Hallo,
nicht ganz einfach, da was zu finden.
Die US-Botschaft hält eine wenig hilfreiche
FAQ-Seite vor; Nrn. 16 und 17 sind da so halbwegs einschlägig.
Bei einem privatem Anlageberater findet man
hier folgende Aussage:
"US-Quellensteuer
Personen mit US-amerikanischer Nationalität (oder US-amerikanische Gesellschaften)
Alle Kunden mit US-amerikanischer Nationalität müssen ein W9-Formular mit Angabe Ihrer Steuernummer einreichen. Liegt uns dieses Formular vor, wird bei US-Erträgen (Zinsen/Dividenden/Verkaufserlöse) keine US-Quellensteuer fällig. Liegt uns dieses nicht vor, wird bei US-Erträgen eine Quellensteuer in Höhe von 28 % abgezogen. W9-Formulare sind unbefristet gültig.
Achtung: Durch verschärfte Vorgaben der amerikanischen Steuerbehörde, wird Cortal Consors zukünftig bei US-Kunden, die kein W9-Formular abgeben, die Kontoverbindung auflösen müssen.
Personen mit Hauptwohnsitz in den USA (bzw. dort ansässige Gesellschaften)
Neben der Notwendigkeit der Abgabe eines W9-Formulares gilt für Personen mit Hauptwohnsitz in den USA oder dort ansässige Firmen seit 2002 die so genannte Foreign Source Income Regel, d.h. liegt Cortal Consors ein W9-Formular nicht vor, werden neben den US-Erträgen (Zinsen/Dividenden/Verkaufserlöse) auch alle anderen Erträge mit 28 % Quellensteuerabzug abgerechnet.
Achtung: Durch verschärfte Vorgaben der amerikanischen Steuerbehörde, wird Cortal Consors zukünftig bei US-Kunden, die kein W9-Formular abgeben, die Kontoverbindung auflösen müssen."Außerdem habe ich bei einem Steuerberatungsbüro
folgende Aussage gefunden:
"Seit dem 1.1.2001 gelten für Kapitalerträge aus den USA neue US-amerikanische
Quellensteuervorschriften. Danach wird die Quellensteuer von derzeit 30% nur mehr
ermäßigt oder vermieden, wenn gegenüber der US-Bundessteuerverwaltung (IRS)
umfangreiche Nachweis- und Offenlegungspflichten erfüllt werden. Die meisten inländischen
Banken haben mit der IRS eine Vereinbarung (Qualified Intermediary Agreement)
geschlossen und gelten daher als sog. Qualified Intermediaries (QI). Banken mit QI-Status
können dem Investor die Quellensteuerermäßigung oder -vermeidung gewähren und
müssen dabei über den in Deutschland ansässigen (deutschen) Investor nur anonymisierte
Auskünfte abgeben. Die Bank benötigt daher folgende Nachweise, um die
Quellensteuerermäßigung / -vermeidung zu gewähren:
· Kopie Personalausweis und Legitimation gemäß AO und Geldwäschegesetz (bei
jeder Depoteröffnung auszufüllen) oder
· Ausgefülltes Formular W-8BEN (Nachweis, daß keine US-Besteuerungspflicht
besteht)
Gilt die Bank nicht als Qualified Intermediary, so muß der Investor selbst das Formular W-
8BEN der jeweiligen us-amerikanischen depotführenden Bank vorlegen."Schließlich gibt es
hier eine sehr ausführliche Darstellung des US-Steuersystems.
Die erste Quelle ist zwar offiziell, aber wenig aussagekräftig; die anderen Zitate sind zwar nicht offiziellen Quellen, aber wohl aus einigermaßen seriöser Hand. Die Aktualität scheint mir etwas unterschiedlich. Aber aus allen glaube ich entnehmen zu können, daß es
sehr wohl eine Quellensteuer in den USA gibt, die man aber durch Vorlage bestimmter Formulare vermeiden kann.