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Autor Thema: Gesetzeslage für Delikte in den USA  (Gelesen 877 mal)

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R2d2

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Gesetzeslage für Delikte in den USA
« am: 06.07.2003, 18:33 Uhr »
Hi Leute,

wer kann mir helfen? War 2000 in den USA. War auch toll, bis auf das ich ein ticket bekommen habe weil ich ein Bier getrunken habe,da ich zu diesem Zeitpunkt "nur" 20 war. Leider hatte ich an diesem Tag meinen Ausweiss nich bei, so das meine ID# im Ticket nicht aufgeführt werden konnte. Jetzt stellt sich die Frage ob das ticket gültig bzw. rechtens ist ohne ID# und ob es bezahlt werden soll oder nicht. Und würde ich gerne wissen wann sowas verjährt.

Vielen Dank

Randy

Davidc

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    • Ayn Rand
Re: Gesetzeslage für Delikte in den USA
« Antwort #1 am: 06.07.2003, 21:55 Uhr »
Wieviel muss man denn bei sowas bezahlen? Hast du vor, wieder mal in die USA zu gehen? Falls ja, dann zahl einfach, warum brauche ich sicher nicht zu erklären.

Im übrigen ist dieses "Alkohol ab 21" nur typisch für die schizohafte US-Gesellschaft .... aber wir wollen ja nicht politisch werden *Finger festhalt* *G*

Andre

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Re: Gesetzeslage für Delikte in den USA
« Antwort #2 am: 08.07.2003, 03:36 Uhr »
Gültig ist es und das Recht ist auf der Seite der Gesetzeshüter.
Augen zu und zahlen! Auch wenn's weh tut.
Ist meine Empfehlung.

Mr.Wings

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Re: Gesetzeslage für Delikte in den USA
« Antwort #3 am: 08.07.2003, 18:43 Uhr »
Hallo Randy,
Du hast das Ticket im Jahr 2000 bekommen und immer noch nicht bezahlt? Dann mach' Dich einmal auf mächtige Probleme bei der Einreise gefasst - falls sie Dich überhaupt einreisen lassen.
Die Amis sind in der Beziehung sehr strikt.

Point_Reyes

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Re: Gesetzeslage für Delikte in den USA
« Antwort #4 am: 09.07.2003, 00:36 Uhr »
@R2D2
Sollte ich ja jetzt vielleicht nicht erwähnen,
habe aber '97 3 tickets für falsch parken (abgelaufene Parkuhr ) bekommen.
Das Auto war mein eigenes (also kein Mietwagen ).
1. SF : 20 US$
2.Chambridge : 5 US$
3.Manhatten : 80 US$

Ich habe noch keines bezahlt und war danach 4 mal in den USA....

Also mal keine Panik wegen der Einnreise
Amerika: Love it or give it back

PeterBauer

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Re: Gesetzeslage für Delikte in den USA
« Antwort #5 am: 09.07.2003, 11:10 Uhr »
Zitat von: Davidc link=board=usa;num=1057509220;start=0#1 date=07/06/03 um 21:55:52
Wieviel muss man denn bei sowas bezahlen? Hast du vor, wieder mal in die USA zu gehen? Falls ja, dann zahl einfach, warum brauche ich sicher nicht zu erklären.

Im übrigen ist dieses "Alkohol ab 21" nur typisch für die schizohafte US-Gesellschaft .... aber wir wollen ja nicht politisch werden *Finger festhalt* *G*


ist dei Frage , ob das so schizohaft ist oder eher unsere gesellschaft wo schon 10jährige rauchend durch die Gegend laufen.
Peter
Peter Bauer

Hank

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Re: Gesetzeslage für Delikte in den USA
« Antwort #6 am: 09.07.2003, 11:23 Uhr »
Zitat von: Mr.Wings link=board=usa;num=1057509220;start=0#3 date=07/08/03 um 18:43:28
Hallo Randy,
Du hast das Ticket im Jahr 2000 bekommen und immer noch nicht bezahlt? Dann mach' Dich einmal auf mächtige Probleme bei der Einreise gefasst - falls sie Dich überhaupt einreisen lassen.
Die Amis sind in der Beziehung sehr strikt.


Wie wollen "die Amis" ihn denn identifizieren - ohne ID-# ??
Cheers,

Hank !




