Gemäß der neuen EU Pauschalreisenrichtlinie ist zukünftig bei Pauschalreisen eine Preiserhöhung von bis zu 8% erlaubt (bis 20 Tage vor Reisebeginn) und die Reisenden haben kein Widerspruchsrecht.
Der Reiseveranstalter
muss dafür lediglich nachweisen, dass sich für ihn bestimmte im Gesetz festgelegte Kosten seit der Buchung erhöht haben. Dazu gehören steigende Treibstoffpreise, höhere Abgaben am Hafen oder Flughafen oder eine Touristenabgabe vor Ort sowie veränderte Wechselkurse, also alles Risiken, die der Anbieter eigentlich in seiner Kalkulation berücksichtigen müsste.
Zusätzlich sind unwesentliche Abweichungen von der Reisebeschreibung erlaubt, sofern diese für den Durchschnittsurlauber akzeptabel sind.
Im Gegenzug werden auch nachträgliche Preissenkungen erlaubt. Diese muss allerdings der Verbraucher nachweisen.
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/geld-ausgeben/nachtraegliche-preiserhoehungen-achtung-pauschalreise-14333202.html