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Unterhaltung & aktuelle Hinweise => Aktuelle Meldungen / Radio- & Fernsehtipps => Thema gestartet von: ratlady am 19.11.2011, 13:10 Uhr

Titel: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: ratlady am 19.11.2011, 13:10 Uhr
autsch... 

Zitat
A German manager with Mercedes-Benz is free after being arrested for not having a driver's license with him under Alabama's new law targeting illegal immigrants, authorities said Friday, in an otherwise routine case that drew the attention of Gov. Robert Bentley.

http://www.npr.org/templates/story/story.php?storyId=142530179 (http://www.npr.org/templates/story/story.php?storyId=142530179)
Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: mrh400 am 20.11.2011, 00:16 Uhr
Hallo,
schon vor gut 50 Jahren besang Tom Lehrer das wie folgt:

"Won’tcha come with me to alabammy,
Back to the arms of my dear ol’ mammy,
...
I wanna go back to dixie
I wanna be a dixie pixie
And eat cornpone ’til it’s comin’ outta my ears
I wanna talk with southern gentlemen
And put my white sheet on again,
I ain’t seen one good lynchin’ in years
The land of the boll weevil,
Where the laws are medieval,...
...
Be it ever so decadent,
There’s no place like home"

kompletter Text hier (http://lyricskeeper.de/de/tom-lehrer/i-wanna-go-back-to-dixie.html); und hier mit Ton (http://www.youtube.com/watch?v=cvePvfH6jUs)
Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: Palo am 20.11.2011, 01:52 Uhr
Und sowas macht es in die Presse :-(  muss man in D etwa keinen Fuehrerschein dabei haben wenn man Auto faehrt?
Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: dschlei am 20.11.2011, 02:02 Uhr
Und sowas macht es in die Presse :-(  muss man in D etwa keinen Fuehrerschein dabei haben wenn man Auto faehrt?
Auf keinen Fall ist das ein Problem in Deutschland, denn da herrscht ja auch keine Ausweispflicht. Deswegen war der Mercedes-Mensch sich natuerlich nicht bewusst, wie so das  nicht erlaubt sein koennte.  Aus diesem Grunde nehme ich an, dass das was Wiki schreibt, falsch ist:
Zitat
Wer eine Fahrerlaubnis und einen Führerschein besitzt, seinen Führerschein aber während der Fahrt nicht mit sich führt, begeht eine Verkehrsordnungswidrigkeit (Fahren ohne Führerschein).

Wer gegen die Ausweispflicht verstößt, also weder einen gültigen Ausweis noch einen gültigen Pass besitzt, handelt nach § 32 des Gesetzes über Personalausweise ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bis zu 5000 EUR belegt werden.
Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: EDVM96 am 20.11.2011, 02:15 Uhr
Auf keinen Fall ist das ein Problem in Deutschland, denn da herrscht ja auch keine Ausweispflicht.
:lol: Natürlich besteht in Deutschland eine Ausweispflicht - im Gegensatz zu den USA.
Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: dschlei am 20.11.2011, 05:11 Uhr
Auf keinen Fall ist das ein Problem in Deutschland, denn da herrscht ja auch keine Ausweispflicht.
:lol: Natürlich besteht in Deutschland eine Ausweispflicht - im Gegensatz zu den USA.

In den USA muessen Auslaender sich auch jederzeit ausweisen koennen.  Sogar Green Card besitzewr muessen diese Karte jederzeit vorweisen koennen.  Mit anderen Worten, in den USA besteht Ausweispflicht fuer Auslaender, und in vielen Staaten muessen seit einiger Zeit Auslaender auch ihr Visum staendig vorweisen koennen!
Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: Stefan M. am 20.11.2011, 07:58 Uhr
Der klitzekleine Unterschied: Nichtmitführen des Führerscheins, also Verstoß gegen § 4 Abs. II FeV (Fahrerlaubnisverordnung) stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar und wird mit 10 EUR (etwa $13,50) Verwarnungsgeld bedacht (§ 75 Satz 1 Nr. 4 FeV).

Die "Ausweispflicht" hinsichtlich des Personalausweises beinhaltet keinerlei Mitführpflicht - d. h. der Ausweis muss lediglich besessen, nicht aber ständig mitgeführt werden - Aufbewahrung zu Hause etwa ist ausreichend. Aber selbst das "Nicht-Besitzen" wäre ebenfalls nur eine Ordnungswidrigkeit und wird ggf. im unteren zweistelligen Euro-Bereich verwarnt.

