usa-reise.de Forum
Unterhaltung & aktuelle Hinweise => Aktuelle Meldungen / Radio- & Fernsehtipps => Thema gestartet von: smirre am 26.04.2008, 02:17 Uhr
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Habe von einem Zollbeamten unter der Hand gehört,daß man beschlossen hat,ab Herbst 2008 die Reisefreigrenze auf 500,00 Euro pro Person anzuheben (jetzt beträgt sie 175,00 Euro /Person):drink:
Weiß jemand auch davon? bzw hat jemand davon gehört? :drink: :drink:
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Habe von einem Zollbeamten unter der Hand gehört,daß man beschlossen hat,ab Herbst 2008 die Reisefreigrenze auf 500,00 Euro pro Person anzuheben (jetzt beträgt sie 175,00 Euro /Person):drink:
Weiß jemand auch davon? bzw hat jemand davon gehört? :drink: :drink:
Es gibt momentan nur einen Richtlinienvorschlag der EU, doch der Vorschlag ist bisher nur ein Vorschlag. Er sieht in der Tat eine Erhöhung auf 500 Euro bei Flugreisen vor, zudem eine Abschaffung der Höchstmengen für Parfüm, Kaffee und Tee.
Ciao,
Stefan
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Ob das wohl noch vor dem 4. Oktober was wird. :wink:
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Schön wäre es ja....
Ich zitiere:
5. Neuregelung der Reisefreimengen bei Einreise in die EU?
Die EU-Kommission hatte einen Richtlinienvorschlag zur Neuregelung der Reisefreimengen (eigentlich zum 1. Januar 2007) beschlossen. Unter Reisefreimengen sind der Grenzwert bzw. die Höchstmengen zu verstehen, bis zu denen Reisende aus Drittländern Waren steuerfrei in die EU einführen dürfen.
ABER: Bis heute konnte über die neue Regelung leider keine Einigung erzielt werden.
Folgende Änderungen waren geplant:
- Anhebung der allgemeinen Wertgrenze für Waren von derzeit 175 EUR auf 500 EUR für Flugreisende und 220 EUR für sonstige Reisende. Mit dem geringeren Wert für Nichtflugreisende soll der besonderen Situation von Mitgliedstaaten mit einer Landgrenze zu Staaten mit erheblich niedrigerem Preisniveau Rechnung getragen werden.
- Abschaffung der Höchstmengen für Parfüm, Kaffee und Tee. Dies beruht auf der Überlegung, dass diese Waren anders als noch im Jahre 1969 entweder gar nicht mehr besteuert werden oder nur noch in einigen wenigen Mitgliedstaaten. Die Waren werden künftig unter die allgemeine Wertgrenze fallen.
Nachzulesen hier:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/taxation/vat/key_documents/legislation_proposed/Com(2006)76_de.pdf
Und hier:
http://www.steuerrat24.de/data/frei/zoll.htm
Bei der Fähigkeit unserer EU Vertreter würde ich mal mit 2010 rechnen. :roll:
Wilma
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Hallo,
"unter der Hand" ist allenfalls der Betrag von 500 EUR. Der stammt nämlich aus einem Vorschlag vom Februar 2006. Der Richtlinienvorschlag, den die EU-Finanzminister (ECOFIN-Rat) im November 2006 verabschiedet hatten, geht nurmehr von 430 EUR aus.
Da gibt es aber offenbar doch etwas Neues: Der EU-Ministerrat hat die Richtlinie am 20.12.2007 angenommen; sie ist im Amtsblatt der Europäischen Union (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:346:0006:0012:DE:PDF) vom 29.12.2007 veröffentlicht. Sie gilt ab 01.12.2008
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Hallo zusammen,
ich schiebe mal den etwas älteren Beitrag hier hoch,weil ich nix neueres gefunden habe. Ist diese EU-Richtlinie mittlerweile auf nationales Gesetz umgelegt und gilt die neue Reisefreigrenze auch für den deutschen Zoll ab 01.12, oder können wir beim deutschen Zoll da noch eine Weile drauf warten?
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ich plädiere für 1000 EUR Freibetrag :shock:
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ich plädiere für 1000 EUR Freibetrag :shock:
Das steht aber nicht zur Diskussion :roll:
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Hallo Magnum,
neuere Angaben habe ich auch keine gefunden, das "schmort" sei 2006. Wenn die neue Regelung denn zum 1.1.2009 schon greifen sollte, müsste sich auch was dazu finden lassen. Es wird also vorerst so bleiben wie bisher.
@tenere: so schön wollte ich es auch mal haben, dass sich für mich eine Anhebung auf 1000€ lohnen würde :-)
stephan
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Tja, ich habs fast befürchtet.
Nach einer frustrierenden Shopping-Tour bei uns und den Mondpreisen für Klamotten kam ich zunächst auf die Idee, einen Billig-Flug in die USA zu buchen, um dort mal wieder richtig einzukaufen, aber so kann man das vergessen. Mit den 175 Euro pro Nase rechnet sich das nicht.
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Hallo zusammen,
ich schiebe mal den etwas älteren Beitrag hier hoch,weil ich nix neueres gefunden habe. Ist diese EU-Richtlinie mittlerweile auf nationales Gesetz umgelegt und gilt die neue Reisefreigrenze auch für den deutschen Zoll ab 01.12, oder können wir beim deutschen Zoll da noch eine Weile drauf warten?
Moin!
Auf jeden Fall gilt die angesprochene Richtlinie, wie sie im Amtsblatt der Europäischen Union vom 29.12.2007 veröffentlicht wurde! Das heißt, dass die Regelungen der Rili auch eigentlich bis zum 1.12 in deutsches Recht umgesetzt werden müßten. Offensichtlich ist das bisher jedoch noch nicht geschehen.
Zur ausnahmsweise unmittelbaren Wirkung einer Rili siehe u.a. hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/EG-Richtlinie
Es bleibt also abzuwarten wann die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wird.
Tschau
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Es bleibt also abzuwarten wann die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wird.
Genau das wollte ich ja wissen. Die angesprochene Richtlinie ist mir durchaus bekannt, nützt mir aber wenig, wenn das deutsche Recht noch nicht angepasst ist.
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Es bleibt also abzuwarten wann die Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wird.
Genau das wollte ich ja wissen. Die angesprochene Richtlinie ist mir durchaus bekannt, nützt mir aber wenig, wenn das deutsche Recht noch nicht angepasst ist.
Kannst ja mal hier nachfragen, ob es was neues zur Umsetzung gibt:
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Auskunft für Privatpersonen
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de
Würde mich übrigens auch interessieren... (habe im I-Net auch nichts aktuelles gefunden)
Tschau
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Mail an den Zoll ist gerade raus....
Eine erschöpfende Antwort erwarte ich allerdings nicht.
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Hallo,
ich hatte mal ne EMail an den Zoll geschickt und nachgefragt, ob sich die Reisefreigrenze ab 01122008 auf 430,00 EUR erhöht und folgendes als Antwort erhalten.
bezüglich Ihrer Anfrage erhalten Sie die nachstehenden Auskünfte.
Es ist zutreffend.
