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Autor Thema: Neue Schlichtungsstelle in Deutschland bei Beschwerden von Flugpassagieren  (Gelesen 758 mal)

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tom22

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Der Bundesverband der deutschen Luftverkehrswirtschaft (BdL) hat sich mit dem Bundesjustizministerium darauf geeinigt, dass sich Flugpassagiere an eine neue Schlichtungsstelle wenden können, wenn ihre Beschwerden bei Fluggesellschaften (z.b: Entschädigungen bei Verspätungen, Flugüberbuchungen, Flugstornierungen) nicht beantwortet werden oder wenn sie mit den Antworten unzufrieden sind. Verbraucherschützer hat immer wieder beklagt, dass eine Beschwerde über das Luftfahrtbundesamt nicht funktionieren würde. Daher soll jetzt eine unabhängige Schlichtungsstelle geschaffen werden.

Die Vereinbarung gilt zunächst nur für deutsche Fluggesellschaften (Lufthansa, AirBerlin, Condor,...). Das Bundesjustizministerium will aber darauf hinwirken, dass auch ausländische Fluggesellschaften das Schlichtungsverfahren akzeptieren. Falls diese nicht mitmachen wollen, soll es eine gesetzliche Regelung geben.

http://www.sueddeutsche.de/reise/schlichtungsstelle-fuer-unzufriedene-fluggaeste-endlich-angekommen-1.1243381

Gruss Tom

Jack Black

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Passend dazu stand in dieser Woche ein Artikel in der Rheinischen Post, dass die Entschädigungszahlungen insbesondere auch bei technischen Defekten zu gewähren sind. Fluggesellschaften versuchen oft, in diesem Fall auf "höhere Gewalt" zu plädieren, aber deutsche Richter sehen das eindeutig anders. Es waren einige Präzedenzfälle mit rechtswirksamen Urteilen genannt.

Beispielsweise Triebwerksprobleme beim Start, Reparatur dauert entsprechend, Verspätung usw.: Fluggesellschaft muss zahlen. Das ist keine höhere Gewalt im Sinne der Rechtssprechung.

Oder Erkrankung eines Crewmitglieds. War auch ein Problem, es hatte dann zu lange gedauert, bis Ersatz gefunden wurde. Auch das ist keine höhere Gewalt, die Fluggesellschaft muss mit Krankheitsausfällen rechnen und in der Lage sein, rechtzeitig für Ersatz zu sorgen.

War schon ein durchaus interessanter Artikel, wenn bei einem Langstreckenflug die Verspätung mehr als 3 Stunden beträgt, dann ist in aller Regel eine Entschädigung fällig. "Höhere Gewalt" ist wirklich nur bei extremen Naturereignissen u.ä. gegeben, die dann aber in aller Regel alle Flüge betrifft. Nur drücken sich die Fluggesellschaften mit allen Mitteln vor der Zahlung, deswegen wurde nun die vorgenannte Schiedsstelle eingerichtet (die wurde auch in dem Artikel erwähnt).

tom22

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Ab dem 1. November 2013 ist es so weit. Die Schlichtungstelle für öffentlichen Personenverkehr soll bei Streit zwischen Flugpassagieren und Fluggesellschaften vermitteln.

Neben den deutschen Fluggesellschaften (z.B. Lufthansa oder Condor) haben sich auch viele ausländische Fluggesellschaften (z.B. Delta Airlines, Air France,...) der Schlichtungsstelle angeschlossen.

Ab dem 1. November kann sich jeder an die Schlichtungstelle wenden, dessen Beschwerden nach einen Frist von zwei Monaten nicht beantwortet wurde.

http://www.test.de/Schlichtungsstelle-fuer-Flugreisende-Viele-Airlines-machen-mit-4617317-0/