Eine vorläufige Festnahme / Inhaftierung ist im Bußgeldverfahren unmöglich. Insofern also doch ein kleiner Unterschied zu Alabama...  :dozent:

In dem verlinkten Artikel ist außerdem die Rede davon, dass der Mercedes-Fahrer eine "German identification card", also wohl einen Personalausweis, dabei hatte. Dieses Dokument dürfte dem Beamten in Tuscaloosa/AL, wo sich ziemlich viele deutsche Staatsbürger aufhalten (Daimler-Benz lässt grüßen), durchaus geläufig gewesen sein - analog wie z. B. der türkische Nüfus einem deutschen Beamten. Von einer fehlenden "proper identification" kann also keine Rede sein. Insofern wäre es ein Leichtes gewesen, mit einer sog. Kontrollaufforderung (Vorzeigen des Führerscheins binnen einer gesetzten Frist bei der nächsten Polizeidienststelle) zu überprüfen, ob der Mann eine Fahrerlaubnis besitzt oder nicht. Oder noch einfacher: Den Mann einfach zum Hotel begleiten und den Führerschein dort einsehen. Fingerspitzengefühl sieht anders aus...

Möchte nicht wissen, was passieren würde, wenn man hierzulande einen US-Touristen, der seine Fahrerlaubnis im Hotel vergessen hat, einfach mal einsperrt, bis irgendein Bekannter das Dokument für ihn aus dem Hotel holt...  :roll:
Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: mrh400 am 20.11.2011, 09:13 Uhr
Hallo,
muss man in D etwa keinen Fuehrerschein dabei haben wenn man Auto faehrt?
wie schon gesagt wurde - das kostet 10 EUR Bußgeld; eine Inhaftierung ist ausgeschlossen.
Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: wolfi am 20.11.2011, 09:54 Uhr
Alabama ist schon eine bemerkenswerte Ecke. Zwei Geschichten dazu.
 
Vor knapp 30 Jahren war ich zu einer Informationsreise in USA (Thema Computer, Netzwerke etc - damals noch was besonderes ...) u. a. im "Research Triangle". Dort hatten wir als Referenten einen schwarzen IBM-Mitarbeiter mit dem wir nach der Arbeit noch was trinken gingen. Der erzählte uns, dass er als Motorradfan mal in Alabama angehalten wurde wg Schnellfahrens - und da er schon "tickets" hatte, wollte der Richter ihn ins Gefängnis stecken. Da hat der von IBM bestellte Anwalt interveniert - der Beschuldigte hat "reckless driving" zugegeben, das war seine erste offense und er musste zwar eine höhere Strafe bezahlen, aber Gefängnis (vielleicht unter junkies und ...) blieb ihm erspart.
 
Und vor ein paar Wochen stand in unserer deutschen Lokalzeitung ein Bericht über einen jungen Mathe-Professor, der seine gut bezahlte Position in Alabama aufgegeben hat und nach D , weil:

Er nicht wollte, dass seine Kinder in einem Land/Staat aufwachsen und zur Schule gehen, wo mehr als die Hälfte der Bevölkerung die Geschichte von Adam und Eva für bare Münze nimmt und die Evolutionslehre als Erfindung des Teufels (nicht ganz wörtlich, aber sinngemäß zitiert ...).
Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: winki am 20.11.2011, 11:34 Uhr
Na ja auch in Deutschland ist es Polizisten erlaubt Personen zur Erhebung der Personalien auf die Polizeiwache zu "begleiten" oder sie bis zu 24 Stunden vorübergehend fest zunehmen.  Allerdings ist nicht ein einziger Fall bekannt wo dies geschehen wäre, wenn sich die Person mit dem Hinweis dass sich alles in einem Hotel etc.befindet, erklärt.

