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Unterhaltung & aktuelle Hinweise => Aktuelle Meldungen / Radio- & Fernsehtipps => Thema gestartet von: mrh400 am 30.05.2006, 10:54 Uhr

Titel: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswidrig
Beitrag von: mrh400 am 30.05.2006, 10:54 Uhr
Zitat:
"Luxemburg (AFP) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Übermittlung europäischer Fluggastdaten an US-Behörden für illegal erklärt. Das Sicherheitsabkommen der EU mit den USA, wonach den US-Behörden die Personendaten sämtlicher in die USA reisender Flugpassagiere übermittelt werden, ist demnach nichtig. Die EU sei nicht zuständig; es fehle an einer rechtlichen Grundlage, urteilte das Gericht in Luxemburg.

Das Gericht folgte mit seiner Entscheidung einer Klage des Europaparlaments gegen entsprechende Beschlüsse der EU-Kommission und des Ministerrats. Das Abkommen war als Folge der Terroranschläge vom 11. September 2001 im Mai 2004 in Washington unterzeichnet worden. Nach dem Urteil muss es die EU-Kommission innerhalb des nächsten Monats kündigen. Wegen der vertraglichen Kündigungsfrist von 90 Tagen gilt es dann bis Ende September fort."

Quelle (http://de.news.yahoo.com/30052006/286/eugh-kippt-uebermittlung-flugpassagierdaten-usa.html)

Ich hoffe, daß man im September noch wie bisher mit dem Visa-Waiver-Programm einreisen kann.
Titel: Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
Beitrag von: atecki am 30.05.2006, 11:32 Uhr
Bin auch schon gespannt wie es jetzt weitergeht - Visumpflicht für alle?
Titel: Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
Beitrag von: CBJWikinger am 30.05.2006, 11:42 Uhr
Zitat von: atecki
Bin auch schon gespannt wie es jetzt weitergeht - Visumpflicht für alle?
Das wird wohl die einzige Alternative sein. Ich denke nicht, daß die Amis sich da reinmischen lassen - zu Recht.

Gruss,
Polli
Titel: Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
Beitrag von: OWL am 30.05.2006, 11:49 Uhr
Dann müssen die USA aber entweder auf das persönliche Erscheinen zum Interview verzichten oder die Anzahl der Konsulate stark erhöhen oder mit drastischen Einbußen im Tourismus-Geschäft leben. Der normale deutsche Urlauber fährt doch nicht zum Visum-Erwerb nach Frankfurt bzw. Berlin, wo sonst jedes normale Urlaubsland visumfrei ist oder sehr einfachen Visum-Erwerb (z. B. Australien) ermöglicht.

Also ich glaube noch nicht an eine Abschaffung des Visa Waiver für Europäer.
Titel: Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
Beitrag von: die_franken am 30.05.2006, 11:49 Uhr
Toll! :shock:

eigentlich ist das doch egal, wenn meine Daten vorab in die USA gesand werden oder bei der Einreise meine Daten gespeichert werden :!:  :!:


oder :?:  :?:
Titel: Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
Beitrag von: Ha-Tschi am 30.05.2006, 11:51 Uhr
Folgendes Zitat trifft das Problem sehr gut:
"Die Airlines werden ihre Praxis nach dem Urteil vorerst nicht ändern.  "Die Fluggesellschaften werden der Forderung der USA, die Passagierdaten weiterzugeben, nachkommen müssen", sagte Martin Gaebges, Generalsekretär des Verbandes Barig, der mehr als 100 in Deutschland aktive Fluggesellschaften vertritt. Solange die US-Behörden Flugzeugen die Landerechte verweigerten, wenn von Passagieren Fluggastdaten nicht vorlägen, bleibe den Fluggesellschaften nichts anderes übrig, sagte Gaebges heute.

