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Autor Thema: Komplikationen in der Schwangerschaft, zahlt die Versicherung?  (Gelesen 4989 mal)

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scarface_cro

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Hallo,

also meine Frau ist im 5.Monat schwanger und bis jetzt hat sie absolut keine Beschwerden.
Wir wollten Anfang November nochmal in die USA für 10 Tage fligen bevor wir zuwachs bekommen.

Buchen wollen wir die Tage und wollten gleichzeitig eine Reiserücktrittversicherung abschliessen,
meine Frage ist falls es vor dem Reisebeginn zu unerwarteten komplikationen kommt oder sie nach Rat des Arztes ruhen muss erstattet die RRV unsere Reise (Flug,Hotel und Mietwagen)?

Gruss  :D 

freddykr

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Re: Komplikationen in der Schwangerschaft, zahlt die Versicherung?
« Antwort #1 am: 11.10.2009, 00:30 Uhr »
Ich bin kein Versicherungsfachmann, aber nach kurzem googeln findet man mehrere Hinweise, dass eine RRV bei schon bekannter Schwangerschaft nicht zahlen muss, wenn die Reise aus dem Grund der Schwangerschaft nicht stattfindet.

Um sicher zu gehen, lasst Euch vor der Buchung ausgiebig beraten.
Viele Grüße,
Danilo


scarface_cro

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Re: Komplikationen in der Schwangerschaft, zahlt die Versicherung?
« Antwort #2 am: 11.10.2009, 01:26 Uhr »
Hallo,
also ich hab schon ein bischen im Internet geschaut aber richtig schlau wurde ich nicht.

Denke mal das eine Schwangerschaft kein Grund ist die Reise zu stornieren, aber wie gesagt falls was unvorhersehbares passieren sollte könnte es doch sein das man die RRV in anspruch nehmen kann?!

Gruss  :D

seb

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Re: Komplikationen in der Schwangerschaft, zahlt die Versicherung?
« Antwort #3 am: 11.10.2009, 01:41 Uhr »
Versicherungsbedingungen lesen, da steht so was normalerweise immer dirn
clever buchen, günstig reisen:
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freddykr

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Re: Komplikationen in der Schwangerschaft, zahlt die Versicherung?
« Antwort #4 am: 11.10.2009, 08:32 Uhr »
Hier zwei Urteile des Amtsgerichts München:
http://www.vergleich-reiseruecktritt.de/urteile_details.html?u_id=U_492940ce584e0
http://www.optimal-absichern.de/versicherung/reiseversicherung/meldungen/reiseruecktrittsversicherungundschwangerschaft.html

Wie gesagt, lasst Euch vorher von einem Versicherungsberater beraten, ob die bestehende Schwangerschaft einen Eintritt des Versicherungsfalls vorhersehbar macht.
Viele Grüße,
Danilo


Canyoncrawler

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Re: Komplikationen in der Schwangerschaft, zahlt die Versicherung?
« Antwort #5 am: 02.09.2011, 16:24 Uhr »
Versicherungsbedingungen lesen, da steht so was normalerweise immer dirn
Dazu mal was aus den Versicherungsbedingungen des ADAC-ReiserücktrittsVersicherung-Jahrespolice:

Zitat
Bei welchen Ereignissen besteht Versicherungsschutz und
was sind die Voraussetzungen?
1. Versicherungsschutz besteht, sofern die Voraussetzung des Absatz 2 erfüllt ist, bei:
a) Tod, schwerem Unfall, unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft und
unerwarteter Impfunverträglichkeit bei einer versicherten Person oder einer
Risikoperson;
Quelle: http://www.adac.de/_mm/pdf/RRV_Bed_629.pdf

Schwangerschaft wäre also schon mal versichert, wenn, ja wenn evtl. dieser Passus nicht wäre ...
Zitat
Wann und wofür leisten wir nicht?
...
4. wenn Sie den Versicherungsfall oder das versicherte Ereignis vorsätzlich herbeigeführt
haben. Haben Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt,
sind
wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden
Verhältnis zu kürzen.
Quelle: http://www.adac.de/_mm/pdf/RRV_Bed_629.pdf

Also wenn die versicherte Person eine Schwangerschaft vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat ...  :lol:   :wink:

Wenn ich das lese, weiss ich immer noch nicht, ob eine beim Buchungszeitpunkt bestehende komplikationslose Schwangerschaft, die erst nach der Buchung komplikativ wird und zur Absage einer Reise führt, versichert ist.
Ohne Nachfrage beim Versicherer ist das Thema wohl nicht zu klären.