Dabei muss aber folgendes berücksichtigt werden. Der Polizist hat ja sich ja nicht auf den fehlenden Führerschein sondern auf die Ausweispflicht und dem Nachweis, dass eine legale Aufenthaltsgenehmigung vorliegt, bezogen.  :wink:

In diesem Fall ist es halt Dumm für den Manager gelaufen. Anderer Seitens, haben schon etliche Amerikaner für eine "illegale" Einreise in der Schweiz, auf dem Züricher Flughafen bei Transitreisen bezahlt....
Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: Jack Black am 20.11.2011, 12:22 Uhr
In den USA muessen Auslaender sich auch jederzeit ausweisen koennen

Das ergibt das klassische Huhn & Ei Problem: wie beweist man denn, dass man kein Ausländer ist, um sich nicht ausweisen zu müssen? Oder sagt man einfach: "ich bin kein Ausländer" und der Fisch ist gegessen?
Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: winki am 20.11.2011, 18:31 Uhr
...na ja in der Regel müssen Ausländer, genau genommen ihre Einreisepapiere sprich ihren Pass jederzeit vorweisen können. Was man aber aus Sicherheitsgründen nicht tun sollte, denn der RP soll ja sicher im Hotelsafe beim Portier hinterlegt werden. Das kann aber dann zu ähnlichen "Missverständnisse" wie im vorliegenden Fall, seitens der Polizei führen, insbesondere man solche Gesetze wie in Alabama erlässt und man auf einem besonders diensteifrigen Polizisten trifft....  :D

Von falschen Angaben würde ich generell abraten, besser ganz schweigen.
Kenne nämlich keinen einzigen uniformierten "Beamten",  der dafür besonderen Humor entwickeln würde .... :lol:
Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: wolfi am 20.11.2011, 18:57 Uhr
Aus einem Kommentar zu der Verhaftung:
 
Zitat
Collier (the state's homeland security director):    Does he speak Spanish or sound like he's Spanish?

Sherriff:   He sounds foreign.

Collier:  What kind of foreign?

Sherriff:  Like Hogan's Heros foreign.

Collier: @#$@$%$@$%#!!!!!!!!

http://uspoutland.yuku.com/topic/2676/Oops-Alabama-Illegal-Immigration-Law-Snags-visiting-German-E (http://uspoutland.yuku.com/topic/2676/Oops-Alabama-Illegal-Immigration-Law-Snags-visiting-German-E)

Noch ein Kommentar von dieser Quelle:
Zitat
"It's bringing back old images from 40 or 50 year ago," he said.
Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: dschlei am 21.11.2011, 00:20 Uhr
Der klitzekleine Unterschied: Nichtmitführen des Führerscheins, also Verstoß gegen § 4 Abs. II FeV (Fahrerlaubnisverordnung) stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar und wird mit 10 EUR (etwa $13,50) Verwarnungsgeld bedacht (§ 75 Satz 1 Nr. 4 FeV).

Die "Ausweispflicht" hinsichtlich des Personalausweises beinhaltet keinerlei Mitführpflicht - d. h. der Ausweis muss lediglich besessen, nicht aber ständig mitgeführt werden - Aufbewahrung zu Hause etwa ist ausreichend. Aber selbst das "Nicht-Besitzen" wäre ebenfalls nur eine Ordnungswidrigkeit und wird ggf. im unteren zweistelligen Euro-Bereich verwarnt.

Eine vorläufige Festnahme / Inhaftierung ist im Bußgeldverfahren unmöglich. Insofern also doch ein kleiner Unterschied zu Alabama...  :dozent:

In dem verlinkten Artikel ist außerdem die Rede davon, dass der Mercedes-Fahrer eine "German identification card", also wohl einen Personalausweis, dabei hatte. Dieses Dokument dürfte dem Beamten in Tuscaloosa/AL, wo sich ziemlich viele deutsche Staatsbürger aufhalten (Daimler-Benz lässt grüßen), durchaus geläufig gewesen sein - analog wie z. B. der türkische Nüfus einem deutschen Beamten. Von einer fehlenden "proper identification" kann also keine Rede sein. Insofern wäre es ein Leichtes gewesen, mit einer sog. Kontrollaufforderung (Vorzeigen des Führerscheins binnen einer gesetzten Frist bei der nächsten Polizeidienststelle) zu überprüfen, ob der Mann eine Fahrerlaubnis besitzt oder nicht. Oder noch einfacher: Den Mann einfach zum Hotel begleiten und den Führerschein dort einsehen. Fingerspitzengefühl sieht anders aus...

