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Nordamerika => American Life => Thema gestartet von: BigDADDY am 25.09.2001, 12:37 Uhr
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Ein neuer Erdenbürger steht vor der Tür!
Es ist unter anderem auch die Überlegung, das Kind in den USA auf die Welt zu bringen.
Deshalb meine, durchaus vielleicht etwas ungewöhnliche Frage: wer hat Erfahrungen mit einer Geburt in den USA, insbesondere den damit verbundenen Kosten und Risiken?
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Glückwunsch BigD,
also problematisch kann werden, dass Dich (respektive die Mutter) Fluggesellschaften ab einer bestimmten Schwangerschaftswoche einfach nicht mehr mitnehmen. Die stehen nicht so auf Sturzgeburten im Flieger.
Ansonsten: es kostet halt. Du musst die Geburt, Krankenhaus, Medikamente etc. selber zahlen.
Ich kenne nur Leute, die während eines beruflichen Aufenthaltes sich vermehrt haben, deren Kinder waren automatisch Amerikaner, ich bin aber im Zweifel, ob das auch mit Touri-Babies funktioniert...
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Hallo BigDaddy,
habe zwar keine eigenen Erfahrungen aber vielleicht ein Link der darüber eine Auskunft geben kann.
http://idausa.homestead.com/Recht.html
http://www.neunmonate.de/F185948.html
Ich weiß nicht ob's viel Hilft..
(http://www.usa-reise.net/forum/images/smilies/cwm40.gif)
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Hi Britta, hi BigD!
Erstmal herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs.
@Britta: Warum sollte ein Touri kind nicht auch automatisch ami werden?? Wo besteht der Unterschied zwischen einem Touri-Kind und einem "Arbeiter-Kind"`?? Versteh ich nicht. Wäre doch ungerecht??? (http://www.usa-reise.net/forum/images/smilies/cwm43.gif) (http://www.usa-reise.net/forum/images/smilies/cwm36.gif)
Mit Grüßen und großem Fragezeichen
Christian
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Jedes Kind, das in den USA geboren wird ist Amerikaner.
Daher der Gedanke, das Kind dort auf die Welt zu bringen.
Natürlich muss die Mutter (Problem Fluggesellschaften) rechtzeitig in die USA fliegen und dort auch unterkommen. Dies ist für uns jedoch kein Problem.
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Hallo BigDaddy,
in Deutschland ist es so geregelt. Das Kind hat immer die Staatsanghörigkeit der Mutter.
Haben beide Elternteile (verheiratet) z. B. die italienische Staatsangehörigkeit hat das Kind auch die italienische. Ist ein Elternteil davon Deutscher hat das Kind auch die deutsche Staatsangehörigkeit.
Bei unverheirateten Elternteilen hat das Kind die Staatsanghörigkeit der Mutter (s.o.).
Ich kann mir vorstellen, das die Amis dies ähnlich geregelt haben.
Tschüssi
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Hi BigDaddy,
ein Arbeitskollege hat die Geburt seines zweiten Kindes in den USA geplant und durchgezogen. Wie weiter oben schon richtig gesagt wurde, muß die Mutter rechtzeitig in die USA fliegen, denn hochschwangere Mütter sehen die Airlines nicht gerne bzw. verweigern das Mitfliegen.
@Tanja; die Regelung der Staatsangehörigkeit unterscheidet sich in den USA grundsätzlich von denen in Deutschland. Mit Deutschland hast Du recht, aber in USA zählt das territoriale Recht, d.h. wer auf dem Grund und Boden der USA geboren wird, hat das Recht auf die amerikanische Staatsbürgerschaft, ist aber kein muß. Erst mit 18 Jahren muß sich das "Kind" für eine Staatsbürgerschaft entscheiden. Bis dahin hat das Kind einschl. der Eltern auch das Recht, eine gewisse Zeit in USA zu leben, um diese Entscheidung treffen zu können. Wie lange das genau ist, weiß ich nicht, dürfte aber bei etwa 1 bis 2 Jahren liegen. Eine Greencard ist dafür nicht erforderlich, jedenfalls nicht im Losverfahren.
Billig ist die Geburt eines Kindes in den USA nicht. Die Kosten addieren sich auf ca. 5000 bis 10000 Dollar, wenn keine Komplikationen eintreten. Beinhaltet Frauenarzt während der Schwangerschaft und Krankenhaus für die Geburt. Natürlich alles Cash. Die deutschen Krankenkassen verweigern meistens die Zahlungen für diese Kosten, weil die Geburt absichtlich in die USA verlegt wurde. Dabei kann es bei den Krankenkassen unterschiede geben, muß man halt nachfragen.
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Hallo BigDaddy,
auch von mir Herzlichen Glückwunsch zum baldigen Nachwuchs.
