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Autor Thema: Jeden Tag eine Straftat - Vorsicht in den USA  (Gelesen 2890 mal)

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Davidc

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mrh400

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Re: Jeden Tag eine Straftat - Vorsicht in den USA
« Antwort #1 am: 05.12.2009, 20:59 Uhr »
Hallo,

Zitat:
Selbst ein Angestellter, der sich krank melde, weil er lieber zu einer Sportveranstaltung als ins Büro wolle, müsse befürchten, als Krimineller verfolgt zu werden, schrieb der konservative Richter in einem Sondervotum.

Gigantisch! So etwas darf natürlich nicht geahndet werden!  :evil: Wenn ich mich allerdings nicht ganz falsch erinnere, erfüllt das bei uns schlicht und einfach den Tatbestand des Betruges; da braucht es keine unbestimmten Pauschalregelungen.
§ 263 Abs. 1 StGB:
"(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Vorspiegelung falscher Tatsachen: Krankmeldung in gesundem Zustand
Irrtum: Arbeitgeber hält ihn für krank
beabsichtigter rechtwidriger Vermögensvorteil: Lohn ohne Arbeit
dadurch bedingter Vermögensschaden: Lohnfortzahlung ohne Gegenleistung


Gruß
mrh400

The Half-Blood Prince

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Re: Jeden Tag eine Straftat - Vorsicht in den USA
« Antwort #2 am: 05.12.2009, 23:38 Uhr »
Kein Wunder, daß gut 1% der erwachsenen Amerikaner (über 2 Milionen!!) im Knast sitzen  :roll:
Besonders wenn man es mit den 80.000 Gefängnisinsassen in D vergleicht.

EasyAmerica

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Re: Jeden Tag eine Straftat - Vorsicht in den USA
« Antwort #3 am: 05.12.2009, 23:45 Uhr »
Vorspiegelung falscher Tatsachen: Krankmeldung in gesundem Zustand
Irrtum: Arbeitgeber hält ihn für krank
beabsichtigter rechtwidriger Vermögensvorteil: Lohn ohne Arbeit
dadurch bedingter Vermögensschaden: Lohnfortzahlung ohne Gegenleistung
Die Frage ist: Ist das ein Offizialdelikt, dass der Staat ahnden muss oder muss der Arbeitgeber das Delikt anzeigen, damit es zu einem Verfahren kommt?
Viele Grüße
Heinz

mrh400

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Re: Jeden Tag eine Straftat - Vorsicht in den USA
« Antwort #4 am: 06.12.2009, 10:27 Uhr »
Hallo,
Die Frage ist: Ist das ein Offizialdelikt, dass der Staat ahnden muss oder muss der Arbeitgeber das Delikt anzeigen, damit es zu einem Verfahren kommt?
grundsätzlich Offizialdelikt
Ausnahme: Geringwertigkeit (liegt nach der Rechtsprechung bei 30 - 50 EUR => in diesem Fall ab einem Monatslohn von ca. 1.000 EUR in etwa überschritten)
Davon wiederum Ausnahme, wenn besonderes öffentliches Interesse an Strafverfolgung
Gruß
mrh400

playmaker11

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Re: Jeden Tag eine Straftat - Vorsicht in den USA
« Antwort #5 am: 07.12.2009, 07:13 Uhr »
Hallo,

Zitat:
Selbst ein Angestellter, der sich krank melde, weil er lieber zu einer Sportveranstaltung als ins Büro wolle, müsse befürchten, als Krimineller verfolgt zu werden, schrieb der konservative Richter in einem Sondervotum.

Gigantisch! So etwas darf natürlich nicht geahndet werden!  :evil: Wenn ich mich allerdings nicht ganz falsch erinnere, erfüllt das bei uns schlicht und einfach den Tatbestand des Betruges; da braucht es keine unbestimmten Pauschalregelungen.
§ 263 Abs. 1 StGB:
"(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Vorspiegelung falscher Tatsachen: Krankmeldung in gesundem Zustand
Irrtum: Arbeitgeber hält ihn für krank
beabsichtigter rechtwidriger Vermögensvorteil: Lohn ohne Arbeit
dadurch bedingter Vermögensschaden: Lohnfortzahlung ohne Gegenleistung



Falsch Herr Kollege !!
Du hast den fünften Prüfungspunkt der Betrugsprüfung vergessen (ich weiß ist lange her): Kausalität zw. Irrtum und Verfügung und Verfügung und Schaden.
Der ArbG zahlt nicht weil er den AN für krank hält, sondern weil es so im Vertrag steht und er zudem wegen des EFZG auch bei Krankheit dazu verpflichtet ist.
Betrug ist das nicht. Arbeitsrechtliche Konsequenzen sind eine andere Sache......

