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Unterhaltung & aktuelle Hinweise => Aktuelle Meldungen / Radio- & Fernsehtipps => Thema gestartet von: Davidc am 12.06.2009, 15:53 Uhr

Titel: Mit Waffen im Koffer zum Flughafen: Kein Problem für US-Behörden?
Beitrag von: Davidc am 12.06.2009, 15:53 Uhr
Hallo,

netter Bericht: nur die Deutschen wollten keine Messer und Pumpgun im Airportgepäck, für die US-Behörden wirklich kein Problem?

http://www.n-tv.de/panorama/Meldungen/Ein-Koffer-voller-Waffen-article351116.html

Kann ich mir kaum vorstellen ..... oder wo steht das, dass man all diese Dinge einchecken darf?
Titel: Re: Mit Waffen im Koffer zum Flughafen: Kein Problem für US-Behörden?
Beitrag von: Stefan M. am 12.06.2009, 16:01 Uhr
Das habe ich mir auch gedacht als ich das gelesen habe. Wie zum Teufel kann man solche Waffen einfach im Gepäck einchecken???
Titel: Re: Mit Waffen im Koffer zum Flughafen: Kein Problem für US-Behörden?
Beitrag von: Palo am 12.06.2009, 16:13 Uhr
Wie zum Teufel kann man solche Waffen einfach im Gepäck einchecken???

Warum nicht, man muesste ja wirklich einen langen Arm haben um an die Waffen im Cargo bin ran zu kommen und Unheil zu stiften.

Titel: Re: Mit Waffen im Koffer zum Flughafen: Kein Problem für US-Behörden?
Beitrag von: Davidc am 12.06.2009, 16:34 Uhr
Hallo,

und was ist im Flughafen selbst - Waffen ganz unproblematisch?

Außerdem haben diverse Leute und Mitarbeiter auch nach dem Check-in Zugang zu den Waffen.
Titel: Re: Mit Waffen im Koffer zum Flughafen: Kein Problem für US-Behörden?
Beitrag von: Palo am 12.06.2009, 16:43 Uhr
Außerdem haben diverse Leute und Mitarbeiter auch nach dem Check-in Zugang zu den Waffen.

Jo, die koennen auch an deine Zahnbuerste ran und diese infizieren   :zuberge:
Titel: Re: Mit Waffen im Koffer zum Flughafen: Kein Problem für US-Behörden?
Beitrag von: Andre am 12.06.2009, 16:57 Uhr
Man kann, in Abhaengigkeit von der Airline, Waffen schon im Gepaeck aufgeben. Sie muessen nur in einem entsprechenden Behaeltnis verpackt (das Schloss muss ausgebaut und separat verpackt sein) und bei der Airline angemeldet sein.
Titel: Re: Mit Waffen im Koffer zum Flughafen: Kein Problem für US-Behörden?
Beitrag von: mrh400 am 12.06.2009, 16:59 Uhr
Hallo,
und was ist im Flughafen selbst - Waffen ganz unproblematisch?
dagegen ist aber auch bei uns im Prinzip kein Kraut gewachsen - oder hast Du schon einmal erlebt, daß auf dem Weg zum Flughafen oder zum Check-in ein Koffer kontrolliert wurde? Jedenfalls die Landseite eines Flughafens ist eigentlich völlig ungeschützt

Außerdem haben diverse Leute und Mitarbeiter auch nach dem Check-in Zugang zu den Waffen.
Da liegt allerdings schon ein Problem. Einem Waffenschgmuggel in den luftseitigen Bereich ist damit Tür und Tor geöffnet. Ein Komplize bei der Gepäckkontrolle könnte sich leicht den "richtigen" Koffer anhand des Röntgenbildes heraussuchen. Irgendwie müssen ja seinerzeit auch die "box cutter" in die Maschinen gekommen sein.
Titel: Re: Mit Waffen im Koffer zum Flughafen: Kein Problem für US-Behörden?
Beitrag von: ratlady am 12.06.2009, 17:27 Uhr
oder wo steht das, dass man all diese Dinge einchecken darf?


z.B. hier (http://www.tsa.gov/travelers/airtravel/assistant/editorial_1666.shtm)...

Außerdem haben diverse Leute und Mitarbeiter auch nach dem Check-in Zugang zu den Waffen.

Zitat
The container must be locked. A locked container is defined as one that completely secures the firearm from access by anyone other than you. Cases that can be pulled open with little effort do not meet this criterion. The pictures provided here illustrate the difference between a properly packaged and an improperly packaged firearm.


(Auszug aus obiger Quelle)
Titel: Re: Mit Waffen im Koffer zum Flughafen: Kein Problem für US-Behörden?
Beitrag von: Matze am 12.06.2009, 20:00 Uhr
Außerdem haben diverse Leute und Mitarbeiter auch nach dem Check-in Zugang zu den Waffen.