Der Reisefreibetrag wird ab 01.12.2008 ; siehe hierzu:
COUNCIL OF THE EUROPEAN UNION Stand 20.12.2007 (Seite 22/23)
www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/envir/97858.pdf[/i]
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hallo Lotus,
danke für die Info, hier (http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=PRES/07/286&format=HTML&aged=1&language=DE&guiLanguage=en) noch die deutsche Übersetzung.
stephan
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Das ist aber immer noch die EU-Richtlinie. Nirgends ein Hinweis darauf, daß sie bereits auf deutsches Recht umgesetzt ist.
Ich glaube kaum, daß sich der deutsche Zoll am Flughafen davon beeindrucken lässt, wenn ich denen die EU-Richtlinie unter die Nase halte.
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Das ist aber immer noch die EU-Richtlinie. Nirgends ein Hinweis darauf, daß sie bereits auf deutsches Recht umgesetzt ist.
Ich glaube kaum, daß sich der deutsche Zoll am Flughafen davon beeindrucken lässt, wenn ich denen die EU-Richtlinie unter die Nase halte.
Bestimmt nicht...allerdings ist die Aussage in der Email des Zolls an Lotus ziemlich eindeutig, oder?
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Hi Magnum,
mach dir doch nicht einen allzu großen Kopf wegen den 175,- Euro! Niemand hält sich doch daran. Ein Kumpel von mir arbeitet beim Zoll. Auf was die Scharf sind, sind in erster Linie Elektronikartikel. Du solltest also nicht gerade mit den neuen iPod vor dem Zoll aufkreuzen.
Ich halte mich immer an folgende ,,Regeln":
- die alten Klamotten zum Fliegen anziehen, nie im neuen Outfit reisen (gilt auch für Schuhe)
- gekaufte Kleidung im Urlaub tragen und zur restlichen Dreckwäsche packen
- Bar bezahlen, bei KK-Bezahlung kann nachgeprüft werden
- z.B. über Frankfurt nach z.B. Stuttgart fliegen - Gepäck durchchecken. Dann kommst du in Stuttgart von Frankfurt an und nicht von z.B. Chicago
- dem Zoll ein paar Brocken vorwerfen, also ein paar Shirts und Hosen (Etiketten dranlassen), Zigaretten usw. in den Koffer packen - lenkt ab
- Kopien der Elektrogeräte mitnehmen, die du hier in D gekauft hast (das zeigt, das du ein ,,ehrlicher und informierter" Bürger bist)
Du solltest natürlich nicht mit einem kompletten Koffer voll mit Levi's Jeans, Hellficker-Shirts und was weis ich nicht alles auftauchen . . .
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Kopf hin oder her, mir ist das schon klar, daß man es auch geschickt 'umgehen' kann. Beim letzten Urlaub haben wir auch ein paar Bekleidungsgegenstände bereits tragen müssen, damit es 'passt'.
Wenn ich als Urlauber wieder zurück komme, dann sieht mir der Zoll ja erstmal nicht an, ob ich einen teuren Ipod dabei habe, oder nicht. Also nehmen sie mich stichprobenartig auseinander und dann ist es wiederum wurscht, ob ich für 500 Euro Hardware von Apple (die ich sowieso überteuert halte) oder einen Sack voll Klamotten dabei habe.
Und wie gesagt, mir gings mehr um eine Shopping-Tour für ein Wochenende. Ich glaube kaum, daß sich ein Zöllner da beeindrucken lässt, dass man für drei Tage fünf Jeans dabei hat ;)
Ich möchte ja einfach nur wissen, ob die Grenze jetzt offiziell angehoben wurde.
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Na toll, ich sehe es schon kommen, dass der Zoll im November nochmal besonders scharf kontrolliert, um noch ein paar Gelder einzutreiben :(
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Solange es dazu noch kein deutsches Gesetz gibt, können sie das auch noch im Dezember tun ;)
Der Zoll hat schon geantwortet, allerdings (noch) nicht wie erwartet:
Sehr geehrte/r Frau/Herr
Ihre Anfrage ist beim Informations- und Wissensmanagement Zoll eingegangen und unter der Ticketnummer
20081006xxxxxxx
registriert.
Bei Rückfragen geben Sie bitte diese Ticketnummer an. Sie erhalten in Kürze weitere Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen
Dann wollen wir mal sehen, was der Zoll unter 'in Kürze' versteht.
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Hallo magnum,
danke schon mal für die Mühe.
Da bin ich jetzt auch mal gespannt, was da rauskommt -schließlich flieg ich im Dezember nach NY und könnte da von der höheren Freigrenze bestimmt Gebrauch machen. :D
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Unter http://www.heise.de/newsticker/Keine-goldenen-Zeiten-fuer-Eigenimporte--/meldung/116958 (http://www.heise.de/newsticker/Keine-goldenen-Zeiten-fuer-Eigenimporte--/meldung/116958) kann man nachlesen, das dies NUR für die Verzollung gilt, aber nicht für die Einfuhrumsatzsteuer - die 19% gehen wohl trotzdem noch ab, oberhalb von 175€!
Leider... :x
Gruß Mario
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Der von Dir verlinkte Artikel bezieht sich aber ausschließlich auf Warensendungen aus dem Ausland. Mit dem hier diskutierten Thema hat das nichts zu tun.
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Ok, stimmt. Aber bisher war immer vom Zoll die Rede, nicht von der Umsatzsteuer...
Ich will's ja nicht schlecht reden, bin gedanklich ja auch schon beim Abstecher nach NY zum shoppen.
Im Artikel steht auch, dass der ursprüngliche Artikel beim Zoll wieder von der WebSite genommen worden ist. Würde mich freuen, wenn ihr mir das gegenteil beweisen könnt :-) .
Mario
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Ok, stimmt. Aber bisher war immer vom Zoll die Rede, nicht von der Umsatzsteuer...
Mario
Nö, bisher war in diesem Thread von der Reisefreigrenze die Rede ;)
Das auch bei einer Reise neben Zoll ggf. die Einfuhrumsatzsteuer zum Tragen kommen könnte, sollte klar sein.
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Antwort auf Anfrage beim Zoll:
Ab 01.12.2008 tritt die Verordnung (EG) Nr. 274/2008 vom 17.03.2008 i.V. m.
der Richtlinie 2007/74/EG vom 20.12.2007 in Kraft.
Demnach werden für Waren im persönlichen Gepäck aus Drittländern kommender Reisender von den Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuer) befreit, wenn
- die Einfuhr dieser Waren gelegentlich erfolgt,
- diese Waren ausschließlich zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Reisenden
oder seiner Familienangehörigen oder als Geschenk bestimmt sind und
- folgende Schwellenwerte (für andere als s.g. hochsteuerbare Waren) nicht überschritten werden:
*** 300,00 Euro je Person
*** 430,00 Euro je Person für Flug- und Seereisende
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Na, wenigstens einer der eine Antwort bekommen hat.
Ich warte leider immer noch auf Beantwortung meiner Anfrage, vermutlich werde ich aber die identische Antwort bekommen.
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Antwort auf Anfrage beim Zoll:
Ab 01.12.2008 tritt die Verordnung (EG) Nr. 274/2008 vom 17.03.2008 i.V. m.
der Richtlinie 2007/74/EG vom 20.12.2007 in Kraft.
