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Autor Thema: US-Zinserträge  (Gelesen 5242 mal)

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BigDADDY

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US-Zinserträge
« am: 07.02.2007, 17:04 Uhr »
Moin.
Mal theoretisch: ich erwerbe in den USA Zinserträge (z.B. durch ein vor Ort eingerichtetes Konto).
Rein rechtlich gesehen sind diese US-Zinserträge in Deutschland ertragssteuerpflichtig.
Und theoretisch? - Gibt es da einen internationalen Informationsaustausch??
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Wolfgang

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Re: US-Zinserträge
« Antwort #1 am: 07.02.2007, 18:11 Uhr »
Hi,

in den USA gibt es, wie bei uns auch, eine Zinsabschlagsteuer. Somit sind erst einmal ca. 25 bis 30 Prozent deiner Zinsen weg. Nur wenn du eine Steuererklärung in den USA abgibst, kannst du evtl. ein Teil oder auch alles zurück erhalten. Wird wohl auf die Höhe der Zinsen ankommen. Da es zwischen den USA und D ein Doppelbesteuerungsabkommen gibt, musst du die Zinsen in D nicht noch einmal versteuern.
Gruß

Wolfgang

KurtHans

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Re: US-Zinserträge
« Antwort #2 am: 07.02.2007, 19:11 Uhr »
Hi,
also von einer "Zinsabschlagssteuer" in den USA hab ich noch nichts gehoert.
Wenn man hier 5% Zinsen p.a. auf sein Sparbuch bekommt, dann werden einem auch $5 fuer jede $100 Einlage ueberwiesen, ohne Abzuege.
Im Januar sendet die Bank dem US-Steuerzahler (und dem IRS) dann die 1099-Formular zu und der darf die Zinsen dann im Rahmen der normalen Steuererklaerung bis zum 15.April melden (und grundsaetzlich versteuern).
Wie das als deutscher Steuerzahler mit US-Zinseinkuenften aussieht, kann ich nicht sagen.
Cheers,
Kurt

Wolfgang

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Re: US-Zinserträge
« Antwort #3 am: 07.02.2007, 21:16 Uhr »
Hi,

ein Arbeitskollege erzählte mir vor ein paar Jahren, dass ihm auf seinem USA Sparbuch die Quellensteuer abgezogen wurde. Somit war die Info nicht taufrisch. Vielleicht werden Zinserträge von Ausländern auch anders behandelt  :zuck:
Gruß

Wolfgang

dschlei

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Re: US-Zinserträge
« Antwort #4 am: 07.02.2007, 23:01 Uhr »
Hi,

ein Arbeitskollege erzählte mir vor ein paar Jahren, dass ihm auf seinem USA Sparbuch die Quellensteuer abgezogen wurde. Somit war die Info nicht taufrisch. Vielleicht werden Zinserträge von Ausländern auch anders behandelt  :zuck:
NEIN!
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

mrh400

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Re: US-Zinserträge
« Antwort #5 am: 08.02.2007, 09:23 Uhr »
Hallo,
nicht ganz einfach, da was zu finden.

Die US-Botschaft hält eine wenig hilfreiche FAQ-Seite vor; Nrn. 16 und 17 sind da so halbwegs einschlägig.

Bei einem privatem Anlageberater findet man hier folgende Aussage:
"US-Quellensteuer

Personen mit US-amerikanischer Nationalität (oder US-amerikanische Gesellschaften)
Alle Kunden mit US-amerikanischer Nationalität müssen ein W9-Formular mit Angabe Ihrer Steuernummer einreichen. Liegt uns dieses Formular vor, wird bei US-Erträgen (Zinsen/Dividenden/Verkaufserlöse) keine US-Quellensteuer fällig. Liegt uns dieses nicht vor, wird bei US-Erträgen eine Quellensteuer in Höhe von 28 % abgezogen. W9-Formulare sind unbefristet gültig.
Achtung: Durch verschärfte Vorgaben der amerikanischen Steuerbehörde, wird Cortal Consors zukünftig bei US-Kunden, die kein W9-Formular abgeben, die Kontoverbindung auflösen müssen.