Die Europäische Kommission und die US-Regierung müssten nach der Gerichtsentscheidung nun klären, ob die USA künftig auf die Daten verzichten oder aber in Europa dafür eine Rechtsgrundlage geschaffen werde. "Derzeit sitzen die Fluggesellschaften zwischen den Stühlen", sagte Gaebges." Quelle (http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,418702,00.html)

Die Airlines haben sowohl die Verpflichtung, den Passagier zum Bestimmungsort zu befördern, als auch sich an geltendes Recht zu halten. Nun gibt es aber keine einheitliche Grundlage mehr.
Titel: Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
Beitrag von: nypete am 30.05.2006, 11:53 Uhr
Splendid Isolation
Titel: Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
Beitrag von: mrh400 am 30.05.2006, 12:01 Uhr
Hallo,
Zitat von: Polli
Zitat von: atecki
Bin auch schon gespannt wie es jetzt weitergeht - Visumpflicht für alle?
Das wird wohl die einzige Alternative sein. Ich denke nicht, daß die Amis sich da reinmischen lassen - zu Recht.

Ich glaube nicht, daß die Visumspflicht das Problem lösen kann; auch jetzt werden die Daten weitergegeben, egal ob mit oder ohne Visum, weil die USA ja offenbar wissen wollen, wer überhaupt drin sitzt (z.B. könnten theoretisch ja auch Passagiere mit gefälschtem Visum beim Check-In durchrutschen und danach durch Datenabgleich ausfindig gemacht werden).
Titel: Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
Beitrag von: Davidc am 30.05.2006, 12:50 Uhr
Eine Visumpflicht würde einen drastischen Einbruch im Tourismus bringen und das, wo sich der gerade etwas erholt hat.

Wie schon hier geschrieben wurde:
Das Theater in Frankfurt inkl. Anreise würde ich auch nicht nochmals mitmachen wollen. Das würde wirklich jeden normalen Touristen völlig abschrecken.
Titel: Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
Beitrag von: OWL am 30.05.2006, 13:02 Uhr
So weit wird es nicht kommen. Nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird.
Titel: Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
Beitrag von: OWL am 30.05.2006, 13:15 Uhr
Ein etwas ausführlicher Breicht des SPIEGEL zum Thema:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,418722,00.html

Läuft evtl. darauf hinaus, daß jeder EU-Staat einzeln mit den USA verhandeln muß.
Titel: Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
Beitrag von: german_harm_mac am 31.05.2006, 23:04 Uhr
Hallo

Ich werde es mal abwarten, wie sich das ganze entwickelt. Der Vertrag muß ja noch in den nächsten 3-3,5 Wochen gekündigt werden.  DIe Kündigungsfrist beträgt 90 Tage. Wird sich daran gehalten ist der Vertrag noch bis Mitte September gültig.

Im jeden Fall werde Ich das Thema interessiert verfolgen,weil ich am 14. September ja in die USA fliege.

Anne
Titel: Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
Beitrag von: playmaker11 am 01.06.2006, 07:43 Uhr
Locker bleiben !!!
Der EUGH ist auch eher ein Papiertiger. Eigentlich hat er nichts zu sagen und wen es stört, daß die Daten weitergegeben werden der bleibt eben hier.
Das ganze ist sicherlich mal wieder ein laues Lüftchen. Bei den Pässen hat sich auch eine Einigung gefunden. Da mußten auch nicht gleich alle einen neuen Pass haben.....
Titel: Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
Beitrag von: Anoka am 01.06.2006, 09:04 Uhr
Zitat von: playmaker11
Locker bleiben !!!
Der EUGH ist auch eher ein Papiertiger. Eigentlich hat er nichts zu sagen und wen es stört, daß die Daten weitergegeben werden der bleibt eben hier.
Das ganze ist sicherlich mal wieder ein laues Lüftchen. Bei den Pässen hat sich auch eine Einigung gefunden. Da mußten auch nicht gleich alle einen neuen Pass haben.....


Sehe ich auch so, wobei es die Schweiz nicht betrifft.

