böse, aber die großzügige Verbreitung von Informationen macht nur Sinn, wenn sie auch stimmen.

Zitat
daher habe ich wohl auch 'nur' 30 Tagessätze bekommen trotz des hohen Alkoholpegels

Dann war das wohl missverständlich:

Aber habe jetzt auch wie gesagt wegen der 90 Tagessätze gelesen, dass ich offiziell nicht vorbestraft bin, daher denke ich, ich muss mir da keine Sorgen machen.

Kein Quatsch, wurde uns genau so bei der MPU-Vorbereitung gesagt. Ab 2018 ab 1,1 Promille. Das einzige, was noch unsicher ist, ob dies auch für Fahrradfahrer eingeführt wird. Aber im Auto ist es ab 1,1. Bei dem anderen war ich mir wie gesagt unsicher. Das mit den 8 Punkten habe ich dann durch den Wind bekommen, in dem Rechenbeispiel hatten wir 30 Vergehen mit 8 Punkten, die zur MPU führten.

Bzgl. des gedruckten Führerscheins: Habe bei der Beantragung extra gefragt. Nach der MPU wird einem direkt eine unverbindliche Tendenz mitgeteilt, ca. 2 Wochen später erhält man das Resultat und muss damit dann zur Zulassungsstelle. Die Aushändigung des FS erfolgt dann aber unmittelbar, er muss also bereits fertig sein (dies wurde mir von der Dame bei der Beantragung auch bestätigt).

Fällt man durch die MPU, muss man nochmal beantragen, mit samt Gebühren usw., es wird also nach meinem Verständnis nochmal ein neuer Führerschein erstellt - solange, bis man eben besteht.

Die Erfolgsaussichten richten sich nach der Vorbereitung. Es fallen zwar knapp 70% aller Teilnehmer durch ihre erste MPU, allerdings bereiten sich viele auch nicht vor. Der Schnitt derer, die unvorbereitet nicht durchfallen, liegt bei 80-90%, während diejenigen, die vorbereitet sind, eine weitaus höhere Chance haben. Ich habe die Vorbereitung jetzt zur Hälfte abgeschlossen, und es ist definitiv machbar. Mittlerweile müssen die Gutachter sich an strikte Vorschriften halten, bis vor einigen Jahren war eine willkürliche Beurteilung theoretisch noch möglich. Aus der Zeit stammen dann auch Spielchen wie 'Wann haben Sie das letzte Mal getrunken? Vor 9 Monaten? Komisch..... Sie wären dann verdurstet! Ach, Sie sprachen vom Alkohol? Naja, ich leider nicht. Sie assozierten Trinken automatisch mit Alkohol. Klares Alkoholproblem, durchgefallen!'. Sowas gibt es nicht mehr. Die Chance, mit entsprechender Vorbereitung zu bestehen, liegt genau gegensätzlich bei 80-90%, und da ich nicht auf den Kopf gefallen bin, und ja auch tatsächlich eine Veränderung durchlebt habe (und genau DARAUF kommt es letztendlich an), bin ich da guter Dinge.

Ich werde bei der MPU zb auch aufs Kontrollierte Trinken gehen, und nicht auf den total Alkoholstop.

USA-Roadtrip2018

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Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
« Antwort #38 am: 25.10.2017, 11:21 Uhr »
Natürlich meinte ich im vorletzten Absatz 'derer, die unvorbereitet durchfallen, liegt bei...'

miwunk

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Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
« Antwort #39 am: 25.10.2017, 11:24 Uhr »
Wie ich aus einigen Fällen im Bekanntenkreis sehe, ist dieses "kontrollierte Trinken" eine absolute Selbsttäuschung, um sich das Saufen schönzureden. Es funktioniert NIE.


