ja, ich hab mich in sachen aberkennung der Staatsbürgerschaft auch nicht auf deutsche bezogen, sondern auf in Deutschland lebende Kinder ausländischer Eltern die nur aufgrund dessen einen deutschen Pass erhalten haben. Is ein bissel kompliziert, dazu muß ich vielleicht erklären, daß ich Sozialpädagogik studiere, und die gesetzliche Lage diverser ausländischer jugendlicher hier im lande Thema eines Seminares war...und ich kann mich nimmer 100 % erinnern
Allerdings frage ich mich, weshalb zwei meiner Freundinnen, die nach langjähriger Ehe mit Amerikanern die amerikanische Staatsbürgerschaft angenommen hatten (was auch nicht so ganz ohne ist, in sachen Prüfung über Geschichte und so) keine andere wahl hatten, als die deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben... ??? Das haben die beiden nämlich nur außerst ungern getan, aber da war kein anderer Weg...
Die Kinder der anderen Frau, die ich vorhin schon erwähnte haben allerdings ganz bestimmt KEINE deutsche Staatsbürgerschaft, denn sonst wäre die gute Frau schon lange wieder hier! Jetzt bin ich total durcheinander, und hoffe auf baldige klärung der Sachlage...
Bis Morgen!!
Sandra
Jaaa, is ja eigentlich logisch...wenn die deutsche Staatsbürgerschaft nicht aberkannt werden kann, ist es für die die hier leben die jeweils andere Staatsbürgerschaft, die verloren geht!!! So war´s richtig! Und wenn also ein Kind mit der doppelten Staatsbürgerschaft von Geburt an in den USA lebt, und nie nach Deutschland zieht, wird auch die deutsche Behörde nie auf die Idee kommen, dieses Kind vor eine Entscheidung zu stellen. Denn wenn man eine doppelte Staatsbürgerschaft innehat, ist man, am Beispiel USA/Deutschland, sobald man deutschen Boden betritt, Deutscher, und auf amerikanischem Boden Amerikaner...