Betrug ist ein Offizialdelikt
Das hat aber nichts mit der Anzeige zu tun. Ohne Anzeige hilft Dir das Offizialdelikt auch nicht, denn Anzeige bedeutet, daß die Behörden davon Kenntnis bekommen und dann (bei einem Offizialdelikt) es verfolgen müssen.
Was Du meinst ist das Antragsdelikt (z.B. fahrl. KV), dies wird (auch wenn einer Anzeige erstattet) nur bei Strafantrag des Geschädigten oder öffentlichem Interesse verfolgt.
No retreat, no surrender !

mrh400

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Re: Jeden Tag eine Straftat - Vorsicht in den USA
« Antwort #6 am: 07.12.2009, 08:51 Uhr »
Hallo,
Falsch Herr Kollege !!
dem widerspreche ich  :wink:

(ich weiß ist lange her)
Richtig! - ewig lange und nie mehr wirklich damit zu tun gehabt (außer daß ich mal gegen einen e**y-Verkäufer, der nie geliefert hat und untergetaucht ist, Anzeige erstattet habe).

Du hast den fünften Prüfungspunkt der Betrugsprüfung vergessen: Kausalität zw. Irrtum und Verfügung und Verfügung und Schaden.
Auch richtig - zumindest was die Darstellung angeht! Das ändert aber nichts am Ergebnis.

Der ArbG zahlt nicht weil er den AN für krank hält, sondern weil es so im Vertrag steht und er zudem wegen des EFZG auch bei Krankheit dazu verpflichtet ist.
Doch! Der Arbeitgeber zahlt, weil er den Arbeitnehmer für krank hält und deshalb meint, er sei zur Zahlung verpflichtet. Wüßte er, daß der Arbeitnehmer nicht krank ist, müßte er nämlich weder nach Vertrag noch nach EFZG zahlen. Der Irrtum über das Vorliegen einer rechtlichen Verpflichtung wurde durch den Arbeitnehmer hervorgerufen und ist auch kausal für die Zahlung.

Eine Quelle von vielen (etwa in der Mitte, wo rechts die Werbung aufhört).
Gruß
mrh400

playmaker11

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Re: Jeden Tag eine Straftat - Vorsicht in den USA
« Antwort #7 am: 07.12.2009, 12:15 Uhr »
Zitat
Zitat von: playmaker11 am Heute um 07:13
Der ArbG zahlt nicht weil er den AN für krank hält, sondern weil es so im Vertrag steht und er zudem wegen des EFZG auch bei Krankheit dazu verpflichtet ist.
Doch! Der Arbeitgeber zahlt, weil er den Arbeitnehmer für krank hält und deshalb meint, er sei zur Zahlung verpflichtet. Wüßte er, daß der Arbeitnehmer nicht krank ist, müßte er nämlich weder nach Vertrag noch nach EFZG zahlen. Der Irrtum über das Vorliegen einer rechtlichen Verpflichtung wurde durch den Arbeitnehmer hervorgerufen und ist auch kausal für die Zahlung.
Das ist die Beleuchtung von arbeitsrechtlicher Seite (Sicht), das Wort Betrug gibt es da auch, es ist aber nicht i.S.d. § 263 StGB zu gebrauchen. Der Grund ist einfach der, daß die Zahlungsverpflichtung aus dem Arbeitsvertrag bzw. eben aus dem EFZG erwächst. Anders nur, wenn er den Vertrag schon in dem Wissen/ Wollen abgeschlossen hat keine Gegenleistung (Arbeit) zu erbringen.
No retreat, no surrender !