USA-Roadtrip2018

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Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
« Antwort #40 am: 25.10.2017, 11:27 Uhr »
Gerade mal geschaut: die 1,1-Promille-Grenze kann von jedem Bundesland anders entschieden werden. In BaWü und MeckPomm zB wird sie gelten. vermutlich dann auch in HH, weswegen wir darauf vorbereitet wurden.

http://mpu-alarm.de/neuer-grenzwert-alkohol.php

147VNN

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Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
« Antwort #41 am: 25.10.2017, 11:31 Uhr »
Ich bin hier raus, nur ein letztes: Deine Quellen  :roll:. Gerade "frisch" entschieden: http://www.bverwg.de/060417U3C13.16.0, und das wird sich auch 2018 nicht ändern.

USA-Roadtrip2018

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Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
« Antwort #42 am: 25.10.2017, 12:58 Uhr »
Bei allem Respekt, aber der Aussage eines offiziell zur MPU-Vorbereitung zugelassenen Verkehrspsychologen, die zwei Wochen alt ist, vertraue ich dann doch eher als einem 1,5 Jahre alten Gerichtsurteil. Vielleicht hat er auch Unrecht, man weiß es nicht, für mich, und den kompletten Fall, ja aber ohnehin hinlänglich ;) Vielleicht sagt er es auch zur Abschreckung oÄ

Und ja, klar ist das kontrollierte Trinken meist ein Vorwand, um sich das 'Saufen schönzureden'. Bisher praktiziere ich es ganz erfolgreich und ich vermisse es auch nicht, mich abzuschießen - im Gegenteil, ich hab da überhaupt keinen Bock mehr drauf. Und das ist ja im Grunde das Entscheidende für mich: ab und an mal ein Bier oder zwei zu trinken (da hört dann kontrolliertes Trinken schon auf; 2 Anlässe pro Monat, je 2 kleine Bier oder ein Großes) finde ich okay, mehr reizt mich persönlich nicht. Und erst recht steige ich nicht mehr ins Auto, wenn ich getrunken habe. Wer weiß was alles hätte passieren können, wäre ich damals nicht rausgewunken worden.

motorradsilke

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Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
« Antwort #43 am: 25.10.2017, 13:53 Uhr »
Wie ich aus einigen Fällen im Bekanntenkreis sehe, ist dieses "kontrollierte Trinken" eine absolute Selbsttäuschung, um sich das Saufen schönzureden. Es funktioniert NIE.
Das kommt darauf an. Wenn eine Abhängigkeit besteht, funktioniert das nicht. Dann kommst du damit aber auch nicht durch die MPU. Dann wird 1 Jahr Abstinenznachweis gefordert.
Wenn es ein einmaliger Ausrutscher war, kann man das machen. Allerdings ist fraglich, ob Jemand, der selten trinkt, mit knapp 2 Promille noch fahren kann. Das kommt dann auch auf die Tageszeit an, zu Derjenige erwischt wurde.

Jack Black

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Antw:Trunkenheit am Steuer -> wie bei Einreise vorgehen?
« Antwort #44 am: 25.10.2017, 13:55 Uhr »
Wie ich aus einigen Fällen im Bekanntenkreis sehe, ist dieses "kontrollierte Trinken" eine absolute Selbsttäuschung, um sich das Saufen schönzureden. Es funktioniert NIE.

Verstehe ich nicht. Ich habe viele Jahre regelmäßig  so viel Alkohol getrunken, dass ich nicht mehr fahren durfte. Insbesondere am Feierabend. Dann bin ich eben nicht mehr gefahren.  Ich habe in meiner gesamten Berufszeit nicht einen einzigen Punkt eingesammelt. Man muss doch kein Anti-Alkoholiker sein, um nicht betrunken Auto zu fahren?

Die Idee, Fahrradfahrer zu bestrafen durch Füherscheinentzug, finde ich nebenbei gestört. Meinen Führerschein können die geschenkt haben, ich fahre heute eh nicht mehr. (Ich trinke nur noch...  :groove:.). Dann kann ich also so besoffen Fahrrad fahren wie ich will, wenn Führerscheinentzug die Strafe ist?!