Möchte nicht wissen, was passieren würde, wenn man hierzulande einen US-Touristen, der seine Fahrerlaubnis im Hotel vergessen hat, einfach mal einsperrt, bis irgendein Bekannter das Dokument für ihn aus dem Hotel holt...  :roll:
Was willst Du nun damit sagen?  Dass der staat Alabama gefaelligst seine Gesetze den Deutschen anzugleichen hat?  Diese Gesetzgebung in Alabama ist relativ neu, und wurde speziell so "brutal" ausgelegt, weil; man so glaubt mehr illegale einwandere aufspueren zu koennen.  Hier bei uns ist es so, dass ein Polizist nicht einfach von seiner Route abweichen kann, um mal schnell mit jemanden nach hause zu fahren, um die Fuehrerschein ansehen zu koennen.  Der Mercedes Mensch war als Besucher in den USA , und muss sich daher auch an die Gesetze halten, wenn er das nicht machen will, muss er halt die Konsequenzen ziehen, denn hier gilt, wie in Deutschland, Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht!
Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: dschlei am 21.11.2011, 00:23 Uhr
Alabama ist schon eine bemerkenswerte Ecke. Zwei Geschichten dazu.
 
Vor knapp 30 Jahren war ich zu einer Informationsreise in USA (Thema Computer, Netzwerke etc - damals noch was besonderes ...) u. a. im "Research Triangle". Dort hatten wir als Referenten einen schwarzen IBM-Mitarbeiter mit dem wir nach der Arbeit noch was trinken gingen. Der erzählte uns, dass er als Motorradfan mal in Alabama angehalten wurde wg Schnellfahrens - und da er schon "tickets" hatte, wollte der Richter ihn ins Gefängnis stecken. Da hat der von IBM bestellte Anwalt interveniert - der Beschuldigte hat "reckless driving" zugegeben, das war seine erste offense und er musste zwar eine höhere Strafe bezahlen, aber Gefängnis (vielleicht unter junkies und ...) blieb ihm erspart.
 
Und vor ein paar Wochen stand in unserer deutschen Lokalzeitung ein Bericht über einen jungen Mathe-Professor, der seine gut bezahlte Position in Alabama aufgegeben hat und nach D , weil:

Er nicht wollte, dass seine Kinder in einem Land/Staat aufwachsen und zur Schule gehen, wo mehr als die Hälfte der Bevölkerung die Geschichte von Adam und Eva für bare Münze nimmt und die Evolutionslehre als Erfindung des Teufels (nicht ganz wörtlich, aber sinngemäß zitiert ...).
Aber das ist ja nicht nur in Alabama so, dass ist in allen Dixieland Staaten so.  Aus diesem Grunde wuerden wir nie da leben wollen.  Aber wenn man da ist, muss man sich halt an die Gesetze halten!
Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: dschlei am 21.11.2011, 00:25 Uhr
In den USA muessen Auslaender sich auch jederzeit ausweisen koennen

Das ergibt das klassische Huhn & Ei Problem: wie beweist man denn, dass man kein Ausländer ist, um sich nicht ausweisen zu müssen? Oder sagt man einfach: "ich bin kein Ausländer" und der Fisch ist gegessen?
Man  weist sich mit dem Fuehrerschein aus.  Der wird in den USA nur ausgestellt, wenn man eine gueltige Aufenthaltserlaubnis hat.  Der Fuehrerschein gilt als ID.
Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: ratlady am 21.11.2011, 00:51 Uhr
In den USA muessen Auslaender sich auch jederzeit ausweisen koennen

Das ergibt das klassische Huhn & Ei Problem: wie beweist man denn, dass man kein Ausländer ist, um sich nicht ausweisen zu müssen? Oder sagt man einfach: "ich bin kein Ausländer" und der Fisch ist gegessen?

Nee, das ist lediglich das klassische Theorie vs. Praxis Problem - Beispiel von vor knapp 4 Wochen beim lokalen DMV zwecks truck tag renewal, truck ist ein Firmenfahrzeug. Note: sobald ich meinen Mund aufmache, ist i.d.R. (fast) jedem klar, dass ich nicht "von hier" bin.

Ich: here you go *reiche auslaufende registration zur Sachbearbeiterin*
Sachbearbeiterin: *ruft Kollegin zur Hilfe* "this is incorporated, how do I pull this up?"
Im Hintergrund:"REMEMBER WE DO NOT!!! ACCEPT ANY MEXICAN PASSPORTS, MEXICAN VISAS, MEXICAN XYZ...!!!"
Sachbearbeiterin, zu mir: "OK, got it. Cash or check?"
Ich:*$xx rueberreich - hey, solange niemand meine DL sehen will, werde ich sie garantiert niemandem aufdraengen...*

Und ich dachte (spasseshalber), ich haette evtl. ein "racial profiling case" - bis ich o.g. Meldung gelesen habe... :|
Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: nordlicht am 21.11.2011, 01:56 Uhr
Der klitzekleine Unterschied: Nichtmitführen des Führerscheins, also Verstoß gegen § 4 Abs. II FeV (Fahrerlaubnisverordnung) stellt eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar und wird mit 10 EUR (etwa $13,50) Verwarnungsgeld bedacht (§ 75 Satz 1 Nr. 4 FeV).

