usa-reise.de Forum
Nordamerika => American Life => Thema gestartet von: Gabriela CH am 27.03.2006, 11:32 Uhr
-
Hallo Zusammen
Da ich nichts zu diesem Thema hier gefunden habe eröffne ich einen neuen Beitrag. Ich reise dieses Jahr mit meiner Schwester die seit Geburt geistig behindert ist in die USA.
Nun meine Frage hat jemand Reiseerfahrungen mit solchen Menschen.
Letztes Jahr war ich mit ihr schon mal kurz eine Woche weg mit dem Flieger. Da hat mich der Zollbeamte darauf hingewiesen dass ihr Pass nicht unterschrieben ist. Aber laut Passbüro muss da auch nichts vermerkt sein. Nun macht mir die Einreise in die USA ein bisschen Kummer.
Vielen Dank für eure Tipps und Ratschläge.
Gruss aus der Schweiz
Gabi
-
Generell:
Die USA ist ein behindertenfreundliches Land.
Einrichtungen für (körperlich) Behinderte sind eigentlich immer vorhanden selbst in den Nationalparks.
Wegen der Einreise würde ich unbedingt Kontakt mit der
USA-Botschaft oder einem Konsulat in der Schweiz aufnehmen!
Gruß! Jörg
PS: Das was Du vorhast finde ich Klasse und ich bewundere
Dich sehr dafür!
-
Hallo Zusammen
Da ich nichts zu diesem Thema hier gefunden habe eröffne ich einen neuen Beitrag. Ich reise dieses Jahr mit meiner Schwester die seit Geburt geistig behindert ist in die USA.
Nun meine Frage hat jemand Reiseerfahrungen mit solchen Menschen.
Letztes Jahr war ich mit ihr schon mal kurz eine Woche weg mit dem Flieger. Da hat mich der Zollbeamte darauf hingewiesen dass ihr Pass nicht unterschrieben ist. Aber laut Passbüro muss da auch nichts vermerkt sein. Nun macht mir die Einreise in die USA ein bisschen Kummer.
Vielen Dank für eure Tipps und Ratschläge.
Gruss aus der Schweiz
Gabi
Meine Frau und ich finden Dein Vorhaben sehr gut!
Dazu Gedanken von meiner Frau, die seid 30 Jahren in der Behinderten - Arbeit steht!
1. Wie im vorherigen Posting erwähnt, ist die USA absolut Behindertenfreundlich! Da sieht Deine Schwester niemand "von der Seite an"! (außer vielleicht auswärtige Touris!!!)
2. Wie lange war dieser 1. Flug? Der Flug in die USA dürfte ja einige Zeit länger dauern! Deshalb auch die Frage: Wie hoch ist der Grad ihrer Behinderung!?
3. Reisepaß und Unterschrift: Meine Frau fliegt mit einer Gruppe Behinderter eine Woche nach Tunesien! Fehlende Unterschriften werden vom betreffenden Vormund getätigt!
Sie meint also, dass der Reisepass Deiner Schwester vom Vormund unterschrieben werden kann! Dann müßte nur noch die Bestätigung der Vormundschaft mitgeführt werden!
Anfrage an USA - Behörden (Konsulat/Botschaft) sind sicherlich nicht falsch!!
-
Vielen Dank für eure ersten Tipps. Der Gedanke mit der Botschaft ist mir noch gar nicht gekommen. Nur ist es so dass man rein äusserlich meiner Schwester nichts ansieht. Rein körperlich hat sie keine Gebrechen. Ich weiss aber dass die Amerikaner sehr fortschritlich sind was die Behinderten anbelangt.
Auch das mit dem Fliegen wird absolut kein Problem sein. Da habe ich eher Probleme mit dem langen Sitzen und der Flugangst!!!!!!
Aber Gott sei Dank gehe ich ja nicht das erste Mal rüber.
Gruss
Gabi
-
War da nicht eine der Fragen auf dem grünen I94 Zettel Geistig oder Körperlich behindert?
Bin mir aber absolut nicht mehr sicher da ich den seit über 3 Jahren nicht mehr ausgefüllt habe. Bei der Einreise mit Visum gibts die Fragen ja nicht.
Würde auf jeden Fall mal das Amerikanische Konsulat kontaktieren.