Personen mit Hauptwohnsitz in den USA (bzw. dort ansässige Gesellschaften)
Neben der Notwendigkeit der Abgabe eines W9-Formulares gilt für Personen mit Hauptwohnsitz in den USA oder dort ansässige Firmen seit 2002 die so genannte Foreign Source Income Regel, d.h. liegt Cortal Consors ein W9-Formular nicht vor, werden neben den US-Erträgen (Zinsen/Dividenden/Verkaufserlöse) auch alle anderen Erträge mit 28 % Quellensteuerabzug abgerechnet.
Achtung: Durch verschärfte Vorgaben der amerikanischen Steuerbehörde, wird Cortal Consors zukünftig bei US-Kunden, die kein W9-Formular abgeben, die Kontoverbindung auflösen müssen."


Außerdem habe ich bei einem Steuerberatungsbüro folgende Aussage gefunden:
"Seit dem 1.1.2001 gelten für Kapitalerträge aus den USA neue US-amerikanische
Quellensteuervorschriften. Danach wird die Quellensteuer von derzeit 30% nur mehr
ermäßigt oder vermieden, wenn gegenüber der US-Bundessteuerverwaltung (IRS)
umfangreiche Nachweis- und Offenlegungspflichten erfüllt werden. Die meisten inländischen
Banken haben mit der IRS eine Vereinbarung (Qualified Intermediary Agreement)
geschlossen und gelten daher als sog. Qualified Intermediaries (QI). Banken mit QI-Status
können dem Investor die Quellensteuerermäßigung oder -vermeidung gewähren und
müssen dabei über den in Deutschland ansässigen (deutschen) Investor nur anonymisierte
Auskünfte abgeben. Die Bank benötigt daher folgende Nachweise, um die
Quellensteuerermäßigung / -vermeidung zu gewähren:
·  Kopie Personalausweis und Legitimation gemäß AO und Geldwäschegesetz (bei
jeder Depoteröffnung auszufüllen) oder
·  Ausgefülltes Formular W-8BEN (Nachweis, daß keine US-Besteuerungspflicht
besteht)
Gilt die Bank nicht als Qualified Intermediary, so muß der Investor selbst das Formular W-
8BEN der jeweiligen us-amerikanischen depotführenden Bank vorlegen."


Schließlich gibt es hier eine sehr ausführliche Darstellung des US-Steuersystems.

Die erste Quelle ist zwar offiziell, aber wenig aussagekräftig; die anderen Zitate sind zwar nicht offiziellen Quellen, aber wohl aus einigermaßen seriöser Hand. Die Aktualität scheint mir etwas unterschiedlich. Aber aus allen glaube ich entnehmen zu können, daß es sehr wohl eine Quellensteuer in den USA gibt, die man aber durch Vorlage bestimmter Formulare vermeiden kann.
Gruß
mrh400

Anoka

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Re: US-Zinserträge
« Antwort #6 am: 08.02.2007, 09:44 Uhr »
Bei dieser Quellensteuer handelt es sich aber in erster Linie um US-Kapitalerträge, die über Nicht-USA-Banken abgewickelt wurden. Die USA hat da einige Strategien entwickelt, wie sie trotzdem an die Angaben US-Steuerpflichtiger herankommen, obwohl eine ausländische Bank überhaupt nicht verpflichtet ist, irgendwelche Angaben zu machen. Das betrifft aber vor allem US-Bürger, Doppelbürger, Greencardhalter usw.

Man kann aber als non-resident in den USA ein einfaches Konto eröffnen, ohne Steuern zu zahlen. Dazu muss das W8 Steuer Formular ausgefüllt werden. 
LG Anoka

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mrh400

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Re: US-Zinserträge
« Antwort #7 am: 08.02.2007, 10:18 Uhr »
Hallo,
Dazu muss das W8 Steuer Formular ausgefüllt werden. 
was passiert, wenn kein W8? Bekommt man dann kein Kotno oder kommt dann die Quellensteuer?
Gruß
mrh400

Anoka

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Re: US-Zinserträge
« Antwort #8 am: 08.02.2007, 10:46 Uhr »
Hallo,
Dazu muss das W8 Steuer Formular ausgefüllt werden. 
was passiert, wenn kein W8? Bekommt man dann kein Kotno oder kommt dann die Quellensteuer?

