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Autor Thema: Geburt in USA und ein Elternteil Deutsch - Kind ?  (Gelesen 1838 mal)

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Davidc

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Geburt in USA und ein Elternteil Deutsch - Kind ?
« am: 28.03.2002, 19:11 Uhr »
Hallo!

Folgenden Situation: Amerikaner und Deutsche (Deutsche Staatsbürgerin mit Resident Alien Status, sprich "Green Card") wohnen und leben in den USA und sind verheiratet. Ein Kind wird geboren, in den USA. Eine Bekannte hat mir erzählt dieses Kinde bekomme dann neben der amerikanischen Staatsbürgerschaft auch (auf Antrag?) die deutsche Staatsbürgerschaft. Stimmt das so oder in der Art? Wäre mir völlig neu.

Andre

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Re: Geburt in USA und ein Elternteil Deutsch - Kin
« Antwort #1 am: 28.03.2002, 20:24 Uhr »
Dass das Kind die amerikanische Staatsbürgesrschaft erhält, ist klar, da es auf amerikanischem Boden geboren wurde. Dies würde auch gelten, wenn die Eltern keine citizens oder residents der US wären.
Bei der deutschen Staatsbürgerschaft kenne ich mich leider nicht so aus. Allerdings bleibt mir auch der Grund verborgen, warum diese erstrebenswert wäre. Kindergeld oder andere Sozialleistungen könnten sowieso nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Wohnsitz nicht in Deutschland liegt.
Ich bin der Meinung, dass aber Deutschland eine doppelte Staatsbürgerschaft zuläßt, die dann zu beantragen wäre.
Für die Amerikaner ist dies kein Problem.

Sandra

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Re: Geburt in USA und ein Elternteil Deutsch - Kin
« Antwort #2 am: 29.03.2002, 15:11 Uhr »
Also, soweit ih weiss, ist die doppelte Staatsbürgerschaft in den USA durchaus ein Problem, die wird nämlich nicht genehmigt!! Meine Freundin sitzt nämlich mit ihren zwei Kindern in den USA nach ihrer Scheidung (greencard)"fest", da sie die Kinder nicht mit nach Deutschland nehmen darf. Es würde als Kindesentführung angesehen werden. Das ganze ist ziemlich kompliziert und hängt wahrscheinlich von meheren Faktoren ab. In Deutschland darf eine Person bis zum achtzehnten Lebensjahr eine doppelte Staatsbürgerschaft behalten, danach muss man sich für eine entscheiden. Tut man dies nicht rechtzeitig, wird automatisch eine gestrichen (die deutsche, soweit ich weis...)
Sandra

TXLRudi

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Re: Geburt in USA und ein Elternteil Deutsch - Kin
« Antwort #3 am: 29.03.2002, 17:04 Uhr »
Hallo,

hier ist glaube ich einiges grundverkehrt. In Deutschland
haben wir ein sogenanntes Abstammungsrecht, d.h. wenn sind Deine Eltern Deutsche dann bist Du
automatisch ebenfalls Deutscher Staatsbürger, ganz
egal ob Du jemals deutschen Boden betreten hast.

In Amerika gibt es das Geburtsrecht, wirst Du auf amerk.
Boden geboren, bist Du Amerikaner. Für immer und ewig.

Da beide Staatsbürgerschaften auf legale Art und Weise
rechtlich fundiert sind und nicht "anerkannt" worden sind
sondern von Geburt an erworben, gibt es durchaus eine
doppelte Staatsbürgerschaft und diese Kinder haben
meines Erachtens großes Glück.

In Deutschland (Artikel ??) Grundsetzt sagt ganz glasklar
aus, dass die deutsche Staatsbürgerschaft nicht aberkannt
werden kann. Dies gilt auch für solche Fälle.

Das Kind hat im Endeffekt zwei Staatsbürgerschaften und
könnte sie auch ein Leben lang behalten.
Nur weil Du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass sie nicht hinter Dir her sind

Davidc

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Re: Geburt in USA und ein Elternteil Deutsch - Kin
« Antwort #4 am: 29.03.2002, 19:40 Uhr »
@TXLRudi: Aber in diesem Fall ist nur ein Elternteil Deutsche, nämlich die Mutter. Was also ist nun mit den Kindern?

Sandra

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Re: Geburt in USA und ein Elternteil Deutsch - Kin
« Antwort #5 am: 30.03.2002, 01:06 Uhr »
ja, ich hab mich in sachen aberkennung der Staatsbürgerschaft auch nicht auf deutsche bezogen, sondern auf in Deutschland lebende Kinder ausländischer Eltern die nur aufgrund dessen einen deutschen Pass erhalten haben. Is ein bissel kompliziert, dazu muß ich vielleicht erklären, daß ich Sozialpädagogik studiere, und die gesetzliche Lage diverser ausländischer jugendlicher hier im lande Thema eines Seminares war...und ich kann mich nimmer 100 % erinnern :(
Allerdings frage ich mich, weshalb zwei meiner Freundinnen, die nach langjähriger Ehe mit Amerikanern die amerikanische Staatsbürgerschaft angenommen hatten (was auch nicht so ganz ohne ist, in sachen Prüfung über Geschichte und so) keine andere wahl hatten, als die deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben... ??? Das haben die beiden nämlich nur außerst ungern getan, aber da war kein anderer Weg...
Die Kinder der anderen Frau, die ich vorhin schon erwähnte haben allerdings ganz bestimmt KEINE deutsche Staatsbürgerschaft, denn sonst wäre die gute Frau schon lange wieder hier! Jetzt bin ich total durcheinander, und hoffe auf baldige klärung der Sachlage...;)
Bis Morgen!! :)
Sandra