Gruss
Redwingfan
-
War da nicht eine der Fragen auf dem grünen I94 Zettel Geistig oder Körperlich behindert?
Bin mir aber absolut nicht mehr sicher da ich den seit über 3 Jahren nicht mehr ausgefüllt habe. Bei der Einreise mit Visum gibts die Fragen ja nicht.
Würde auf jeden Fall mal das Amerikanische Konsulat kontaktieren.
Gruss
Redwingfan
Hallo Gabi,
toll das du so eine Reise mit deiner Schwester machst.
Redwigfan hat recht, auf dem Einreiseformular ist gleich die erste FRage: A. Leiden Sie an einer ansteckenden Krankheit? Sind Sie körperlich oder geistig behindert? Betreiben Sie Mißbrauch mit Drogen oder sind Sie drogenabhängig?
Bei beantworten von nur einer Frage mit ja soll man vor Reiseantritt mit dem nächstgelegen Amerikanischen Botschaft oder dem US Generalkonsulat in VErbindung setzten.
Ich gehe davon aus, das ihr keine Probleme mit der Einreise haben werdet und wünsche euch einen tollen Urlaub.
-
Redwigfan hat recht, auf dem Einreiseformular ist gleich die erste FRage: A. Leiden Sie an einer ansteckenden Krankheit? Sind Sie körperlich oder geistig behindert? Betreiben Sie Mißbrauch mit Drogen oder sind Sie drogenabhängig?
Die Frage ist aber nicht ganz korrekt auf deutsch uebersetzt worden.
Auf englisch lautet die Frage:
Do you have a communicable disease; physical or mental disorder; or are you a drug abuser or addict?
Behinderung heisst auf englisch "disability". "Disorder" hingegen bedeutet Stoerung oder Leiden. Es wird also nicht nach Behinderungen gefragt, sondern nach psychischen und physischen Stoerungen und Erkrankungen. Gabis Schwester kann die Frage also trotz geistiger Behinderung mit nein beantworten.
-
Hallo,
Die Frage ist aber nicht ganz korrekt auf deutsch uebersetzt worden.
Auf englisch lautet die Frage:
Do you have a communicable disease; physical or mental disorder; or are you a drug abuser or addict?
das mag zwar sein, aber es handelt sich um die "offizielle" Übersetzung, d.h. den auf dem deutschsprachigen Formular (http://www.nyc-guide.de/_media/anreise/i94w_b_large.gif) verwendeten Text.
Gabis Schwester kann die Frage also trotz geistiger Behinderung mit nein beantworten.
da bin ich mir aufgrund des (im Deutschen) eindeutigen Formulartextes nicht sicher und hätte auch meine Zweifel, ob man das durch Verwendung eines englischsprachigen Formulars umgehen kann.
-
Ich würde da nicht lange rumraten und auf jeden Fall vorher die Botschaft anrufen und genau nachfragen! Bei Passfragen und Einreisebestimmungen sollte man sich auf keine Experimente einlassen. Kann nach hinten losgehen...
-
Hallo
Also nach einige Telefonen mit Konsulat, Botschaft (die mir nicht helfen konnten) dem Passbüro und der Gemeinde habe ich nun mich mit dem Spital in Verbindung gesetzt die mir ein Zeugnis für Medikamente und Krankheit ausgestellt haben. Mein Problem ist ja das Sie ihren Pass nicht unterschrieben hat und auch nicht kann, und laut Passbüro auch kein gesetzlicher Vertreter oder Vormund das darf. Nun habe ich dem Arzt im Spital gesagt er soll das ganze Zeugnis mit 2-3 Sätzen ergänzen und erläuteren das meine Schwester aufgrund ihrer Krankheit gar nicht schreiben kann. Nun hoffe ich einfach das ich damit durch die Immigration komme. Aber vielleicht mache ich mir einfach zu viele Sorgen um alles.
Vielen Dank trozdem für die vielen Tipps.
Gruss
Gabi
-
Also nach einige Telefonen mit Konsulat, Botschaft (die mir nicht helfen konnten) dem Passbüro und der Gemeinde...
Das ist schon krass, das selbst die Botschaft keine Auskunft geben kann.... :shock:
nun hoffe ich einfach das ich damit durch die Immigration komme.
