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Autor Thema: Müssen USA Reisende bei der Rückreise künftig immer durch den roten Ausgang?  (Gelesen 1105 mal)

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tom22

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Nach einem Bericht der Financial Times müssen Urlauber demnächst alle mitgeführten Bargeldbestände und Reisechecks beim Zoll deklarieren. Als Grund wird genannt, dass sich dies aus dem neuen Gesetz zur Steuerhinterziehungsbekämpfung, dass in Kürze in Kraft tritt. Demnach müssen sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausreise alle Geldmittel eigenständig deklariert beim Zoll werden. Es wird dafür extra ein Forumlar geben.

http://www.ftd.de/boersen_maerkte/aktien/marktberichte/:Kontrollen-auf-Reisen-Das-Finanzamt-reist-mit/544484.html?nv=cd-topnews

Vieleicht gibt es ja Freigrenzen, aber davon ist in dem Artikel nicht die Rede.

Gruss Tom

EasyAmerica

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Schön wär's, wenn bei den Schwarzgeldbetrügern endlich ernst gemacht würde. Aber ich glaube nicht dran. Es wird nicht lange dauern, bis sich auch hier die ersten Stimmen mit "Überwachungsstaat" usw. melden werden.  :wink:
Viele Grüße
Heinz

Jack Black

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Es stellt sich die Frage, wenn wirklich jeder Dollar angegeben werden muss (oder jede andere nicht-EU-Währung), zu welchen Wartezeiten das führt. Heute stehen ja beim Zoll (in Düsseldorf) max. 2 gelangweilte Herren, die den zu 99% durch den grünen Ausgang laufenden Touristen zuschauen.

Wenn jetzt stattdessen alle Ihre Dollars usw. deklarieren müssen (und der Zoll sicherlich nicht die Mittel hat, das Personal zu verstärken), sehe ich da von hier aus schon elende Schlangen stehen...

ilnyc

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Ich verstehe das eher so, dass sie sporadisch Kontrollen machen KÖNNEN. Vor ein paar Monaten sah ich einen Bericht im TV zu ähnlichen Kontrollen an Autobahnen. Da ging es speziell um Autofahrer, die von/nach Schweiz, Luxemburg und Liechtenstein fuhren.

Der FTD-Artikel bleibt leider etwas schwammig, da nicht drin steht, ab welchen Werten man denn z. B. Reiseschecks deklarieren müsste oder ob das GENERELL gilt - unabhängig vom Wert. Auf den Zoll.de-Seiten finde ich (noch) nix.

Ich glaube da muss man noch abwarten, was da veröffentlich wird, wenn das Gesetz in Kraft ist. Wie auch immer glaube ich jedoch nicht, dass wir kleinste Urlaubsgroschen abzählen und vorzeigen werden müssen.

EasyAmerica

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Der FTD-Artikel bleibt leider etwas schwammig, da nicht drin steht, ab welchen Werten man denn z. B. Reiseschecks deklarieren müsste oder ob das GENERELL gilt - unabhängig vom Wert.
Rechtlich ändert sich ja gar nichts, sondern nur tatsächlich, indem jetzt (angeblich) deklariert werden soll. Das machen wir doch bei den Reisen in die USA schon seit Jahrzehnten, ohne dass es deshalb zu längeren Wartezeiten kommt. Wenn demnächst jemand schriftlich erklärt, dass er nicht mehr als 10.000 Euro dabei hat und wird dann doch erwischt, dann ist endlich Schluss mit der endlosen Lamentiererei, man habe es nicht gewusst. Im Moment wird es den Betrügern einfach zu leicht gemacht.
Viele Grüße
Heinz

mrh400

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Hallo,
ohne jetzt in die Vorschriften eingestiegen zu sein (ein Blick ins Gesetz vertieft die Rechtskenntnisse  :wink: - bin aber zu faul) gehe ich mal davon aus, daß die schon bisher geltende Grenze von 10.000 EUR künftig ernstgenommen wird.

FTD geriert sich hier mal wieder als Bildzeitung für sogenannte und selbsternannte Finanzexperten
Gruß
mrh400

Jack Black

  • Gast
Das machen wir doch bei den Reisen in die USA schon seit Jahrzehnten, ohne dass es deshalb zu längeren Wartezeiten kommt.

Ich muss jetzt raten, was Du meinst - wahrscheinlich den weißen Zettel, der im Flieger ausgefüllt werden muss, den man dann dem amerikanischen Zöllner übergeben muss. Dieses Prozeder hat in der Tat keine Wartezeit zur Folge.

