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Autor Thema: Was darf ich mit nach Deutschland retour bringen...?  (Gelesen 13273 mal)

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emvau

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Re: Was darf ich mit nach Deutschland retour bringen...?
« Antwort #30 am: 22.10.2005, 18:38 Uhr »
Zitat von: Davidc

Dass Waren im Wert von über 175.- Dollar aber verzollt und mit EUSt belegt werden müssen ist schwer einzusehen.


was meinst du was ich nicht alles NICHT einsehe... :D

also entweder ist bei allen individuellen entscheidungen das eigene gewissen die höchste instanz oder eben bei keiner. dann sind wir beim "law-and-order-sheriff", gell utah ;)

gruß

Volker G.

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Re: Was darf ich mit nach Deutschland retour bringen...?
« Antwort #31 am: 22.10.2005, 18:58 Uhr »
Ich denke mal hier im Forum wird genausowenig toleriert, wenn jemand Tipps zum illegalen Schmuggel von Waren am Zoll vorbei gibt!

Kontrollen führt der Zoll durch, wer mehr Waren als die Zollfreigrenze von 175€ weiss das er durch den roten Ausgang durch muss, ob ers tut oder nicht ist jedem seine Sache. Die Beweispflicht liegt beim Einreisenden nicht beim Zoll, also wenn man kontrolliert wird gibts Probleme!

Also verstehe ich eure Diskussion gerade wirklich nicht!
CU

Volker G.

Davidc

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Re: Was darf ich mit nach Deutschland retour bringen...?
« Antwort #32 am: 22.10.2005, 20:27 Uhr »
Nur zur Klarstellung:

Ich stehe schon aus beruflichen Gründen voll und ganz hinter der deutschen Gesetzeslage, ich habe nur versucht psychologisch auszuleuchten, warum viele Leute die 175.- Eurogrenze gerne "vergessen" oder als nicht so wichtig betrachten. Das wird eben nicht als so schlimm betrachtet, weil es ja scheinbar niemandem Schaden zufügt - so jedenfalls die Einstellung der schmuggelnden Reisenden.

Stephan_

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Re: Was darf ich mit nach Deutschland retour bringen...?
« Antwort #33 am: 23.10.2005, 09:58 Uhr »
Also ich selbst komme mit den 175€ recht locker hin, zumindest wenn man die EInkäuife auf 2 Personen verteilt, allerdings habe ich bisher diese Grenze nicht bewusst im Auge gehalten, da ich sie so nicht kannte.

Auf all meinen Reisen wurde ich bei der Rückkehr nach Deutschland allerdings auch nie nach Mitgebrachten Waren gefragt. Beim Grenzverkehr Deutschland / Schweiz habe ich die Fragen dagegen recht häufig gehört.

Von daher die Frage: hat schon mal jemand konkret am Zoll Ärger gehabt, oder geht es hier nur um hypothetische Sachverhalte?

stephan
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Freejack

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Re: Was darf ich mit nach Deutschland retour bringen...?
« Antwort #34 am: 23.10.2005, 10:22 Uhr »
wir sind vor ein paar Tagen aus den USA über Paris wieder in Berlin gelandet. Den Zoll hats nicht interessiert.

In Frankfurt wurde ich mal nach meinem Camcorder gefragt der mir um den Hals hing ob ich den von drüben mitgebracht habe, ein nein als Antwort hat denen  gereicht. Wegen paar Klamotten würd ich mir keinen Kopf machen. Hab mir im Levis Outlet nen Anzug gekauft, dazu ne gefütterte Jeansjacke, paar T`Shirts und lag immer noch unter 175 Euro.

Neu und getragen zu unterscheiden ist wohl bei der heutigen Mode eher nicht möglich. Denn in sind momentan destroyed Jeans, sehen aus als kommste grad vom malern, zerissen, voller Farbe ( ca. 80 Dollar ) und die normalen sind ja auch vorgewaschen und haben Gebrauchsspuren.

Ähnlich wie bei Lederjacken, da lohnt sich der Kauf wirklich, sind echt ein Schnäppchen drüben.

Zoll gehört meiner Meinung sowieso irgendwann abgeschafft, bei weltweiter Globalisierung.
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Hubbe

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Re: Was darf ich mit nach Deutschland retour bringen...?
« Antwort #35 am: 23.10.2005, 13:17 Uhr »
Ich wollte hier auf keinen Fall jemanden zum Schmuggeln anstiften. Wenn das so rübergekommen ist, möchte ich mich hiermit vielmals entschuldigen. Das war absolut nicht meine Absicht und ich hoffe jeder von uns ist mit sich und dem Gesetz im Reinen.