Ohne dieses W8 Formular, kannst Du kein Konto eröffnen. Das wird im voraus gefordert. Die amerikanischen Banken unterliegen den amerikanischen Steuergesetzen und müssen über ihre Kunden Auskunft geben. Die Quellensteuer ist eine elegante Lösung für solche die rechtlich nicht belangt werden können. 

Ich muss hier aber erwähnen, dass ich mich nur im Bereich "Kleinkunde" mit ein paar Tausend Dollar auf dem Konto auskenne.
LG Anoka

Minnesota
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Wolfgang

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Re: US-Zinserträge
« Antwort #9 am: 08.02.2007, 12:55 Uhr »
Hi,

die Befreiung von der Quellensteuer bzw. die Reduzierung in USA ist zwar möglich, dann müssen die Zinsen aber in Deutschland versteuert werden, sofern man zu den ehrlichen Steuerzahlern gehört und der Steuerfahndung entgehen will  :wink:

In den Doppelbesteuerungsabkommen scheint geregelt zu sein, dass das Besteuerungsrecht das jenige Land hat, aus dem der Anleger kommt. Daher wird Ausländern in den USA mit dem Formular W8 recht einfach die Quellensteuer erlassen. Klar, weil z.B. ein Deutscher die Kapitalerträge in D versteuern muss.

Viele Infos dazu gibt's hier: http://www.pinkernell.de/us-quellensteuer.doc
Gruß

Wolfgang

Anoka

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Re: US-Zinserträge
« Antwort #10 am: 08.02.2007, 13:41 Uhr »
Hi,

die Befreiung von der Quellensteuer bzw. die Reduzierung in USA ist zwar möglich, dann müssen die Zinsen aber in Deutschland versteuert werden, sofern man zu den ehrlichen Steuerzahlern gehört und der Steuerfahndung entgehen will  :wink:

In den Doppelbesteuerungsabkommen scheint geregelt zu sein, dass das Besteuerungsrecht das jenige Land hat, aus dem der Anleger kommt. Daher wird Ausländern in den USA mit dem Formular W8 recht einfach die Quellensteuer erlassen. Klar, weil z.B. ein Deutscher die Kapitalerträge in D versteuern muss.

Viele Infos dazu gibt's hier: http://www.pinkernell.de/us-quellensteuer.doc

Es stimmt, schon was Du hier schreibst.

Nur hat ein Konto von einem non-resident bei einer US-Bank nichts mit einer Quellensteuer zu tun. Es gibt bei einem normalen amerikanischen Konto keine Quellensteuer, da die Daten den US-Steuerbehörden ersichtlich sind. Ohne diese Einsicht, wird keine Bank das Konto eröffnen können. Der Zinsertrag aus dem amerikanischen Konto sollte im Heimatland versteuert werden

Wird aber vom Ausland aus durch eine ausländische Bank in US-Wertschriften investiert, dann haben die US-Steuerbehörden keine Einsicht und können auch niemandem verbieten ein Konto zu eröffnen. Dafür erheben sie eine hohe flat tax, eben diese Quellensteuer. Man kann es dabei belassen und verliert dabei einen grossen Teil des Zinsertrages oder aber man füllt die entsprechenden Steuerformulare aus, die einem diese Quellensteuer verringern oder gar erlassen, mit dem Risiko als US-Bürger unter dem Strich noch mehr Steuern zu zahlen. Die Quellensteuer dient vor allem dazu amerikanischen Bürgern die Steuerhinterziehung zu erschweren. 

Da es hier um ein Konto in den USA geht, hat das Ganze nichts mit der Quellensteuer zu tun.
LG Anoka

Minnesota
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