Die USA hat Druck gemacht mit den Paessen, bis die EU gemerkt hat, dass es Ernst ist und sich an die Arbeit gemacht haben. Danach waren Ausnahmeregelungen mit den Paessen auf einmal wieder moeglich. Mit den USA kann man also schon verhandeln.

Hier ist nun aber die EU gefragt, diese Datenuebermittlung rechtens zu machen. Die USA ist immer fuer Kompromisse bereit, aber ganz darauf verzichten werden sie sicherlich nicht.

Ich bin nun gespannt, ob man die Fluggesellschaften einfach haengen laesst oder doch etwas geht.
Titel: Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
Beitrag von: America_Crazy am 08.06.2006, 10:47 Uhr
Vorerst werden die Passagierdaten ja von den Airlines weiter übermittelt werden. Was ich mich selber gefragt habe:
Kann eine Regierung oder die EU den Airlines verbieten diese Daten zu übermitteln?

Die Airlines werden vorerst die Daten eh übermittlen, da diese ein Landeverbot in den USA vermeiden wollen. Eine mögliche Folge wäre, dass die USA das Visa Waiver Programm abschaffen. Ich hoffe bzw. kann mir nicht vorstellen, dass es soweit kommen wird. Ich denke, dass am Ende die EU den kürzeren ziehen wird falls keine vernüftige Einigung erziehlt werden kann.

Außerdem werden die Daten doch eh am Ende bei den US-Behörden bei der Einreise gespeichert. Außerdem stört mich persönlich die Übermittlung der Daten nicht. Wir waren nun schon so häufig in den USA und die haben unsere Daten schon mehrfach abgespeichert, also was soll es.

Grüße
America_Crazy
Titel: Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
Beitrag von: Volker G. am 08.06.2006, 11:45 Uhr
Letztendlich sind es doch eigentlich nur Spitzfindigkeiten.
Wenn die US Immigration die Daten haben will und von den Airlines nicht mehr bekommt, dauert halt der Immigrationprozess länger, da man als Urlauber dann das gesamte Blatt selber ausfüllen muss und wers nicht tut darf dann gleich wieder Retour fliegen :shock:
Also ist letztendlich mit dem Urteil wohl nichts gewonnen!
Titel: Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
Beitrag von: freddykr am 19.06.2006, 19:16 Uhr
Wie nicht anders zu erwarten war:

"NEUES ABKOMMEN
EU gibt Passagierdaten auch künftig an USA weiter
"

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,422326,00.html
Titel: Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
Beitrag von: mrh400 am 19.06.2006, 20:51 Uhr
Hallo,
Zitat von: freddykr
Wie nicht anders zu erwarten war:

"NEUES ABKOMMEN
EU gibt Passagierdaten auch künftig an USA weiter
"

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,422326,00.html
das sind nun (wie bei Meldungen dieser Bildzeitung im Wochenrhythmus nicht anders zu erwarten war  :wink: ) allerdings bislang alles reine Absichtserklärungen, wobei der aufgezeigte Weg und die vorgeschlagene Methode ein eindrücklicher Beweis sind, mit wie wenig wirklich demokratischer Legitimation die KOM zu handeln pflegt (aber das gehört ja eigentlich nicht hierher).
Titel: Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
Beitrag von: OWL am 01.10.2006, 09:30 Uhr
Nun ist es soweit, das "juristische Vakuum" ist da, aber das große Chaos ist trotzdem nicht ausgebrochen:

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,440207,00.html
Titel: Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
Beitrag von: HashBrown am 01.10.2006, 20:09 Uhr
Liegt vermutlich daran, dass die USA den EUGH nicht ganz so ernst nehmen, wie dieser sich selbst...  :D
Titel: Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
Beitrag von: BettinaW am 02.10.2006, 20:04 Uhr
Zitat von: die_franken
Toll! :shock:

eigentlich ist das doch egal, wenn meine Daten vorab in die USA gesand werden oder bei der Einreise meine Daten gespeichert werden :!:  :!:


oder :?:  :?:


Der gleichen Meinung bin ich auch!!

