https://www.welt.de/wirtschaft/article213147892/Ticketerstattungen-wegen-Corona-Bund-verstaerkt-Druck-auf-Fluggesellschaften.htmlInhaltliche Zusamenfassung des Berichts in der WaMS:
Die Fluggesellschaften regeln die Ticketerstattungen (nach Flugstreichungen) auf Kosten der Kunden. Laut FairPlane wurden bis Juli lediglich von EasyJet (96%) und Austrian (58%) mehr als die Hälfte der Forderungen erstattet. Ganz am Ende der Skala befinden sich Lauda (2%), Eurowings (4%), Swiss(5%) sowie Ryanair sowie Condor (jeweils 7%).
Die Gesellschaften wollen die Liquidität erhalten, haben die Rückerstattungssysteme von Automatik auf Handbetrieb geschaltet.
Gerichtsverfahren mit einer Dauer von 6 bis 8 Monaten werden ebenso hingenommen, wie inzwischen vermehrt ausgesprochene Bußgelder von bis zu 30000€ (pro Verstoß!).
Dabei ist die Sache juristisch einfach: Binnen 7 Tage müssen die Kunden ihr Geld bekommen.
Anders als bei Pauschalreisen, gibt es bei Flügen keine Insolvenzabsicherung; dies gilt auch für die staatliche Garantie für Gutscheine.
Überlegungen die Vorkasse abzuschaffen oder zumindest zu reduzieren (20% Anzahlung), konnten von der Lobby verhindert werden.
Empfohlen werden in dem Bericht Musterschreiben per Brief und die Einschaltung eines Anwalts, vor allem, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht. Alternativ die Schlichtungsstelle für den Öffentlichen Personenverkehr, die in 90% eine Einigung erreichte. Außerdem der Vollstreckungsbescheid sowie die Einschaltung der Portale für Fluggastrechte.
Ich empfehle bekanntlich außerdem das Changeback, sofern mit Kreditkarte gezahlt wurde oder - ebenfalls - die Schlichtungsstelle.
Bei der Buchung kann man bereits vorsorgen; meine Tipps (auf Grund meiner Erfahrungen, aber ohne Gewähr - macht euch also selbst schlau) hierbei:
Sofern der Flug recht kurzfristig (etwa innerhalb von max 8 Wochen) nach der Buchung erfolgen soll, empfehle ich die Zahlung per Lastschrifteinzug, da man diese Abbuchung ohne Angabe von Gründe - innerhalb von meist 8 Wochen - zurückrufen kann.
Wenn dies nicht möglich ist sowie bei anderen Flugfällen, ist die KK-Zahlung sinnvoll, da hier das o.g. Changeback möglich sein könnte.