Falls zum Thema jemand in der zwischenzeit neue Erkenntnisse gewonnen hat, würde ich mich über eine Antwort freuen.
Gruss Kate
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mrh400

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Re: Komplikationen in der Schwangerschaft, zahlt die Versicherung?
« Antwort #6 am: 02.09.2011, 17:25 Uhr »
Hallo,
wie immer sind bei rechtlichen Fragen Vergleichsfälle mit besonders großer Vorsicht zu genießen. Dennoch erscheint mir die Situation nicht ganz unähnlich mit folgendem kürzlich vom AG München entschiedenen Fall:

Verbessert sich nach einem Bandscheibenvorfall das Krankheitsbild zu 90 Prozent und stellt eine Reise nicht in Frage, muss die Versicherung die Stornokosten tragen, wenn nach Reisebuchung plötzlich eine Operation notwendig wird.

PM des AG München

Ich würde mir vor der Buchung ärztlich bestätigen lassen, daß nach allen aktuellen Erkenntnissen mit einem komplikationslosen Verlauf zu rechnen ist.
Gruß
mrh400

playmaker11

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Re: Komplikationen in der Schwangerschaft, zahlt die Versicherung?
« Antwort #7 am: 02.09.2011, 19:02 Uhr »
Zitat
Versicherungsschutz besteht, sofern die Voraussetzung des Absatz 2 erfüllt ist, bei:
a) Tod, schwerem Unfall, unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft und
unerwarteter Impfunverträglichkeit bei einer versicherten Person oder einer
Risikoperson;
Ich weiß zwar nicht was Abs II sagt, aber Versicherungsschutz besteht definitiv.

Zitat
wenn Sie den Versicherungsfall oder das versicherte Ereignis vorsätzlich herbeigeführt
haben. Haben Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt,
sind
wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden
Verhältnis zu kürzen.
Der Versicherungsfall ist natürlich nicht die Schwangerschaft (sie ist ja auch keine Kranbkheit), sondern die Komplikationen. Anders: treten sie einfach so auf ist alles versichert, d.h. der Rücktritt, soweit der Arzt dies bescheinigt. Wenn Du allerdings im 8. Monat Dich noch ins Handballtor stellst und die Kompliklationen auf einen Treffer zurückzuführen sind, wäre das wohl grob Fahrlässig (alolerdings müßte dann auch erstmal rauskommen, wobei / weswegen die Komplikationen eingetreten sind).

Und noch ein Beispiel aus der eigenen Praxis:
vor einigen Jahren war eine Bekannte schwanger und wir wollten ein Wochenende wegfahren. Auch hierg gabs Komplikationen und sie mußte liegen. Der Arzt hat dies bescheinigt und die Versicherung sogar die Kosten des Ehemannes übernommen.
Bei letzterem aufpassen: für den ist es nämlich ein mittelbarer Schaden und daher eigentlich nicht versichert, also darauf achten, daß die Mitreisenden im Versicherungsschutz eingeschlossen sind !!!
No retreat, no surrender !

Biggi

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Re: Komplikationen in der Schwangerschaft, zahlt die Versicherung?
« Antwort #8 am: 02.09.2011, 20:03 Uhr »
Hi,

ich würde mir eher Sorgen machen, ob die Fluggesellschaft deine Frau im 7. Monat noch transportiert.

Alles Gute für euch!