Demnach werden für Waren im persönlichen Gepäck aus Drittländern kommender Reisender von den Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuer) befreit, wenn
- die Einfuhr dieser Waren gelegentlich erfolgt,
- diese Waren ausschließlich zum persönlichen Ge- oder Verbrauch des Reisenden
oder seiner Familienangehörigen oder als Geschenk bestimmt sind und
- folgende Schwellenwerte (für andere als s.g. hochsteuerbare Waren) nicht überschritten werden:
*** 300,00 Euro je Person
*** 430,00 Euro je Person für Flug- und Seereisende
Hallo,
danke für den Hinweis. Das ist ja mal eine gute Nachricht! Damit entfällt das Aufaddieren von Rechnungsbeträgen und ständige Überlegen, ob man noch einkaufen kann oder nicht. Jetzt kann man im Normalfall auch ruhigen Gewissens durch den grünen Ausgang gehen, denn das sind doch immerhin mindestens 500 Dollar, welche man ohne Probleme in Form von Produkten einführen kann. Wohlgemerkt für den persönlichen Gebrauch, nicht zum Verscherbeln auf e-bai!
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Wenn der Zoll das selber so mitteilt, dann kann man wohl davon ausgehen, dass ab dem 1.12.2008 die Reisefreigrenze bei Flugreisen aus den USA 430,00 € statt bis dahin 175,00 € beträgt!
Das ist doch eine gute Nachricht!
Viellleicht sollte der Threadtitel entsprechend geändert werden ("Neue Reisefreigrenze in Höhe von 430,00€ ab 1.12.2008").
Tschau
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Ich frage mich da nur, weshalb man dazu noch keine offizielle Stellungnahme auf den Seiten des Zoll findet.
Ich habe übrigens immer noch keine Antwort erhalten :?
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Ich frage mich da nur, weshalb man dazu noch keine offizielle Stellungnahme auf den Seiten des Zoll findet.
Das wundert mich allerdings auch...
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Der dt. Zoll wird erst eine entsprechende Veröffentlich bekannt geben, wenn auch die Einreise-Freimengen-Verordnung angepasst worden ist. Da kann der Zoll aber nichts für, dass muss eben von den Damen und Herren Politikern durchgewunken werden.
Da wir aber kein "deutsches" sondern europäisches Zollrecht haben muss sich keiner einen Kopf machen nach dem 01.12. vom Zoll abgezockt zu werden. Die Richtlinie 2007/24/EG steht und ist für alle Mitgliedstaaten verbindlich.
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Woher hast Du diese Informationen?
Bisher wird hier nur der Grundsatz diskutiert, daß eine EU-Richtlinie immer in deutsches Recht umgesetzt werden muss.
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Ich verstehe die Diskussion wirklich nicht. Die Aussage des Zolls, die ich gepostet habe, ist eindeutig...
Bei der Menge der Anfragen ist auch nicht so seltsam, daß nicht alle eine Antwort bekommen haben.
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Woher hast Du diese Informationen?
Bisher wird hier nur der Grundsatz diskutiert, daß eine EU-Richtlinie immer in deutsches Recht umgesetzt werden muss.
Beruflich bedingt (nein ich bin kein Zollbeamter) ;)
Eine EG-Richtlinie muss anders als eine EG-Verordnung erst noch im nationalen Recht manifestiert werden soweit richtig.
Das entsprechende deutsche Recht ist die erwähnte Einreise-Freimengen-Verordnung in der momentan noch die alten 175 € stehen. Irgendwann in den nächsten 2 Monaten wird also der entsprechende § der Verordnung geändert und dann steht auch in der Einreise-VO die 430 € und die Umsetzung der Richtlinie ist vollzogen.
Selbst wenn diese Änderung nicht mehr rechtzeitig erfolgen sollte wird die neue Grenze angewendet:
"Wird eine Richtlinie nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß umgesetzt, kann sie dennoch mitunter unmittelbar wirken und von Behörden angewendet werden. Dazu muss die Richtlinienbestimmung inhaltlich so genau und konkret gefasst sein, dass sie sich zu einer unmittelbaren Anwendung eignet und sie darf keine unmittelbare Verpflichtung für einen Einzelnen beinhalten."
"Erleidet ein Einzelner nach Ablauf der Umsetzungsfrist in Folge der fehlenden oder mangelhaften Umsetzung einen Nachteil, kann er unter Umständen den Mitgliedstaat im Wege der Staatshaftung wegen Schadensersatz in Anspruch nehmen. Aus der Nicht-Umsetzung der Richtlinie soll nach der Judikatur des EuGH − insbesondere nach den in der Francovich-Entscheidung vom 19. November 1991 (C-6/90 und C-9/90) formulierten Grundsätzen − dem Bürger kein Schaden erwachsen."
(Von daher kann man sich ggf. schon einen Ausdruck der Richtlinie ins Gepäck tun ;) )
Deutschland bzw. der dt. Zoll wird nicht riskieren wg. solchen Lapalien noch Ärger wg. fehlender Umsetzung zu riskieren.
Außerdem ist zollintern bzw. auf Seiten der Verwaltung eben auch bekannt dass da noch was kommt, sonst hätte man AdiW und anderen nicht solche Antworten geschickt.
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Ich verstehe die Diskussion wirklich nicht. Die Aussage des Zolls, die ich gepostet habe, ist eindeutig...
Bei der Menge der Anfragen ist auch nicht so seltsam, daß nicht alle eine Antwort bekommen haben.
Wenn ich schon eine Referenz-ID bekomme mit der Aussage, daß ich in Kürze eine Antwort bekomme, dann darf ich auch eine erwarten.
Ich zweifle Deine mehr oder weniger offizielle Antwort nicht an. Ich wundere mich nur etwas, daß das nicht schon mehr publik gemacht wird.
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Wenn ich schon eine Referenz-ID bekomme mit der Aussage, daß ich in Kürze eine Antwort bekomme, dann darf ich auch eine erwarten.
Ich zweifle Deine mehr oder weniger offizielle Antwort nicht an. Ich wundere mich nur etwas, daß das nicht schon mehr publik gemacht wird.
Das "Informations- und Wissenmangement" des Zolls ist gerade umstrukturiert worden und erst seit dem 15.08. an neuer Wirkungsstätte in Dresden bei der Arbeit. Derzeit ist es nicht ungewöhnlich das Anfragen (auch gewerblicher Art) da relativ lange brauchen oder auch mal komplett verschütt gehen. Die Hotline von denen ist im Prinzip auch permanent belegt, durchkommen sehr schwierig (von der Qualität der Aussagen mal ganz ab). Da würde ich nicht zuviel erwarten.
Und nochmal: Derzeit kann der dt. Zoll noch gar keine offizielle Mitteilung machen, da es die hierfür notwendige Gesetzesänderung noch nicht gegeben hat. Momentan könnten sie höchstens mitteilen, dass voraussichtlich eine Änderung kommt. Und damit wäre einem auch nicht wirklich geholfen.
Mal ganz davon ab, dass der Zoll auch nur bedingt ein Interesse hat derartige Neuerungen in die Gegend zu posaunen. Heute bei der 175 € Freigrenze kann man davon ausgehen das die Leute ca. 250 € mit nach Hause schleppen. Hat sich die 430 € Grenze erst mal eingebürgert werden das um die 500 € sein (denn die paar € über der Grenze drüber sind ja nicht schlimm...).
Solange die Reisenden denken sie hätten nur 175 € frei obwohl sie bis zu 430 € dürften hat der Beamte vor Ort weniger Arbeit und Diskussionen...
