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Autor Thema: Langzeiturlaub trotz Schulpflicht ???  (Gelesen 2982 mal)

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wolfgang F.

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Langzeiturlaub trotz Schulpflicht ???
« am: 04.03.2003, 13:01 Uhr »
Hallo,
nach einigen Urlaubsreisen in die USA haben wir die Erfahrung gemacht, dass 3-5 Wochen Reisezeit einfach zu wenig für dieses tolle Land ist.
In der Planung ist nun eine Reise quer durch die USA, für die wir uns 6 - 12 Monate Zeit nehmen wollen.
Natürlich sollen unsere Kinder (12 und 9 Jahre) mitkommen. Aber was ist mit der Schulpflicht ? Kann jemand über diesbezüglich Erfahrungen berichten ?

Gruß
Wolfgang

Hank

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Re: Langzeiturlaub trotz Schulpflicht ???
« Antwort #1 am: 04.03.2003, 13:15 Uhr »
Wie Du selbst schon feststellst, gibt es in Deutschland die Schulpflicht. Ausnahmen davon gibt es nur in begründeten Fällen, z.B. ein Highschool-Jahr in USA, nicht aber für einen Langzeiturlaub.

Alles andere würde die Schulpflicht ja zu Makulatur machen ...
Cheers,

Hank !




BigDADDY

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Re: Langzeiturlaub trotz Schulpflicht ???
« Antwort #2 am: 04.03.2003, 13:15 Uhr »
Das ist eine schwierige Sache.
Grundsätzlich braucht Ihr natürlich erstmal die Genehmigung der Schule nach schriftlichem Antrag.
Dieser Antrag muß begründet sein. Grundsätzlich gilt dabei folgende Faustregel: nach den Schulferien wird ein Termin eher genehmigt, als mitten im Schuljahr und je persönlicher der Grund ist, desto höher die Chance auf Genehmigung. Das unentschuldigte Fernbleiben von der Schulpflicht gilt als Verletzung der Schulpflicht.
Grundsätzlich werden guten Schülern Anträge leichter genehmigt, als Schülern mit schlechten Noten und als Elternteil würde ich natürlich nur bei der Gewißheit, dass mein Kind keine schulischen Nachteile erleiden muß, überhaupt einen solchen Antrag stellen.
Meine Meinung: lieber 4 Wochen Intensivurlaub, ohne Sondergenehmigung.
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Hank

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Re: Langzeiturlaub trotz Schulpflicht ???
« Antwort #3 am: 04.03.2003, 13:24 Uhr »
Stimmt so nicht ganz, BD, mal am Beispiel Deiner Heimatstadt erläutert:

- die Entscheidung über längere Freistellung trifft das zuständige Bezirksamt (nach vorheriger Stellungnahme der Schule)

Und für die Zeit vor und nach den Ferien gelten besonders strenge Maßstäbe (finde ich auch logisch, sonst würden viele die Ferien "einfach so" verlängern):

Zitat
(1) Beurlaubungen vom Unterricht sind auch aus anderen Gründen möglich. Kriterien für die Entscheidung können der angegebene Grund für die Beurlaubung, die Unmöglichkeit einer Terminverschiebung, der Leistungsstand und die Leistungsbereitschaft des Schülers sowie die pädagogische Situation der gesamten Klasse oder Lerngruppe sein. Insbesondere bei Beurlaubungen vor oder nach den Ferien ist ein strenger Maßstab anzulegen.
Cheers,

Hank !




BigDADDY

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Re: Langzeiturlaub trotz Schulpflicht ???
« Antwort #4 am: 04.03.2003, 13:33 Uhr »
In Berlin hilft auch ein Fuffi am Antrag..., nee Spaß beiseite:
Man sieht wiedermal wie widersprüchlich dann Gesetzeslage und Realität sind.
Letztes Jahr habe ich für meine Tochter (Grundschule) einen solchen Antrag aus familiären Gründen gestellt und auch (von der Schule) genehmigt bekommen.
Es handelte sich dabei um einen Zeitraum von ca. 2 Wochen vor den Sommerferien.
Tatsächlich hat man mir auch von Seiten der Schule bestätigt, dass man in der Praxis dazu übergegangen ist, lieber um den Ferienzeitpunkt herum soche Genehmigungen zu erteilen, als mitten im Schuljahr, weil man sonst ja nie weiß, wer gerade im Schuljahr nicht da ist.
Dass eine Genehmigung aber sehr deutlich vom Ort der Antragstellung abhängig ist, macht Dein berechtigter Einwand aber sehr deutlich (ich darf erwähnen, dass meine Tochter auf eine internationale Schule geht, wo solche Anträge relativ häufig vorkommen).
Insofern kann man Wolfgang eigentlich nur raten, mit dem Klassenlehrer in ersten Kontakt zu treten.
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arizona

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Re: Langzeiturlaub trotz Schulpflicht ???
« Antwort #5 am: 04.03.2003, 13:39 Uhr »
Zitat von: BigDADDY link=board=usa;num=1046779290;start=0#2 date=03/04/03 um 13:15:53
Grundsätzlich gilt dabei folgende Faustregel: nach den Schulferien wird ein Termin eher genehmigt, als mitten im Schuljahr...