Randy2

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Re: Gesetzeslage für Delikte in den USA
« Antwort #7 am: 10.07.2003, 11:22 Uhr »
Hallo zusammen,

erst mal danke für das große Feedback. Also die Antworten schwanken von "brav zahlen" bis "mutig abwarten". Es wäre ja nich das Problem wenn die von mir $310 haben wollen. Und ich finde das ziemlich teuer für ein "Bud Light". Meint ihr nicht?

Das Problem war das mir mein Bekannter damals geraten hat nicht auf das Ticket zu reagieren. Somit habe ich seinen Rat befolgt da er "Attorney at Law" ist. Aber die Sache is mir nie ganz aus dem Kopf gegangen, da ich ja die Absicht habe irgenwann mal wieder dorthin zu verreisen.

Ich habe durch jemanden anderen der dort lebt mich erkundigen lassen wie die Sache aussieht, und die haben gesagt weil ich das Ticket nicht bezahlt habe hätten die eine "Warrent" verhängt. Was immer das auch sein  mag.

Wie gesagt, auf der einen Seite will ich die Sache aus der Welt schaffen, aber auf der anderen sehe ich auch nicht ein dafür $310 zu latzen wenn die nicht mal meine kompletten Personalien haben und somit quasi nix in der Hand. Wäre ja so als ob mann auf jemanden Fremden etwas bestellt und dann auch noch verlangt das derjenige das ohne zu murren zahlt.

Was meint Ihr leute?


Randy

PeterBauer

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Re: Gesetzeslage für Delikte in den USA
« Antwort #8 am: 10.07.2003, 11:29 Uhr »
Randy, ob das viel sein mag oder nicht, Du hast gegen ein Dir bekanntes Gesetz verstoßen und mußt deshalb mit den Regeln des entsprechenden Landes klarkommen.
Peter
Peter Bauer

Anoka

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Re: Gesetzeslage für Delikte in den USA
« Antwort #9 am: 10.07.2003, 13:24 Uhr »
Hallo Randy

Eine "warrant" bedeutet, dass Du im Polizeicomputer des entsprechenden Staates vermerkt bist, dass ein Ticket ausstehend ist. Solltest Du in eine Polizeikontrolle geraten, dann wirst Du auf die Wache muessen.

Das Problem duerfte fuer Dich sein, dass in Zukunft immer mehr Datenbanken vernetzt werden und Du somit auch in jedem anderen Staat erwischt werden kannst.

Aber Hank hat schon recht, ohne ID# bist Du gar nicht einwandfrei identifizierbar.

LG Anoka
LG Anoka

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There are no passengers on spaceship earth. We are all crew. - Marshall McLuhan

Floriana

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Re: Gesetzeslage für Delikte in den USA
« Antwort #10 am: 10.07.2003, 17:51 Uhr »
Hallo Randy,

Zitat von: Anoka link=board=usa;num=1057509220;start=0#9 date=07/10/03 um 13:24:50
Eine "warrant" bedeutet, dass Du im Polizeicomputer des entsprechenden Staates vermerkt bist, dass ein Ticket ausstehend ist. Solltest Du in eine Polizeikontrolle geraten, dann wirst Du auf die Wache muessen.


Ich nehme an, es wurde ein "bench warrant" (d. h. ein Vorführbefehl) erlassen, was in der Regel bedeutet, dass man bei einer Polizeikontrolle verhaftet wird und nicht nur auf die Wache muss sondern auch einem Richter vorgeführt wird. Wenn Vor- und Nachname und Geburtsdatum (der Wahrheit entsprechend) auf dem Ticket angegeben sind, reicht dies zur Identifizierung und Speicherung im Computer.

Gruß  8),
Floriana

Mr.Wings

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Re: Gesetzeslage für Delikte in den USA
« Antwort #11 am: 10.07.2003, 18:26 Uhr »
Hallo Randy,
wo liegt eigentlich Dein Problem? Offensichtlich streitest Du doch gar nicht ab, daß Du irgendwann einmal in den Staaten etwas "verbrochen" hast. Die logische Konsequenz für mich ist, daß man dann dafür auch einsteht und bezahlt und damit allen Problemen für die Zukunft bei der Einreise aus dem Weg geht!
Wenn Du lieber "gambeln" willst, dann kümmere Dich weiter nicht darum und warte ab, was bei Deinem nächsten Urlaub in den Staaten passiert.