Jaaa, is ja eigentlich logisch...wenn die deutsche Staatsbürgerschaft nicht aberkannt werden kann, ist es für die  die hier leben die jeweils andere Staatsbürgerschaft, die verloren geht!!! So war´s richtig! Und wenn also ein Kind mit der doppelten Staatsbürgerschaft von Geburt an in den USA lebt, und nie nach Deutschland zieht, wird auch die deutsche Behörde nie auf die Idee kommen, dieses Kind vor eine Entscheidung zu stellen. Denn wenn man eine doppelte Staatsbürgerschaft innehat, ist man, am Beispiel USA/Deutschland, sobald man deutschen Boden betritt, Deutscher, und auf amerikanischem Boden Amerikaner...
Sandra

TXLRudi

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Re: Geburt in USA und ein Elternteil Deutsch - Kin
« Antwort #6 am: 30.03.2002, 06:40 Uhr »
Hallo Sandra,

genau das ist das Problem. Die Frauen hatten die
amerikanische Staatsangehörigkeit angenommen und
damit die deutsche aufgeben müssen. Im Falle des
Kindes aber hat es bei Geburt RECHT auf zwei
Staatsbürgerschaften. Weder die amerikanische
Verfassung noch das deutsche Grundgesetz kennen
die Aberkennung der Staatsbürgerschaft. Und da das
Kind aufgrund einen Elternteils deutsch ist (Abstammung)
und aufgrund des Geburtsortes Amerikaner, so ist das
unantastbar. Das Kind hat das Recht, beide Staatsangehörigkeiten
zu führen und damit auch zwei Pässe zu haben.

Mehr Glück kann man nicht haben ;-)
Nur weil Du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass sie nicht hinter Dir her sind

Davidc

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Re: Geburt in USA und ein Elternteil Deutsch - Kin
« Antwort #7 am: 30.03.2002, 11:07 Uhr »
>>Allerdings frage ich mich, weshalb zwei meiner Freundinnen, die nach langjähriger Ehe mit Amerikanern die amerikanische Staatsbürgerschaft angenommen hatten (was auch nicht so ganz ohne ist, in sachen Prüfung über Geschichte und so) keine andere wahl hatten, als die deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben... <<

Wer hat sie denn dazu gezwungen, die deutsche Staatsbürgerschaft aufzugeben? Dass das so ist weiss ich. Aber von wem aus mussten sie die deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben?

@TXLRudi: Das ist aber unlogisch: Das Kind sollte das Recht haben beide Staatsbürgerschaften zu haben, wenn ein Elternteil deutsch ist. Richtig? Wenn dann aber die Mutter die amerikanische Staatsbürgerschaft (nach Geburt des Kindes) annehmen will, dann soll sie die Deutsche aufgeben müssen? Wäre doch unlogisch, weil dann das Kind bevorzugt würde. Vor allem muss das Kind sich nichts spätestens zum 23. Geburtstag für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden?

Sandra

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Re: Geburt in USA und ein Elternteil Deutsch - Kin
« Antwort #8 am: 30.03.2002, 11:39 Uhr »
Hi!  :)

Nein, gezwungen hat sie niemand, sie haben das aus freien Stücken so entschieden. Lediglich der Staat übte dann sozusagen Zwang aus...aber es ist gut zu überlegen, was man tut, denn wenn man sich nicht schlüssig ist, wo man die ferne Zukunft verbringen möchte...es ist eigentlich sogar praktisch, wenn man eine Binationale Ehe führt...so könnte man sich weshalb auch immer irgendwann dafür entscheiden, mit der Familie in Deutschland zu wohnen...
Die Frau mit den Kindern ist immer noch deutsche (ich
spreche von insgesamt drei Personen. Ich glaube aber hier ist es ihr Problem, das sich der Mann so extrem querstellt und nicht zustimmt, das seine Kinder das Land verlassen. Da würde sie sich wie gesagt strafbar machen. )

Sandra
Sandra

Hank

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Re: Geburt in USA und ein Elternteil Deutsch - Kin
« Antwort #9 am: 30.03.2002, 16:22 Uhr »
Zitat von: Andre link=board=usa;num=1017339087;start=0#1 date=03/28/02 um 20:24:42
Bei der deutschen Staatsbürgerschaft kenne ich mich leider nicht so aus. Allerdings bleibt mir auch der Grund verborgen, warum diese erstrebenswert wäre. Kindergeld oder andere Sozialleistungen könnten sowieso nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Wohnsitz nicht in Deutschland liegt.



