Übrigens sind sehr oft die "11-jährigen Lollydiebe" von heute die bewaffneten Straßenräuber in 3 - 4 Jahren.
Warum sollte dann, selbst wenn wegen fehlender Strafmündigkeit keine Bestrafung im klassischen Sinn erfolgen kann, das Ganze nicht aktenkundig werden? Ein Staatsanwalt kann dann später, nachdem das "Früchtchen" nach Erreichen des 14. Lebensjahres wieder straffällig wurde, gleich sehen, mit welcher "kriminellen Energie" er es hier zu tun hat und dass es sich nicht etwa um eine einmalige Verfehlung, sondern um das x-te gleich- oder ähnlich gelagterte Delikt handelt. Insofern ist so etwas durchaus sinnvoll.
Überdies kommt auch eine mittelbare Täterschaft in Frage, d. h. das Kind wird gezielt wegen fehlender Strafmündigkeit durch Erwachsene, oft die eigenen Eltern, zum Stehlen geschickt. Stichwort: "Klau-Kids", oft der Nachwuchs einer "mobilen ethnischen Minderheit", wie es jetzt so schön auf Neu-Deutsch heißt.
Übrigens ist ein Ladendiebstahl keine große Schreibarbeit. Das ist mit dem Ausfüllen einiger Standard-Formblätter erledigt.