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Derzeit kann der dt. Zoll noch gar keine offizielle Mitteilung machen, da es die hierfür notwendige Gesetzesänderung noch nicht gegeben hat.
Tja, und genau da sind wir wieder bei der Frage, ob das jetzt offiziell gilt oder noch nicht.
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Momentan könnten sie höchstens mitteilen, dass voraussichtlich eine Änderung kommt. Und damit wäre einem auch nicht wirklich geholfen....
Ich vermute, einige können nur das glauben, was ihnen persönlich per Einschreiben mitgeteilt wird. Was wollt Ihr mehr als ein Auszug aus einer Email, die als Antwort zu einer Anfrage (mit Referenz-Id...) gekommen ist?
Wem es nicht reicht, kann sich ja an den alten Freigrenzen halten, deswegen wird es bestimmt kein Trouble mit dem Zoll geben...
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Momentan könnten sie höchstens mitteilen, dass voraussichtlich eine Änderung kommt. Und damit wäre einem auch nicht wirklich geholfen....
Ich vermute, einige können nur das glauben, was ihnen persönlich per Einschreiben mitgeteilt wird. Was wollt Ihr mehr als ein Auszug aus einer Email, die als Antwort zu einer Anfrage (mit Referenz-Id...) gekommen ist?
Ich bezog mich mit meiner Aussage lediglich auf die Frage wieso es noch nicht in dieser Form auch auf der I-Seite des Zolls steht. Denn wie der aufmerksame Leser sicherlich festgestellt hat steht beim IVM dieser Zusatz:
"Alle Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden und beziehen sich ausschließlich auf die in Deutschland geltenden Zollbestimmungen."
Wie gesagt auch ich habe keinerlei Bedenken das die Anhebung auch bei uns in D kommt, nur wann es auch "offiziell" publiziert wird ist die Frage.
@Magnum
Versuch es mal so zu sehen:
Wir alle wissen, dass zum 01.01.09 der neuen Krankenkassenbeitrag kommt, nur die Höhe ist noch nicht bekannt.
Deswegen zweifelt aber doch auch keiner das es kommt oder?
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Momentan könnten sie höchstens mitteilen, dass voraussichtlich eine Änderung kommt. Und damit wäre einem auch nicht wirklich geholfen....
Ich vermute, einige können nur das glauben, was ihnen persönlich per Einschreiben mitgeteilt wird. Was wollt Ihr mehr als ein Auszug aus einer Email, die als Antwort zu einer Anfrage (mit Referenz-Id...) gekommen ist?
Weil ich schon Pferde vor der Apotheke habe kotzen sehen.
Eine Mail ist manchmal das virtuelle Papier nicht wert, auf der sie geschrieben wurde. Auch wenn mich das freuen würde und ich davon ausgehe, daß ich die gleiche Antwort erhalte (falls ich eine erhalte), so nützt das im Extremfall trotzdem nichts.
Oder glaubst Du, daß sich der Zoll am Flughafen davon beeindrucken lässt, wenn Du ihm den Ausdruck der Mail unter die Nase hältst?
Ich bin im Leben schon zu oft mit Mails konfrontiert worden, die sich hinterher als Blödsinn erwiesen haben, daher meine Vorsicht.
Wir alle wissen, dass zum 01.01.09 der neuen Krankenkassenbeitrag kommt, nur die Höhe ist noch nicht bekannt.
Deswegen zweifelt aber doch auch keiner das es kommt oder?
Das sind ja auch für den Bürger negative Auswirkungen, sowas erscheint mir persönlich immer wahrscheinlicher als mal was positives ;)
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Eine Mail ist manchmal das virtuelle Papier nicht wert, auf der sie geschrieben wurde. Auch wenn mich das freuen würde und ich davon ausgehe, daß ich die gleiche Antwort erhalte (falls ich eine erhalte), so nützt das im Extremfall trotzdem nichts.
Oder glaubst Du, daß sich der Zoll am Flughafen davon beeindrucken lässt, wenn Du ihm den Ausdruck der Mail unter die Nase hältst?
Ich bin im Leben schon zu oft mit Mails konfrontiert worden, die sich hinterher als Blödsinn erwiesen haben, daher meine Vorsicht.
Man kann mit dem Misstrauen auch übertreiben...aber jeder hat seine eigene Erfahrungen mit der Qualität der Auskünfte schon mal gemacht...
Ich hatte übrigens sowieso nicht vor, die Email mitzunehmen, nicht nur weil ich nicht so misstrauisch bin :wink:, sondern auch weil wir dummerweise schon am 30.11. zurückkommen.
Wollen wir wetten ? :)
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Wollen wir wetten ?
Nö :wink:
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Ich habe gerade eine Antwort bekommen, die aber nicht wirklich hilfreich ist. Was die Richtlinie besagt, wissen wir ja mittlerweile alle:
Sehr geehrter Herr xxx,
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Richtlinie 2007/74/EG des Rates besagt, dass zum 01.Dezember 2008 die Freigrenzen auf 430 Euro je Reisender (bei
Einreisen aus einem Drittland!) im Flug- uns Seereiseverkehr angehoben werden, soweit die einzelnen Mitgliedsstaaten
keine spezielleren Freibertäge beschließen.
Im Straßenverkehr gilt dann eine neue Freigrenze von 300 Euro.
Artikel 20 Satz 2dieser Richtlinie besagt, sie gilt ab dem 01.Dezember 2008.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden
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Aha? Bin ich zu blöd, das zu verstehen, oder lese ich da immer noch eine gewisse Freiheit heraus, dass es Deutschland doch nicht einführt?!?!
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Ich lese da nur heraus, dass mir der Zoll-Mitarbeiter den Inhalt der EU-Richtlinie nochmal erklärt/vorliest. Kein Wort darüber, ob und wann es für Deutschland verbindlich wird.
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Sowas Ähnliches gab es doch schon mal irgendwo als Info. Also ich denke, es hilft wohl nix, man wird den 1. Dezember abwarten und dann mal www.zoll.de checken müssen.
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zum 01.Dezember 2008 die Freigrenzen auf 430 Euro je Reisender (bei Einreisen aus einem Drittland!) im Flug- uns Seereiseverkehr angehoben werden, soweit die einzelnen Mitgliedsstaaten keine spezielleren Freibertäge beschließen.
DAS lese ich gerne :D Noch ein Vorteil :D
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Ach Magnum ein wenig paranoid bist Du aber schon gell? ;)
Ich habe mir mal die Mühe gemacht an der richtigen Stelle nachzufragen, da gibt es auch eine anständige Auskunft.
Wie in diesem Dokument nachzulesen ist:
http://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2008/0711-08.pdf
beschäftigt sich der Bundesrat mit Drucksache 711/08 mit dem Thema der von mir bereits mehrfach angesprochenen Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung, Umsetzungstermin: Wie in der EG-Richtlinie.
Noch Fragen offen?
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Wen es interessiert: § 2 Abs. Nr. 5 b ist der entscheidende
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Ich bin nicht paranoistisch, sondern realistisch ;)
Wenn Du das schon so schön gefunden hast und für die Allgemeinheit ja wohl offensichtlich auch einsehbar ist, dann frage ich mich, weshalb der Zoll selbst keine klare Aussage trifft, da ja alles in trockenen Tüchern zu sein scheint.