Aber auch der Gedanke, das Kind in den USA zu *bekommen*, die Idee ist toll.
Alle Achtung den Eltern.
(http://www.usa-reise.net/forum/images/smilies/cwm38.gif) und
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Hi,
frag doch einfach mal bei der Staatsangehörigkeitsstelle nach (meistens bei den Kreisverwaltungen angesiedelt) .
Immerhin geht es hier um eine nicht ganz unwichtige Entscheidung.
Jedes deutsche Konsulat in den USA dürfte aber auch Auskunft geben können.
Wird Dein Kind in den USA geboren muss es sich zwecks Geburtsurkunde immer an die dortigen Behörden wenden , außer Ihr beantragt eine nachträgliche Beurkundung beim Standesamt I in Berlin (schon allein wichtig , wegen der Namensführung des Kindes !) , denn dann könnt Ihr Geburtsurkunden, Abstammungsurkunden immer dort zu deutschen Gebührensätzen, in deutsch und vor allem viel schnellerer Erhalt - anfordern.
Ein Kind deutscher Eltern im Ausland geboren, muss mit Sicherheit Erklärungs-/Entscheidungsfristen - welche Staatsangehörigkeit letztendlich gewollt ist - einhalten. (Sonst müsste ein Junge z.B. in Deutschland und den USA zur Armee ?).
Gruß
Glenda
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Hi!
@Glenda: In den USA gibt es, soweit ich weiß keine allgemeine wehrpflicht, d.h. es gibt dort nur eine berufsarmee. Damit würde dieser Punkt schon mal wegfallen.
Gruss
Christian
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Hallo
erstmal auch Glückwunsch an BigDaddy!
@Wolfgang: Hab ich dich richtig verstanden? Das Kind muss sich - wenn auf amerikanischen Boden geboren - für eine Staatsbürgerschaft entscheiden? Es geht also keine doppelte Staatsbürgerschaft?
Alex
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Hi Alex,
meines Wissens nach muß sich das in USA geborene Kind mit 18 Jahren entscheiden, welche Staatsbürgerschaft es annimmt. Eine doppelte Staatsbürgerschaft gibt es nicht. Großes ABER, ich bin auf diesem Gebiet nicht der Experte, ist alles nur "hörensagen". Wer genaure Informationen benötigt muß im Internet oder entsprechende Literatur nachlesen.
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Hallo,
Wolfgang hat in allem, betr. einer Geburt eine Kindes in den USA Recht. Ein Kind dt. Eltern erhaelt automatisch die dt. Staatsbuergerschaft, auch wenn es in den USA geboren wird, kann sich aber mit 18. Jahren dann fuer eine Staatsbuergerschaft entscheiden. Es gibt aber eine relativ neue Regelung, was den (staendigen) Mindestaufenthalt dieses Kindes in den USA regelt, um ein Anrecht auf die amerik.Staatsbuergerschaft zu haben. Richtig ist auch, dass dieses Kind in den USA nicht wehrpflichtig ist, da es hier keine Wehrpflicht gibt. Unter Umstaenden muss man auch vom deutschten Kreiswehrersatzamt eine Freistellung beantragen. So haben wir es bei unserem 17. jaehrigen Sohn gemacht, da er hier in den USA ins Militaer eintreten will. Schlimmstenfalls kann einem ohne diese Freistellung der dt.Pass verweigert oder eingezogen werden. In diesem Fall waere man dan erst einmal staatenlos. Falsch ist: es gibt unter gewissen Voraussetungen mittlerweile die doppelte Staatsbuergerschaft (in diesem Fall deutsch-amerikanisch) und zwar dann, wenn man eindeutig belegen kann, dass z.B. noch Vermoegen und/oder Grundbesitz in Deutschland vorhanden ist und einem der Verlust der dt.Staatsbuergerschaft einen Nachteil verschaffen wuerde. Auskunft geben die dt.Botschaften in den USA. Es existiert auch eine Web-Seite darueber (Adresse ist uns momental entfallen, ist aber unter Stichpunkt doppelte Staatsbuergerschaft bei einer Suchmaschine zu finden).
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Hups, sorry,
da waren wir zu schnell am Druecker.
Gruesse aus dem sonnig-heissen Florida,
Willi & Bea
E-Mail: sunshinestate@gmx.de
URL: http://www.welcome.to/sunshinestate
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Wenn ich mich noch richtig an die Inhalte meines College-Kurses "International Law" erinnere, gibt es kein Anrecht darauf, dass ein in den USA geborenes Kind nicht-amerikanischer Eltern die US-amerikanische Staatsbürgerschaft erhält. Das haben einfach zuviele Eltern so gemacht. Besteht der Verdacht, dass die Eltern nur zu diesem Zweck (d.h. Kindsgeburt dort, um Eltern eines amerikanischen Staatsbürgers mit den damit verbundenen Vorteilen zu werden) einreisen, kann die US-Staatsbürgerschaft verweigert werden. Erkundigt Euch also vorher genau und schaut, dass Euer Aufenthalt dort irgendwie anders auch plausibel ist. Ansonsten: alle Gute für die Geburt!