Jo, die koennen auch an deine Zahnbuerste ran und diese infizieren   :zuberge:

Sachlichkeit ist wohl nicht so Dein Ding....!
Titel: Re: Mit Waffen im Koffer zum Flughafen: Kein Problem für US-Behörden?
Beitrag von: Stefan M. am 13.06.2009, 00:13 Uhr
Na klar, es gibt natürlich Möglichkeiten, auch Schußwaffen legal aufzugeben. Das ist allerdings dann an extrem strenge Vorschriften gebunden und natürlich ANGEMELDET. Im hier vorliegenden Fall war es aber offensichtlich so, dass das Zeug "einfach so" mitgeführt wurde, und das ist es, was mir eigentlich zu denken gibt. Das wollte ich mit meinem ersten Post eigentlich zum Ausdruck bringen.
Titel: Re: Mit Waffen im Koffer zum Flughafen: Kein Problem für US-Behörden?
Beitrag von: ratlady am 13.06.2009, 08:26 Uhr
Na klar, es gibt natürlich Möglichkeiten, auch Schußwaffen legal aufzugeben. Das ist allerdings dann an extrem strenge Vorschriften gebunden und natürlich ANGEMELDET. Im hier vorliegenden Fall war es aber offensichtlich so, dass das Zeug "einfach so" mitgeführt wurde, und das ist es, was mir eigentlich zu denken gibt.

Woraus schliesst Du, dass es "offensichtlich einfach so" und unangemeldet war?  :think:
Titel: Re: Mit Waffen im Koffer zum Flughafen: Kein Problem für US-Behörden?
Beitrag von: Stefan M. am 13.06.2009, 09:15 Uhr
Das schließe ich daraus, dass die Behörden und das Flughafenpersonal davon nichts gewusst haben; mithin also aus Wörtern wie "... entdeckt ... " usw.

Übrigens: Im Artikel ist auch zu lesen, dass eine "Pumpgun Kal. 12" mit im Gepäck war. Das erfüllt - sollte es sich dabei um das handeln, was man gemeinhin als Pumpgun bezeichnet, nämlich eine Voderschaftrepetierflinte mit verkürztem bzw. Pistolengriff - gem. § 2 III i. V. m. Anl. 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1.2, § 51 I des deutschen Waffengesetzes (WaffG) selbst bei bloßem Besitz bereits den Tatbestand eines Verbrechens (Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr). Somit ist es also also äußerst unwahrscheinlich, dass dafür irgendeine Erlaubnis vorgelegen hat.
Titel: Re: Mit Waffen im Koffer zum Flughafen: Kein Problem für US-Behörden?
Beitrag von: Andre am 13.06.2009, 17:05 Uhr
Eine Pumpgun ist eine einfache Schrotflinte, die ihren Namen einfach durch die Art des Nachladens erhalten hat. Das hat nix mit illegal zu tun, sondern ist wahrscheinlich die gaengigste Waffe in den USA schlechthin.

Im Uebrigen erscheint mir der Artikel auch nicht ganz glaubwuerdig zu sein. Zumindest nicht in der Richtung, wie's dargestellt wird. Ich kann mir nur schwer vorstellen, wie der Amerikaner auf einem US Airport mit etlichen Waffen im Gepaeck eingecheckt hat, ohne dafuer eine Erlaubnis gehabt zu haben.Vielleicht lag hier nur ein Fehler im Informationsfluss zwischen den amerikanischen und deutschen Behoerden vor.
Titel: Re: Mit Waffen im Koffer zum Flughafen: Kein Problem für US-Behörden?
Beitrag von: ratlady am 13.06.2009, 19:29 Uhr
Das schließe ich daraus, dass die Behörden und das Flughafenpersonal davon nichts gewusst haben; mithin also aus Wörtern wie "... entdeckt ... " usw.

Laut  dieser Quelle  (http://news.yahoo.com/s/nm/20090612/od_uk_nm/oukoe_uk_germany_guns) behauptet der Typ zumindest, dass er die Waffen ordnungsgemaess angemeldet hat - und genau wie Andre kann ich mir nur schwer vorstellen, dass jemand tatsaechlich einfach eine Ladung Waffen mit dem Rest seines Gepaecks in den Koffer wirft, und sich nix dabei denkt. Was ich mir aber eher vorstellen kann, dass jemand die Waffen ordnungsgemaess aus USA ausfuehrt, sich aber weiter keine Gedanken ueber moegliche Einfuhrbeschraenkungen macht... insbesondere, wenn es um einen Zwischenstopp geht und die Leute im "endgueltigen Bestimmungsland" ihm tatsaechlich versichert haben, das waere kein Problem.

Zitat
Übrigens: Im Artikel ist auch zu lesen, dass eine "Pumpgun Kal. 12" mit im Gepäck war. Das erfüllt - sollte es sich dabei um das handeln, was man gemeinhin als Pumpgun bezeichnet, nämlich eine Voderschaftrepetierflinte mit verkürztem bzw. Pistolengriff - gem. § 2 III i. V. m. Anl. 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1.2, § 51 I des deutschen Waffengesetzes (WaffG) selbst bei bloßem Besitz bereits den Tatbestand eines Verbrechens (Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr). Somit ist es also also äußerst unwahrscheinlich, dass dafür irgendeine Erlaubnis vorgelegen hat.