Ich habe mir mal die Mühe gemacht an der richtigen Stelle nachzufragen, da gibt es auch eine anständige Auskunft.
Bei Fragen zu Zoll und Einfuhr ist also der Zoll selbst nicht die richtige Stelle?
DAS lese ich gerne
Was ist für Dich daran so besonders? Gemeint sind alle nicht-EU-Staaten:
1. Drittland:
ein Land, das nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist; das
Fürstentum Monaco gilt nicht als Drittland; das Fürstentum San Marino
gilt nicht als Drittland in Bezug auf die Verbrauchsteuern;
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Wenn Du das schon so schön gefunden hast und für die Allgemeinheit ja wohl offensichtlich auch einsehbar ist, dann frage ich mich, weshalb der Zoll selbst keine klare Aussage trifft, da ja alles in trockenen Tüchern zu sein scheint.
Weil wie auch bereits geschrieben es eben noch nicht in trockenen Tüchern ist. Dies ist erst der Fall wenn der Bundesrat der vom BMF vorgeschlagene Verordnung auch in dieser Form zustimmt. Dieses Thema wird auf einer der nächsten Sitzungen auf der Tagesordnung stehen und durchgewunken werden. Danach ist es erst wirklich offiziell (und ich wette einen Kasten Bier, dass nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auch zeitnah eine Mitteilung auf der Zollseite steht, wer hält dagegen?).
Bei Fragen zu Zoll und Einfuhr ist also der Zoll selbst nicht die richtige Stelle?
Bei "operativen" Fragen zur Einfuhr also der bloßen Abwicklung schon, wenn es um das darüberstehende Recht geht wäre die übergeordnete Behörde hier das BMF der richtige Ansprechpartner. Etwaig mitlesenden Zöllner mögen es mir verzeihen aber der Zoll ist letztendlich nichts anderes als die ausführende Behörde. Ebenso wird einem die örtliche Polizeidienststelle nur wenig oder keine Auskunft zu Änderungen der Polizeigesetze geben können - ist eben auch nicht ihre Baustelle.
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@magnum
Auch wenn wir zur EU gehören, so leben wir doch in einem Drittland. Es wird vielfach übersehen, dass die Kanaren ein Drittland sind.
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Wieso ist es ein Drittland? Politisch zu Spanien gehörend würde ich da nicht von einem Drittland im Sinne der o.a. Verordnung sprechen.
Aber das gehört jetzt nun wirklich nicht hierher ;)
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Wieso ist es ein Drittland? Politisch zu Spanien gehörend würde ich da nicht von einem Drittland im Sinne der o.a. Verordnung sprechen.
Ob DU im Falle der Kanaren von einem Drittland sprichst oder nicht, ist irrelevant. Fakt ist, dass die Kanaren ein Drittland sind und deswegen bin ich über die Anhebung der Freigrenze nicht gerade traurig.
Näheres zum Drittland siehe hier (http://www.steuervorteil-kanaren.de/sonderzone)
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OK, wieder was gelernt.
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Hi.
Da sind wir doch mal Erbsenzähler.... :lol:
Die Kanaren befinden sich durchaus im Zollgebiet der Gemeinschaft, sind jedoch steuerrechtlich Drittland oder um es genauer zu sagen, eine Sondersteuerzone.
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/a1_grundlage_zollrecht/b0_zollgebiet/b0_zollgebiet_einschluss/index.html
Wilma
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Sondersteuerzone.
Richtig, Wilma!
= zona especial canarios :D
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Wen es interessiert:
Die Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung steht am 07.11.08 in der 850. Sitzung des Bundesrates auf der vorläufigen Tagesordnung (Punkt 50).
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Wen es interessiert:
Die Änderung der Einreise-Freimengen-Verordnung steht am 07.11.08 in der 850. Sitzung des Bundesrates auf der vorläufigen Tagesordnung (Punkt 50).
Interessant! Dann scheint sich ja nun endlich was zu tun!
Hast du auch eine Quelle für deine Info?
Tschau
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Hier gibts die Tagesordnung als PDF:
http://www.bundesrat.de/cln_099/nn_8690/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/850-sitzung/entwurf-to/to-node.html?__nnn=true
Seite 14.
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Jeap Reflex hat ja schon den richtigen Link gepostet, ansonsten kann man auch die Vorzimmerdame des Bundesratsabgeordneten seines geringsten Mißtrauens fragen ;)
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Also...jetzt glauben es auch diejenigen, die grundsätzlich misstrauen...es seid denn, man misstraut nicht nur der Zollauskunft, sondern auch der des Bundesrates...
Ich würde glatt zum Zollamt mit einem Notar gehen und den Zolldirektor eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben lassen. Das dürfte helfen... :D
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Hallo,
kann man auch die Vorzimmerdame des Bundesratsabgeordneten seines geringsten Mißtrauens fragen
:lachroll: im Bundesrat haben Abgeordnete überhaupt nichts verloren (wenn man mal davon absieht, daß die meisten Regierungsmitglieder der Länder auch ein Abgeordnetenmandat haben - aber im Bundesrat sind sie nicht als Abgeordnete)
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Heute sind wir aber besonders spitzfindig was? ;) Streiche "abgeordneter" und ersetze durch "mitglied". :D
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Ich schätze mal, das es noch eine Weile bis zur "Anwendung" dauern wird, falls das durchgeht und genehmigt wird.
Bin sehr gespannt.
Reisefan62
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Ha, habe gerade noch mal nachgesehen und so wie es für mich (!) aussieht, scheint das ja am 1.12.2008 in Kraft zu treten.
Hier mal der Link, falls da jemand was anderes raus liest:
http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?texte=0711_2D08
Na das wäre doch mal eine gute Nachricht.
Reisefan62
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Wir können auch einige Schleifen drehen...siehe Antwort #27 vom 11.10.... :bang:
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Wir können auch einige Schleifen drehen...siehe Antwort #27 vom 11.10.... :bang:
Na dann entschuldige, das ich mir nicht jeden Beitrag hier durchgelesen habe.
Ich habe die ersten und letzten gesehen und da stand nichts konkretes drin.
Außerdem habe ich das Thema erst Minuten vor meinem Eintrag gefunden und wußte nicht, das hier schon monatelange Diskussionen darüber liefen.
Meiner Meinung nach ist das eine ganz wichtige Angelegenheit und für einen Sonderinfo im Forum geeignet, damit den Leuten nicht mehr die Schweißperlen auf der Stirn stehen, wenn sie durch den Zoll gehen, sondern beruhigt etwas mehr einkaufen können.
Reisefan62
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Meiner Meinung nach ist das eine ganz wichtige Angelegenheit und für einen Sonderinfo im Forum geeignet, damit den Leuten nicht mehr die Schweißperlen auf der Stirn stehen, wenn sie durch den Zoll gehen, sondern beruhigt etwas mehr einkaufen können.
Dann sollen die Leute einfach durch den roten Ausgang gehen, dann entstehen auch keine Schweißperlen ;)
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Dann sollen die Leute einfach durch den roten Ausgang gehen, dann entstehen auch keine Schweißperlen ;)
Aber aber :wink:
Habe ja nicht von mir gesprochen :engel1:
Reisefan62
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Dann sollen die Leute einfach durch den roten Ausgang gehen, dann entstehen auch keine Schweißperlen ;)
Aber aber :wink:
Habe ja nicht von mir gesprochen :engel1:
Reisefan62
Das habe ich auch nicht gesagt ;)
Wer sich die Reportagen in den letzten Paar Tagen mal angesehen hat, der wird auch gesehen haben, wie blauäugig (oder doch dreist?) manche vorgehen.