Die "Ausweispflicht" hinsichtlich des Personalausweises beinhaltet keinerlei Mitführpflicht - d. h. der Ausweis muss lediglich besessen, nicht aber ständig mitgeführt werden - Aufbewahrung zu Hause etwa ist ausreichend. Aber selbst das "Nicht-Besitzen" wäre ebenfalls nur eine Ordnungswidrigkeit und wird ggf. im unteren zweistelligen Euro-Bereich verwarnt.
Ein aehnliches Vorgehen war in Alabama vor Verabschiedungs dieses Anti-Ausländer Gesetzes üblich, wenn man dem Polizeichef von Tuscaloosa Glauben schenken darf:
""If it were not for the immigration law, a person without a license in their possession wouldn't be arrested like this," he said. Previously, drivers who lacked licenses received a ticket and a court summons, the police chief said." (http://blog.al.com/wire/2011/11/immigration_law_mercedes_manag.html)
Was ich das Interessante an dieser Geschichte finde ist weniger dass voellig ueberzogene Vorgehen des Polizisten. Es geht hier schliesslich um Auslaender und dass die in einigen US-Staaten so beliebt sind wie Pickeln am Hintern ist ja leider nichts Neues.
Nein, was ich zum Schiessen finde, ist dass der Gouverneur sich in einen Vorgang, der so oder so aehlich wahrscheinlich mehrmals taeglich unbeachtet in Alabama vorkommt, einschaltet und es Stimmen aus der Legislative gibt, man muesste wohl das Gesetz, das man da verabschiedet hat ein wenig "clarify". Nicht dass ein uebereifriges Streifenhoernchen streng nach den Buchstaben des Gesetzes geht und wieder reiche Deutsche statt arme Mexikaner einbuchtet. Denn das scheint ja nicht im Sinne der Erfinder gewesen zu sein.
Sprich: wir in Alabama sind natuerlich gegen Auslaender aber hey, fuer Europaeer mit Kohle, denen wir unsere Arbeitsplaetze verdanken, machen wir da mal eine Ausnahme.
Bin naechste Woche bei Daimler hier vor Ort. Das ist immer eine bunte Truppe aus alller Herren Laender (inkl. Mexico ohoh), auf das Gelaester ueber diese Geschichte freue ich mich jetzt schon. 8)
Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: mrh400 am 21.11.2011, 09:15 Uhr
Hallo,
Der Mercedes Mensch war als Besucher in den USA , und muss sich daher auch an die Gesetze halten, ...
Aber wenn man da ist, muss man sich halt an die Gesetze halten!
natürlich muß man sich an die Gesetze dort halten - die Frage ist eher, wie geht man mit einem Gesetzesverstoß von derartigem Schwergewicht um. Außerdem darf sich wohl dennoch über die Gesetze dort mokieren (wie Tom Lehrer, wohl bemerkt ein Amerikaner, schon vor 50 oder mehr Jahren) Nicht wenige der in den USA ansässigen Forianer würden sich sicher auch über die islamische Strafgesetzgebung mokieren, wenn sie in einem Nahost-Reise-Forum unterwegs wären und ein amerikanischer Fahrer ohne Führerschein fünf Peitschenhiebe hätte einstecken müssen.

Aus diesem Grunde wuerden wir nie da leben wollen.
Das zeigt ja, daß Du auch nicht uneingeschränkt mit den dortigen Verhältnissen einverstanden bist und Dich in die Reihe der Kritiker begibst.
Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: ratlady am 21.11.2011, 09:27 Uhr

Aber das ist ja nicht nur in Alabama so, dass ist in allen Dixieland Staaten so.  Aus diesem Grunde wuerden wir nie da leben wollen. 
Und Du hast bisher in genau wieviel "Dixie-land Staaten" lang genug gelebt, um das beurteilen zu koennen?  :roll:
Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: winki am 21.11.2011, 10:01 Uhr

Nee, das ist lediglich das klassische Theorie vs. Praxis Problem - Beispiel von vor knapp 4 Wochen beim lokalen DMV zwecks truck tag renewal, truck ist ein Firmenfahrzeug. Note: sobald ich meinen Mund aufmache, ist i.d.R. (fast) jedem klar, dass ich nicht "von hier" bin.