Gruß Biggi

The Half-Blood Prince

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Re: Komplikationen in der Schwangerschaft, zahlt die Versicherung?
« Antwort #9 am: 02.09.2011, 21:30 Uhr »
Das ist kein Problem: Bis zur 32. Woche nimmt jede Airline Schwangere mit, bis zur 35. die meisten, und danach manche noch mit Attest vom Arzt.

tom2go

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Re: Komplikationen in der Schwangerschaft, zahlt die Versicherung?
« Antwort #10 am: 03.09.2011, 00:38 Uhr »
Schwangerschaft ist i.d.R. nur bei der Reiserücktritt, nicht aber bei der Reiseabbruchversicherung mitversichert. Und dann auch nur, wenn man zwischen Buchung und Reiseantritt schwanger wird. Hier geht es ja aber eigentlich nicht um die Schwangerschaft als solches, sondern um das Auftreten von Komplikationen.

Oft gibt es die Klausel, dass "vorhersehbare Ereignisse" nicht mitversichert sind. Da wäre jetzt die Frage, in wie fern sind Komplikationen bei einer Schwangerschaft vorhersehbar?

mrh400

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Re: Komplikationen in der Schwangerschaft, zahlt die Versicherung?
« Antwort #11 am: 03.09.2011, 09:52 Uhr »
Hallo,
Da wäre jetzt die Frage, in wie fern sind Komplikationen bei einer Schwangerschaft vorhersehbar?
deshalb:
Ich würde mir vor der Buchung ärztlich bestätigen lassen, daß nach allen aktuellen Erkenntnissen mit einem komplikationslosen Verlauf zu rechnen ist.
Gruß
mrh400

Canyoncrawler

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Re: Komplikationen in der Schwangerschaft, zahlt die Versicherung?
« Antwort #12 am: 03.09.2011, 10:39 Uhr »
Zitat
Versicherungsschutz besteht, sofern die Voraussetzung des Absatz 2 erfüllt ist, bei:
a) Tod, schwerem Unfall, unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft und
unerwarteter Impfunverträglichkeit bei einer versicherten Person oder einer
Risikoperson;
Ich weiß zwar nicht was Abs II sagt, aber Versicherungsschutz besteht definitiv.

Absatz 2 bezieht sich auf die "Risikopersonen", da wir einen Familienvertrag haben ist sowohl mein Mann als auch ich versichert und Ehe- bzw. Lebenspartner gehören auch bei den Einzelpolicen zu den versicherten "Risikopersonen".

Zitat
er Versicherungsfall ist natürlich nicht die Schwangerschaft (sie ist ja auch keine Kranbkheit), sondern die Komplikationen. Anders: treten sie einfach so auf ist alles versichert, d.h. der Rücktritt, soweit der Arzt dies bescheinigt.
Das habe ich mir auch so gedacht.

Schwangerschaft ist i.d.R. nur bei der Reiserücktritt, nicht aber bei der Reiseabbruchversicherung mitversichert. Und dann auch nur, wenn man zwischen Buchung und Reiseantritt schwanger wird. Hier geht es ja aber eigentlich nicht um die Schwangerschaft als solches, sondern um das Auftreten von Komplikationen.

Oft gibt es die Klausel, dass "vorhersehbare Ereignisse" nicht mitversichert sind. Da wäre jetzt die Frage, in wie fern sind Komplikationen bei einer Schwangerschaft vorhersehbar?
Bei Reiseabbruch wäre die Versicherung über die RRV nicht unbedingt erforderlich, da sowohl unsere Reisekrankenversicherung als auch unsere ADAC Plus Mitgliedschaft in dem Fall auch einen Teil der Kosten, z.B. für einen früheren Heimflug, auch den einer Begleitperson, übernehmen würde.

Aber wenn ich jetzt 2 Flüge buche und noch Hotels die ich nicht stornieren bzw. umbuchen kann, wäre ein Reiserücktritt aufgrund unerwarteter Komplikationen schon eine finanzielle Belastung - und da wir ja eine Reiserücktrittversicherung haben, hätte ich die dann anfallenden Kosten schon gerne erstattet.  