Da gehen Leute mit 2000 Zigaretten oder einem 10-Jahres-Bedarf Aspirin durch den grünen Ausgang, in der Annahme, das sei so legal...
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Wer sich die Reportagen in den letzten Paar Tagen mal angesehen hat, der wird auch gesehen haben, wie blauäugig (oder doch dreist?) manche vorgehen.
Da gehen Leute mit 2000 Zigaretten oder einem 10-Jahres-Bedarf Aspirin durch den grünen Ausgang, in der Annahme, das sei so legal...
Es ist tatsächlich erstaunlich...und ich behaupte, es ist eher Dreistigkeit... Erstaunlicherweise wundern sich die Erwischten auch noch, daß sie zahlen müssen...und gleich in Bild-Manier von Abzocke reden...
Was soll ich sagen? Ich komme ja am 30.11. zurück...
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Hallo,
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Dann sollen die Leute einfach durch den roten Ausgang gehen, dann entstehen auch keine Schweißperlen ;)
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Wer sich die Reportagen in den letzten Paar Tagen mal angesehen hat, der wird auch gesehen haben, wie blauäugig (oder doch dreist?) manche vorgehen.
Da gehen Leute mit 2000 Zigaretten oder einem 10-Jahres-Bedarf Aspirin durch den grünen Ausgang, in der Annahme, das sei so legal...
solche Leute haben aber auch keine Schweißperlen auf der Stirn.
Aus meiner Sicht unangenehm kann es werden, wenn man seine Einkäufe am veröffentlichten Umrechnungskurs ausrichtet und der dann wegen größerer Schwankungen unter dem Monat geändert wird (oder wenn man über den Monatswechsel hinweg reist und unterwegs mangels Lappi keine Möglichkeit hat, den gültigen Kurs abzufragen).
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Das habe ich auch nicht gesagt ;)
Wer sich die Reportagen in den letzten Paar Tagen mal angesehen hat, der wird auch gesehen haben, wie blauäugig (oder doch dreist?) manche vorgehen.
Da gehen Leute mit 2000 Zigaretten oder einem 10-Jahres-Bedarf Aspirin durch den grünen Ausgang, in der Annahme, das sei so legal...
Völlig klar, das ist natürlich ein Argument.
Ein Glück, das ich Nichtraucher bin, komme also gar nicht auf diese Gedanken :lol:
Elektronische Artikel würde ich ab einem bestimmten Preis eh lieber hier wegen der Garantie kaufen. Da bin ich altmodisch.
Medizin? OK, aber die gibt es hier ja auch günstig bei e***.
Reisefan62
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Was soll ich sagen? Ich komme ja am 30.11. zurück...
Tja, ich erst am 9.12. :lol:
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Hallo,
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Dann sollen die Leute einfach durch den roten Ausgang gehen, dann entstehen auch keine Schweißperlen ;)
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Wer sich die Reportagen in den letzten Paar Tagen mal angesehen hat, der wird auch gesehen haben, wie blauäugig (oder doch dreist?) manche vorgehen.
Da gehen Leute mit 2000 Zigaretten oder einem 10-Jahres-Bedarf Aspirin durch den grünen Ausgang, in der Annahme, das sei so legal...
solche Leute haben aber auch keine Schweißperlen auf der Stirn.
Aus meiner Sicht unangenehm kann es werden, wenn man seine Einkäufe am veröffentlichten Umrechnungskurs ausrichtet und der dann wegen größerer Schwankungen unter dem Monat geändert wird (oder wenn man über den Monatswechsel hinweg reist und unterwegs mangels Lappi keine Möglichkeit hat, den gültigen Kurs abzufragen).
wenn ich das in dem Thread hier richtig verstanden habe, ändert der Zoll den zugrundelegenden Kurs aber nicht täglich, sondern veröffentlicht das auf seiner Webseite relativ frühzeitig.
Und solange man nicht irgendwo in der Pampa von Nevada unterwegs ist, sollte sich sicher irgendwo ein Computer mit Internet-Zugang finden.
Es ist tatsächlich erstaunlich...und ich behaupte, es ist eher Dreistigkeit... Erstaunlicherweise wundern sich die Erwischten auch noch, daß sie zahlen müssen...und gleich in Bild-Manier von Abzocke reden...
Bei einigen Ertappten bin ich mir da gar nicht sicher, ob das nicht einfach nur Dämlichkeit war.
Da war einer dabei, der für eine zweite Stange Kippen 60 Euro zahlen sollte. Da wollte er diese Stange einfach beim Zoll liegen lassen bzw. wegwerfen. ;)
Vorsicht ist auch geboten, nach dem Durchgehen durch den grünen Ausgang einfach mal noch im Flughafen seine "Einfuhr" den Abholenden zu zeigen. Zöllner sind auch hier noch aktiv unterwegs.
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Bei Überschreitungen der Freigrenze, die im Rahmen von "normalen" Währungsschwankungen fallen, gibt es auch keinen Stress. Ich habe es noch nicht erlebt, dass es Probleme wegen 15-20 Euros gab.
Wie es bei den jetzigen starken Ausschlägen geht...keine Ahnung, vielleicht kann jemand aus seiner Erfahrung berichten?
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Wie es bei den jetzigen starken Ausschlägen geht...keine Ahnung, vielleicht kann jemand aus seiner Erfahrung berichten?
Der Zoll wird den Umrechnungskurs auf seiner Webseite einfach häufiger aktualisieren als bisher.
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Der Zoll wird den Umrechnungskurs auf seiner Webseite einfach häufiger aktualisieren als bisher.
Du hast recht, das tun sie offensichtlich...
Die von der Europäischen Zentralbank festgesetzten Referenzkurse sind die maßgeblichen Umrechnungskurse im Sinne von Artikel 168 Buchstabe a) ZK-DVO. Als Veröffentlichung im Sinne von Artikel 168 Buchstabe b) ZK-DVO gilt die Bekanntgabe auf der Internetseite www.zoll.de.
Dieser Umrechnungskurs gilt dann für die Umrechnung aller Beträge im darauf folgenden Kalendermonat. Hierbei ist es unerheblich, ob das Rechtsgeschäft schon früher geschlossen wurde, maßgeblich ist lediglich der im Zeitpunkt der Zollwertermittlung geltende Umrechnungskurs.
Wird im Anwendungszeitraum an einem beliebigen Mittwoch eine Abweichung von 5 Prozent des festgelegten Kurses festgestellt, so wird dieser Umrechnungskurs ab dem darauf folgenden Mittwoch für den noch verbleibenden Zeitraum angewendet.
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Boah, mal wieder typisches Beamten-Deutsch.
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Hallo,
wenn ich das in dem Thread hier richtig verstanden habe, ändert der Zoll den zugrundelegenden Kurs aber nicht täglich, sondern veröffentlicht das auf seiner Webseite relativ frühzeitig.
wie der weiteren Diskussion zu entnehmen ist mit einer Woche Vorlauf; wenn man zu Beginn seine Einkäufe tätigt, hat man Pech gehabt (wenn der EUR fällt, sonst kann man ja noch eine Einkaufsrunde nachlegen...).
