Ich würde da nicht übermäßig feiern - lediglich die „verdachtsunabhängige“ Kontrolle ist betroffen. Wenn die schauen wollen, dann werden halt 2-3 Fragen mehr gestellt bei denen man sich zwangsläufig „verdächtigt“ macht und Zack kann wieder kontrolliert werden.
Ist doch bei Durchsuchungen von Autos nichts anderes, verweigert man sich kommt der Hund der immer was anzeigt und dann hat die Polizei den Grund den sie (formell) braucht.
Es wäre ja sogar denkbar, dass man gefragt wird ob man freiwillig sich kontrollieren lässt - wird das verneint hat man sich damit schon wieder verdächtig gemacht.
Und „Einspruch“ einlegen - sorry ich musste herzlich lachen. Natürlich kannst Du Einspruch einlegen - interessiert nur keinen und nachschauen was auf Handy und Co. ist tun sie trotzdem.
EDIT:
Sollte das mit dem Einspruch auf das Urteil bezogen gewesen sein - ja formell möglich, aber ob und wann das final entschieden wird steht in den Sternen.