Bei 6-12 MONATEN spielt das doch keine Rolle.
Das hieße Schuljahr wiederholen und das für einen Urlaub, Wolfgang?

gruss
arizona

Anoka

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Re: Langzeiturlaub trotz Schulpflicht ???
« Antwort #6 am: 04.03.2003, 14:22 Uhr »
Wichtig ist, dass die Kinder das Schuljahr beendet haben, somit ist der Sommer sicher die richtige Reisestartzeit. Vielleicht koennte man ein Home Schooling Programm mitnehmen, denn 1 Jahr ohne Rechnen und Schreiben ist fuer ein Kind zu lange. Wenn Ihr 6 Monate unterwegs seid, bestaende so die Moeglichkeit nach der Reise ins Schuljahr einzusteigen, denn so haetten sie nur wenig Schulstoff verpasst.

LG Anoka
LG Anoka

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schuldirektor

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Re: Langzeiturlaub trotz Schulpflicht ???
« Antwort #7 am: 04.03.2003, 18:10 Uhr »
Hallo Wolfgang,

ich unterstelle dir jetzt mal, dass deine Frage nicht Ernst gemeint war!
Oder würdest du tatsächlich deine Kinder ein Jahr aus der Schule nehmen wollen, nur um deine +++editiert+++ zu realisieren?
Ziemlich verantwortungslos!!!!

Genehmigt wird dir das sowieso nicht!

Hättest du es gemacht wie wir!!!

Wir sind zwei Jahre lang von Feuerland bis Alaska gereist, aber die Kids waren da nicht schulpflichtig!

Jetzt mußt du eben warten, bis deine Kids nicht mehr schulpflichtig sind, oder ohne diese reisen.

Abgesehen davon würde ich in der jetzigen Situation sowieso nicht nach USA reisen, schon mal gar nicht ein Jahr lang!
Mal abgesehen davon ist es eh nicht einfach, für solange ein Visum zu bekommen.

Gruß vom
Schuldirektor

Bitte sachlich bleiben ohne Kraftausdrücke! Danke! Moderator Board "USA"

Mr.Wings

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Re: Langzeiturlaub trotz Schulpflicht ???
« Antwort #8 am: 05.03.2003, 18:51 Uhr »
Na so was! Ist ein Schuldirektor ausfallend geworden! >:(
Da muss man ja froh sein, wenn man seine Kinder aus der Schule nehmen kann! Vorbildlich!

Wolfgang F.

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Re: Langzeiturlaub trotz Schulpflicht ???
« Antwort #9 am: 13.03.2003, 19:02 Uhr »
Den Toleranten Danke für die Tipps !
Den Intoleranten .... Naja vielleicht ist es ja der Neid.

Die Reaktionen waren für mich recht aufschlussreich.

Jedenfalls glaube ich nicht verantwortungslos zu handeln, wenn ich meine Kinder mitnehme und unterwegs mit ihnen den Schulstoff durcharbeite. Und in Englisch werden sie nach der Reise sicherlich fit sein. Ein Schuljahr zu wiederholen sollte natürlich vermieden werden (zumal der Große gerade eins übersprungen hat !) Schaun wir mal.

Danke für die Hilfe.

Gruß
Wolfgang


Davidc

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Re: Langzeiturlaub trotz Schulpflicht ???
« Antwort #10 am: 13.03.2003, 21:58 Uhr »
Hi Schuldirektor: Bist du wirklich ein Schuldirektor? ;-) Wie kannst Du nur so kleinlich sein wegen ein paar monaten Schule mehr oder weniger? ;-)

Also ernsthaft: Auch ich kann die Frage von Wolfgang nicht so ganz glauben. Da ist von sechs bis zwölf Monaten (!) die Rede? Das jüngere Kind mag noch in der Grundschule sein, da kann man sicher ohne Probleme mal eine Woche den Sommerurlaub überziehen oder dergleichen. Aber wochen- und monatelang?