Und solange man nicht irgendwo in der Pampa von Nevada unterwegs ist, sollte sich sicher irgendwo ein Computer mit Internet-Zugang finden.
Na ja, ob ich mich nur um der Erkundung der aktuellen Kurse für den Zoll willens nach einem Internetanschluß umsehen würde möchte ich dann doch bezweifeln.
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oder einem 10-Jahres-Bedarf Aspirin durch den grünen Ausgang, in der Annahme, das sei so legal...
Ist doch auch legal - ich bin letztes Mal mit einer 1000er(!) Packung Aspirin durch den grünen Ausgang gegangen, denn die Packung kostet nur 6,95$. Und damit komme ich sicherlich 10 Jahre aus... (ist das überhaupt so lange haltbar?).
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oder einem 10-Jahres-Bedarf Aspirin durch den grünen Ausgang, in der Annahme, das sei so legal...
Ist doch auch legal - ich bin letztes Mal mit einer 1000er(!) Packung Aspirin durch den grünen Ausgang gegangen, denn die Packung kostet nur 6,95$. Und damit komme ich sicherlich 10 Jahre aus... (ist das überhaupt so lange haltbar?).
Im TV-Bericht am Samstag war das aber längst nicht legal. Genau da haben Sie nämlich einen Passagier mit zahlreichen Aspirin-Schachteln an der 'kostenlosen' Einreise gehindert.
Haben Sie Dich mit der 1000er Packung kontrolliert? Wenn nicht, kannst Du ja schlecht beurteilen, ob sie Dich durchgelassen hätten.
1000 Tabletten sind jedenfalls nicht die 'handelsübliche Menge' für den persönlichen Bedarf. Man könnte Dir nämlich eine gewerbliche Einfuhr vorwerfen.
Ein nettes Beispiel dazu:
http://www.zoll.de/f0_veroeffentlichungen/f0_sonstiges/z0_2005/q09_medikamente/index.html
Siehe auch hierzu unter Punkt 5:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/b0_reisen_ausserhalb_eg/b0_rueckreise_aus_dritt/a0_reisefreigrenzen/index.html
Arzneimittel
* die dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge.
Gut, wenn Du glaubhaft nachweisen kannst, daß Du während der Reise 1000 Tabletten Aspirin brauchst... ;)
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Vielleicht war es doch legal ?
Man darf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel "in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge" einführen. Wieder eine schwammige Vorschrift...der Zeitfaktor fehlt total. Es ist halt der persönliche Bedarf für 10 Jahre. :wink:
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Vielleicht war es doch legal ?
Man darf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel "in einer dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechenden Menge" einführen. Wieder eine schwammige Vorschrift...der Zeitfaktor fehlt total. Es ist halt der persönliche Bedarf für 10 Jahre. :wink:
Wo steht das mit den nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten?
In dem Link zum Zoll, den ich gepostet habe, wird da nicht unterschieden.
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Es gibt eine Menge an Quellen. Ich fand http://service.kreis-re.de/dok/Formulare/53/EinfuhrAuslandAM.pdf recht aufschlussreich...
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Du hast aber nur den ersten Teil der Bestimmung zitiert. Der wesentliche Teil steht dann im zweiten Satz:
Arzneimittel, die bei der Einreise nach Deutschland im persönlichen Gepäck
mitgeführt werden, dürfen nur in einer dem üblichen persönlichen Bedarf
entsprechenden Menge eingeführt werden. Dies bedeutet in der Regel eine
Packung pro Arzneimittel für den Eigenbedarf und schließt sowohl eine
Bevorratung als auch das Mitbringen für andere Personen aus.
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Hast recht... :oops: Da könnte jemand auf die Idee kommen, dass eine 1000er Packung eben eine Packung ist. :lol:
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Hast recht... :oops: Da könnte jemand auf die Idee kommen, dass eine 1000er Packung eben eine Packung ist. :lol:
Du lässt schon wieder was wesentliches weg, nämlich den Eigenbedarf ;)
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1000 Tabletten sind jedenfalls nicht die 'handelsübliche Menge' für den persönlichen Bedarf. Man könnte Dir nämlich eine gewerbliche Einfuhr vorwerfen.
Irgendwie schon, denn ich habe die natürlich nicht gekauft, weil ich sie so toll groß fand, sondern weil es (an diesem Tag) die einzige "Portionsgröße" war, die es in dem Walmart(?) gab. So oder so gibt es ansonsten meistens nur noch die 500er Packung, aber das Regal war leider alle.
Was kann ich denn dafür, wenn es die Dinger in Amiland nur in so großen Mengen gibt? Wobei man ehrlicherweise zugeben muss, dass die Packung durchaus nicht monströs wirkt, man könnte zweifeln, ob da überhaupt 1000 Stück drin sind. Die sind ja auch etwas kleiner als die übliche Darreichungsform in Deutschland (325mg statt 500mg Wirkstoff pro Tablette).
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Wie, hast Du die etwa nicht nachgezählt? :shock: :mrgreen:
Natürlich kannst Du nix dafür, daß es keine kleineren Packungen gibt. Aber genausogut könnte Dir der Zoll vorwerfen, daß Du sie dann gar nicht hättest kaufen und 'importieren' dürfen.
Wahrscheinlich kommts auf die gute/schlechte Laune des Zoll-Beamten an. Ich kenne die Dosen/Schachteln und glaube auch nicht, daß sich der Zoll ausgerechnet da drauf stürzt. Vielmehr dürften die interessant sein, die das Zeug massenweise im Koffer haben.
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Den ganzen Problemen mit Wechselkursen und evtl. (unwissentlichen) Überschreiten der Grenze kann man ganz simpel entgehen. EInfach durch den roten Ausgang, die Quittungen vorlegen und im Fall der Fälle Zoll/Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. So bleibt man auf jeden Fall legal und vermeidet im Falle der Überschreitung der Freigrenzen eventuelle Strafen. Kostet nur ein paar Minuten und man ist auf der sicheren Seite. Ich könnte mir auch vorstellen, dass die Kompromißbereitschaft der Zöllner bei diesem vorgehen deutlich größer ist.
20 oder 30% drunter bleiben wäre natürlich auch eine Möglichkeit.
Aspirin in der 1000er Packung sollte kein Problem sein. Ist nur eine Packung und durchaus auch hierzulande für einige nur ein 1 bis 2 Jahres Bedarf.
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Hallo,
Irgendwie schon, denn ich habe die natürlich nicht gekauft, weil ich sie so toll groß fand, sondern weil es (an diesem Tag) die einzige "Portionsgröße" war, die es in dem Walmart(?) gab. So oder so gibt es ansonsten meistens nur noch die 500er Packung, aber das Regal war leider alle.
Was kann ich denn dafür, wenn es die Dinger in Amiland nur in so großen Mengen gibt?
das normale 325 mg Aspirin (bei Wal-Mart z. B. die Hausmarke Equate) gibt es üblicherweise in der 100er, 250er und 500er Packung. 1000er Packung habe ich noch nicht gesehen, aber ich gehe auch nur höchst selten bei Wal-Mart einkaufen. Packungen von dieser Größe würde ich eher bei Costco o. ä. erwarten.