Gruß
Bettina
Titel: Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
Beitrag von: Davidc am 03.10.2006, 23:29 Uhr
Gar nicht egal ist mir, dass alle Daten auch an Geheimdienste weitergegeben werden (können).

Stört hier scheinbar niemand. Dann kann man ja auch seine Kreditkartendaten etc. an die deutschen Geheimdienste geben. Und schon bewegen wir uns in Richtung Staat a la DDR.
Aber für ein freies Land wie die USA ist das ja völlig OK.
Titel: Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
Beitrag von: OWL am 06.10.2006, 12:26 Uhr
Einigung zwischen EU und USA:

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,441133,00.html

http://www.welt.de/data/2006/10/06/1061924.html
Titel: Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
Beitrag von: mannimanta am 06.10.2006, 18:10 Uhr
Das es so kommt, habe ich von Anfang an gewusst.
Die EU plustert sich auf, von wegen Datenschutz, illegal e.t.c.
Lächerlich, keine Chance!
Dabei ist die amerikanische Denkweise doch so einfach:
Wenn jemand in mein Haus kommen will, bestimme ich die Regeln!
Wem das nicht passt, der soll es eben lassen.
und mal als Denkanstoss:
wie wären wohl die Einreisebestimmungen in Europa,
wenn es bei uns einen Terroranschlag mit 3000 Toten gegeben hätte?

 :idea:
Titel: Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
Beitrag von: BettinaW am 06.10.2006, 21:30 Uhr
Zitat von: Davidc
Gar nicht egal ist mir, dass alle Daten auch an Geheimdienste weitergegeben werden (können).

Stört hier scheinbar niemand. Dann kann man ja auch seine Kreditkartendaten etc. an die deutschen Geheimdienste geben. Und schon bewegen wir uns in Richtung Staat a la DDR.
Aber für ein freies Land wie die USA ist das ja völlig OK.


Also wenn der deutsche Geheimdienst deine Kreditkartendaten etc. haben möchte, dann hat er die bestimmt schon. Oder glaubst du die fragen persönlich an wenn sie was wissen wollen?

Ich weiß gar nicht, warum sich jeder so aufregt nur weil die Daten des Reisepaß bereits vor der Einreise in die USA übermittelt werden.
Aber über die Daten, auch persönliche, die Tag täglich im Internet herumschwirren und die jeder mehr oder weniger einfach mitlesen und verfolgen kann, da regt sich fast keiner auf. Denn wenn das so wäre, dann gäbe es solche Foren wie dieses und viele andere beliebte Seiten im Internet nicht.

Gruß
Bettina
Titel: Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
Beitrag von: Davidc am 07.10.2006, 09:29 Uhr
Wenn alle die Datensammlerei der USA im Kampf gegen den Terror helfen sollten, warum macht man das dann nur mit den Ausländern, die mal dort Urlaub machen wollen?

Warum brauchen Amerikaner bis heute keinen Ausweis und es gibt keine Meldebehörde, bei der man sich ab- und anmelden muss, wenn man umzieht? Da werden nicht einmal die Mindestdaten erfasst und verarbeitet.

Hier gibt es Schwarz-Weiss-Malerei: Alle Einreisenden = potentielle Terroristen -> also genau überwachen und auch noch den Essenswunsch erfassen.
Menschen die im Land leben und Einheimische = da kann nichts passieren.

Und wenn eines Tages jeder Urlauber dort einen DNA-Test machen muss, dann ist das auch noch OK? So weit wird es noch kommen, es würde mich nicht mehr wundern.
Titel: Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
Beitrag von: Heiner am 07.10.2006, 10:09 Uhr
Hi!

Die Datenliste zum Fluggastdaten-Abkommen

Der zwischen den USA und der Europäischen Union (EU) ausgehandelte Kompromiss über die Bereitstellung von Fluggastdaten umfasst laut Amtsblatt der Europäischen Union folgende 34 Punkte, die bereits dem abgelaufenen Abkommen angehängt waren, aber jetzt unverändert blieben.

