Passend dazu stand in dieser Woche ein Artikel in der Rheinischen Post, dass die Entschädigungszahlungen insbesondere auch bei technischen Defekten zu gewähren sind. Fluggesellschaften versuchen oft, in diesem Fall auf "höhere Gewalt" zu plädieren, aber deutsche Richter sehen das eindeutig anders. Es waren einige Präzedenzfälle mit rechtswirksamen Urteilen genannt.
Beispielsweise Triebwerksprobleme beim Start, Reparatur dauert entsprechend, Verspätung usw.: Fluggesellschaft muss zahlen. Das ist keine höhere Gewalt im Sinne der Rechtssprechung.
Oder Erkrankung eines Crewmitglieds. War auch ein Problem, es hatte dann zu lange gedauert, bis Ersatz gefunden wurde. Auch das ist keine höhere Gewalt, die Fluggesellschaft muss mit Krankheitsausfällen rechnen und in der Lage sein, rechtzeitig für Ersatz zu sorgen.
War schon ein durchaus interessanter Artikel, wenn bei einem Langstreckenflug die Verspätung mehr als 3 Stunden beträgt, dann ist in aller Regel eine Entschädigung fällig. "Höhere Gewalt" ist wirklich nur bei extremen Naturereignissen u.ä. gegeben, die dann aber in aller Regel alle Flüge betrifft. Nur drücken sich die Fluggesellschaften mit allen Mitteln vor der Zahlung, deswegen wurde nun die vorgenannte Schiedsstelle eingerichtet (die wurde auch in dem Artikel erwähnt).