....ich mache das in Texas, Online...    bin gespannt wenn man auch dafür eine SSN benötigt!
Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: dschlei am 21.11.2011, 16:31 Uhr

Aber das ist ja nicht nur in Alabama so, dass ist in allen Dixieland Staaten so.  Aus diesem Grunde wuerden wir nie da leben wollen. 
Und Du hast bisher in genau wieviel "Dixie-land Staaten" lang genug gelebt, um das beurteilen zu koennen?  :roll:
Ich gluecklicherweise nicht!  Aber eine Schwester meiner Frau lebt dort, ihre Kinder und deren Familien, sehr gute Freunde, udn eine Nichte von einer anderen Schwester leben alle im Deep South, und wuerden gerne wieder in den Norden kommen, wenn sie einen entsprechenden Job finden wuerden.  Da wir diese Leute sehr oft besuchen, haben wir doch ne gute Ahnung, was da so vor sich geht. 
Wenn Du allerdings gegenteilige Information hast, wuerde ich mich freuen, wenn Du uns damit aufklaerst!
Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: dschlei am 21.11.2011, 16:40 Uhr

Das zeigt ja, daß Du auch nicht uneingeschränkt mit den dortigen Verhältnissen einverstanden bist und Dich in die Reihe der Kritiker begibst.
Absolut!.  Diese Gesetze wurden extra so geschaffen, dass der Ausgang so ist, wie er in dem Artikel beschrieben wurde.  Allerdings, wie man in dem Zeitungsbericht lesen kann, hatte man da scheinbar vergessen, dass nicht nur Latinos in das Netz gehen wuerden, daher wollen sie ja das Gesetz wieder umaendern.
Wie ich schon sagte, ich wollte nicht in einem solchen Staat leben, wo Rassendiskriminierung in gewissen Sinne seit Jahr und Tag gesetzlich vorgeschrieben wird.  Zusaetzlich kommt noch dazu, dass in all diesen Staaten die Todestrafe gern und reichlich vollzogen wird, und das moechte ich nicht mit meinen Steuergeldern unterstuetzen!
Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: Stefan M. am 21.11.2011, 21:00 Uhr
Was willst Du nun damit sagen?  Dass der staat Alabama gefaelligst seine Gesetze den Deutschen anzugleichen hat?  Diese Gesetzgebung in Alabama ist relativ neu, und wurde speziell so "brutal" ausgelegt, weil; man so glaubt mehr illegale einwandere aufspueren zu koennen.  Hier bei uns ist es so, dass ein Polizist nicht einfach von seiner Route abweichen kann, um mal schnell mit jemanden nach hause zu fahren, um die Fuehrerschein ansehen zu koennen.  Der Mercedes Mensch war als Besucher in den USA , und muss sich daher auch an die Gesetze halten, wenn er das nicht machen will, muss er halt die Konsequenzen ziehen, denn hier gilt, wie in Deutschland, Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht!

Nein, muss er nicht. Es würde reichen, seine Gesetze so zu gestalten, wie es eines Staates einer freiheitlichen westlichen Demokratie würdig ist. Das beinhaltet u. a., dass die Angehörigen der Exekutivorgane selbständig eine erweiterte Personalienüberprüfung hinsichtlich Reisepass, Aufenthaltserlaubnis, Führerschein usw. vornehmen können und nicht als willfährige Vollstrecker irgendwelcher sinnfreier neuen Gesetze Personen ohne ersichtlichen Grund einsperren müssen, die nicht ständig sämtliche persönlichen Dokumente in einem Aktenkoffer mit sich herumschleppen. Andererseits weigere ich mich zu glauben, dass Deine Angaben richtig sind - selbst in Alabama dürfte ein Police Officer wohl selbständig entscheiden, wo er zu welcher Zeit eine Streifenfahrt durchführt und wohin er vermeintliche Rechtsbrecher zu Überprüfungen hinbegleitet.