Floriana
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Ist doch völlig egal wie hoch die Wertgrenze ist :roll:
Ich habe meine Einkäufe noch nie danach ausgerichtet, wär ja noch schöner.
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Ist doch völlig egal wie hoch die Wertgrenze ist :roll:
Ich habe meine Einkäufe noch nie danach ausgerichtet, wär ja noch schöner.
Dann viel Spaß beim Zoll ;)
Da kann der Erholunsgurlaub schnell zum Abenteuerurlaub werden ;)
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Bei 13 mal gabs nicht eine Kontrolle und wenn es so wäre bezahlt man die Einfuhrumsatzsteuer eben nach, bei den ganzen Sendungen bei RTL " Ach wie scharf ist unser Zoll bei USA Reisenden", da mach ich mich nass.
Als hätten wir nicht andere Sorgen.
und der der erwischt wird ist zu 99 % selber schuld. ich reise doch nicht im kompletten Ed Hardy Outfit aus USA kommend in Deutschland ein, soviel Dummheit gehört bestraft.
Also bitte das thema nicht so hoch sterilisieren :-)
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Bei 13 mal gabs nicht eine Kontrolle
Einmal ist immer das erste Mal ;)
und wenn es so wäre bezahlt man die Einfuhrumsatzsteuer eben nach
Wenn Du bereits durch den grünen Ausgang durch bist, ist es damit eben nicht getan. Dann bekommst Du nämlich u.U. ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung an den Hals.
Als hätten wir nicht andere Sorgen.
Ich kenne Deine Sorgen zwar nicht, aber ich habe keine Lust mich mit dem Zoll wegen Überschreitung anzlegen.
und der der erwischt wird ist zu 99 % selber schuld
Auch eine Einstellung. :roll:
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MannMann Magnum,
lass dich doch von irgendeinem Schwätzer nicht ärgern!
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Bei 13 mal gabs nicht eine Kontrolle und wenn es so wäre bezahlt man die Einfuhrumsatzsteuer eben nach, bei den ganzen Sendungen bei RTL " Ach wie scharf ist unser Zoll bei USA Reisenden", da mach ich mich nass.
Als hätten wir nicht andere Sorgen.
und der der erwischt wird ist zu 99 % selber schuld. ich reise doch nicht im kompletten Ed Hardy Outfit aus USA kommend in Deutschland ein, soviel Dummheit gehört bestraft.
Also bitte das thema nicht so hoch sterilisieren :-)
Gott sie Dank gibt es in Deutschland noch solche Bürger. Hoffentlich bist Du auch so großzügig und verzichtest, wenn Du mal die Hilfe des Staates brauchst.
Claus
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MannMann Magnum,
lass dich doch von irgendeinem Schwätzer nicht ärgern!
Ärgern? Wer? Ich?
Wenn ich mich ärgere, sieht das ganz anders aus. ;)
Ich finde es nur total daneben, daß solche Themen immer wieder durch Trolle ad absurdum geführt werden. Innerhalb eines Forums ja kein Problem, aber leider ist das auch über Google auffindbar.
Gott sie Dank gibt es in Deutschland noch solche Bürger. Hoffentlich bist Du auch so großzügig und verzichtest, wenn Du mal die Hilfe des Staates brauchst.
Das sind dann die, die bei einer Auswanderung ins Ausland scheitern und dann nach der Rückkehr Hilfe erbitten. Nein, nicht erbitten, sondern erwarten :roll:
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Einfach ignorieren. :zuck:
Es geht hier schließlich um die Freigrenzen Erhöhung und nicht ob man sie überhaupt beachten muss. Letzteres setzen wir doch voraus, oder nicht? 8)
Viele Grüße, Petra
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So und wer es bis jetzt immer noch nicht glauben wollte hat es jetzt hier offiziell schwarz auf weiß vom Zoll:
http://www.zoll.de/a0_aktuelles/azr_best_reiseverkehr_dez_08/index.html
Ich könnte ja jetzt sagen ich habe es gesagt... ;)
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Obama-Wahl und Zollgrenzenanhebung an einem Tag!!!!!!
Ja, ist denn heut schon Weihnachten???? (http://www.peppiclip.de/Smilies/assets/images/Wintera12.gif)
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Ja, ist denn heut schon Weihnachten???? (http://www.peppiclip.de/Smilies/assets/images/Wintera12.gif)
Und gleichzeitig Ostern! :rollen:
Die Anhebung finde ich klasse, dann kann ich nächstes Jahr den Kindern einige Klamotten mitbringen, ohne Rechenakrobatik betreiben zu müssen. :roll: :lol:
Grüße, Petra
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Hm...
Jetzt weiß ich auch, wo wir dank meiner Frau den Großteil unseres Florida-Urlaubs verbringen werden... :shock:
War das mit der Differenzierung Flug - Bahn - PKW schon immer so?
Naja, ist eigentlich auch egal, aus den USA wirds mit Bahn und PKW eh schwierig ;)
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So jetzt kann ja auch der Threadtitel entsprechend geändert werden!
Schöne News! Das heißt für uns (2 Erwachsene und ein Kind unter 15 jahren) im März also Freigrenze von 1035 €! Das ist schon eine Menge!
Tschau
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Das sind ja richtig gute Nachrichten.
Da kann ich mir ja im nächsten Jahr noch einen Golfschläger mehr kaufen :lol:
Gruß
funny1a
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So und wer es bis jetzt immer noch nicht glauben wollte hat es jetzt hier offiziell schwarz auf weiß vom Zoll:
http://www.zoll.de/a0_aktuelles/azr_best_reiseverkehr_dez_08/index.html
Ich könnte ja jetzt sagen ich habe es gesagt... ;)
Habe ich mir gleich ausgedruckt und zu den Unterlagen gelegt.
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Hallo zusammen,
habe die guten Nachrichten mittlerweile auch auf die usa-reise.de Startseite gepackt und auch unsere FAQs (http://www.usa-reise.de/index.php?option=com_easyfaq&Itemid=87) entsprechend aktualisiert.
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Gehört zwar nicht unmittelbar zum Thema, aber bevor jemand vor lauter Euphorie eine Großbestellung aufgibt: die im Zuge der Anpassung ebenfalls erhöhte Freigrenze im Postverkehr (von bisher 22 Euro auf jetzt 150 Euro) betrifft - anders als bei den Einreise-Grenzen - offensichtlich nur den Zollsatz, d.h. die 7 bzw. 19% EUSt. werden ab 22 Euro Warenwert (inkl. Versandspesen) weiterhin fällig. Insofern ist das Einsparpotenzial duch die neue Regelung beim Import von Waren aus den USA nur marginal.
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Ist auch hier genau erklärt.
http://www.zoll.de/f0_veroeffentlichungen/f0_sonstiges/w0_2008/z03_postverkehr/index.html
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Adventsgeschenk vom Fiskus (http://www.stern.de/reise/deutschland/:Neue-Zollbestimmungen-Adventsgeschenk-Fiskus/645528.html)
Grün oder Rot? Bei der Ankunft in Deutschland standen Flugreisende aus Übersee beim Gang durch den Zoll bisher immer vor der Gretchenfrage: Muss der günstig in den USA erstandene iPod tatsächlich deklariert werden? Von 1. Dezember an setzt die Zitterpartie nun erst später ein - die Freigrenze wird erhöht.
(stern.de)