:roll: naja, hoffen kann auch bedeuten das Deine Schwester wieder zurückgeschickt wird und somit ist der gesamte Urlaub auch für Dich im Ar*ch... Versuch es mal mit der US-Botschaft in Deutschland, die sind zwar nicht zuständig für Dich(mußt Du ja keinem erzählen), aber die Einreisebestimmungen in dem Fall sollten die gleichen sein. Kannst denen ja erzählen das Du mit ner Freundin aus der Schweiz in die USA fliegen willst die auch ein behindertes Kind hat, ob da die gleichen Bedinguungen gelten. Von hinten durch die Brust ins Auge sozusagen :wink: Evtl. sind ja etwas kompetenter drauf...
Auf gut Glück würd ich nicht fliegen...
-
Hallo,
Die Frage ist aber nicht ganz korrekt auf deutsch uebersetzt worden.
Auf englisch lautet die Frage:
Do you have a communicable disease; physical or mental disorder; or are you a drug abuser or addict?
das mag zwar sein, aber es handelt sich um die "offizielle" Übersetzung, d.h. den auf dem deutschsprachigen Formular (http://www.nyc-guide.de/_media/anreise/i94w_b_large.gif) verwendeten Text.
Gabis Schwester kann die Frage also trotz geistiger Behinderung mit nein beantworten.
da bin ich mir aufgrund des (im Deutschen) eindeutigen Formulartextes nicht sicher und hätte auch meine Zweifel, ob man das durch Verwendung eines englischsprachigen Formulars umgehen kann.
Ich benutze immer das Formular in englischer Sprache. Ich wuesste also gar nicht, was auf deutsch steht. Es gibt aber eine "ineligibility" Liste (hatten wir beim jungen Mann, der eine Straftat begangen hatte). Da geht es in den Rubrik Gesundheit, um Personen mit Krankheiten, die sich selber und andere gefaehrden koennten. Wenn man das auch noch in Betracht zieht, dann weiss man in welche Richtung die Frage zielt.
Ich würde da nicht lange rumraten und auf jeden Fall vorher die Botschaft anrufen und genau nachfragen! Bei Passfragen und Einreisebestimmungen sollte man sich auf keine Experimente einlassen. Kann nach hinten losgehen...
Sie hat oben schon erwaehnt, dass sie sich bei der US-Botschaft erkundigen will.
@ Gabriela
Warum kann Dir die US-Botschaft nicht helfen? Geben sie keine Auskunft? Hast Du es schon per E-mail probiert?
-
Hallo Anoka
Der Botschaft in Bern habe ich ein Mail geschrieben. Das war vor einer Woche. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten. Das Konsulat habe ich nach etlichen Versuchen kurz vor Feierabend erreicht. Die sagten mir für Visum müssen Sie nach Bern anrufen. Dann habe ich ihr das Problem geschieldert. Da könne Sie mir nicht weiterhelfen ich solle dem Passbüro anrufen.
Aber ich denke doch meine Schwester ist nicht die erste die in die USA einreist. Es gibt ja überall auf der Welt Menschen mit geistiger Behinderung. Die haben doch wie wir auch den Wunsch mal zu verreisen.
Sicherlich will ich bei der Einreise kein Risiko eingehen, daher habe ich mich ja an das Forum gewandt. Ich weiss ja wie die manchmal bei der Einreise stur sein können.
Gruss
Gabi
-
Stimmt, in Zuerich machen sie nichts mehr, man muss jetzt bis nach Bern.
Aber versuche in Bern anzurufen und frage gleich, ob Behinderte ein Visum benoetigen oder ob Visa Waiver reicht. Diese Frage koennen sie mit Bestimmtheit gleich beantworten. Erwaehne dann, dass der Pass nicht unterschrieben ist und sie keine Formulare selbstaendig ausfuellen und unterschreiben kann. Wenn hier keine richtige Antwort kommt, verlange nach einem Vorgesetzten.
Ich hoffe, Du bekommst Deine Antworten.
