Jeder kennt es und jeder hat es schon einmal gesungen: Das Lied „Happy Birthday to you“!
Geschrieben wurde die Melodie des Liedes schon im 19. Jahrhundert, der Text kam dann in den dreißiger Jahren des 20. Jahrhunderts hinzu.
Das Copyright des Liedes ist nun bei der Firma „Time Warner“ gelandet.
Diese besitzt nun bis zum Jahr 2030 die Rechte an dem Song, was zur Folge hat, dass sich jeder, der in der Öffentlichkeit dieses Lied zum Besten
gibt, strafbar macht, wenn er nicht dafür zahlt.
Amerikanische Bürgerrechtler sind allerdings der Meinung, dass das Lied weltweit zum Allgemeingut gehört und deshalb nicht durch Copyright
geschützt sein dürfte. Sie rufen nun im Internet zur Selbstanzeige bei „Time Warner“ auf.
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www.americandream.de