So wäre es richtig und auch wünschenswert, leider sieht die Realität etwas anders aus. Wer sich im Paragraphendschungel auskennt (das Internet ist auch voll von Tips & Kniffen), der kann es sich auf der ganzen welt auf Kosten des deutschen Steuerzahlers gemütlich machen. Wobei die USA angesichts der hohen Lebenshaltungskosten vs. deutschem Sozialhilfesatz für solche Leute (abgesehen von den Problemen bei der Einreise) eh nicht interessant sind.
Cheers,

Hank !




Davidc

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Re: Geburt in USA und ein Elternteil Deutsch - Kin
« Antwort #10 am: 31.03.2002, 16:01 Uhr »
@Hank: Was soll denn das bedeuten? Heisst das ich bekäme womöglich Kindergeld für ein Kind, das in den USA geboren ist, nur weil ein Elternteil deutsch ist? Oder etwa Sozialhilfe?

Hank

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Re: Geburt in USA und ein Elternteil Deutsch - Kin
« Antwort #11 am: 31.03.2002, 16:10 Uhr »
@David:

Ich werde mich hüten, hier eine Gebrauchsanleitung für Sozialschmarotzertum im Ausland zu posten, davon gibt es leider schon viel zu viele. Aber eines ist sicher: Solange man deutscher Staatsbürger ist, hat man auch Anrecht auf die soziale deutsche Hängematte. Es ist zwar nicht so einfach seine Ansprüche im Ausland durchzusetzen, aber es geht.
Cheers,

Hank !




Sandra

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Re: Geburt in USA und ein Elternteil Deutsch - Kin
« Antwort #12 am: 31.03.2002, 19:06 Uhr »
Ja, es gibt bestimmt tricks, diverse Forderungen durchzusetzen, auch wenn es für mich ein wenig unlogisch erscheint. Denn wenn sich jemand mit D/US Staatsbürgerschaft in USA aufhält, ist er Amerikaner, und quasi kein deutscher. Nur auf dem Papier, die Staatsbürgerschaft ruht sozusagen. Einfacher ist es, wenn ich in einem ganz anderen Land lebe, denn dann bin ich dort Ausländer, und mein Land muß weiterhin für  mich berappen, sozusagen. In dem Fall kann man glaube ich auch doppelt kassieren, von beiden Ländern ... also, nix wie ab nach Kanada oder Mexiko... ;)
Ich mochte allerdings nicht wirklich jemanden ermutigen, es gibt selbstverständlich diverse moralische Bedenken und manche Kniffe sind u.U. sogar illegal. Und jemand, der auf sie zurückgreift, um nicht etwa tatsächlich seine Kinder zu ernähren und vor Armut, Obdachlosigkeit o.ä. zu bewahren, sondern sich womöglich den Pool im Garten oder die nächste Reise finanzieren will (Deutschland is ja soo weit weg, da sieht´s niemand...) der ist meiner Meinung nix anderes als ein Sozialschmarotzer und nimmt Geld, das andrere vermutlich wesentlich nötiger hätten.

Sandra
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scoutgirl

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Re: Geburt in USA und ein Elternteil Deutsch - Kin
« Antwort #13 am: 01.04.2002, 18:36 Uhr »
Hi Davidc,

zur Erlangung einer Staatsangehörigkeit durch Geburt gibt es 2 Hauptprinzipien, einige Länder geben die Nationalität an auf ihrem Territorium geborene Kinder (ius soli Prinzip) andere an Kinder, deren Eltern die Nationalität des Landes besitzen (ius sangui Prinzip).  Weiter Möglichkeiten eine Staatsangehörigkeit zu erlangen sind Heirat, Adoption oder Einbürgerung. Soweit mir bekannt ist, verfahren die USA nach dem ius soli Prinzip, während die Bundesrepublik das ius sangui Prinzip anwendet. Demzufolge hätte in dem geschilderten Fall das Kind tatsächlich beide Staatsangehörigkeiten. Allerdings habe ich gehört, dass die USA nach leidigen Erfahrungen in der Vergangenheit überpfüfen, ob die werdenden Eltern nicht nur zu diesem Zweck, dass das Kind die amerikanische Staatsangehörigkeit erhält, einreisen. Dann kann diese verweigert werden. Aber das scheint ja auf den geschilderten Fall nicht zuzutreffen. Für den Fall einer doppelten Staatsangehörigkeit z.B.  durch die Kombination des ius soli mit dem ius sangui Prinzip kann nach Eintreten der Volljährigkeit eine Staatsangehörigkeit aufgegeben werden, andere Länder entziehen einer Person bei Erhalten einer neuen Staatsangehörigkeit automatisch die alte. Soweit mir bekannt ist, müßte sich das Kind in dem geschilderten Fall dann für eine Staatsangehörigkeit entscheiden, vermutlich erst wenn es die amerikanische Volljährigkeit mit 21 Jahren erreicht.
HTH
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Wen es interessiert, mehr über dieses Thema findet ihr bei Peter Malanczuk: Akehurst's Modern Introduction to International Law, S. 263ff.
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