-
Hallo,
Es gibt ja überall auf der Welt Menschen mit geistiger Behinderung. Die haben doch wie wir auch den Wunsch mal zu verreisen.
möglicherweise wird das mit der Unterschrift auf dem Paß aber in der Welt unterschiedlich gehandhabt (z.B. Unterschrift des Vormunds)....wobei mir beim Schreiben dieser Zeilen gleich die nächste Frage kommt: was ist mit der Unterschrift auf dem I94W? darf die fehlen? Unterschreiben z.B. bei Kleinkindern die Eltern? Da die USA grundsätzlich ein behindertenfreundliches Land sind, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, daß die dazu keine Regelungen haben. Das Problem ist offenbar wie so oft, jemand kompetenten zu finden
-
A. Leiden Sie an einer ansteckenden Krankheit? Sind Sie körperlich oder geistig behindert? Betreiben Sie Mißbrauch mit Drogen oder sind Sie drogenabhängig?
Dies ist tatsächlich der Originaltext vom Einreiseformular auf deutsch
Bei beantworten von nur einer Frage mit ja soll man vor Reiseantritt mit dem nächstgelegen Amerikanischen Botschaft oder dem US Generalkonsulat in VErbindung setzten.
Hier ein Auszug aus der Seite der US Botschaft für Deutschland
Sie müssen ein Visum beantragen, wenn:
• Sie Inhaber eines vorläufigen deutschen Reisepasses sind (ab 1. Mai 2006) weitere Informationen
• Sie vorhaben eine bezahlte oder unbezahlte Beschäftigung in the USA aufzunehmen (dies betrifft auch Journalisten, Au Pairs und Praktikanten);
• Sie für mehr als 90 Tage in die USA reisen möchten um eine weiterführende Schule oder Universität zu besuchen (im Rahmen eines Austauschprogramms oder selbstorganisierten Aufenthalts);
• Ihnen schon einmal die Einreise verweigert wurde oder Sie innerhalb der letzten fünf Jahre aus den USA ausgewiesen worden sind;
• Sie vorbestraft sind oder an einer schweren ansteckenden Krankheit oder Geistesstörung leiden.
Wo soll ich mein Visum beantragen?
Antragsteller haben die besten Chancen sich für ein Visum zu qualifizieren, wenn sie sich in dem Land bewerben, in dem sie normalerweise leben. Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland bewerben sich bei der zuständigen Konsularabteilung (Berlin oder Frankfurt).
Demnach musst du ein Visum für deine Schwester beantragen. Hat deine Schwester einen Vormund? Wenn ja müßtest du doch sowieso temporär die Vormundschaft übertragen bekommen bzw. die Betreuung übernehmen.
-
Sie vorbestraft sind oder an einer schweren ansteckenden Krankheit oder Geistesstörung leiden.
Das ist ja der Punkt!
Eine geistige Behinderung ist doch nicht das gleiche wie eine Geistesstoerung. :wink:
Jemand der z. B. Down Syndrom hat, ist geistig zurueckgeblieben, aber doch nicht geistesgestoert.
-
Sie vorbestraft sind oder an einer schweren ansteckenden Krankheit oder Geistesstörung leiden.
Das ist ja der Punkt!
Eine geistige Behinderung ist doch nicht das gleiche wie eine Geistesstoerung. :wink:
Jemand der z. B. Down Syndrom hat, ist geistig zurueckgeblieben, aber doch nicht geistesgestoert.
Wie geistesgestoert zu differenzieren ist, kann ich leider nicht sagen.
Ich würde auf jeden Fall eine Botschaft kontaktieren bzw. eine Antwort einfordern, Kontakt war ja schon da), es ist ja wohl nicht wahr das man irgendwie abspeist wird.
Ich finde das mehr als unglücklich, wenn in den Botschaften oder Konsulaten Menschen sitzen die nicht Bescheid wissen und sich die Infos auch nicht besorgen.
-
Hallo
An alle die mir hier bei meiner Frage behilflich waren. Nun habe ich mich bei der Botschaft gemeldet. Da habe ich auf die Nummer für Visum angerufen. Es braucht also definitiv kein Visum. Das grüne Einreiseformular darf ich für Sie ausfüllen und muss auch nicht unterschrieben werden. Also denke ich all meine Bedenken waren umsonst.
Vielen Dank aber trozdem euch allen die sich meiner Sorgen angenommen haben.
Gruss
Gabi