Hallo,
bei vielen Unternehmen ist das ohnehin ausdrücklich so geregelt.
Wo es ausdrückliche Regelungen im umgekehrten Sinne gibt (also die private Nutzung der Meilen in einer Betriebsvereinbarung o.ä. festgelegt ist - auch das gibt es), ist die private Nutzung weiterhin zulässig, solange diese Regelung nicht ausdrücklich aufgehoben wird.
Ein Problem dabei ist, daß z.B. die Lufthansa nicht bereit ist, für dienstliche Reisen eine zweite Meilenkarte auszustellen (der Arbeitgeber aber manchmal auf Inanspruchnahme der Reisen besteht), so daß man ständig eine "doppelte Buchführung" betreiben muß und bei einem Arbeitgeberwechsel keine Chance hat, die Meilen dem Arbeitgeber "zurückzugeben", sondern auf ihnen "sitzenbleibt"