Eine interessante Analyse in der SZ von heute - leider hinter Paywall: https://www.sueddeutsche.de/politik/usa-trump-wahl-manipulation-1.4959292?reduced=true ; frei verfügbar ist eine weitgehend wortgleiche Version in der Basler Zeitung: https://www.bazonline.ch/verlieren-ist-fuer-donald-trump-keine-option-435990499806
Eine Kernaussage daraus ist, daß die US-Verfassung dem amerikanischen Bürger kein Recht auf Wahl des Präsidenten gibt. Die Verfassung schreibt nur die Wahl durch das Wahlleutekollegium vor. Rein rechtlich könnten republikanisch regierte Staaten die Wahl abschaffen und durch ihr Parlament den Wahlleuten vorgeben, für wen sie zu stimmen haben. In früheren Zeiten war das offenbar ein gängiges Verfahren.
Eine etwas tiefere Analyse findet man hier: https://www.theatlantic.com/ideas/archive/2020/03/coronavirus-election/608989/
Wäre ein - freundlich ausgedrückt - merkwürdiges Verständnis zu (vorher stattgefundenen) Wahlen, was ich allerdings nach Studium des Artikels für nicht ausgeschlossen halte. Ich glaube auch, dass in der ferneren Vergangenheit tatsächlich die Wahlleute von (zumindest einigen) Parlamenten entsandt wurden; allerdings gab es damals vermutlich vorher keine Wahl der Wahlmänner durch die Bürger. Die Regelung zur Wahl des Präsidenten ist eh von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlich; ich habe hier https://forum.usa-reise.de/talk-talk-talk-die-usa-reise-de-member-lounge/mein-bild-von-amerika-und-den-amerikanern-andert-sich-seitmit-corona/msg1002879/#msg1002879 (Seite 2) bereits etwas grundsätzliches zu dem Wahlrecht geschrieben. Die Wahlmänner „vertreten“ praktisch den Bundesstaat.