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Einfuhr von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen ProduktenZum eigenen Verzehr bestimmte Lebensmittel dürfen unter bestimmten Voraussetzungen eingeführt werden, sofern die mitgeführten Mengen der Dauer und Art des Aufenthaltes angemessen sind.Um unnötige Verzögerungen bei der Zollabfertigung zu vermeiden, sollten Sie so wenig wie möglich an Lebensmitteln mitnehmen. Fragen in Bezug auf die Einfuhr von bestimmten Lebensmitteln beantwortet die kanadische Bundesanstalt für Lebensmittelkontrolle, die auch für die Einfuhr von Tieren und Pflanzen zuständig ist unter www.inspection.gc.ca, Aktuelle Informationen zur Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte finden Sie unter www.cbsa-asfc.gc.ca.Weitere Informationen können Sie anfordern bei:Agriculture & Agrifood Canada59 Camelot DriveNepean, Ontario, Canada K1A 0Y9Tel.: (613) 952-8000Fax: (613) 993-4334Internet: www.agr.ca