Hallo,
Da wäre jetzt die Frage, in wie fern sind Komplikationen bei einer Schwangerschaft vorhersehbar?
deshalb:
Ich würde mir vor der Buchung ärztlich bestätigen lassen, daß nach allen aktuellen Erkenntnissen mit einem komplikationslosen Verlauf zu rechnen ist.
Komplikationen sind aktuell keine vorhersehbar. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Arzt ein Attest ausstellt, in dem er bescheinigt, dass nach seinem Ermessen keine Komplikationen auftreten werden. Er wird mir lediglich bescheinigen können, dass die Schwangerschaft bisher komplikationslos verläuft und dass derzeit keine Anzeichen für einen nicht normalen Verlauf vorliegen.
Der Arzt hat auch keine Bedenken gegen einen Langstreckenflug nach USA, Einwände haben allerdings Familie und Freunde, die von einer Fernreise abraten.  :?

Gebucht ist noch nichts, aber der Urlaub rückt näher und damit wird auch die Zeitspanne bis Reiseantritt immer überschaubarer, die eine Reiserücktrittversicherung dann immer weniger erforderlich macht.

Danke für Eure Hilfe.
Gruss Kate
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Fredy

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Re: Komplikationen in der Schwangerschaft, zahlt die Versicherung?
« Antwort #13 am: 03.09.2011, 11:06 Uhr »
Hallo Kate

Zum eigentlichen Thema kann ich auch nichts entscheidendes beisteuern. Ich würde mich bei einem Versicherungsfachmann erkundigen.

Beim Reiseabruch geht es aber nicht darum, einen früheren Heimflug etc. zu finanzieren, sondern um den Teil des Arrangements den man noch nicht in Anspruch genommen hat. Die Reiserücktritt- bzw. Annulationsversicherung zahlt nur bis zum Zeitpunkt wo die Reise begonnen wurde. (Das kann evtl. bereits der Weg zum Flughafen sein) Ich kenne den Fall einer Kreuzfahrt ab Miami und die Safari in Botswana die von der RRV nicht übernommen wurde, weil der Rücktrittgrund erst in Florida bzw. Namibia auftrag. Darum sollte man unbedingt schauen, dass auch der Reiseabbruch versichert ist.
Herzliche Grüsse

Fredy

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Canyoncrawler

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Re: Komplikationen in der Schwangerschaft, zahlt die Versicherung?
« Antwort #14 am: 03.09.2011, 11:18 Uhr »
Hallo Kate

Zum eigentlichen Thema kann ich auch nichts entscheidendes beisteuern. Ich würde mich bei einem Versicherungsfachmann erkundigen.

Beim Reiseabruch geht es aber nicht darum, einen früheren Heimflug etc. zu finanzieren, sondern um den Teil des Arrangements den man noch nicht in Anspruch genommen hat. Die Reiserücktritt- bzw. Annulationsversicherung zahlt nur bis zum Zeitpunkt wo die Reise begonnen wurde. (Das kann evtl. bereits der Weg zum Flughafen sein) Ich kenne den Fall einer Kreuzfahrt ab Miami und die Safari in Botswana die von der RRV nicht übernommen wurde, weil der Rücktrittgrund erst in Florida bzw. Namibia auftrag. Darum sollte man unbedingt schauen, dass auch der Reiseabbruch versichert ist.

Danke für den Hinweis. In der ADAC-Jahrespolice ist auch Reiseabbruch versichert.
Das gebuchte Arrangement wäre bei uns überschaubar, da es überwiegend eine Campingreise werden soll und wir komplett vorgebuchte Reisen ohnehin nicht mögen. Es ginge um 2 Flüge nach Florida, die erste und die letzten beiden Hotelübernachtungen, den Mietwagen
Keine Beträge die uns ruinieren würden, wenn wir die Reise vorzeitig beenden müssten.

Ins Gewicht fallen würden aber die Kosten für zwei Oneway-Ticket bei frühzeitigem Rückflug. One way Strecken sind ja bei den meisten Airlines ziemlich teuer.
Und diese Kosten würde dann eine andere Versicherung auffangen, falls die Reiseabbruchpolice aus irgendeinem Grund nicht greifen würde.
Gruss Kate
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