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Autor Thema: Auslandssemester / Rückführung von Sachen nach Deutschland  (Gelesen 2286 mal)

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Lars81

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Hallo,
ich habe 8 Monate in den USA studiert. In dieser Zeit hat sich so einige Sachen angesammelt (vor allem Kleidung).
Diese würde ich nur gerne wieder mit nach Deutschland nehmen. Deshalb würde ich gerne wissen, ob ich diese Sachen verzollen muss, weil ich wahrscheinlich deutlich über dem Freibetrag von 175€ liege.

Hat jemand damit Erfahrungen gemacht und kann mir sagen wie man sich am bestern verhält?

Vielen Dank
Lars

ictus

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Re: Auslandssemester / Rückführung von Sachen nach Deutschland
« Antwort #1 am: 08.04.2007, 09:57 Uhr »
Hallo, Lars81,

ja, du musst die Sachen verzollen, soweit insgesamt über 175 €.
Ich würde auch nur davor warnen, am Flughafen den grünen Ausgang zu nehmen: bei Textbooks, Artikel aus dem Unishop etc. sieht man halt doch, dass sie nicht aus D sind.
Vielleicht hast du aber auch Glück (ging mir damals so): roten Ausgang genommen-niemand vom Zoll da, ergo: Zoll gespart, ohne ein schlechtes Gewissen haben zu müssen / Risiko eingegangen zu sein.

Lars81

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Re: Auslandssemester / Rückführung von Sachen nach Deutschland
« Antwort #2 am: 08.04.2007, 23:36 Uhr »
Ok, Danke!
Ich denke mal, dass ich locker über die 175€ komme.
Aber was ist denn z.B. mit Sachen, die ich vor 6 Monaten gekauft habe. Wie wird deren Wert berechnet?

Hubbe

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Re: Auslandssemester / Rückführung von Sachen nach Deutschland
« Antwort #3 am: 10.04.2007, 22:55 Uhr »
Hallo Lars,

ich hatte das selbe Problem damals auch und in folgendem Thread ist eigentlich alles schonmal durchdiskutiert:

http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=14350.0

Vielleicht hat sich seitdem das ein oder andere Detail verändert, deswegen vielleicht nochmal bei www.zoll.de nachkucken.

Gruß
Hubbe

german_harm_mac

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Re: Auslandssemester / Rückführung von Sachen nach Deutschland
« Antwort #4 am: 10.04.2007, 23:36 Uhr »
Hallo,
ich habe 8 Monate in den USA studiert. In dieser Zeit hat sich so einige Sachen angesammelt (vor allem Kleidung).
Diese würde ich nur gerne wieder mit nach Deutschland nehmen. Deshalb würde ich gerne wissen, ob ich diese Sachen verzollen muss, weil ich wahrscheinlich deutlich über dem Freibetrag von 175€ liege.

Hat jemand damit Erfahrungen gemacht und kann mir sagen wie man sich am bestern verhält?

Vielen Dank
Lars

Hello

Ich würde mich an Deiner Stelle mal  beim Zoll erkundigen. Immerhin hattest Du Deine Wohnsitz einige Zeit ausserhalb der USA. Soweit Ich weiß gibt es Sonderregelungen für Umzüge (steuerrechtlich). Darunter könnte Dein Fall fallen. Natürlich gilt diese Regellungen nicht für "neue" Sachen sondern Sie müssen vor einen gewissen Seittraum gekauft und seitdem gentutzt worden sein.

Anne

DerBrodler

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Re: Auslandssemester / Rückführung von Sachen nach Deutschland
« Antwort #5 am: 11.04.2007, 08:01 Uhr »
Also normalerweise gilt für dich nicht das deutsche, sondern das amerikanische Steuerrecht, wenn du dich mehr als 180 Tage (also knappe 6 Monate) in einem Jahr in den USA aufgehalten hast.

Daher musst du in dem Jahr auch eine amerikanische Einkommenssteuererkärung machen und keine deutsche und dann kannste die Waren auch ohne Probleme durch den Zoll bringen.

Ein Freund von mir ist gerade drüben und hat sich 2 Gitarren gekauft, die bei uns je das das Doppelte kosten. Der hatte sich bei denen vom Stipendium informiert.

Wenn du wirklich zu 100% sicher gehen willst, dann frag doch nenn Steuerberater. Da dürftest du die beste Antwort bekommen.

Northridge

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Re: Auslandssemester / Rückführung von Sachen nach Deutschland
« Antwort #6 am: 18.04.2007, 15:08 Uhr »
Das mit den 180 tagen gilt nur, wenn erkennbar ist, daß du dich nicht nur vorübergehend im Ausland aufhältst. Ist bei einem Auslandssemester wohl nicht der Fall. Wenn du in D außerdem noch eine Wohnung hattest, dann bist du auf jeden Fall unbeschränkt steuerpflichtig in D.
Aber da du ja wahrscheinlich mit einem F1-Visum rüber bist, durftest du eh nicht arbeiten, hattest also auch keine amerikanischen Einkünfte. Falls doch, solltest du dir unbedingt mal das DBA /Doppenbesteuerungsabkommen) besorgen & da nachlesen.

Was den Zoll betrifft: Dem ist es schnuppe, wo du deine Einkommensteuererklärung abgibst. Du reist nach D ein, damit gilt deutsches Zollrecht für dich.
Es gibt aber eine Regelung extra für Studenten und Schüler, findest du hier: http://www.zoll-d.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_freier_verkehr/d0_zollfr_vzb/b1_befr_gemrecht/a1_zollbefrvo/f0_schulmaterial/index.html
Wenn du es schaffst, deinen Auslandsaufenthalt auf über 12 Monate auszudehnen (vielleicht noch ein netter Urlaub im Anschluß?), dann gilt dein ganzes Zeug als Übersiedlungsgut und es gilt das hier: http://www.zoll-d.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_freier_verkehr/d0_zollfr_vzb/b1_befr_gemrecht/a1_zollbefrvo/h0_uebersiedlungsgut/index.html