mrh400

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Re: Jeden Tag eine Straftat - Vorsicht in den USA
« Antwort #8 am: 07.12.2009, 14:41 Uhr »
Hallo,
Der Grund ist einfach der, daß die Zahlungsverpflichtung aus dem Arbeitsvertrag bzw. eben aus dem EFZG erwächst. Anders nur, wenn er den Vertrag schon in dem Wissen/ Wollen abgeschlossen hat keine Gegenleistung (Arbeit) zu erbringen.
nein, in diesem Falle wäre das gesamte Arbeitsverhältnis vom Betrugstatbestand Täuschung erfaßt. Allerdings wird es für die geleistete Arbeitszeit bei marktgerechter Entlohnung am Schaden fehlen.

Weder nach dem Arbeitsvertrag noch nach dem EFZG ergibt sich nämlich eine Verpflichtung zur Lohnzahlung bei Abwesenheit, die nicht krankheitsbedingt ist.

Halt noch eine Quelle:
"Das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit ("Blaumachen") kann sogar bereits beim ersten Mal nicht nur eine ordentliche, sondern auch eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Denn hierin liegt nicht nur eine Arbeitsverweigerung, sondern zugleich ein versuchter, strafrechtlich relevanter Entgeltfortzahlungsbetrug. Eine vorherige, erfolglose Abmahnung ist daher regelmäßig nicht erforderlich."

Auf einem anderen Blatt steht, daß das Thema in aller Regel mit einer Abmahnung oder Kündigung erledigt wird und nicht beim Staatsanwalt landet.
Gruß
mrh400

Matze

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Re: Jeden Tag eine Straftat - Vorsicht in den USA
« Antwort #9 am: 07.12.2009, 17:27 Uhr »
.... dort wird man schnell zum Verbrecher:

http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc~E2F7B47BFA64240AD89EE3D8ADD3DA16F~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Was ist eigentlich der Grund, dass Du immer negative Schlagzeilen über USA ausgräbst...???

Kein Wunder, daß gut 1% der erwachsenen Amerikaner (über 2 Milionen!!) im Knast sitzen  :roll:
Besonders wenn man es mit den 80.000 Gefängnisinsassen in D vergleicht.

80 000 in Deutschland .... wenn ich richtig rechne, sind das bei 80 Millionen Einwohner in Deutschland auch 1 % erwachsene Deutsche!!


Also kein Grund sich über USA aufzuregen!!
Gruß Matze




San Francisco!!

NickMUC

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Re: Jeden Tag eine Straftat - Vorsicht in den USA
« Antwort #10 am: 07.12.2009, 18:23 Uhr »
.... dort wird man schnell zum Verbrecher:

http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc~E2F7B47BFA64240AD89EE3D8ADD3DA16F~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Was ist eigentlich der Grund, dass Du immer negative Schlagzeilen über USA ausgräbst...???

Kein Wunder, daß gut 1% der erwachsenen Amerikaner (über 2 Milionen!!) im Knast sitzen  :roll:
Besonders wenn man es mit den 80.000 Gefängnisinsassen in D vergleicht.

80 000 in Deutschland .... wenn ich richtig rechne, sind das bei 80 Millionen Einwohner in Deutschland auch 1 % erwachsene Deutsche!!


Also kein Grund sich über USA aufzuregen!!

Ähhh, nö: wenn Du richtig rechnest, sind 80.000 genau 1 Promille von 80.000.000.... als ein Zehntel der US-Zahlen.
Grüße,
Nick
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"Photography is not about the thing photographed. It is about how that thing looks photographed"
(Garry Winogrand)

http://fotogalerie-im-blauen-haus.de

playmaker11

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Re: Jeden Tag eine Straftat - Vorsicht in den USA
« Antwort #11 am: 07.12.2009, 18:36 Uhr »
Zitat
Halt noch eine Quelle:
"Das Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit ("Blaumachen") kann sogar bereits beim ersten Mal nicht nur eine ordentliche, sondern auch eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Denn hierin liegt nicht nur eine Arbeitsverweigerung, sondern zugleich ein versuchter, strafrechtlich relevanter Entgeltfortzahlungsbetrug. Eine vorherige, erfolglose Abmahnung ist daher regelmäßig nicht erforderlich."