Aber sind wir doch mal ehrlich: Wer von uns hat noch nie Sachen geschmuggelt? Und sei es nur im Warenwert von 176€!
Ich denke es ist immer noch ein Unterschied ob man für sich, für Verwandte und Bekannte ein paar Klamotten oder sonstige Mitbringsel mitbringt, oder ob man das dann irgendwie gewerblich betreibt und die Sachen verscherbelt. Von verbotenen Sachen wie Waffen, ausgestopfte vom aussterben bedrohte Tiere und Drogen mal völlig abgesehen, da steckt ja dann schon ein gewisses Maß an krimineller Energie dahinter.

Ich wollte mit meiner etwas flapsigen Bemerkung (aus meiner Sicht) nur einen kleinen Seitenhieb auf den deutschen Zoll mit seinem etwas merkwürdigen und umständlichen INF3-Verfahren anbringen. Anscheinend ist es hier falsch angekommen, deshalb nochmal: Sorry!

Gruß,
Hubbe

Scottie

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Re: Was darf ich mit nach Deutschland retour bringen...?
« Antwort #36 am: 24.10.2005, 08:01 Uhr »
@ Hubbe:

Sorry, aber auch das sehe ich anders als Du. Natürlich ist es ein Unterschied, ob man von Klamotten oder von ausgestopften vom aussterben bedrohten Tieren spricht!! Letzteres hat eine andere Qualität, keine Frage. Letztlich gibt es aber Gesetze, Durchführungsverordnungen und Vorschriften!! Das Strafmaß ist aber ja in den beiden oben genannten Fällen auch ein anderes!! Und mögen die Verfahren noch so umständlich sein!! Man sollte da durch oder die Konsequenzen ohne Gejammer tragen!! Letztlich bleiben die Klamotten häufig ja immer noch deutlich günstiger als bei uns!!
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9 Wo Osten USA 1999; 9,5 Wo Osten USA 2000; 3 Wo Westen USA 2002; 3 Wo Westen USA 2005

Hubbe

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Re: Was darf ich mit nach Deutschland retour bringen...?
« Antwort #37 am: 24.10.2005, 12:39 Uhr »
Zitat von: Scottie

Und mögen die Verfahren noch so umständlich sein!! Man sollte da durch oder die Konsequenzen ohne Gejammer tragen!!


Seh ich ganz genauso!

Ich hab jedenfalls das INF3-Verfahren noch nicht durchgemacht, da ich das zum Zeitpunkt meiner Ausreise noch gar nicht gekannt hab und hab mich dann auch an den 175€ orientiert. Wär mal interessant von jemandem 'ne Meinung zu dem INF3-Verfahren zu hören, der das schonmal mitgemacht hat. Ob's denn wirklich so umständlich ist wie sich's anhört.

Gruß,
Hubbe

emvau

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Re: Was darf ich mit nach Deutschland retour bringen...?
« Antwort #38 am: 24.10.2005, 14:32 Uhr »
also ich kannte mich bis dato mit zollvorschriften noch gar nicht aus. bin aber auch kein super-shopper. ich dacht eigentlich, dass man dür den eigenbedarf schon so einiges einkaufen darf (hätte gedacht deutlich mehr als 175 euro). nur bei kippen und alohol war mir klar, dass es einschränkungen gibt (weiß da aber jetzt auch nicht wieviel). ich bin noch nie vom zoll angesprochen worden...

ich glaube, die wenigsten sind sich im klaren, was sie nun mitnehmen dürfen.

gruß

Volker G.

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Re: Was darf ich mit nach Deutschland retour bringen...?
« Antwort #39 am: 24.10.2005, 15:25 Uhr »
Unwissenheit schützt auch in Deutschland vor Strafe nicht!

Ausserdem stehts ja nochmal auf den Schildern vor den Zollausgängen.
Wer die dort nicht liest ist wohl selber Schuld, wenn er durch den falschen Ausgang geht. Zumindest kann man sich wirklich nicht rausreden! Wers nicht weiss kanns da ja nochmal nachlesen BEVOR man durch den Ausgang geht ;)
CU

Volker G.

emvau

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Re: Was darf ich mit nach Deutschland retour bringen...?
« Antwort #40 am: 24.10.2005, 15:34 Uhr »
Zitat von: Volker G.
Unwissenheit schützt auch in Deutschland vor Strafe nicht!


schon klar! die meisten nutzen die gelegenheiten, sich zu informieren aber nicht. erst gestern fielen mir am flughafen überall die vogelgrippe-infos auf. ich hatte einfach keine lust, diese zu lesen! auch kaum einer der passanten hat das beachtet. so ist das nun mal!
da werden meine wenigkeit und anderer naivlinge wohl damit leben müssen, mal "überraschende" strafen zu zahlen.

beim zoll weiß ich ja nun bescheid! ;)

Gruß

Volker G.