Das ist NICHT das, was man "gemeinhin als pump gun" bezeichnet - und m.W ist auch in D der Besitz einer Vorderschaftrepetierflinte unter Voraussetzung einer gueltigen Waffenbesitzkarte durchaus legal. Illegal wird es erst unter bestimmten Voraussetzungen - wie z.B. der verkuerzte bzw. Pistolengriff. Ich persoenlich kann in dem vorliegenden Fall keinerlei Information diesbezueglich finden und gehe daher von einer ganz normalen pump gun aus - aber evtl. weisst Du da mehr; lasse mich gern eines besseren belehren  :).
Titel: Re: Mit Waffen im Koffer zum Flughafen: Kein Problem für US-Behörden?
Beitrag von: Stefan M. am 13.06.2009, 22:40 Uhr
An Eurer Argumentation ist was dran - vielleicht wäre es tatsächlich in der Schweiz legal, mit so etwas einzureisen (evtl. war das in der Schweiz tatsächlich auch angemeldet?). Interessant wäre hier, ob einer unserer Schweizer User Einblick in deren nationale Regelungen hätte.

Andererseits - selbst wenn ich die von ratlady u. Andre beschriebende Definition einer "Pumpgun" annehme; also die klassische Tontaubenflinte o. ä., die nicht unter den Verbrechenstatbestand des WaffG fällt und tatsächlich mit einer WBK legal zu besitzen ist, wäre sie doch (genauso wie die .375 Magnum) anzumelden gewesen. Dann muss sich allerdings die betreffende Fluggesellschaft die Frage stellen lassen, wie sie dazu kommt, das Zeug bei einem Flug nach (primär mal) Deutschland einzuchecken, obwohl sie ja über die Einfuhrbedingungen des Ziellandes umfassend Bescheid wissen müsste. Für den Fall, das das Ganze nicht angemeldet war, wäre es eigentlich ein noch größerer Skandal, denn dann muss sich das Personal des Startflughafens den Vorwurf von extremer Schlamperei und Schludrigkeit gefallen lassen - hat sie doch diese durchaus nicht kleinen Waffen "übersehen".

So oder so - so was darf nicht vorkommen. 
Titel: Re: Mit Waffen im Koffer zum Flughafen: Kein Problem für US-Behörden?
Beitrag von: NickMUC am 13.06.2009, 22:41 Uhr
...bliebe - ungeachtet der Legalität oder Illegalität der Waffen - die Frage, welcher Geisteskranke nicht nur "eine Pumpgun vom Kaliber 12, eine 357er Magnum, eine Pistole mit extra langem Lauf und ein Kampfmesser." besitzt sondern auch noch meint, diese bei einer Reise in die Schweiz mit sich führen zu müssen.
Titel: Re: Mit Waffen im Koffer zum Flughafen: Kein Problem für US-Behörden?
Beitrag von: Andre am 13.06.2009, 23:04 Uhr
Vielleicht wollte er das Zeug ja einem Schweizer Waffennarr verkaufen oder so. Nur, um sich auf Reisen sicher zu fuehlen oder zum Spaß, schleppt man das sicher nicht mit. Vor allem schon wegen der Unstaende und Transportrestriktionen im Vorfeld.
Titel: Re: Mit Waffen im Koffer zum Flughafen: Kein Problem für US-Behörden?
Beitrag von: winki am 14.06.2009, 08:04 Uhr
...bliebe - ungeachtet der Legalität oder Illegalität der Waffen - die Frage, welcher Geisteskranke nicht nur "eine Pumpgun vom Kaliber 12, eine 357er Magnum, eine Pistole mit extra langem Lauf und ein Kampfmesser." besitzt sondern auch noch meint, diese bei einer Reise in die Schweiz mit sich führen zu müssen.

Dann müssten die meisten Amerikaner, Geisteskrank sein, über 200 Millionen Pistolen und Gewehre befinden sich amerikanischen Privatbesitz.

So ist es zum Beispiel in Geuda Springs, Kansas sogar per Gesetz verboten, keine Waffe zu besitzen.

Aber den Film, Bowling for Columbine kennst Du ja sicher......
Titel: Re: Mit Waffen im Koffer zum Flughafen: Kein Problem für US-Behörden?
Beitrag von: NickMUC am 15.06.2009, 08:44 Uhr
.......über 200 Millionen Pistolen und Gewehre befinden sich amerikanischen Privatbesitz.


Das ist geisteskrank!
Titel: Re: Mit Waffen im Koffer zum Flughafen: Kein Problem für US-Behörden?
Beitrag von: funkbandit am 15.06.2009, 09:24 Uhr

So ist es zum Beispiel in Geuda Springs, Kansas sogar per Gesetz verboten, keine Waffe zu besitzen.


Ist es Kennessaw, GA eigentlich auch, aber das wird nicht "enforced".

BTW: Waffentransport im Flugzeug ist nichts ungewöhnliches. Viele Jäger nutzen diese Möglichkeit, um im Ausland mit ihren Waffen jagen zu können. Und ich denke nicht, dass dadurch die Sicherheit des Flugverkehrs gefährdet wird.