Im FTD-Artikel steht aber, dass man diese Deklaration erst an der Einreisezollstation machen muss - ob es da, wie bei Flügen in die USA, einen entsprechend vorbereiteten Zettel im Flieger geben wird, oder ob die Deklaration live am Zoll geschieht (so liest es sich), ist nicht erkennbar. Und wenn es wirklich erst am Boden deklariert wird, dann bin ich überzeugt von sehr langen Wartezeiten.

Irgendwie verstehe ich dennoch die Sinnhaftigkeit der neuen Deklaration nicht - wieso genügt es nicht weiterhin, einfach in rot und grün zu unterscheiden? Wenn das Personal nicht aufgestockt wird, sind doch weiterhin nur Stichproben realisierbar, wo ist denn da der Unterschied, ob ich auf dem Zettel lüge, oder ob ich lüge, indem ich den grünen Ausgang wähle?

EDVM96

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Im Zweifelsfall sagt man dann eben immer, dass man das viele Bargeld in Las Vegas gewonnen hat. Glücksspielgewinne sind doch steuerfrei...   :knockout:

mrh400

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Hallo,
Glücksspielgewinne sind doch steuerfrei...   :knockout:
:dozent: was meines Wissens zwar hierzulande aber nicht in den USA gilt:
Gambling winnings are fully taxable and must be reported on your tax return.
Gruß
mrh400

EDVM96

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:dozent: was meines Wissens zwar hierzulande aber nicht in den USA gilt:
Gambling winnings are fully taxable and must be reported on your tax return.
Irgendwas ist aber auch immer ...  :cry:

Jack Black

  • Gast
:dozent: was meines Wissens zwar hierzulande aber nicht in den USA gilt:
Gambling winnings are fully taxable and must be reported on your tax return.

Das ist ein leidiges Problem in Las Vegas geworden, weil es diesbzgl. in einigen Casinos schon oft zu Ärger gekommen ist, da jeder Bargewinn über 1.000,-$ sofort vor Ort versteuert werden muss. Da kommt dann wirklich jemand vom Casino und vom IRS und vergibt eine Steuernummer und man soll sofort das Formular W-2G ausfüllen und dann auch gleich 30% (od. 35%?) Steuern zahlen.

Dabei garantiert das "Doppelbesteuerungsabkommen", dass man eben nicht zur Zahlung von Steuern in den USA gezwungen werden kann, weswegen man darauf bestehen muss, stattdessen das Formular W-8BEN auszufüllen (Befreiung von der Steuerpflicht auf Grund das Doppelbesteuerungsabkommens).

Also im Endeffekt doch steuefrei, aber manchmal schwierig...

mrh400

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Hallo,
Dabei garantiert das "Doppelbesteuerungsabkommen", dass man eben nicht zur Zahlung von Steuern in den USA gezwungen werden kann, weswegen man darauf bestehen muss, stattdessen das Formular W-8BEN auszufüllen (Befreiung von der Steuerpflicht auf Grund das Doppelbesteuerungsabkommens).

Also im Endeffekt doch steuefrei, aber manchmal schwierig...
da spricht offenbar ein Berufsspieler  :wink: :lol:
Gruß
mrh400

EasyAmerica

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...wo ist denn da der Unterschied, ob ich auf dem Zettel lüge, oder ob ich lüge, indem ich den grünen Ausgang wähle?
Die kriminelle Energier ist ungleich höher, wenn ich ausdrücklich schriftlich erkläre, dass ich nicht mehr als 10.000 Euro dabei habe und das unterschreibe, als wenn ich "aus Versehen" den falschen Ausgang nehme oder mich doof stelle oder beides.
Viele Grüße
Heinz

Jack Black

  • Gast
Die kriminelle Energier ist ungleich höher, wenn ich ausdrücklich schriftlich erkläre, dass ich nicht mehr als 10.000 Euro dabei habe und das unterschreibe, als wenn ich "aus Versehen" den falschen Ausgang nehme oder mich doof stelle oder beides.

Wobei das für die Rechtsfindung doch unerheblich ist, "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" - das gilt selbstverständlich auch (oder gerade) für Zollvergehen. Es laufen doch momentan auch einschlägige Soap-Dokus mit entsprechenden Berichten von Flughäfen. Wer durch grün geht und verzollbare Ware unterschlägt, macht sich strafbar. Absicht oder "aus Versehen" wird weder gefragt noch berücksichtigt.

EasyAmerica

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Absicht oder "aus Versehen" wird weder gefragt noch berücksichtigt.
In einem evtl. sich anschließenden Straf-Verfahren würde das Maß der kriminellen Energie bei der Strafzumessung berücksichtigt. Ich kann mir vorstellen, dass bei einer falschen schriftlichen Erklärung es nicht bei einer Ordnungwidrigkeit bleibt, sondern dass eine Strafanzeige folgt.
Viele Grüße
Heinz