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Re: Was darf ich mit nach Deutschland retour bringen...?
« Antwort #41 am: 24.10.2005, 15:39 Uhr »
Ist ja auch nicht bös gemeint.

Ich les ja auch nicht alles durch, aber wenn ich mir dann die Diskussionen anhöre die dann manche mit dem Zoll anfangen (nicht gesehen...da muss man doch vorher drüber informiert werden...) :shock: - dann müsste es wohl so gehandelt werden wie in den USA, man füllt dort ein Zollformular aus, das man dann abgibt! Führt man das in D ein gibts wieder die Diskussion von den gleichen Leuten (s.o.), die jetzt was von Bürokratisierung daherfaseln!

Alles in allem ist die deutsche Lösung doch so was von kundenfreundlich und unbürokratisch und man ist als Deutscher auch so schnell durch die Passkontrolle durch wie bspw in den USA nicht. Wer gegen bestehende Gesetze und Vorschriften verstösst ist halt dann bei den Kontrollen, wenn welche stattfinden, dran! Deswegen wird schmuggeln weil es alle machen halt auch nicht legaler!
CU

Volker G.

horstirma

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Re: Was darf ich mit nach Deutschland retour bringen...?
« Antwort #42 am: 30.10.2005, 15:54 Uhr »
Hallo

Also ich kann dazu folgendes sagen.

Als Umsteiger wird nur am Endziel vom Zoll kontrolliert.

Es ist nicht mit den Sicherheitskontrollen bei jedem neuen Einchecken zu verwechseln.

Zur Bürokratie kann ich nur sagen, die Einreiseprozedur war so zügig in den USA, das ich die wenn ich nicht hätte die Fingerabdrücke machen müßte, gar nicht gemerkt hätte.

Beim Zoll wurden wir in den USA und auch in Deutschland nur durchgewunken.

Ich bin der Meinung wir können uns über den amerikanischen und auch über den deutschen Zoll nicht beschweren.

Auch die deutschen und amerikanischen Beamten sind hin und wieder Reisende.

Ich habe auf meinen vielen Auslandsreisen noch nie Probleme gehabt.

Und sicherlich habe ich hin und wieder auch schon mal die Freigrenzen etwas überschritten.

Es wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.

Zur Informationspflicht kann ich nur noch sagen - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe- Rechtsgrundsatz! :wink:

Gruß horstirma

losmuertos

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Re: Was darf ich mit nach Deutschland retour bringen...?
« Antwort #43 am: 30.10.2005, 17:41 Uhr »
Ich kaufe immer Kleidung, Schuhe, Taschen usw. im Wert von mind. 1000€ und es wurde noch nie etwas kontrolliert.
1999 CA
2000 DC+VA
2002 VA
2003 Canyon Tour
2005 NYC
2007 NYC
2009 Tour Chicago-New Orleans+CA
2009 Seattle (+Vancouver)
2010 FL
2011 New England
2012 Alaska
2013 FL

Anonymous

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Re: Was darf ich mit nach Deutschland retour bringen...?
« Antwort #44 am: 30.10.2005, 21:28 Uhr »
Mal ne Frage bezueglich der Beweislast:
Ist es nicht in D, sowie in jedem anderen zivilisierten Land so, dass einem erst mal eine Straftat nachgewiesen werden muss wenn einen der Staatsanwalt dafuer verknacken will?
Ich kann mir daher schwer vorstellen, dass man dem Zoll beweisen muss, dass man die Klamotten schon vor dem Urlaub hatte. Zumindest wenn es bis zur Anzeige komen sollte muss doch das genau Gegenteil der Fall sein, oder verstehe ich da was im dt. Rechtssystem nicht richtig?

Aber man kanns natuerlich auch so machen wie es mal ein Kabarettist (oder wie man das schreibt, heute heissts ja nur mehr Comedian) gesagt hat: Wir sperren einfach alle ein und dann sollen die mal beweisen dass sie nix verbotenes gemach haben :-)