Und analog Deines scheinbar in Stein gehauenen Grundsatzes: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" könnte man doch auch jeden US-Touri in Deutschland, der einen Rechtsabbiegevorgang trotz Rotlicht durchführt (wie eben zu Hause auch, aus Gewohnheit eben), gleich mal die fälligen Bußgelder für ein großes Rotlicht (über 1 Sek) nebst Gebühren aufbrummen, dazu noch das fällige einmonatige Fahrverbot. Wäre doch eine tolle Erfahrung für einen ansonsten unbescholteten Amerikaner, der sich nur mal mit dem Leihwagen ein paar schöne Wochen in Deutschland/Europa machen will, oder...? Und jetzt darfst Du raten, warum das hierzulande üblicherweise nicht praktiziert wird - kleiner Tipp: Lies Dir nochmal meinen ersten Absatz durch. Na, Unterschied gemerkt...?
Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: Floriana am 23.11.2011, 00:25 Uhr
Andererseits weigere ich mich zu glauben, dass Deine Angaben richtig sind - selbst in Alabama dürfte ein Police Officer wohl selbständig entscheiden, wo er zu welcher Zeit eine Streifenfahrt durchführt und wohin er vermeintliche Rechtsbrecher zu Überprüfungen hinbegleitet.

Da irrst Du Dich.

Floriana

Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: dschlei am 23.11.2011, 05:08 Uhr


Das beinhaltet u. a., dass die Angehörigen der Exekutivorgane selbständig eine erweiterte Personalienüberprüfung hinsichtlich Reisepass, Aufenthaltserlaubnis, Führerschein usw. vornehmen können und nicht als willfährige Vollstrecker irgendwelcher sinnfreier neuen Gesetze Personen ohne ersichtlichen Grund einsperren müssen, die nicht ständig sämtliche persönlichen Dokumente in einem Aktenkoffer mit sich herumschleppen.
Noch mal zum ganz langsam lesen:  Das Gesetz wurde extra so gemacht, dass jede Person, die ihren Aufenthaltsstatus nicht auf der Stelle beweisen kann, inhaftiert werden muss. Falls der Polizist eine solche Person nicht verhaftet, bricht der olizist das Gesetz

Das ist ja auch einer der Gruende, warum das US Justizministerium gegen den Staat Alabama  ein Gerichtsverfahren eingeleitet hat!  Es hilft einfach nicht, deutsche Masstaebe fuer viele Sachen in den USA anzulegen!  Nicht nur ist die Landschaft anders, sondern auch die Gesetze und das Rechtsgefuehl der Bevoelkerung!
Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: wolfi am 23.11.2011, 08:20 Uhr
Dschlei, mit anderen Worten:
 
Alabama macht Gesetze, die nach Meinung mancher Experten gegen die US-Verfassung verstoßen ...
 Da verstehe ich den Professor, der lieber mit seiner Familie nach D zurück ist ...
Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: dschlei am 23.11.2011, 21:22 Uhr
Dschlei, mit anderen Worten:
 
Alabama macht Gesetze, die nach Meinung mancher Experten gegen die US-Verfassung verstoßen ...
 Da verstehe ich den Professor, der lieber mit seiner Familie nach D zurück ist ...
Ja, das ist richtig.  Aber auch andere suedliche Staaten (Arizona zum Beispiel) haben aehnliche Geseetze, und gegen die laufen auch Klagen.  Es sit im Grossen und Ganzen diese Red Neck einstellung die in diesen Staaten verbreitet ist, dazu gehoeren auch fast keine Einschraenkungen bei Waffenbesitz und dem Gebrauch.  In Texas udn Florida duerfen, z. B., Menschen erschossen werden, wenn ein Grundbesitzer nur den Eindruck hat, dass sie das Grundstueck mit unlauteren Absichten betreten,  Da darf sogar fliehenden Moechtegen Einbrechern in den ruecken geschossen werden wenn der Schuetze meint, sie stellten ein Gefahr dar!
Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: wolfi am 23.11.2011, 22:22 Uhr
Dschlei, da fehlt nur noch die Geschichte von dem japanischen Studenten, der sich in der Zimmernr. geirrt hatte - im Motel an der falschen Tür rüttelte und durch die Tür durch erschossen wurde.
 
Der Täter wurde wohl auch freigesprochen ...
 