Hab mal eben im Tröndle Kommentar geschaut darüber findet sich absolut nichts - will morgen gern auch nochmal in anderen Publikationen schauen, aber das habe ich schlicht noch nie gehört....

Sollte ein Arbeitsrichter davon Kenntnis erhalten müßte er den Vorgang auch zur Anzeige bringen, wenn es strafrechtlich relevant wäre (als Organ der Rechtspflege ist er dazu verpflichtet - wie auch die jeweiligen RAe). Daß es manche nicht tun ist was anderes, aber ich hab noch nie gehört (wo auch immer), daß so etwas strafrechtliche (arbeitsrechtlich ja - kein Thema) geahndet worden wäre.
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The Half-Blood Prince

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Re: Jeden Tag eine Straftat - Vorsicht in den USA
« Antwort #12 am: 07.12.2009, 20:57 Uhr »

Kein Wunder, daß gut 1% der erwachsenen Amerikaner (über 2 Milionen!!) im Knast sitzen  :roll:
Besonders wenn man es mit den 80.000 Gefängnisinsassen in D vergleicht.

80 000 in Deutschland .... wenn ich richtig rechne, sind das bei 80 Millionen Einwohner in Deutschland auch 1 % erwachsene Deutsche!!

Also kein Grund sich über USA aufzuregen!!

Echt blöd, wenn man keine Ahnung von Prozentrechnung und von der Zusammensetzung der Bevölkerung hat  :roll: A) handelt es hier nur um ein Promille und B) sind nicht alle 80 Millionen Deutsche erwachsen.

Die USA haben ein manifestes soziales Problem, daß größtenteils in dem extremen Ungleichgewicht in der Verteilung des Wohlstands in der amerikanischen Gesellschaft liegt und zu dieser hohen Kriminalität führt.

Matze

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Re: Jeden Tag eine Straftat - Vorsicht in den USA
« Antwort #13 am: 08.12.2009, 16:29 Uhr »

Kein Wunder, daß gut 1% der erwachsenen Amerikaner (über 2 Milionen!!) im Knast sitzen  :roll:
Besonders wenn man es mit den 80.000 Gefängnisinsassen in D vergleicht.

80 000 in Deutschland .... wenn ich richtig rechne, sind das bei 80 Millionen Einwohner in Deutschland auch 1 % erwachsene Deutsche!!

Also kein Grund sich über USA aufzuregen!!

Echt blöd, wenn man keine Ahnung von Prozentrechnung und von der Zusammensetzung der Bevölkerung hat  :roll: A) handelt es hier nur um ein Promille und B) sind nicht alle 80 Millionen Deutsche erwachsen.

Die USA haben ein manifestes soziales Problem, daß größtenteils in dem extremen Ungleichgewicht in der Verteilung des Wohlstands in der amerikanischen Gesellschaft liegt und zu dieser hohen Kriminalität führt.

O.k. ich bin blöd ...hab ich kein Problem damit! Ist mir auch egal!!

Ich finds blöd, immer mit Negativ Schlagzeilen einen Thread zu eröffnen! So nach dem Motto, "in USA ist alles Sch..., aber he ist ein geiles Land, wo ich gern in Urlaub hin fahre"!

Auf Dt. trifft die Überschrift sicherlich auch zu: "Jeden Tag eine Straftat"!  Das ist erst mal für mich relevant!

Gruß Matze




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Re: Jeden Tag eine Straftat - Vorsicht in den USA
« Antwort #14 am: 08.12.2009, 16:37 Uhr »
Auf Dt. trifft die Überschrift sicherlich auch zu: "Jeden Tag eine Straftat"!  Das ist erst mal für mich relevant!
Hallo Matze,
aber wir sind doch ein USA-Forum und kein Deutschland-Forum. Deshalb spielen hier aussenpolitische Themen viel eher eine Rolle, als innenpolitische Themen. Das hat doch mit "hier ist alles besser" oder "dort ist alles Sch...." nichts zu tun. Innenpolitische Themen wären schlicht und einfach O.T.

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Viele Grüße
Heinz