    * PNR-Buchungscode (Passenger Name Record)
    * Datum der Reservierung
    * Geplante Abflugdaten
    * Name
    * Andere Namen im PNR
    * Anschrift
    * Zahlungsart
    * Rechnungsanschrift
    * Telefonnummern
    * Gesamter Reiseverlauf für den jeweiligen PNR
    * Vielflieger-Eintrag (beschränkt auf abgeflogene Meilen und Anschrift(en))
    * Reisebüro
    * Bearbeiter
    * Codeshare-Information im PNR
    * Reisestatus des Passagiers
    * Informationen über die Splittung/Teilung einer Buchung
    * E-Mail-Adresse
    * Informationen über Flugscheinausstellung (Ticketing)
    * Allgemeine Bemerkungen
    * Flugscheinnummer
    * Sitzplatznummer
    * Datum der Flugscheinausstellung
    * Historie über nicht angetretene Flüge (no show)
    * Nummern der Gepäckanhänger
    * Fluggäste mit Flugschein, aber ohne Reservierung (go show)
    * Spezielle Serviceanforderungen (OSI - Special Service Requests)
    * Spezielle Serviceanforderungen (SSI/SSR Sensitive Security Information/Special Service Requests)
    * Information über den Auftraggeber (received from)
    * Alle Änderungen der PNR (PNR-History)
    * Zahl der Reisenden im PNR
    * Sitzplatzstatus
    * Flugschein für einfache Strecken (one-way)
    * Etwaige APIS-Informationen (Advance Passenger Information System)
    * ATFQ-Felder (automatische Tarifabfrage)

Quelle http://www.airliners.de/tourismus/nachrichten/artikelseite.php?articleid=9687

Gruß Heiner
Titel: Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
Beitrag von: Baerontour am 08.10.2006, 11:27 Uhr
Kein Mensch regt sich hier auf was mit seinen Daten alles passiert, wenn man eine Payback-Karte nutzt. Oder seine Daten bei amazon.de angibt oder seine Personalausweisnummer bei irgendeinem Mobilfunk-Anbieter, selbst wenn man mit Werbebriefen oder -mails zugemüllt wird usw. usw. :wut33:
Warum auf einmal dieses Geschrei, wenn man in den USA sowieso nur Urlaub machen will?!  :urlaub:
Titel: Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
Beitrag von: Daniel am 08.10.2006, 12:43 Uhr
Der Vergleich hinkt, denn bei der Paybackkarte und bei Amazon werden garantiert nicht so viele Daten übermittelt bzw. abgefragt.
Titel: Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
Beitrag von: Davidc am 08.10.2006, 21:12 Uhr
Der Vergleich hinkt auch deshalb, weil Payback und Co. deutschem Datenschutz unterleigen und der ist (noch) einigermaßen ordentlich.

Warum haben sich eigentlich die Amerikaner so aufgeregt, als sie bei der Einreise in Südamerika eines Tages von sich Fotos machen lassen mussten? Ist ist schon seltsam, was man für sich selbst einfordert, aber gleichzeigt nicht selbst bereit ist zu leisten.
Titel: Re: EUGH: Übermittlung von Fluggastdaten in die USA rechtswi
Beitrag von: Heiner am 02.11.2006, 08:50 Uhr
Hi!

Aus den Heise Newsticker - Germany

USA wollen Passdaten von Einreisenden bis zu 50 Jahre lang speichern

Die US-amerikanische Zoll- und Grenzschutzbehörde kann mit dem Segen des Datenschutzbeauftragten des Department of Homeland Security (DHS) automatisch aus Pässen ausgelesene Daten ein halbes Jahrhundert vorhalten. Dies geht aus der jüngst vom DHS veröffentlichten datenschutzrechtlichen Einschätzung (PDF-Datei) des Einreiseprogramms der USA für die westliche Hemisphäre hervor.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/80389

Gruß Heiner