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Unterhaltung & aktuelle Hinweise => Aktuelle Meldungen / Radio- & Fernsehtipps => Thema gestartet von: wuender am 13.09.2013, 13:09 Uhr
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Janice Keihanaikukauakahihuliheekahaunaele heißt tatsächlich so und will auch so identifiziert werden. Das Problem: Ihr Name ist zu lang für den Führerschein und andere offizielle Dokumente. Die Frau aus Hawaii will das aber nicht akzeptieren.
Bericht auf Spiegel online (http://www.spiegel.de/panorama/leute/janice-keihanaikukauakahihuliheekahaunaele-name-zu-lang-fuer-ausweis-a-922042.html)
Schöne Grüße,
Dirk
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OMG :shock: wie will man den den Namen auf einen Führerschein bekommen ? :wink:
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Simone Greiner-Petter-Memm, da wirds mit dem Nachnamen in D auch knapp :wink:
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Simone Greiner-Petter-Memm, da wirds mit dem Nachnamen in D auch knapp :wink:
Nach BGB § 1535 ist so eine Name eigentlich in Deutschland unzulässig.
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Ich nehme an, Du meinst § 1355 Abs. 4.
Das war aber nicht immer so. Von 1958 - 1994 gab es keine derartige Beschränkung. Die Pythia vom Bodensee hieß eine Zeit lang Elisabeth Noelle-Neumann- Maier-Leibnitz. Auch Simone Greiner-Petter-Memm hat offensichtlich vor 1993 geheiratet.
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Ich nehme an, Du meinst § 1355 Abs. 4.
Das war aber nicht immer so. Von 1958 - 1994 gab es keine derartige Beschränkung. Die Pythia vom Bodensee hieß eine Zeit lang Elisabeth Noelle-Neumann- Maier-Leibnitz. Auch Simone Greiner-Petter-Memm hat offensichtlich vor 1993 geheiratet.
Ops, ja natürlich meinte ich BGB 1355, IV.
Danke für die Korrektur.
Ich finde diese Regelung gut. Noch immer lässt das Namensrecht zahlreiche Varianten zu.