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Erst mal herzlichsten Dank!
Es setzt jetzt ein längerer Denk- und Informationsprozeß bei mir ein.
Vor allem die Kosten und die Information, dass das Kind dann nicht zwangsläufig Amerikaner ist, macht mich unsicher....
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Hallo BD,
sorry,
darf man fragen warum Dein Sohn unbedingt Amerikaner werden soll, vielleicht wird er mit Deiner Entscheidung gar nicht sooo glücklich - ob Ami oder nicht, Hauptsache ein gesunder Wonneproppen. ;) ;)
(Diese Nachricht wurde am 27.09.01 um 20:17 von Nobby geändert.)
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... na, ja.
Bei dem Vater, ob er da jemals glücklich wird...
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Hi BD,
ach so, Du bist gar nicht der Vater ???
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Hi BigDADDY,
erstmal auch herzlichen Glueckwunsch zum Nachwuchs!! Zum Thema Baby in USA: Laut US-Gesetzgebung sind Kinder, die in den USA geboren wurden, "generell" amerikanische Staatsbuerger. Ich weiss allerdings nichts naeheres ueber die Definition von "generell" (d.h. welche Situationen fallen nicht darunter?).
Zweitens: Die Tatsache, dass Euer Nachwuchs die amerikanische Staatsbuergerschaft bekommen mag, besagt noch lange nicht, dass Ihr als Eltern deshalb in den USA bleiben duerft! Man bekommt nicht automatisch Aufenthaltsrecht in den USA, wenn das Kind amerikanischer Staatsbuerger ist!
Will damit sagen: Gib nicht auf, ich will Dir Deine Plaene nicht ausreden!! Aber bevor Du zigtausende von Mark in eine Geburt in Amiland investierst, solltest Du mit Sicherheit erst KOMPETENTEN rechtlichen Ratschlag einholen.
Es kann auch nicht schaden, fuer weitere Fragen das amerikanische Konsulat in Frankfurt zu kontaktieren. Ueber dieses hatte ich 1996 meine Auswanderung abgewickelt und mich ueber die Hilfs- und Auskunftsbereitschaft der dortigen Mitarbeiter immer wieder aufs neue gewundert! Einziger Tip: Versuche IMMMER, eine(n) Amerikaner(in) ans Telefon zu kriegen!!! Die plaudern sehr wohlgefaellig und geben alle moeglichen Tipps!! Deren deutsche Kollegen scheinen zu meinen, sie muessten Amerika gegen den deutschen "Poebel" verteidigen... Wirklich zickig, die Deutschen da!!!
Als ich dort durch meine Einwanderungsprozedur ging, waren es immer nur die DEUTSCHEN Mitarbeiter, die mir meine Absichten ausreden wollten!!!!!!! Muss jetzt wirklich mal gesagt werden! So'ne deutsche "Tussi" hat mir da gesagt, sie sei nicht sicher, ob die amerikanische Konsularin mich ueberhaupt sehen wuerde, weil meine Ersparnisse vielleicht nicht ausreichend seien...
Hab sie dann doch zu gesehen bekommen (die U.S. Konsularin). Sie hat mich gefragt: "What are your plans in the U.S.?"
Und ich sagte ihr was ich so vorhatte. Dann fragte sie: "And what, if it doesn't work out right away?" und die Antwort war: "Then I get a job at McDonalds until it does." Ihre Antwort: "Don't worry, your visa will be in the mail by Tuesday."
Jau, und das war es auch...
Frank
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@Nobby: Du machst mich nachdenklich...
Muss abwarten, bis das Kind da ist und dann mal ein Ähnlichkeits-Check machen.
@FrankD: ja, da ist tatsächlich noch ein bißchen Rescherche notwendig. - Ich kann aber Deine Erfahrungen mit deutschen und amerikanischen Angestellten gut nachvollziehen, ohne hier die amerikanischen Angestellten zu hoch loben zu wollen.
Meine Tochter geht auf eine deutsch-amerikanische Schule. Immer wenn ich mit den deutschen Lehrer zu tun habe (irgendeine beliebige Frage, sei es nur nach einem Raum oder so), habe ich das Gefühl, ein Bittsteller zu sein, der eigentlich gerade stört...
Frage ich aber einen amerikanischen Lehrer, so ist dieser viel eher bereit, mir zu helfen und eine Antwort zu geben, die den nächsten Schritt einleitet.
Das ist schon ein grundlegender Unterschied.