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"Wenn ich jemandem einen Brief schreibe, in dem ich den Empfänger zur Ausübung einer Straftat auffordere, wird dann die Deutsche Post verurteilt, alle Briefe auf etwaige juristische Fehltritte hin zu durchsuchen?"
Mal abwarten, ob das in die nächste Instanz zum Bundesgerichtshof geht.Zitat"Wenn ich jemandem einen Brief schreibe, in dem ich den Empfänger zur Ausübung einer Straftat auffordere, wird dann die Deutsche Post verurteilt, alle Briefe auf etwaige juristische Fehltritte hin zu durchsuchen?" EDIT: Volker hatte wohl den gleichen Gedanken
Aber die Post stellt ja durch die Briefbeförderung keine Plattform zur Veröffentlichung zur Verfügung ...