PS:
 
Um solche Ecken mache ich selbst als "Weißer" einen Bogen - Texas und Arizona gehen ja gerade noch ...
Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: thorsti am 27.11.2011, 09:41 Uhr
Deswegen habe ich meine Papiere in 99% der Fälle immer bei mir. Die Gesetze in den USA unterscheiden sich von Staat zu Staat doch stärker als in Deutschland von Bundesland zu Bundesland.
Ich kann diese Gesetze nicht (alle) kennen und deswegen gehe ich lieber auf Nummer sicher.
Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: dschlei am 27.11.2011, 19:38 Uhr
Deswegen habe ich meine Papiere in 99% der Fälle immer bei mir. Die Gesetze in den USA unterscheiden sich von Staat zu Staat doch stärker als in Deutschland von Bundesland zu Bundesland.
Ich kann diese Gesetze nicht (alle) kennen und deswegen gehe ich lieber auf Nummer sicher.

Das ist absolut die beste Methode, wie man unnoetigen Aerger vermeiden kann!
Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: winki am 27.11.2011, 19:58 Uhr

Ja, das ist richtig.  Aber auch andere suedliche Staaten (Arizona zum Beispiel) haben aehnliche Geseetze, und gegen die laufen auch Klagen.  Es sit im Grossen und Ganzen diese Red Neck einstellung die in diesen Staaten verbreitet ist, dazu gehoeren auch fast keine Einschraenkungen bei Waffenbesitz und dem Gebrauch.  In Texas udn Florida duerfen, z. B., Menschen erschossen werden, wenn ein Grundbesitzer nur den Eindruck hat, dass sie das Grundstueck mit unlauteren Absichten betreten,  Da darf sogar fliehenden Moechtegen Einbrechern in den ruecken geschossen werden wenn der Schuetze meint, sie stellten ein Gefahr dar!

Hat wohl eher nichts mit Red Necks zu tun, sondern mit der allgewaltigen Waffenlobby! Allerdings beschränkt sich das nicht mehr nur auf ein paar Staaten, sondern man muss sich eher Fragen, in welchem Staat das Mitführen von Waffen nicht erlaubt ist. Immerhin darf man in 41 Staaten mit Waffen ein Restaurant oder Bar betreten, davon sind auch NP nicht mehr ausgeschlossen.  :shock:

Darum ist es generell nicht ratsam unbedarfte Handlungen zu machen oder sogar Streit mit Amerikaner anzufangen. Man geht davon aus, dass ca. 80% der Camper bewaffnet sind.
Titel: Re: not-so-sweet home Alabama...
Beitrag von: dschlei am 27.11.2011, 21:25 Uhr

Ja, das ist richtig.  Aber auch andere suedliche Staaten (Arizona zum Beispiel) haben aehnliche Geseetze, und gegen die laufen auch Klagen.  Es sit im Grossen und Ganzen diese Red Neck einstellung die in diesen Staaten verbreitet ist, dazu gehoeren auch fast keine Einschraenkungen bei Waffenbesitz und dem Gebrauch.  In Texas udn Florida duerfen, z. B., Menschen erschossen werden, wenn ein Grundbesitzer nur den Eindruck hat, dass sie das Grundstueck mit unlauteren Absichten betreten,  Da darf sogar fliehenden Moechtegen Einbrechern in den ruecken geschossen werden wenn der Schuetze meint, sie stellten ein Gefahr dar!

Hat wohl eher nichts mit Red Necks zu tun, sondern mit der allgewaltigen Waffenlobby! Allerdings beschränkt sich das nicht mehr nur auf ein paar Staaten, sondern man muss sich eher Fragen, in welchem Staat das Mitführen von Waffen nicht erlaubt ist. Immerhin darf man in 41 Staaten mit Waffen ein Restaurant oder Bar betreten, davon sind auch NP nicht mehr ausgeschlossen.  :shock:

Darum ist es generell nicht ratsam unbedarfte Handlungen zu machen oder sogar Streit mit Amerikaner anzufangen. Man geht davon aus, dass ca. 80% der Camper bewaffnet sind.
Waffen darf man in fast allen Staaten tragen, entweder offen, oder verdeckt.  auch haben fast alle staaten ein Gesetz, welches Castle Doctrin gennnt wird.  Aber Texas udn Florida gehen noch etwas weiter, da kann man auch andere Menschen erschiessen, wenn man glaubt, dass, z.B., beim Nachbarn eingebrochen wurde, oder wenn man ohne erlaubnis ein Grundstueck betritt, und der Bewohner meint dadurch gefaehrdet zu sein
Zitat
(C)  was committing or attempting to commit aggravated kidnapping, murder, sexual assault, aggravated sexual
     assault, robbery, or aggravated robbery;
.  Dabei braucht der Schuetze nur ernsthaft zu glauben, dass diese Sachen vorfallen koennten, oder vorgefallen sind!