Moin,
so wie ich das verstanden habe, lag gegen den guten Mann in D aber nichts vor. Die Frage ist halt, ob er eine Straftat nach deutschem Recht begangen hat.
Mal etwas überspritzt:
Nach US-Gesetz hast Du in den USA (per Internet) eine Straftat begangen, Du hast das Land nie betreten und wirst dann von einem US-Beamten in Deutschland verhaftet (ohne Haftbefehl) und in die USA geflogen. Es liegt weder eine Straftat (nach dt. Recht) noch ein deutscher Haftbefehl vor.
Wie würdest Du denken?
Wir reden nicht über Straftäter mit internationalem Haftbefehl, ich denke das ist klar. Wobei ich immer noch erwarte von dt. Beamten verhaftet zu werden. Noch, sind wir hier in Deutschland.
Schon mal was von "Rechtsstaat" gehört?
Ich warte auf den Tag, wo jemand vom FBI etc. hier erschossen wird, weil er in den USA ne Cola geklaut hat.
Keie