Ganz klar ist: Die Schule macht da nicht mit. Eine Versetzung ist bei derartigen Fehlzeiten sicherlich ausgeschlossen. Zumal diese Fehlzeiten ganz klar unentschuldigt sind. Kein vernünftiger Schulleiter wird so eine Fehlzeit als entschuldbar betrachten, nur weil du aus privaten Gründen findest, dass man mal ein wenig länger in den USA bleiben müsse, um halt ein wenig mehr davon mitzubekommen.

Weiterhin ist nicht nur die Versetzung stark gefährdet, hinzu kommt, dass es sich im eine Ordnungswidrigkeit handelt, die je nach Bundesland mit Geldstrafe oder teilweise auch Kürzung beim Kindergeld (war jedenfalls mal im Gespräch) geahndet werden kann. Da Vorsatz vorliegt und nicht nur mangelnden Aufsicht wird es sicherlich zu einer Geldstrafe kommen. Sollte die Fehlzeit vom Unterricht so gravierend sein wie von dir geschildert (zwei oder drei Monate oder gar länger), so würde es mich nicht wundern, wenn sich auch das Jugendamt einschaltet.

Nochmals: Entweder war diese Frage nicht ernsthaft gemeint oder da ist eine Überdosis Naivität im Spiel. Wenn Du sowas machen willst, dann wandere in die USA aus, dort kann man das Spielchen mit dem Home Schooling machen. Die Vorstellung mit den Kindern "den Schulstoff unterwegs durchzuarbeiten" halte ich auch für absurd. Oder bist Du Lehrer und das auch gleich für Deutsch, Englisch, Mathe, Physik, Biologie und Geschichte?


Sternenlicht2001

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Re: Langzeiturlaub trotz Schulpflicht ???
« Antwort #11 am: 01.04.2003, 16:50 Uhr »
Gibt es denn nicht auch für Jüngere Kinder die Möglichkeit ein Jahr im Ausland zur Schule zu gehen?

Britta

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Re: Langzeiturlaub trotz Schulpflicht ???
« Antwort #12 am: 01.04.2003, 17:11 Uhr »
Hi all,

was ist, wenn man Urlaubsreise durch beruflich bedingten Auslandsaufenthalt ersetzt?

Kinder sollen doch immer da sein, wo die Eltern sind?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass da jemand Einwände hätte.

Gruss Britta
Britta

BigDADDY

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Re: Langzeiturlaub trotz Schulpflicht ???
« Antwort #13 am: 01.04.2003, 17:15 Uhr »
Ja,
eigentlich hat niemand etwas dagegen, das Kind muß aber dennoch beschult werden.
Aus diesem Grund gibt es auch in den USA eine Reihe von deutschen Schulen (New York, Washington, Cal. und eine in Texas). Eben dort, wo sich aus beruflichen Gründen am ehesten Deutsche aufhalten.
Wohnt man in einer Gegend ohne deutsche Schule, tja, dann müssen die Kinder erst englisch lernen...
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GingerAle

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Re: Langzeiturlaub trotz Schulpflicht ???
« Antwort #14 am: 24.05.2003, 12:35 Uhr »
Hallo Wolfgang,

ich weiss zwar nicht, ob du das hier noch lesen wirst, da ich etwas verspaetet antworte, aber trotzdem:

Wie waere es, wenn ihr das Jahr Fernschule macht? Das kann man auch machen, wenn man rumreist. Ich selbst habe 4 Jahre lang Fernschule gemacht, da meine Eltern (und ich natuerlich) im Ausland gelebt haben und kann es vor allem fuer juengere Kinder (wo die Eltern den Schulstoff noch verstehen ;-) empfehlen.

Wir hatten damals erst die Deutsche Fernschule (http://www.deutsche-fernschule.de) bis zur 5. Klasse, danach mit ILS (http://www.ils.de), beides hat gut geklappt. Man bekommt da die Buecher und das Unterrichtsmaterial wird in Ordnern, bzw. Heften beschrieben. Man muss Aufgaben loesen, Tests schreiben und einschicken, Experimente fuer Physik machen.. quasi alles, was man in der Schule auch macht. Man muss halt nur taeglich die fuer den Tag vorgesehenen "Unterrichtsblaetter" durcharbeiten (bei kleineren Kindern mit den Eltern zusammen, bei groesseren kann dies auch selbstaendig gemacht werden).

Ich wuerde mich auf jeden Fall bei der Deutschen Fernschule erkundigen, somit habt ihr nicht gegen die Schulpflicht verstossen und seid flexibel und koennt sogar rumreisen. Ich weiss allerdings nicht mehr, wie das mit dem zuschicken von den Materialien ist, ob dies in Regelmaessigen Abstaenden erfolgt und ob ihr dazu eine feste Adresse braucht, oder ob ihr alles fuer ein Jahr schon im Voraus bekommen koennt.

Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert. :-)

Gruesse,
Steffi